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Die Wahrheit · 1900-01-01 · Heft 1 (1.1.1900) · page 7

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1900
Issue
Heft 1 (1.1.1900)
Date
1900-01-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 1. Die Wahrheit. Präsidenten ist in der Anschauung, dass dasselbe nicht mit dem Kalenderjahre 1899, sondern erst in 3 Manaten abläuft. vr. Steger hält es für nothwendig, dass die Verdienste des Präsidenten auch aus der Mitte des Vorstandes gebührend gewürdigt und ihm der Dank für seine hingebungsvolle Thätigkeit ausgedrückt werde. Sein Eifer sei für alle anderen Herren eine Quelle des Anspornes gewesen, und Redner könne sich den Vorstand ohne diesen Präsidenten nicht vorstellen. Der Vorstand wird gewiss auch im neuen Jahre auf diesen ausgezeichneten Mann nicht verzichten, und er wünscht, dass derselbe noch viele Jahre dem Cultus-Vorstande und dem Judenthume erhalten bleibe. vr. Rappaport dankt Namens der neugewählten Vorstands-Mitglieder für die ihnen vom Präsidenten zu Theil gewordene Anerkennung, und hierauf wird die öffentliche Sitzung um halb 10 Uhr Abens geschlossen. Znul Worte Zellmeks s. X Herr vr. Ignatz Links in Freistadt hat unter Bezugnahme auf den in diesem Blatte erschienenen Artikel „Was nun?" in Nr. 38 eine Frage aufgeworfen, die nicht oft genug besprochen werden kann. Obwohl derselbe in seiner allzu großen Bescheidenheit sich auf unseren Jellinek s. A. beruft, gebührt ihm immerhin das Verdienst, zur Besprechung dieser Frage überhaupt die Anregung gegeben zu haben. Weit entfernt davon, dem Herrn vr. Links zu widersprechen, erlaube ich mir dennnoch, meine Ansichten und Erfahrungen in der von demselben angeregten Frage in einer Weise hier darzulegen, die wohl seiner Ansicht im Großen und Ganzen nicht zuwiderläuft, jedoch die Sache an und für sich in einem anderen Lichte erscheinen lässt. Vor Einführung des neuen Judengesetzes, das die Verhältnisse der Cultusgemeinden regelte, bestanden in allen Ländern Oesterreichs Cultusvereine, die, unabhängig von einer Cultusgemeinde, ihren eigenen Cultus hatten, und dabei für die Erziehung ihrer Kinder Sorge trugen. Nach Einführung des genannten Gesetzes mussten diese Vereine, im Falle sie allein nicht stark genug waren, eine Gemeinde zu bilden sich einer solchen anschließen, was natürlich auch geschah, aber in sehr verschiedener Form. In Mähren z. B. bestehen sehr viele derartige Vereine, sie gehören äußerlich zwar dem Verwaltungsgebiete einer israelitischen Cultusgemeinde an, die Mitglieder jener Vereine haben bei der Erhaltung der Gemeinde-Institution ihren Beitrag zu leisten, auf Erhaltung ihrer eigenen Institutionen aber sind sie ganz auf sich selbst angewiesen. Nun besteht aber in diesem Kronlande ein jüdischer Landesmassafond, dessen Erträgnis früher zur Aufbesserung der Lage der Cultusbeamten diente; seit einigen Jahren aber bekommen Beamte, die noch nicht im Besitze eines derartigen Zuschusses waren, gar nichts, dafür erhalten die Cultusgemeinden, nach Maßgabe ihrer angemeldeten Religionslehrer, jährliche Beiträge, die zwischen hundert bis sechshundert Gulden variiren, als Unterstützung zu den Kosten des Religionsunterrichtes; die Vereine bekommen gar nichts. Und da zeigt sich der Gegensatz in des Wortes eigenster Bedeutung. Während in den meisten Cultusgemeinden der Religionsunterricht nicht auf der Höhe seiner Aufgabe steht, haben diese Vereine Erfolge zu verzeichnen. Trotzdem diese Vereine, zufolge ihrer beschränkten Mittel, einen staatlich geprüften Lehrer nicht Seite 7. erhalten und nur auf