Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1900-02-23 · Heft 7 (23.2.1900) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1900
Issue
Heft 7 (23.2.1900)
Date
1900-02-23
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3062972-3063013-3063020--00648-3067171
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 7. Seite 4. Die IVayryeil. Tödtung durch Blutentziehung vorauszugehen hat. Grundsätzlich verurtheilt daher der Wiener Thierschutzverein jede S ch l a ch t u n g s a r t, welcher dieses Merkmal mangelt, unbekümmert darum, bei welcher politischen Partei oder Confession dieselbe zu finden ist." „Wenn er irgendwo einer Mißhandlung begegnet, muss er sie bekämpfen, denn Grausamkeit gegen die Thiere verhärtet den Menschen." (S. 6 und 7.) Und nun erbringt Herr Preyer den einzigen „Beweis", indem er Du Boys-Reymond sprechen lässt, der erklärt habe, „dass in dem Blute und in den Muskeln gehetzter und geängstigter Schlachtthiere chemische Veränderungen vor sich gehen, welche auf die Nährkraft des Fleisches einen ungünstigen, ja sogar gesundheitsschädlichen Einfluss üben." Wir wissen nicht, ob und wo der berühmte Berliner Physiologe das Urtheil abgegeben hat. Wenn es sich etwa auf die in hohen und höchsten Kreisen geübte Jagd besteht, so möge doch Herr P reyer die Consequenzen ziehen. Auf das „Schächten" bezieht es sich nicht. Als Beweis setzten wir seinem Gelehrten das Urtheil eines Mannes entgegen, dessen Autorität er wohl nicht anzweifeln wird, nämlich zwei Gutachten des Herrn Geh. Medicinalrath Prof. Dr. Du Bois - Reymond in Berlin, d. d. 14. Jänner 1885 und 5. December 1886, beide gerichtet an den Rabbiner Herrn Dr. Ehr manu in Trier (jetzt in Baden, Schweiz). Sie befinden sich abgedruckt in einer „Gutachtensammlung über das jüdisch-rituelle Schachten" (Seite 41) und haben folgenden Inhalt: Berlin, 14. Januar 1885. An den Rabbiner Herrn Dr. E h r m a n n. Hochwohlgeboren, Trier. Hochgeehrter Herr! Den aufklärenden Erörterungen, welche Herrn Dr. Kayserlings Schrift über die auf deren Titel (Ist Schächten Thierquälerei?) gestellte Frage enthält, bin ich außer Stande, aus eigener Anschauung etwas hinzufügen. — — — Als Physiologe möchte ich darauf aufmerksam machen dass die Zuckungen des verblutenden Thieres, welche dem Laien wie verzweifelte Aeußerungen von Angst und Schmerz erscheinen, vermutlich gerade das Zeichen des gesch wundenen Bewußtseinssind. Sie haben so sehr den Charakter der Zuckungen bei Epilepsie, dass sie seit einer berühmten Arbeit von Kußmaul und Tenner schlechthin als die epileptisormen oder sallsuchtähnlichen Zuckungen beim Verbluten bezeichnet werden. Da nun Verlust des Bewußtseins beinahe für das wesentlichste Symptom der Epilepsie gelten kann, sind auch jene Zuckungen stets von Bewußtlosigkeit begleitet. —- Mit der vorzüglichsten rc. DuBois-Reymond. Berlin, 5. Dezember 1886. Sie richten an mich drei Fragen: I. Liegt eine Veranlasiung vor, noch Vollzug des Halsschnittes beim „Schächten" durch irgend einen weiteren Act die angeblich noch andauerde Schmerzempfindung des Thieres zu vermindern? 2. Würde eine Betäubung durch Kopsschlag oder Genickstich nach dem Schächtschnitte hinsichtlich der Qualität des Fleisches sich als zweckmäßig erweisen? 3. Wäre durch jene Betäubung eine Verkürzung des Schmerzes für das geschachtete Thier gesichert? Die Fragen 1 und 3 scheinen mir im Grunde einerlei zu sein. Denn wenn 3 zu bejahen wäre, so läge ja eine Veranlassung vor, die Betäubung vorzunehmen. Allein ich habe mich schon bei anderer Gelegenheit dahin geäußert, dass meiner Ueberzeugung nach das Thier nach Eröffnung der großen Halsgefäße durch einen ausgiebigen Schnitt nur außerordentlich kurze Zeit leidet. In Folge der plötzlich eintretenden gewaltigen Anämie des Gehirns (wenn auch diesem noch durch die ^rt. vertebralis etwas Blut zugeführt wird) muss nach allen unseren Erfahrungen fast augenblicklich Ohnmacht und Bewusstlosigkeit eintreten. Unzweifelhaft ist dies der Fall, sobald das Thier in Folge der Verblutung in die sogenannten epileptoiden Zuckungen verfällt, da Bewußtlosigkeit sogar der wesentliche zuletzt übrig bleibende Theil des als Epilepsie bezeichnten Symptomenkomplexes ist. Dass man dem Thiere Qualen ersparen, die Zeit bis zum Schwinden des Bewußtseins abkürzen könne durch eine Gehirnerschütterung oder durch einen Stich in das Rackenmark, halte ich umsomehr für zweifelhaft, als, soviel ich urtheilen kann, ohne dem Schächten beigewohnt zu haben, zum Anbringen eines betäubenden Schlages oder zur Ausführung des Genickstriches eine