Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1900
- Issue
- Heft 10 (18.3.1900)
- Date
- 1900-03-18
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3062972-3063013-3063023--00688-3067214- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 10. Die Wahrheit. e>eite 5. Ad 4 hat mit bem „Schächten" ebenfalls Nichts zu thun Ueber die practische Durchführbarkeit dieser Borschrist dürften in Metzgerkreiseu einige Zweifel bestehen. Ad 5 ist selbstverständlich. Ad 6 darf wohl die Frage erlaubt sein, warum nicht die Anwesenheit von .Bindern bei Schlachtungen absolut verboten sein soll, selb,': dort, wo — wie aus dem Lande — „Schlachthöse und Schlachträume" nicht vor. Händen sind? Ad 7 dürste von allgemeinem Interesse sein, was das bereits erwähnte Gutachten der sächsischen Sachverständigen über die Schlachtung von Kleinvieh sagt: "'rd' söhrt bie Commission fort, das Betäuben des Schlachtviehs-- mittelst Keulenschlages vor dem SckNacüten aulanqe so stünden demselben, nach den Aussagen des Obermeisters der Fleischerinnerung, solche technische Bedenken entgegen, dass der Einfübruna des Kopfschlages schon ans diesem Grund nicht das Wort geredet werden könne. ö; Die von dem gedachten Sachverständigen geltend gemachten Bedenken erkennt die Commission aus anatomischen Gründen als zutreffend an. Abgesehen auch davon, dass bei manchen S ch a f r a sse n und einzelnen Individuen die Schädeldecke durch eine mehr oder weniger starke HornöOchnht sei, habe das Schas im Allgemeinen einen so kräftigen Lchädelban. dass der Keulenschlag bei ihm verhältnismäßig wemger einwirke, als dies bei anderen Thieren der Fall sei Gegenüber dieser Reststenzsähigkeit der Schädeldecke habe aber das Schaf einen ganz unverhältnismäßig leichten Kops und biegsamen Hals. Hieraus! werde es erklärlich, dass der Kopfschlag, der beim Schaf an und für! stch kräftig geführt sein müsse, nicht den Cffekt wie beim Rinde haben; könne, da der schwerere _ und weniger bewegliche Kopf des Rindes ' der Keule einen so großen Widerstand entgegensetze, dass der Schlag! juv vollen Wirkung kommen könne, wogegen beim Sckase Kopf und .Hals vielmehr nachgäben und sich den Wirkungen der Keule derartig entzögen, dass statt der beabsichtigten Betäubung nur eine mehr oder weniger starke Beiletznng des $u tödtenden Tbieres zu Stande kommt. C s UM i i d e unter diesen kl m st ä n d e n daher auch hier a l » h i e r g lr ä l e r e i anzuseheu sein, w e n n man bei Sch äsen den K o p f s ch l a g e i n f ü h r e n wollte. Die gegenwärtig im Gebrauch befindliche Methode des Absiechens der Schafe bei welch«»' fci» -Tv : „ — - Schnitte durchschnitten würden, sei eine so vollkommen ausreichende und den Tod der Tbiere in so kurzer Zeit erzielende, dass sie kaum durch eine bessere zu ersetzen sein dürfte. I n d i e s e r Beziehung k ö ufn e man sie dem Schächten der T h i e r e nach israelitisch e^u R i t u s g l e i ch st e l l e n. Ad 8 und 9 haben wir uns eingehend geäußert und haben dem Nichts hinznzufügen. * * | * ' Der Cin d r n ck, den die Thesen und ihre Begründung; ans jeden Unbefangenen machen m ü s s e n, ist gewiss der der E n t t ä u s ch u n g. Und es scheint auch erklärlich, dass bei dem Verfasser ein gewisses Unbehagen, ob der ihm übertragenen Aufgabe vorgewaltet. Wie Bileam sollte er fluchen, statt dessen muss er — wenn auch nicht segnen, aber doch bei jedem aufmerksamen Leser das Gefühl Hervorrufen, als sei er nicht mit derjenigen Lust und Liebe bei der Sache gewesen, die nothwendig ist, um — wir müssen uns dieses trivialen Vergleiches bedienen — um aller Welt ein $ für ein U vorzumachen. Was Herr P r e y e r schreibt, fordert g e r ad e z u z n r Kritik heraus! Wie lautet denn der Herrn P r e y e r ertheilte Auftrag: Gegen das „Schächte n" Stellung n e h m e n und gegen die dabei v o r k o m m e n d e n Thiergnäler e i e n bei den Behörden R e m e d n r z u beantragen. Hat er das gethan? Jawohl! Aber wie? Nicht eine einzige seiner Behauptungen vermochte Herr P r e y e r durch Beweis — und wäre er noch so bei den Haaren herbeigezogen gewesen — zu erhärten. Gr hat nicht einmal versucht, die in der Zahl von rnindesterrs 500 vorhandenen, zu Gunsten der jüdischen Schlachnnethode sich aussprechenden Gutachten