Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1899
- Issue
- Heft 33 (21.10.1899)
- Date
- 1899-10-21
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 33. Die Wahrheit. Seite 5. schweigen (aeternum silentium') auf, unter Androhung der poena talionis. In Böhmen, auf dessen Gebiete der Strafprocess Hülsner stattfand, ergingen ähnliche Decrete von den böhmischen Königen Ottokar II. (29. März 1254 nnd 23. August 1268), Wenzel II. (1300) nnd Ladislaus IV. (15. Mai 1454). Auch in anderen Ländern schns man in diesen vergangenen Jahrhunderten Specialgesetze, welche diese falsche Beschuldigung unter strenger Ahndung verboten. Dessen bedarf es nach nem Stande der gegenwärtigen österreichischen Gesetzgebung bei uns wohl nicht, denn es würden die bestehenden Gesetze vollständig ansreichen — wenn sie im Sinne der staatsgrundgesetzlich gewährleisteten Gleichberechtigung ge Hand habt würden! Doch leider sind diese Gesetze gegen maß- und zügellose Pressausschreitungen unwirksam und wird denn fast in allen in Oesterreich üblichen Sprachen alltäglich die Fabel des Ritualmordes in die weitesten Kreise der Bevölkerung getragen, ohne dass die betreffenden Blätter dafür zur Verantwortung gezogen werden. Die staatliche Justizverwaltung übt die oberste Aufsicht über die Anwendung der Gesetze und ebenso über die Gerichtsorgane, sowie ganz besonders ü b e r d i e Staatsanwaltschaften, welche Hilfsorgane des Justizministers sind. Wir stellen daher die Anfrage: a) Sind diese Uebelstände Sr. Excellenz dem Herrn Justizminister bekannt und b) was gedenkt derselbe zu verfügen, damit baldigste Abhilfe geschaffen werde?" Ins der Wiener Cultusgemeinde. Plenarsitzung des Vorstandes der israelitischen Eultusgemeinde vom 15. Oktober d. I. Beginn 10 Uhr Vormittags. Vorsitzender: I. Vicepräsident Dr. Stern. Nach Eröffnung der Sitzung macht der Vorsitzende die Mittheilung, dass im Befinden des erkrankten Präsidenten, kaiserlichen Rath Kling er, eine entschiedene Besserung eingetreten sei und derselbe baldigst den Sitzungen des Vorstandes werde präsidiren können. Vor Uebergang zur Tagesordnung hält der Vorsitzende es für angezeigt, auf die am 7. d. M. im großen Musikvereinssaale abgehaltene Protestversammlung zurückzukommen, welche durch ihren imposanten Verlauf ein historischer Moment in der Geschichte der Wiener Judenschaft genannt zu werden verdient. Der Umstand, dass die böswillige Verleumdung des Ritualmordes sich gegen die jüdische Religion richtet und diesmal an einer Stelle vorgebracht worden ist, wo Recht gesprochen werden soll, habe es besonders dem Cultusvo rstande als solchem zur Pflicht gemacht, eine Protestkundgebung zu veranstalten. Es ist gewiss damit nicht Alles erschöpft, was die Juden in dieser Angelegenheit zu thun haben. Es sei bereits an sämmtliche Gemeinden, sowohl an die, welche dem allgemeinen österreichischen israelitischen Bunde angehören, als auch an die anderen, unter neuerlicher Aufforderung zum Beitritt, eine Einladung ergangen, um eine collective Protestkundgebung der Gesammtheit der jüdischen Gemeinden Oesterreichs zu Stande zu bringen, und ebenso werde es auch Sache der Gesammtheit der Gemeinden-Rabbiner sein, gegen die schmachvolle Verleumdung der jüdischen Religion öffentlich zu protestiren. Der Glanzpunkt der erwähnten Versammlung im MusikvereinSsaale sei die Rede des Herrn Oberrabbiner Dr. Güdemann gewesen. Das hohe Ansehen, welches unser verehrter Oberrabbiner nicht allein bei uns, sondern auch in christlichen Kreisen genießt, die Rede selbst, welche wissenschaftlich, inhaltlich und formell hervorragte, die flammende Beredsamkeit, die begeisterte Zustimmung, welche sie fand — alles dies gestaltete sich zu einer Kundgebung, welche unvergesslich und unvergänglich bleiben wird. Der Vorsitzende beantragt, dem Herrn Oberrabbiner den Dank des Vorstandes zu votiren. (Geschieht durch Erheben von den Sitzen.) Der Vorsitzende spricht auch den Dank aus Herrn Dr. Steger, knüpfte