einen Lehrer reflectiren, der nur halbwegs seine Befähigung nachzuweisen im Stande ist, dass er die Kinder nicht nur in Religion, sondern auch in den Volksschul- Ggegenständen unterrichten könne, kommen Kinder, die nur halbwegs befähigt sind, mit ihrem elften. Jahre zur Mittelschule, legen mit Erfolg die Aufnahmsprüfung ab und haben ein bedeutend größeres religiöses Wissen, als ihre Altersgenossen der Muttergemeinde. Daraus erhellt, dass die Hebung des Religionsunterrichtes nicht von der materiellen Unterstützung allein abhängt. Der Grund dieser Erscheinung ist ein vielseitiger, und ich will zur Erklärung derselben vorläufig nur den Unterricht in diesen Vereinsschulen beleuchten. Bei den Lehrmitteln wird von der landesüblichen Schablone Umgang genommen; den Hauptgegenstand bildet' die Bibel. Zum mechanischen Deutschlesen werden Lesestücke biblischen Inhaltes genommen; deutsche Grammatik wird nach Sätzen aus der biblischen Geschichte gelehrt, es werden Begleiche mit der jüdischen Grammatik angestellt und praktisch durchgeführt. Das Rechnen wird von den Anfangsgründen methodisch gelehrt, jedoch wird der Zahlenwerth der hebräischen Buchstaben einbezogen. Zu Rechenexempeln werden nicht nur kaufmännische Facta, sondern auch solche, die sich aus der biblischen Geschichte ergeben, genommen; und so weiter in dieser Eintheilung. Dass die gottesdienstlichen Gebräuche dem Kinde vom Beginn des Schulbesuches auf das Genaueste eingeprägt werden, braucht doch nicht betont zu werden, zumal beim Gottesdienste die Schüler mit ihrem Lehrer, der auch die cantoralen Functionen versieht, in Contact bleiben. Dass bei einem solchen systematischen Lehrplane im Religionsunterrichte Erfolge erzielt und dabei die Volksschul-Gegenstände nicht vernachlässigt werden, ist auch selbstredend. Dabei, wie gesagt, bekommen diese Vereine von Außen gar keine Unterstützung, aber sämmtliche Gemeinden Mährens, ausgenommen zwei, beziehen solche vom Landesmassafond. Aber in so mancher Gemeinde wird der Religionsunterricht in Hände gelegt, die gewissenlos genug sind, ihr Amt dahin zu missbrauchen, dass sie es nur dem Namen nach inne haben, aber ihren Pflichten in keiner Weise Nachkommen. Die Eltern stehen diesem Benehmen gleichgiltig gegenüber, da sie auf den Religionsunterricht kein allzu großes Gewicht legen und sich nur über gute Fortgangsclassen in den Volksschul-Gegenstünden freuen. Von der Thätigkeit des „Oesterreichisch-israelitischen Bundes" hat man seit seinem Schöpfungstage nichts gehört; es ist dies ein Fehler; denn wenn man sich für eine Institution interessiren soll, muss man über ihre Thätigkeit auf dem Laufenden erhalten bleiben. Man muss bei dem heutigen Phlegma unserer Glaubensgenossen in Glanbenssachen förmlich mit der Reclametrommel auftreten. Und dies überhaupt in dem Falle, wenn der Bund auch die religiöse Erziehung der Jugend als seine Aufgabe in's Auge fasste, was so recht wünschenswerth wäre, da die Thätigkeit in diesem Wirkungskreise das Licht der Oeffentlichkeit nicht zu scheueil braucht und nicht scheuen darf. Mit einer systematischen Aufsicht des Religionsunterrichtes, die nicht Personen anvertraut wird, die gleichgiltig ihre Aufgabe erfassen oder gar dieses Amt nur als einen Theil ihres Einkommens betrachten, muss Hand in Hand gehen die Besprechung dieser Frage in der jüdischen Presse, die wohl ohnehin jede Gelegenheit ergreift, die jüdischen Interessen zu fördern. Durch die weitestgehende Publicität sollen den Eltern die Augen geöffnet werden über das Maß der Verantwortung

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