Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1900
- Issue
- Heft 17 (18.5.1900)
- Date
- 1900-05-18
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 Die Mayryen. Nr. 17. dem die Juden unter der Verfassung gelebt und ihrerseits die Verfassung gehalten." Am 15. December 1893 verhandelte die badische Zweite Kammer über die Petition des dentsch-socialen Vereins Karlsruhe um „Einsetzung einer aus Professoren der deutschen Universitäten bestehenden Commission zur Prüfung der jüdischen Geheimgesetze." Nicht nur die Nationalliberalen und der Regierungsvertreter, sondern auch das Centrum beantragten Uebergang zur Tagesordnung, und dieser wurde mit allen gegen eine Stimme beschlossen. Anfangs Februar 1894 wurde in der badischen Ersten Kammer in Betreff einer Petition um Uebersetzung der jüdischen Geheimgesetze von Staats wegen einstimmig motivirter Uebergang zur Tagesordnung beschlossen, unter anderem in der Erwägung, „dass die Petition den Wahrscheinlichkeitsbeweis für das Vorhandensein einer wissenschaftlich erst noch zu erforschenden gemeinschädlichen jüdisch-rabbinischen Geheimlitteratur nicht erbracht hat." Am 20. Februar 1894 beschäftigte die Petitionscommission des deutschen Reichstages sich mit einer gleichlautenden Petition und beschloss, sie als zur Verhandlung im Plenum nicht geeignet zurückzuweisen. Am 12. Dezember 1895 lag der badischen Zweiten Kammer ein Antrag auf staatliche Prüfung und Uebersetzung des Schnlchan- Aruch vor. Die Ablehnung erfolgte mit allen gegen zwei Stimmen. Der Nationalliberale Fieser bemerkte nicht übel: es wundere ihn, dass der Antisemitismus das Werk nicht schon auf eigene Kosten habe übersetzen lassen. — Die badische Erste Kammer ging am 25. Januar 1896 über denselben Antrag debattelos zur Tagesordnung über. — Auch der sächsische Landtag fasste über den gleichen Antrag denselben Beschluß, die Erste Kammer im Dezember 1895 einstimmig, die Zweite im Januar 1896. — Auch das preußische Herrenhaus nahm am 29. April 1896 den Antrag seiner Petitionscommission auf Uebergang zur Tagesordnung mit großer Mehrheit an." Nach Erörterung der parlamentarischen Schicksale der Ritualmordfabel wendet sich Professor Dr. Strack nunmehr der Beantwortung der geschichtlichen Seite der Frage nach dem Ritnalmorde zu und sagt in dieser Beziehung folgendes: Da es jüdische Geheimschriften nicht gibt, gibt es auch keine geschriebenen, bezw. gedruckten Anordnungen über jüdischen Blutritus. Weder der Eifer der Kundigen unter den Polemikern christlichen Glaubens noch der durch den Hass geschärfte Blick derjenigen Proselyten, welche^ ihre Anhänglichkeit an die neue Religion durch Zurschautragen -von Judenfeindschaft erweisen wollten, hat aus der ungeheuren Masse der aut das jüdische Religionsgesetz bezüglichen Litteratur eine einzige Stelle anzuführen vermocht, die auch nur im mindesten zur Stütze eines „jüdischen Blutritus" dienen könnte. Es ist auch nicht zu erwarten, dass solche Stellen noch gefunden werden. Der gelehrte spanische Dominikaner Raymundus Martini (zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts), dem infolge der in seiner Zeit häusigen Confiscationen hebräischer Handschriften die ganze vorhandene Litteratur in uncensirter Gestalt zur Verfügung stand unb der die zahlreichen Citate in seinem „Glaubensdolch tvider Mauren und Juden" ausschließlich aus Handschriften entnommen hat, weiß nichts von einem jüdischen Blutritus. Ebenso wenig findet man etwas hierher Gehöriges in den vier Sammlungen der durch Censur in den neueren Talmudausgaben gestrichenen Stellen oder in der großen Variantensammlung zum babylonischen Talmud, die Raph. Rabbinowitz in München herausgegeben hat. Der Prager Professor August Rohling hat im Jahre 1891 auf eine Stelle hingewiesen. Ich kannte die Stelle seit 1885, hielt es aber, bis Rohling kam, für nicht möglich, dass irgend Jemand, der auch nur eine Seite im Talmud gelesen hat, auf den Gedanken kommen könnte, diese Sätze zum Erweise dafür zu verwerthen, dass Juden zu ritue.lem Zwecke Christenblut gebrauchen. Jetzt habe ich den ganzen Abschnitt auf Seite 115 bis 120 meiner Schrift „Das Blut" übersetzt und erklär:. Ferner hat Rohling einige Stellen aus zwei kabbalistischen Schriften des 