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Die Wahrheit · 1900-03-18 · Heft 10 (18.3.1900) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1900
Issue
Heft 10 (18.3.1900)
Date
1900-03-18
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4. Dtc Mayryett. )ir. 10. ohne Widerstreben zeigte, wenn sie angerufen wurde, und in dem brieflichen Meinungsaustausche, welcher in einer, von W e r t h e i m e r selbst besorgten französischen und englischen Korrespondenz stattsand. Um die Führung der Agenden der Gemeinde in das richtige Geleise zu bringen, versah er uneigennützig anfangs das Amt des Secretars. Er thal dies solange, bis er in Ludwig August Frankl einen mit allen nöthigen Qualificationen ausgestatteteu Nachfolger gesunden zu haben glaubte. Sich bewusst, w is die Iudenschast der Metropole des Reiches ihrer Ltellung nach Innen und Außen schuldig ist, richtete er sein Hauptaugenmerk daraus, in Schule, Synagoge, Administration Einrichtungen zu treffen, die ihrem Zwecke entsprechend ltub der Zufriedenheit aller maßgebenden Kreise sicher waren. Nicht zuletzt sollten sie auch beispielgebend für die übrige Iudenschast sein. Deshalb fand er auch nur das Beste gut genug für die Institutionen Wiens. S a a l s ch ü tz wurde als Religionslehrer. M a n n h e i m e r als Prediger bestellt, wenn auch der Letztere anfangs nur den Titel Religionslehrer führte. Sulz er erhielt die Stelle als erster Cantor. Auf die Administration nahm W er t hei wer sederzeit maßgebenden Einfluss. Eine weise Oeconomie im Haushalte der Gemeindeverwaltung war für ihn ein oberster Grundsatz. Nicht die Erhöhung der Einnahmen, sondern die Restrietiou der Ausgaben auf das Nothwendige uitd Berechtigte galt ihn, als wirthschastliche Klugheit. Ihm war der Gemeindesäckel ein noli me tangere, wenn nicht der Anspruch aus ihn als unabweislich gelten musste. So kam es, dass ein Beamter der Nordbahn aus Ersparungsrücksichten zur Buchführung herangezogen, unddie Matrikensührung von Mannheimer besorgt wurde. Seit der Vergrößerung des Gemeindeumfanges Luderte sich das freilich. Aber nie wurde außer Acht gelassen, dass ohne allzu starke Belastung der Steuerträger die Administration zu besorgen ist. Bezüglich der Eultuseinrichtungen hielt Joses Wertheimer daran fest, dass die bei Constituirung der Gemeinde getroffenen "^rIrch'gegenuver Amültton'eVl''rettögtMerMemenkeV''Eött'ttNl'öi!en auf Kosten hier bestehender gottesdienstlicher Einrichtungen wollte er nie und nimmer gewähren, wie jedes Pacliren unter Preisgebung der Autorität des Gemeindevorstandes ihm ein Greuel war. Den Werth der Predigt im Rahmen des Gottesdienstes würdigte Josef W e r t h e i m e r in hohem Maße. Er bekundete dies durch die hohe persönliche Achtung, die er den Predigen, bei jedem Anlasse entgegenbrachte, durch die gespannte Aufmerksamkeit, mir der er dem Gottesworle ans der Kanzel folgte, durch die Stiftung eines Stipendiums für den ältesten Sohn des jeweiligen Predigers. Das unerschütterliche Festhalten Joses W e r t h e i m e r's an der fortschrittlichen Tendenz der Wiener religiösen Einrichtungen gab manchem Hyperorthodoxen Anlass, über das Iudenthum Wert Heime r's sich abfällig zu äußern. Nichts wäre aber ungerechter, als ein solches Unheil. Joses W e r l h e i m e r's Hand war mit einem Ringe geziert, der in Edelsteinen ansgeführt, die Inschrift trug: 'n wp *]njW,l7. Von Joses, dem Lohne Jakob's, wird rühmend erwähnt, dass er stets und immer Gott vor sich hatte; dasselbe war bei unserem Josef der Fall. Als Sinnbild diente dieser Ring. Möge uns und dem Judenthume die Hilfe Gottes zutheil werden, dass M nner wie Joses Wert heim er erstehen zu unserer Ehre, unserem Ruhme, zu unserem Besten! Die Achächtstage. Kritische Beleuchtung des in der Sitzung der Aereinsleitung des Wiener LHierschutzvereines am 9. Deceinber 1899 vorgetragenen und angenommenen Referates des Magistrats-V,cedirector Moritz P r e y e r. Von Her«. Berliner (Schluss). Es verbleibt uns jetzt noch eine kurze Beleuchtung betreffend die „Vo r fch r i ft e n, d u r ch welche den arg ste n T h i e r q n ä l e r e i e n und sonstigen Mißbräuchen bei Schlachtungen zu begegnen war e." Herr P r e y e r beantragte: Folgende Vorschriften wären ehestens zu erlassen.' 1. Mit alleiniger Ausnahme der zum „Schächten" bestimmten Thiere sind sämmtliche Schlachtthiere, einschließlich des Geflügels und der Fische, bevor ihnen das Blut entzogen wird, mittelst genügend kräftigen von geübter Hand und unter Verwendung geeigneter Werkzeuge (Schlachthacke, Hackenbouterolle, Keule. Hammer, Schlägel u. dgl.) geführten Stirnschlages rasch und sicher mit Vermeidung jeder Misshandlung vollständig zu betäuben. 