jedoch diesen Dank an die Voraussetzung und Bitte, welche er bereits an ihn gerichtet habe, dass Herr Dr. Steger mit Rücksicht auf die böswillige und gefährliche Entstellung, welche seine Rede im „Deutschen Volksblatt" erfahren hat, auf Grund des § 19 des Pressgesetzes vom „Deutschen Volksblatt" eine Berichtigung erwirke, welche Herr Dr. Steger auch bereits ihm, Dr. Stern, zugesagt hätte. Dr. Steger erklärt, dass er sich jederzeit bereitwilligst dem Vorstande zur Verfügung gestellt habe, wo es galt, für die Sache des Judenthums einzutreten, und er habe dies auch durch seine in der Protestversammlung gehaltene Rede bewiesen; aber er bedauere, dem durch den I. Vicepräfidenten geäußerten Wunsche des Vorstandes nicht Nachkommen zu können. Er halte es unter seiner Würde, sich mit dem „Deutschen Volksblatt" in eine Polemik einzulassen. Dann käme jetzt die Berichtigung schon verspätet, und schließlich habe ja ohnehin das „Wiener Tagblatt" in der Nummer vom 9. d. M. durch graphisch übersichtliche Nebeneinanderstellung des authentischen und gefälschten Textes seiner Rede die gemeine Fälschung des „Deutschen Volksblattes" vor der Oeffentlichkeit gebrandmarkt. I. Vicepräsident Dr. Stern erwidert, dass es sowohl ihm als den übrigen Vorstandsmitgliedern fern läge, Herrn Dr. Steger zu einer Polemik mit dem „Deutschen Volksblatte" zu veranlassen, aber mit dem Verlangen nach einer thatsächlichen Berichtigung vergebe sich Niemand etwas von seiner Würde, und die Berichtigung sei umso dringender geboten, als die Fälschung der Rede geradezu gefährlich für das Judenthum erscheint. II. Vicepräsident Dr. Gustav Kohn und kaiserlicher Rath Hirsch nahmen ebenfalls den Standpunkt des Vorredners ein, und bemerkt zum Schluffe der Vorsitzende, Dr. Stern, dass er wohl nichts Anderes thun könne, als neuerlich seine vorerwähnte Bitte an Herrn Dr. Steger zu richten. Ueber Antrag des Herrn Dr. Maximilian Steiner wird dem Vorsitzenden der Protest-Versammlung, dem I. Vicepräfidenten Dr. Stern, der Dank des Vorstandes votirt. Der Vorsitzende verliest hierauf ein soeben eingelangtes Schreiben des Dr. Bloch, welchem das an den Provinzialrabbiner Dr. Kahn gerichtete Schreiben des Cardinal-Fürsterzbischof von Breslau Dr. G. Ko pp beigeschlossen ist. In dem letzteren erklärt dieser hohe Kirchenfürst, „dass die Annahme, es könne von Juden Christenblut zu rituellen Zwecken jemals gebraucht worden sein, weder durch die jüdische Religion noch durch die Geschichte zu begründen ist, und als eine entschieden freventliche Unwahrheit bezeichnet werden muss." Dr. Bloch schreibt in seinem Briefe, dass er über Ersuchen des Vorsitzenden dieses wichtige Actenstück der Cultusgemeinde überlasse, damit es nunmehr im Gemeindearchiv aufbewahrt werde, lieber Antrag des Vorsitzenden wird Herrn Dr. Bloch einhellig der Dank votirt. Dr. Maximilian Steiner widmet dem vor Kurzem verstorbenen Amtsleiter des Armenamtes der Cultusgemeinde, Herrn Ferdinand Groß, einen warmen Nachruf und ersucht, die Anerkennung für die ausgezeichnete Thätigkeit dieses Beamten in's Protokoll aufzunehmen. (Wird genehmigt.) Der Borsitzende lässt hierauf die eingelaufenen Zustimmungen zu der Protestkundgebung und den Spendeneingang zur Verlesung bringen. Zustimmungs-Kundgebungen sind eingelangt von den Gemeinden : Krems, Aussig, Horovic, Steyr, Brünn. Linz, Jglau, Purgstall, Triest, Hohenems, Teschen, Lemberg, Neu-Sandez, Graz, Czernowitz; ferner zahlreiche Vertrauens-Kundgebungen für den Hultusvorstand von Wiener Vereinen und Einzelpersonen. Eingelangte Spenden: Von der sel. Frau Marie Schey, geb. Horschetzky, zufolge letztwilliger Anordnung: für die israelitische Volksküche fl. 500"—; für das israelitische Blindeninstitut fl. 500'—; für das israelitische Taubstummen-Jnstitut fl. 500'—; für das israelitische Altersversorgungshaus fl. 500'—; für den Handwerkerverein fl. 500-—; für den Theresien-Kreuzer-Verein fl. 500'—; für den Mädchen-llnterstützungsverein fl. 300-—;