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Die Wahrheit · 1900-06-08 · Heft 20 (8.6.1900) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1900
Issue
Heft 20 (8.6.1900)
Date
1900-06-08
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 20. Die Wahrheit. Seite 5. des Heiles zu führen. Das Armengesetz unserer Waisen lautet:! Die Armen deiner Stadt, resp. deines Volkes, haben das Vorrecht auf Berücksichtigung. Diese Berücksichtigung scheint in idealer Beziehung sogar! einen Fortschritt aufzuweisen gegen die Verknöcherung des! Charakters und die Verfettung des Herzens. Seit etwa zwei j Jahren rnühen sich redereiche Herren ab in dem schweren; Berufe der Hilfsaktion für die armen galizischen Glaubens- - genossen. Wir hören wunderbare, schönklingende Worte brüderlichen Trostes und Mitgefühls, sei es seitens der österr. israel. Union, der Allianz in Wien, oder in letzter Linie von dem zweiten galizischen Gemeindetage. Redestoff wurde da genug aufgespeichert, selbst für den Fall, als nochmals Zwanzig Jahre bis zu einem nächsten Gemeindetage verstreichen sollten. Und; hast Du dich, lieber Leser, durchgearbeitet durch alle diese; Resolutionen, so findest Du das Trostwort: „Hilf dir selbst : und Gott wird dir helfen!" — Das Realste dürfte die geistige! Unterstützung seitens unserer Intelligenz in Wien, die sogenannte Rechtsschutzaction sein. 2 Eehen wir uns die Mittel an, welche der zweite galizifche Gemeindeiag vorschlägt, um das jüdische Massenelend zu bekämpfen. Man höre nnd staune! Als erstes, unfehlbares und allein beglückendes Mittel: „Hebung des niedrigen Bildungs-; Niveaus durch strenge Handhabung des Schulzwanges". Wie stellt man sich diese Schnlpflichtbeflissenheit als Hebung des Wohlstandes unserer Brüder vor? Etwa dass die zahlreiche jüdische Intelligenz im Stande sein wird, ihre erwor-! bene geistige Maare zu verwerthen, wodurch eine Anzahl brod-! loser Familien sorgenlos ihr Dasein fristen kann? Dem steht! aber das Ron po88uinu8sder klerikal-feudal-nltrapolnischen selbst-! süchtigen Regierungsmaximen gegenüber. Beginnt ja in Galizien j der Mensch erst mit dem chriftgebornen Polen, dem allein sind , alle Rechte und Vorrechte Vorbehalten. Unser Volk wird also gestützt auf jenen Schnlztvang aus nicht polonisirten Proletariern 1 zu polonisirten Hungerleidern werden, und^ nimmt man den! Fall an, dass die polnische Assimilation auf dem rühmlichen; Pfad weiterschreitet und der Intelligenz auferlegt, die Con-! fequenzen zu ziehen, das ist einen Exodus aus dem jüdischen in das christliche Lager — das erreicht man bekanntlich auf die leichteste Weise mittelst Sprengwassers — dann werden die Polen auch ihrerseits die Consequeinen ziehen und den Täuflingen selbst wohl das heilige Abendmal, keineswegs aber das Frühstück und das Mittagmahl reichen; denn Gras Tar- : nowski wird alle diese oiv68 ovN8oripti Polonorum als | unebenbürtig abweisen. Der Schulzwang führt somit zu einem! nutzlosen Taufzwang.! Haben unsere Lemberger Gemeindevorsteher und Gemeindetagreferenten diesen Hilfsgedanken bis in jene äußerste Consequenz j verfolgt, die wir hier als Kenner des polnischen Volkscharakters! ausgesührt haben? Wenn die Referenten des Gemeindetages! über das Judenelend sich nur ein klein wenig Gedächtnis! bewahrt hätten, wie es mit unseren nichtpolinisirten und nichti assimilirten Landjuden vor vier Decennien aussah; wie der! Jegomose, der Schloßherr, Gutsherr und Bauer sich zum frommen Moschiko begab in allen seinen finanziellen oder | geschäftlichen Nöthen; wie alle Schichten Galiziens hiebei j ihre Rechnung fanden in der Freiheitssonne der milden öfterj reichijchen Centralregiernng — wenn unsere Referenten sich das! vor Augen hielten, so würden sie diesen Aufputzparagraphen, der nur einen Kniefall vor dem polnischen Götzen bedeutet, keinesfalls als ein Heilmittel Vorschlägen, das ernstlich zu nehmen ist. Im klebrigen hat ja der edle Baron Hirsch seine 12 Mill. Francs zum Zwecke jener Polonisirtlng hinausgeworfen, ohne den geringsten Erfolg und die geringste Aussicht auf Behebung des jüdischen Elends. Wären wir nur echte und keine Kunstjuden, unsere Hilssaction fiele dann ganz anders aus. (Fortsetzung