anzud e u t e n, geschweige zu widerlegen. Er ha t s i e e i n f a ch i g n o r i e r t, t o d t g e s ch w i e g e n! Die beste Vertheidigung ist bekanntlich der Angriff. Warum also vertheidigt Herr P r e y e r seine Thesen nicht durch einen Angriff auf die Position seiner Gegner? Statt dessen weicht er muthig zurück und beantragt — d i e E i ns ch r ä n k n n g d e s „S ch ä ch t e n's" ani das n n n in g ä n g l i ch n o t h w e n d i g e M a ß. E r erkennt die N o t h w e n d i g. k e i t des S ch ä ch l e n s an, aber n u r für die Inden. Nur — für Wien z. B. — soll Vl2 geschachtet Inden sollen geschachtetes ^dkf) verzehren auch Nichtjuden vorzusetzen, involvirt eine religiösen Gefühls. 9tnn, den Fluch, den voll und ganz ausznsprechen, Herr Preyer nicht übers werden, und nur dürfen. Dasselbe Beleidigung ihres gegen die Juden Herz zu bringen vermochte — dazu war er doch zu ehrlich — mit diesem Fluch hat er sich und seine Auftraggeber beladen : D er F l uch de r Lächerlichkeit! Es ist dies nicht der erste Versuch, wo man den Juden. Eines versetzte, um einen Süudenbock zu haben für die eigenen Sünden, und es wird auch nicht der letzte sein. Aber wir meinen, man habe in Wien — und auch anderswo — Wichtigeres zu thun, als den letzten Rest des einstigen Prestige auch noch zu opfern. Und das wird geschehen in dein Augenblicke,;tt wo man gegen die Inden;n der bereits durchgesnhrten materiellen und moralischen Schädigung das Verbot fügt, einen religionsgesetzlich vorgeschriebenen Cnltns ausznüben, oder ihn einschränkl. Herr P r e y e r verweist ans jüdische „Autoritäten", die das „Schächten" nicht als unumgänglich nöthig, als lediglich „rabbiuische Satzung" bezeichnet habeil s o l l e n. Was es damit ans sich hat, haben wir nachgeiviesen. Aber selbst den Fall angenommen, mau habe es unter deir Schacht g e g n e r li mit wirklichen Autoritäten zu thun, w stände doch günstigsten Falls Ansicht gegen Ansicht. Würde das aber schon genügen, eine von der überwiegenden Majorität der Anden aks bindend anerkannte religiöse Satzung, die außerdem durch 3000zührigen Gebrauch geheiligt ist, zu beseitigen l Wäre das nicht die Ausübung eines Gewilfens; wanges, wie A-alf einmal auf ein Land' mit“ nbenvlegend nichtchrtfttiafer Bevölkertmg übertragen, z. B. die Türkei. Was wurde mau wohl sagen, wenn dort die Staatsregiernng die Ausübung eines christlichen „Ritus" verbieten oder nur einfchränken wollte? Wir wollen Herrn Preyer ein noch viel näberliegendes Beispiel anführen: allen deutschen protestantischen l!andestheilen |tub fett mehret-en Jabren die öffentlichen katholischen Procesfioneit auf bie inneren Höfe der Kirche oder, bei Leichenbegängnissen, ans die Friedhöfe beschränkt. Dies geschiebt nicht aus Unduldsamkeit, sottdern lediglich ans Grititdett der össettllicheit Drdntntg. Als nun in den 70er Jahren auch in Berlitt eine Einschränkung erfolgte, versuchte der sel. Abgeordttete Dr. W i n d h o r st^eine Rücknahme der polizeilischett Verordnung herbeiznsnhren. l>et damalige Polizeipräsident hätte gern entsprochen, aber er erklärte, er könne keine Garatttie für beit ungestörten Verlauf der Procesfionen überttehmen. Dass es sich in der Dhat nur datum handelt, geht schon daraus hervor, dass im Rheinland, mit überwiegend katholischer Bevölkerung, Einschränkungen nicht bestehen» Herr Preyer wird uns antworten: Wir verlangen ja keine Aufhebung, sondern u u r eine E i u j ch r ä u k u u g a u T das für die Israeliten nothwenoige M a ß. Was heißt das? Wie will er dieses „nothwendige Maß" finden? Soll das pro Rata der Bevölkerung sein? Und wenn nun die Israeliten im Verhältnis mehr Fleisch connimieeu als die Ehriflen — es ist das ja thakjächlich oer Hall ivet ist die compeleute Behörde dieses Verhältnis sefizuftelleu Und was, wenn der Fall eiutrilt, dass die österreichische A r m e e- Verwaltung, die Praxis der deutschen Be h ö t« den acceptirend, für ihre K r i e g s c o n s e r v e n ebenfalls geschächtetes Fleisch verlangt, und zwar geschachter! ohne jede N e b e n m a n i p u l a t i o n — glaubt Herr l Preyer, dass sie sich dann erst ein Sachverständigen-Urthetl j von ihm erbittet? Ist er nicht vielmehr der Ansicht, dass ihr > die vorliegenden autoritativen Gutachten darunter