13. beziehungsweise des 16. Jahrhunderts, dem Sohar und dem Buche Liqqutin des Isaak Luria, angeführt. Seine geradezu wahnwitzigen Deutungen sind durch Franz Delitzsch und den -Heidelberger Professor Adalbert Merx schon 1883 und 1885 widerlegt. Selbverständlich kann der negative Satz, dass es eine gedruckte oder schriftliche Anordnung oder Anempfehlung eines jüdischen Blutritns nicht gibt, nicht positiv bewiesen merbeu. Ich muss, aber ich kann auch nach dem vorher Gesagten mich darauf beschränken, hinzuzufügen: <r>er das Vorhandensein behauptet, muss es beweisen. Jeder vis jetzt versuchte Beweis ist mißglückt. Man darf auch nicht sagen, dass solche Anordnungen oder Traditionen zwar nicht innerhalb des ganzen Judenthums Geltung hätten wohl aber innerhalb einer „Secte". Wer auch nur etwas von jüdischer Geschichte kennt, lveiß, dass das Jlldenthnm zwar gegenüber dem Glauben und dem Thun des Einzelnen stets sehr tolerant gewesen ist, dass es aber Secten stets verfolgt hat in der richtigen Erkenntnis, dass Secten dem Bestand, j gerade des Judenthums im höchsten Grade gefährlich sein würden.! Die bedeutendste Secte, die aus dem Judenthum hervorgegangen,! ist die im achten Jahrhundert n. Chr. entstandene der Karäer,! von der kleine Reste noch gegenwärtig in der Krim, in Polen! tlnd in Kairo wohnen. Karäer und Talmndjnden haben sich auf | das Bitterste befehdet. Hätten Letztere, seien es alle, sei es ein! Theil von ihnen, einen Blutritns, die Karäer würden nachdrück-! lichst darauf hinzuweisen nicht unterlassen haben, i Auch „der Beweis aus der Geschichte" muss als völlig! mislungen bezeichnet werden. Alle angeführten „Fälle", die wir wissentlich controliren können, beweisen nicht, was sie beweisen sollen. Welchen Werth hat es, wenn Juden unter ausgesuchten Folterqualen schließlich, ein Ende mit Schrecken einem Schrecken j ohne Ende vorziehend, das „gestanden" baden, was ihre Pei-! Niger von ihnen hören wollten?! Man lese zum Beispiel, was! ich nach'Dr. Moritz Sterns Auszügen ans den Acten über den j Prozess des Simon von Trient 1475 mitgetheilt habe. In > Tyrnau „gestanden" 1474 die Juden, dass bei ihnen die Männer j am monatlichen Blutfluss leiden und zur Heilung Christenbluts! bedürfen. In Bösing (Ungarn) wurden 1529 dreißig Inden! verbrannt, nachdem sie „gestanden" hatten, dass sie eilt Christenj füllt) gemordet und ihm das Blut abgezapft Hütten. Nachher! stellte sich heraus, dass der Ankläger der Inden Graf Wolf das Kind gestohlen und nach Wien gebracht hatte. Dort wurde es j lebend gefunden, und damit war dem die Möglichkeit genommen,! sich auf Grund derselben Anklage auch seiner jüdischen Gläubiger in Marchegg zu entledigen. Der Knabe Joh. Hegmann in Lauten (1891) ist nicht durch einen „Schächtschnitt" getödtet worden. Im Kaff unter dem Leichnam, am und im Körper des Ermordeten und an seinen Kleidern ist nach dem einhelligen Urtheil der drei Instanzen der medicinischen Sachverständigen so viel Blut gefunden worden, dass für die Annahme einer Beiseiteschaffung von Blut auch nicht der mindeste Anhaltspunkt sich ergab. In Bezug auf den Angeklagten Buschhoff erklärte sowohl der Oberstaatsanwalt Hamm als auch der Erste Staatsanwalt Banmgard: „Es sei bewiesen, dass Bnschhoff die Thal nicht begangen haben kann." Und nun noch des „Falles" zu gedenken, der zur Neubearbeitung meines Buches Anlass gab: Polna 1899. Der Staatsanwalt Schneider-Swoboda sprach in verhüllenden Worten von einem Ritnalmorde, den der Jude Hilsner begangen habe; ganz offen behauptete solchen Mord Rechtsanwalt Baxa, und im Glauben an diese Beschuldigung haben die Geschworenen in Kultenberg einstimmig Hilsner verurtheilt. Vor wenigen Tagen aber hat, woran ich nie gezweifelt habe, der Cassationshof dies Urtheil aufgehoben und den Prozess an ein anderes Kreisgericht verwiesen. Und zwar wirkte darauf ein Gutachten der Prager medicinischen Facultät: „Es sei ausgeschlossen, dass der ermordeten Agnes Hruza Blut zum Zwecke irgend einer Verwendung entzogen worden sei. Das Blut sei vielmehr in Kleidern, Haaren, in der Blutlache, sowie im Körper selbst aufgefunden worden." Sehr bemerkenswerth ist die große Zahl der von wirklich Sachkundigen und von hochgestellten Männern ausgegangeüen