Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1900
- Issue
- Heft 20 (8.6.1900)
- Date
- 1900-06-08
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3062972-3063013-3063033--00819-3067355- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Serie 6. Die Wahrheit. Nr. 20. vernähme des klagen scheu Directors Jonas Umgang genommen hatte. Es kam in der Kammer zu stürmischen Auftritten; schließlich erhielt das Siebener-Comite den Auftrag, die Angelegenheit unter Beiziehnng des Directors Jonas nochmals zu prüfen. Auch diesmal war das Resultat dasselbe. Das Comite sah die Entlassung Dr. Funk's als nicht gerechtfertigt an, erklärte sich aber auf Ersuchen beider Parteien bereit, einen friedlichen Ausgleich vermitteln zu wollen. Ein solcher schien Ende April bereits perfekt zu sein. Professor St. sollte erklären, j dass er mit seinen Aeußerungen, die er bedauere, das Judenthum nicht beleidigen wollte, Dr. Funk sollte erklären, dass er möglicher Weise in seinem religiösen Eifer zu weit gegangen! sei und sich einen Formfehler habe zu Schulden kommen lassen; das Directiouskomile wieder sollte die Entlassung Funk's als ungerechtfertigt zurückziehen. Dieser Ausgleich ging aber im letzten Augenblicke dadurch in Brüche, dass ihn das Direkcions- Comile nur mit der Bemerkung unterschreiben wollte, dass — nachdem nunmehr Dr. Funk selber eingestehe, dass er sich vergangen habe — es erwiesen sei, dass seine Entlassung berechtigt war, und dass das Directionscomit« ihn, dem Drucke der Verhältnisse nachgebend, in seine Stelle wieder einsetze. Weder die gegnerische Partei, noch das Siebener-Comite wollte die Klausel acccptireu, und so ist die Angelegenheit noch immer! nicht entschieden. Dies ist um so bedauerlicher, als die Sache i bereits zu Feindseligkeiten und Verbitterungen aller Art geführt hat und immer weitere Kreise zieht. Seit November v. I. genießen die isr. ueologen Schüler der hiesigen Handelsakademie, etwa 70 Percent der Gesammtzöglinge, keinen Religionsunterricht. Das Directiouscomite wendete sich an das Cultusmiuisterium mit der Bitte auzuordnen, dass der orthodoxe Religiouslehrer auch den Neologen 'den Unterricht zu ertheilen habe, wogegen jedoch die neologe Gemeinde beim Minister Einsprache erhob. Nun sind die Prüfungen vor der Thüre und es will sich — wie es heißt — die Schuldirection so helfen, dass sie den Schülern die Religionsunterrichts-Klassisikationen des Vorjahres in die Zeugnisse einstellt. Man ist hier auf das heute noch nicht absehbare Ende der Affaire sehr gespannt. B. J. V. Die Juden in Nnmänien. Die „Judenfrage" in Rumänien, so schreibt die „Jüd. Presse" in Berlin, welche einige Zeit in Vergessenheit gerathen war, wird jetzt wieder von actueller Bedeutung. Wenn sie vor dem Berliner Congress des Jahres 1878 itnv eine politische Frage war, hat sie heute, da auch nach Rumänien die Lehren des „Antisemitismus der Thal" gedrungen sind, zugleich den Character einer socialen Frage angenommen. Die Juden, die bis zum Jahre 1878 einigermaßen ruhig leben konnten, ihrem Erwerbe nachgingen und nur von Zeit zu Zeit durch Repressalien leitens der Machthaber daran erinnert wurden, dass sie Juden seien, leiden heute, zu Beginn des XX. Jahrhunderts, in dem „Belgien des Orients" dieselben Qualen, denen ihre Voreltern im Mittelalter ausgesetzt waren. Die auf dem Berliner Congress zur Verhandlung gebrachte „Judenfrage" hatte das. einzige Resultat, dass mail den rumänischen Staatslenkern jedweder politischen Farbe in Erinnerung brachte, dass sie in ihrem Schooße ein Lieblingskind „Jude" haben, und seitdem vergieng kein Tag, an welchem sie nicht dieses Lieblingskindes mit besonderer Fürsorge gedachten. Gleich den Pharaonen sagten sie: „Kommt, wir wollen überlegen, wie wir dieses Volk unterdrücken, wie wir es geistig und materiell aus die niedrigste Stufe bringen!" Mau ging an die Arbeit. Es wurden specielle Gesetze für die Juden erlassen, bei jeder Gelegenheit, bei jeder legislativen Neuerung wurden sie besonders bedacht, und es wäre eine dankbare Ausgabe für einen Juristen, sich mit der Sammlung der Judengesetze seit 1878 zu befassen. _ Es ist bekannt, wie die rumänischen Gewalthaber sich der seitens des Berliner Congresses ihnen auferlegten