2. Ausgenommen bleiben ferner nur die wegen Unglücksfällen oder plötzlicher Erkrankung nothwendig werdenden Schlachtungen, wenn sich die Betäubung nach den thatsächlichen Verhältnissen nicht ausführen lässt. 3. Schlachtungen dürfen nur von kundigen, treffsicheren erwachsenen Personen, oder doch nur unter deren Aussicht und Mitwirkung, niemals von Lehrlingen allein vorgenommen werden. Letztere sind auf einem hiezu geeigneten Apvarate im sicheren Treffen einer bestimmten Stelle cinzuüben und hieraus vor ihrem Freisprechen zu prüfen 4. Das beim Schlachten hantirende Personale muss zur Schlachtung in reiner Kleidung, sowie in frischer Wäsche und Ueberkleidung erscheine!, und hat nach jeder Schlachtung die Hände und die Fußbekleidung mit Wasser zu reinigen. Ebenso müssen die Schlachtungsplätze und die beim Schlachten verwendeten Geschirre und Geräthe nach Beendigung der Schlachtung gründlich gereinigt werden. 5. Mit der Schlachtung darf nur dann begonnen werden, wenn alle Vorbereitungen an der Schlachtstelle getroffen sind- - Die Schlächter dürfen das Thier während des Schlachtens nicht verlassen und mit der Ausschlachtung nur dann beginnen, wenn sie sich vom eingetretenen Tode überzeugt haben. 6. Schlachtungen dürfen nur in geschlossenen, dem Publicum nicht zugänglichen Räumen vorgenommen werden; nur, wo solche nicht vorhanden sind, darf das nicht gewerbsmäßige Schlachten im Freien, niemals aber auf offener Straße geschehen. Kinder dürfen Schlachthöfe und Schlachträu:>e nicht betreten. Hunde dürfen im Schlachthause nicht frei herumlaufen, 7. Kleinvieh (Kälber, Schafe, Lämmer, Ziegen u. dgl.) ist auf hölzernen Schlachtböcken zu schlachten. Schweine erhalten stehend den Stirnschlag. Klein- und Federvieh darf erst zum Zwecke des AusarbeitenS nach vollzogener Schlachtung aufgehängt werden. 8 Beim „Schächten", d. i. beim Schlachten nach jüdischem Ritus, hat das Niederlegen des GroßhornvieheS unrer Mitwirkung von vier kräftiaeu Perionen fo vui geschehen. . dass ein plötzliches Riede,stu,,en oesjeloen verhuiet wird uub die Thiere a>,f entsprechend große, weiche Unterlagen zu liegen kominen. Das „Schächten" selbst darf nur von autorisirten Schächtern ausgeführt werden. Die Bestimmungen unter 4, 5, 6 und 7 haben auch auf das „Schächten" Anwendung zu finden. Sofort nach Beibringung des Schächtschnittes ist sämmtlichen geschachteten Thieren unter Beobachtung der unter l gegebenen Vorschriften der Stirnschlag beizubringen. 9. Das „Schächten" ist auf das unumgänglich nothwendige Mass zu beschränken, es dürfen daher nicht mehr Thiere „gefchächtet" werden, al^ das wirkliche Bedürfnis der jüdischen Bevölkerung erfordert, wobei von dem Grundsätze auszugehen ist, dass jedes „gesch ächtete- Thier mit Ausschluss der nach den jüdischen Satzungen nicht geeigneten Theile in seiner Gänze nur zum Genüsse der israelitischen Glaubensgenossen bestimmt ist. Diese Vorschriften entspringen mit alleiniger Ausnahme der unter 4 und 6 aufgestellten Forderungen der Reinlichkeit und der Beschaffenheit der Schlachtungsplätze dein Thierschutze. Die in den Punkten 4 und 6 enthaltenen Forderungen wurden als vom hygienischen und sittlichen Standpunkte nicht minder wichtig der Vollständigkeit wegen ausgenommen und finden sich zinn Theile auch in dem Erlasse des sächsischen Ministeriuins des Innern vom 21. März 1892, betreffend die allgemeine Betäubung der Schlachtthiere. Hierzu luäre Folgendes zu sagen: Ad 1 berührt den jüdischen Ritus nicht. In wieweit christliche Metzger den Stirnschlag als eine ,.rasche und sichere" Betäubung anerkennen, muss ihrer Bellrtheilung überlassen werden. Wir haben der Erklärung der Metzgermeister in F r a u k i n r t a. M. Nichts binzuzufügen. Herr P r e y e r fuhrt fünf verschiedene zum ..Schlagen" geeignete Werkzeuge an, von deren zweien (Bonterolle und Schnßmaske) eine Erklärung der Metzgermeister von Karlsruhe sagt, „dass sie den „älteren Schlachtmcthoden den Vorzug geben. Obwohl der „hiesige Thierschutzvererein Prämien auf die Verwendung der „L ch l a ch t m a s k e setzt, wird dieselbe nur ganz vereinzelt „benützt, weil sie sich als u'n p r a c t i s ch und mit vielen „Qu a l e n f ür d i e T h i e r e v e r b u nden gezeigt hat." Ad 2 und 3 berühren den jüdischen Ritus nicht.

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