Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1900
- Issue
- Heft 21 (16.6.1900)
- Date
- 1900-06-16
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Die Wahrheit Redaction u. Administra.ion Airabhäilgige AeikfHrifi für;n5ifc5e IPieu, II/l, Novaragasse 27. K k öflcrr. Postsparcasia Check-Conto Nr. 848.251. Intcre-fen.! Inserat«: 20 Heller per Nonpareille-Zeile. Erscheint jeden Freitag. Abonnements- und Jnsertionsbetrüge sind in Wien zahlbar. .... ... Kalla: „Das Siegel Gottes ist Wahrheit!" Bezugspreis: jj Ganzjährig . . . St. 12- || Halbjährig . ... St. 'j Für Lultusbeamte:; Ganzjährig ... St. __' Für Ausland:! Ganzjährig .... >2 R«k j! 8 Rubel oder lS FrcS. '! Ar. 21. Wien, 16. 3unt 1900. Inhalt r lieber die unchristliche legende vom Ritualmvrd. — Die Juden in Rumänien. — Die Cxceffe in .üonitz. — Gemeinde- und Bereinsbote Feuilleton: Heimweh. — Zur Organisationssrage. — Verschiedene Nachrichten. — Feuilleton: Ter Nihilist. lieber die nnchnstliche Legende vom Nitualmord. jVon Professor Dr. Adolf K a m p h a u s e n. Es scheint fast wie ein Hohn auf das zur steige gehende 19. Jahrhundert, dass man in seinem letzten Lebensjahre noch von dem wahnwitzigen Aberglauben des „Ritualmordes" sprechen muss, aber leider hat die antisemitische Agitation in den letzten Jahren gerade ans diesem Gebiete in Deutschland sowohl wie in Oesterreich an Niedertracht und Schündlichkeiten geradezu Unglaubliches geleistet und die großen Massen ausgehetzt und bethört. Mit um so größerer Freude ist es zu begrüßen, wenn hervorragende christliche Gelehrte gegen diesen Unsinn und Aberglauben ihre warnende Stimme erheben und mit dem Vollgerichr ihrer wissenschaftlichen Persönlichkeit für Recht und Wahrheit eiirtreten. Eine derartige Enunciation finde» wir im Juniheste der „Deutschen Revue," wo Professor Dr. Kamphansen in Bonn, einer der hervorrageildsten evangelischen Theologen und Orientalisten Deutschlands, unter dem Titel „Ueber die unchristliche Legende vom Ritualmord" diese leider zeitgemäße Frage eingehend erörtert. In der Einleitung spricht Professor Kamphauien im Allgemeinen über Bibel- und Talmudforschuug miö wendet sich sonach mit folgenden Bemerkungen der specielleu Frage zu: Ich freue mich, dass es ein deutscher, alttestamentlicher Theologe war, Professor Dr. E m i l Kau tz s ch in Halle, aus dessen Vorschlag hin die angesehene Orientalistenversammlung in Rom folgende Erklärung erließ, die für jeden aus Anstand und Bildung machenden Menschen maßgebend sein sollte." „Die Beschuldigung, dass jemals durch i r g e n d w e l ch e für Anhänger der jüdischen R e l ig i o n g e l t e n d e B o r s ch r i s t e n die Benützung von C h r i st e n b l u t für rituelle Zwecke gefordert u n d nur a n g e d e u t e t w o r d e n w ä r e, i n e i n e s ch l e ch th i n unsinnige und des ausgehenden neunzehnte« Jahrhunderts unwürdig." Ein anderer Fachkenner, der Berliner Professor Dr. H. L. S t r a k, ein hervorragender Kenner des Judenthums, hat als Nr. 15 der Schriften des lustituturn Judaicum in Berlin 1893 eine besonders für Juristen interessante Broschüre herausgegeben, worin die aus dem.Titelblatt stehende Frage „Die Juden, dürfen sie Verbrecher von Religionswegen genannt werden?" natürlich entschieden verneint wird. Zu diesem Schriftchen war der Verfasser durch ein im Mai 1892 zu Berlin erschienenes! Flugblatt veranlasst worden, das als Zeitungsbeilage unentgeltlich in Hunderttausenden von Abdrücken much gaicz Oenrschland hin unter dem Titel „Talmnd-AuSzng h8chulchan aruch), enthaltend die wichtigsten noch heute gültigen Gesetze der jüdischen Religion," eine weile, zur Ausreizllug des Volkes gegen die Inden dienliche Verbreitung gefunden Hane. Mit gutem Gewissen protestirte Strack gegen dieses gehässige Flugblatt, dessen Schluss die u,avahee Behauptung bildete, der Jude dürfe zu gottesdienstlichem Zwecke Richtjudeu ermorden. Zugleich sprach er seine Berwtlttderuug darüber aus, dass nicht nur die „Reue preußische Zeitung" im September 1892 für ihren Hetzartikel über die Religiouslehre der Juden nicht bestraft iverde, sondern auch die Staatsanwaltschaft die das Flugblatt, dessen Schluss die unwahre Behauptung bildete, der Jude dürste zu gorlesdienstlichem Zwecke Nichtjudeu ermorden, nicht strafbar fand, für ihre Ansicht neben einem Dr. R o h l i it g den im Mär; 1890 verstorbenen Professor I. Gilde meister nannte. Strack meinte in Bezug aus Professor I. Gildemeister, „dass dieser vortreffliche Gelehrte und Mann, wenn er noch lebte, sein im Jahre 1884 verfasstes Gutachten wesentlich anders formuliren ivürde" und verweist aus die gegen den Bonlter Eollegen gerichteten Schriften von D. Hofs manu (Berlin 1885) und M. I o ö l (Breslau 1884). Freilich hätte Gildemeifter, als er die wahrheitsgetreue Mittheiluug über den zum Ehrisleurhum übergeireteneu Juden Elieser Bassin aus der Gegend von Mohilew machte, der nur mit genauer Noth um das Jahr 1870 dem Tode . entging, zu dem ihn ein Rabbiuergericht wegert seines Ab- ’ salles verurtheilt hatte, mit dieser Miltheilung die Bemerkung! verbinden können, dass die fanatischen russischen Ehassidim trotz! des Zusammenhanges des betreffenden Paragraphen, auf den! das Rabbinergericht sich stützte, mir Deut. 17, 2—7 von den : orthodoxen Juden bekämpft werden. Aber das der Natur der j Sache nach einseitige Gutachten behauptet nicht, dass der Aposta-; tenmord, der übrigens mit der angeblichen Benützung von Ehristen- 1 dlut für rituelle Zivecke nichts zu schassen hat. eine Einrichtung und Gebrauch der jüdischen Religionsgesellschasr sei. Und wie der Verfasser das seither immer frecher werdende Auftreten des Antisemitismus unberücksichtigt ließ, so hat er auch nicht im geringsten die Absicht gehabt, seine jüdischen Mitbürger zu beleidigen oder die Bevölkerung gegen sie auszuwiegeln. Es ist ja ein großes Glück, dass heute der Schulchan aruch, dessen Inhalt und Geist Gilde meister ganz richtig gekennzeichnet hat, von