Verpflichtungen, den Juden staatsbürgerliche Gleichberechtigung zu gewähren, entzogen haben, indem sie erwirkten, dass die Emancipation, in sämmtlichen Staaten eine administrative Maaßregel, in Rumänien zu einer legislativen erhoben wurde; indem die Naturalisation nur individuell durch ein von Kammer und Senat zu votirendes Gesetz verliehen werden darf und ein zehnjähriger Aufenthalt im Lande erforderlich ist. Man vergegenwärtige sich, dass von den 250.000 Inden, die zur Zeit des Berliner Congresses in Rumänien wohnten, bis heute, itach zweiundzwanzig Jahren, kaum zweihundert das Bürgerrecht erhielten, und auch diese zumeist unter dem Drucke des Beschlusses der europäischen Mächte. In großherziger Weise wurden auch ungefähr 900 fernere Juden emancipirt, die während der Unabhängigkeitskriege in den vordersten Reihen stanoen, ml ihrem Blute die bulgarischen Felder düngten, um dem Baterlanve, dessen Stiefsöhne sie waren, zum Sieg und zur Unabhängigkeit zu verhelfen; sie setzten ihre Brust den feindlichen Kugeln ans, ohne unter Deckung das große Commando zu führen, wie mancher General, der sich heute unter ihren Unterdrückern spreizt. Aber wie wurde diese Emancipation vollzogen? Den in den bulgarischen Gräbern ruhenden jüdischen Soldaten wurden die Bnrgerdiplome auf kürzestem Wege zugestellt, d. b. im Ministerium zurückbehalten; ein Theil der Ueberlebenden wurde — übersehen, und für den anderen Theil wählte man den Weg über die ganze Stufenleiter der verschiedenen Behörden, bis ein „patriotischer" Regiments-Oberst sie in seiner Mappe zurückbehielt, wo sie vor sieben Jahren durch einen Ministerial-Beschlnss annnllirt wurden! Das war der Dank für das vergossene jüdische Heldenblnt! Nachdem in dieser <r>eise der Forderung des Berliner Congresses entsprochen worden, begann für die Inden eine Aera der Leiden und Qualen. Man schuf ein Gesetz, das den Juden das Wohnen in den Dörfern verbietet und nur Wenigen den Aufenthalt in den Landgemeinden gestattet. Unzählige jüdische Familien mussten Haus und Herd verlassen, ihre ganze Habe veräußern, ihr Bündel schnüren iuid nach den Städten ziehen — in's Ungewisse. Unzählige Existenzen waren vernichtet, viele Tausende an den Bettelstab gebracht. Seit dieser Zeit datirt auch der materielle Niedergang der Juden in den Städten, wo das bereits herrschende Elend einen Zuwachs erfuhr. Das Los der in den Landgemeinden Zurückgebliebenen war kein besseres. Sie blieben der Willkür der höheren und untergeordneten Behörden ansgesetzt. Bei jedem Wechsel von Bürgermeister, Präsect oder Unter-Präfect (diese lösen einander in Rumänien oft ab) droht dem bemittelten, wie dem armen Juden ein Ausweisungsbefehl. Wenn es auch dem Begüterten gelingt, durch Geld und gute Worte den Befehl rückgängig zu machen, oft genug ist man Zeuge, wie ein Unter-Präfect auf höhereu Befehl oder aus eigener Initiative arme alte Kranke aus ihren Hütten schleppen und ihnen ihre Habseligkeiten nachwerfen lässt, wie Wöchnerinnen bei Schnee und Sturm sammt dem Säugling aus dem Wochenbette gezerrt und in's Freie geworfen werden, wo sie elendiglich verkommen, wenn nicht christliche Mitbewohner sie vor dem Tode des Erfrierens retten. Eine große Zahl voll Juden ernährte sich in der Moldau vom Hausier- und Trödel-Handel. Da erging ein Gesetz, das den Hansiererhandel verbot, und wiederum ist eine Unzahl jüdischer Existenzen vernichtet. Mittel- und erwerbslos, greifen sie zllm Wanderstab, und seit dieser Zeit beginnt der Answanderungszug über den atlantischen Ocean ins freie Amerika. Die Hausierer haben aufgehört, aber das Gesetz ist als Erpressungsmittel in den Händen der Behörden geblieben. Während man christliche Hausierer tolerirt, wird jeder jüdischer Schuster, der ein Paar- Stiefel verkauft, eingesperrt, um dann durch feinen Loskauf die Taschen des „pflichtbewussten" Beamten zu füllen. Das Recht, Apotheken zu besitzen, wurde den Juden genommen, und wenn jemand Apotheker-Assistent werden will, muss er einen christlichen Mitarbeiter in der Apotheke haben, das ist gleichbedeutend damit, dass den Juden dieser Beruf völlig verschlossen wird. Dabei ist es völlig characteristisch, dass, um der Welt Sand in den Augen zu streuen, in allen Gesetzen nur