folgt.) Ein unlöslicher ConMkt. Ein feit November v. I. bestehender Konflikt zwischen der Preßburger neologen israelitischen Religionsgemeinde und dem Direktionscomite der Preßburger Handelsakademie macht hier gegenwärtig viel von sich zu reden. Nachdem alle Versuche zu einer gütlichen Beilegung bisher gescheitert find und die Angelegenheit auch das Kultusministerium beschäftigt, dürfte die Sache weitere Kreise ebenfalls interessiren. An der Preßburger Handelsakademie leitet seit 1'/» Jahren für die israelitischen Schüler des neologen Bekeliutnisfes der Ra biner dieser Gemeinde, Dr. Samuel Funk, den Religionsunterricht. Dr. Funk wurde im November v. I. vom Direktor der Schule, Johannes Jonas, ohne vorhergegangene Untersuchung seiner Stelle als Religiortslehrer enthoben und diese Enthebung Tags darauf auch durch das ans Mitgliedern der hiesigen Handelskammer gebildete Direktionscomits bestätigt. Gleichzeitig wurde die israelitische Gemeinde ersucht, einen anderen Religionslehrer zu designiren. Als Grund der plötzlichen Entlassung Dr. Funk's wurde angegeben, er habe seine Schüler, indem er sie zur strengen Einhaltung der Speisegesetze und des Schreibverbotes am Samstag anfforderte, gegen Eltern und Professoren aufgehetzl, ferner ivurde ihm zur Last gelegt, dass er in das Disziplinarrecht des Directors eingegrisien, indem er hinter dem Rücken der Schulleitung mit den Schülern Protokolle aufgenommen und diese zur Denunzirung ihrer Profefsoreit verleitet habe. Was die erstere Anklage betrifft, so erklärte Dr. Funk, dass er nichts Anderes als seine Pflicht als Geistlicher und Religionslehrer erfüllt habe, indem er bestrebt war, seine Schüler zur strengen Einhaltung der religiösen Vorschriften zu veranlassen und dass er sich dessen nicht bewusst sei, sich gegen den pädagogischen Geist der Anstalt vergangen zu haben. Was den zweiten Anklagepunkt betrifft, so hätten ihm seine Schüler wiederholt geklagt, dass ein anderer Professor (St.) sich während seiner Vorträge derart drastischer Ausdrücke und Bemerkungen über die Juden bediene, dass sich die israelitischen Schüler in ihren Empfindungen auf das tiefste verletzt fühlen mnisten. Dr. Funk sagte ferner, er habe es als seine Pflicht betrachtet, den Director auf die Sache aufmerksam zu machen, und erst als ihm bedeutet wurde, man könne auf das bloße „Hörensagen" nichts geben, habe er sich eine der bezogenen Bemerkungen des betreffenden Professors von den Schülern zu Papier bringen und unterfertigen lassen. Als er mir diesem Beweis in der Hand zu Dr. Jonas ging, habe ihm dieser seine Entlassung mitgeteilt. Der einigermaßen persönliche Charakter der Angelegenheit trat alsbald in den Hintergrund, als die israelitische Religionsgemeinde sich mit ihrem Rabbiner identifizirre, seine Angelegenheit zu der ihrigen machte imb erklärte, keinen anderen Religionslehrer entsenden zn wollen, sondern auf die Wiederaktivirung Dr. Funk's zu bestehen. Es traten jetzt prinzipielle Gegensätze zu Tage. Während das Direktionscomitö der Schule auf dem Standpunkte blieb, der Gemeinde sei durch das Organisalionsstntut blos das Recht der Nominirung eines Religionslehrers eingeräumt, die Ernennung nnd Entlassung desselben sei aber das ausschließliche Recht der Directioi'. betrachtete die Gemeinde wieder es als ihr selbstverständliches Recht, den neologen israelitischen Religionsunterricht all der Akademie durch den von ihr entsendeten Vertreter verseheil zu lassen. Nachdem alle Versuche zu einer Beilegung des Konflikts an der beiderseitigen Hartnäckigkeit gescheitert, wurde ein im Sinne des § 13 des Schulstatuts durch das Plenum der Haildelskammer gewähltes Siebener-Comito mit der Entscheidung betraut. Dieses unter dem Präsidium des hiesigen Großindustriellen M. Sprinzl konftituirte Comitv erklärte Mitte März, dass das Directions- Comits nicht berechtigt war, den Dr. Funk,;ohne ihn vorher anzuhören, von seiner Stelle zu entheben und dass derselbe somit zu reaktiviren sei. Dieses Urtheil wurde iu der nächsten Plenarsitzung der Kammer von den Mitgliedern des Directions- Comitos bekämpft, weil das Siebener-Comitv von einer Ein-

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