ziemlich umständliche Lageveränderung und erneute Fixirung des Thieres erforderlich sein dürfte. Was die zweite Frage betrifft, so lässt sich behaupten, dass durch den Genickstich die Qualität des Fleisches insofern eher verschlechtert werden würde, als in Folge der epileptoiden Zuckungen das Fleisch mürber sein wird, welche Zuckungen, da sie nach Kußmaul's und Tenner^s berühmter Arbeit vom Mittelhirn ausgehen, nach dem Genickstich nicht mehr stattfinden können. Wie sich dies nach einer beteubenden Gehirnerschütterung verhalte, ist mir nicht bekannt, im Großen und Ganzen lässt sich aber behaupten, dass diese verschiedenen Verfahrungsarten keinen in Betracht kommenden Einfluß auf die Genießbarkeit des Fleisches nach gelöster Todtenstarre, wie man dasselbe zu essen Pflegt, ausüben werden. Du Bois-Reymond. Herr Preyer wird uns zugestehen müssen, dass wir nicht objectiver sein können. In der gleichen Sammlung befinden sich weitere 50 Gutachten von Capacitäten, wie Damman, Ercolari, Gerlach, Guilleban, Hertwig, Heß, Hoppe-Seyler, Richter, Virchow, Zangger u. s. w. Aber noch ein anderes Actenstück aus jener Gutachteusammlnng dürfte Herrn Preyer interessireu. Es ist dies das „Gutachten einer Sachverstäudigeu-Commission, veranlasst dnrch das k. sächsische Ministerium des Innern." Darin befindet sich (S. 34) folgender Satz: „Anlangend noch in Sonderheit dieses rituelle Schächten bei den Israeliten, das bekanntlich in dem Durchschneiden der Kehle des auf den Rücken geworfenen Thieres mittelst eines langen, ganz scharfen Messers bis auf die hinterliegenden festeren Halstheile besteht, so erklärt die Kommission im Einverständnis mit dem Oberinnungmeister. daß sie der Anschauung des Vereines, daß diese Prozedur als eine öffentliches Aergerniß erregende anzusehen und die Abschaffung derselben als wünschenswerthes Ziel zu erächten sei, nicht theilenkön ne, da sie in dem Schächten der Thiere keineswegs einen thi e rquälerischen Vorgang zu erblicken fv er,n ö g e."j Ferner weist die Commission aus die Schrift des jetzigen Budapester Rabbiners D r. Kayserling hin: „Die rituelle Schlachtsrage oder ist Schächten eine Thierquälerei?" (Arau 1867), wo u. A. bemerkt ist, „dass das nach israelitischem „Ritus ausgeführte Schächten keineswegs als eine Thier- „quälerei anzusehen ist. Von einzelnen Seiten sei dabei so- „gar hervorgehoben worden, dass diese Methode von „den anderen meist üblichen Sch l a ch m e th o d e n „den Vorzug verdienen." Wenn nun im Königreich Sachsen das „S ch ä ch t e n" seit einer Reihe von Jahren dennoch verboten ist, so weiß jeder, der die Verhältnisse kennt, dass daran lediglich die antisemitischen Zustände in jenem Lande die Schuld tragen. Uebrigens wird sich später nochmals Gelegenheit bieten, auf dieses Gutachten zurückzukommen. Herr Preyer behauptet ferner, dass der Tod der Thiere durch Verblutung erst nach 5—6, ja sogar bis nach 11 Minuten erfolge (S. 9), ferner dass der Betäuburrgsschlag nicht gefühlt werde (S. 10) und „dass das Schächten eine langsame Tödtungs- „art ist, bei welcher das Thier bis zum letzten Augenblicke bei „vollem Bewußtsein bleibt und nach seiner Art die Schrecken „des Todes empfindet." Endlich meint Herr Preyer, „das „Schächten bietet einen widerwärtigen Anblick. Es wird von „poetisch-fachmännischer Seite als die herzloseste, größte und „verabscheuenswürdigste Thierquälerei bezeichnet." (S. 11.) Wir wollen Herrn Preyer zugestehen, dass der Anblick des „Schächtens" nicht gerade „ergreifend schön" zu nennen ist. Ob aber das „Schlagen" einen „herzerfreuenden" Anblick bietet — die Antwort wollen wir jedem überlassen, der schon einmal der Tödtung eines Thieres durch die von Herrn Preyer empfohlenen Methoden beigewohut hat. — Für diejenigen aber, welche dieses „Vergnügen" noch nicht theilhaftig waren, wollen wir eine „ E r k l ä r u n g d e r M e tz g e r m e i st e r von Frankfurt a. M. anführen, die sich in der bereits erwähnten Gutachtensammlung (S. 63) vorfindct. Dieselbe besagt u. A.: Die meisten Thiere wurden, in Folge der Abneigung, sich des angestellten Schlägers zu bedienen, gefchächtet. Um nun die Thätigkeit des Schlägers bei denjenigen Thieren, welche vor Oeffnen der Halsader durch das Beil betäubt wurden, zu illustriren, diene nachfolgene, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Tabelle. ES erhielten bis zum Sturz und vollständiger Betäubung: 1. Der Ochse des Metzgermeisters Pfeiffer 9 Schläge. 2. „ „ „ „ Feldmann 8 „ 3. „ „ „ „ Rullmann 8 „ 4. „ tr „ // Heydter 7 „

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.