Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1899
- Issue
- Heft 32 (11.10.1899)
- Date
- 1899-10-11
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4. Die Wahrheit. Nr. 32. Parteien schielt und nicht durch Vorurtheil und böse Triebe sich beeinflussen lässt. (Stürmischer Beifall.) Ich bitte nun den Herrn Ober-Rabbiner Di-, ©übe in a it n das Wort zu ergreifen." (Beim Betreten der Rednertribüne wird derselbe minutenlang acclamirt.) Ober-Rabbiner 3& Güdemann. „Es geschieht zum ersteninale, dass ich, was den Ort betrifft, außerhalb der Grenzen meines Berufes öffentlich rede; dass ich aber sachlich innerhalb dieser Grenzen verbleibe, wenn ich hier das Wort ergreife, ist wohl keine Frage. Denn es handelt sich hier darum, mit aller Entschiedenheit und Entrüstung der Beschuldigung entgegenzutreten, dass die Juden oder selbst nur einzelne Juden Menschenblut zu rituellen Zwecken jemals gebraucht haben oder gebrauchen. Nachdem diese hundertmal widerlegte Beschuldigung in einer zu trauriger Notorietät gelangten Gerichtsverhandlung zu neuem Leben erweckt und außerdem ihre Thatsächlichkeit in einer in diesem Saale abgehaltenen Autisemiten-Versammlung (Donnernde Pfui-Rnfe) auf unqualificirbare Weise behauptet wurde, ist es unser Recht und unsere Pflicht, und ganz besonders betrachte ich, der ich seit 33 Jahren das religiöse Lehramt in Ihrer Mitte bekleide und in demselben grau geworden bin, es als mein Recht nnd meine Pflicht, diese Beschuldigung als das zu brandmarken, was sie ist: eine Kränkung des uns als einer anerkannten Confession gebührenden Rechtes auf die öffentliche Achtung und eine niederträchtige, schamlose Fälschung der Wahrheit. (Langanhaltender Beifall.) Erlauben Sie, dass ich die Begründung dieser Behauptung mit einem Citat aus einer Zeitschrift einleite. Es ist da von der Ihnen wohl noch erinnerlichen Mortara-Angelegenheit die Rede, und es wird anlässlich derselben gesagt: „Diese Angelegenheit beschäftigt seit einigen Monaten die zeitungslesende Welt. Der Fall ist wohl geeignet, den Unterschied zwischen Sonst mrd Jetzt bemerkbar zu machen .... Millionen Christen nehmen Antheil an dem Eingriff in die Rechte einer einzelnen Familie, zahlreiche Petitionen werden wie in England und Frankreich, so auch im protestantischen Deutschland verfasst; diplomatische Acte und öffentliche Aeußerungen einiger Staatsregierungen sind nöthig geworden. Solch' allgemeiner Antheil an dem Schicksal eines jüdischen Kindes ist bei uns erst seit Kurzem möglich. Humanität und Sittlichkeit haben erst seit der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts die confessionelle Beschränktheit überwunden." Wissen Sie, woher dieses Citat stammt? Aus dem 51. Hefte des Jahrgangs 1858 der „Grenzboten", die damals von Gustav Freytag und Julian Schmidt redigirt wurden. Und nun überlasse ich es Ihrer Beurtheilung, wie traurig sich das Jetzt gegenüber der Zeit vor 40 Jahren ausnimmt, und wie viel von dem einst von der Hunianität und Sittlichkeit siegreich behaupteten Terrain, ich will nicht sagen confessionelle Beschränktheit, sondern Unverstand, Rohheit und Bosheit wieder zurückgewonnen haben. Heute handelt es sich nicht um das Schicksal eines jüdischen Kindes, sondern die längst entschlafene Blutbeschuldigung wird wieder galvanisirt, um unsere Religion als rückständig, als gemeinschädlich nachzuweisen und alle ihre Bekenner in Oesterreich zu entrechten. Ich frage mich, ob ein Christ, der es mit seinem Christenthum ehrlich meint, dieser Verleumdung unserer Religion Glauben schenken kann. Er würde ja den Ast absägen, auf dem er selber sitzt! Auf dem Grabdenkmal des Papstes Julius II. in Rom befindet sich die Moses-Statue Michelangelos, in Venedig gibt es eine Moseskirche, hier auf den Franciskanerplatz und ander Front der Votivkirche steht die Statue Moses, und aus den fünf Büchern eben dieses Moses, aus der Thora, ist uns erst am heutigen Sabbath Früh vorgelesen worden, wie Gott schon zu Noah sagte: „Wer Blut eines Menschen vergißt, durch Menschen soll sein Blut vergossen werden, denn im Bilde Gottes hat er den Menschen gemacht." Und dieses Bild Gottes, welches unsere Religion in jedem Menschen erblickt, denn zu Noah's Zeiten hat es noch keine Juden und keine Christen gegeben, sollte eben diese Religion zu tödten gestatten, noch dazu um der Religion willen? Welcher Christ, der da weiß, dass das neue Testament an der Brust des alten genährt ist, könnte diese Behauptung, ich möchte sagen diesen Muttermord wagen oder ihn uns zumuthen? Uns, denen die Thora das heiligste Palladium ist, zu dessen Bertheidigung nie ein Tropfen Christenblut vergoffen wurde, wohl aber Ströme von Judenblut den Rhein und die Donau hinuntergeslossen sind. (Stürmischer Beifall.) Wenn ich mich für die Grundlosigkeit der Blutbeschuldigung auf das christliche Gewissen berufe, so thue ich das nicht invita Minerva, ich thue es unter Zustimmung der höchsten christlichen Instanzen, nämlich der Päpste. Ich verweise Sie zu diesem Zwecke auf die Schrift: „Urkundliche Beiträge über die Stellung der Päpste zu den Juden. Mit Benützung des päpstlichen Geheimarchivs za Rom. Bon Moriz Stern. Kiel, 1893." Ich führe daraus blos die Kundgebuirg des Papstes Gregor X. vom Jahre 1272 an, die aus Orvieto, und gerade vom heutigen Kalendertage, vom 7. October, datirt ist. Er bewilligt in der Einleitung den Juden die von ihnen erbetene Bertheidigung und Hilfe, wie er wörtlich sagt, „aus der Sanftmuth christlicher Frömmigkeit, den Spuren unserer Vorgänger, seligen Andenkens, Calixtus, Eugnius, Alexander, Clemens, Cölestin, Jnnocenz und Honorius folgend", und fährt dann fort: „Da es sich zuweilen ereignet, dass Christen ihre eigenen christlichen Knaben wegthun und dann den Juden von ihren Feinden zur Last gelegt wird, dass sie diese Knaben verstohlen auf die Seite bringen und tödten und deren Herz und Blut opfern, während die Väter dieser Knaben oder andere Christen aus Feindseligkeit gegen die Juden diese Knaben heimlich verbergen, damit sie diese Judeu kränken und als Entgelt für ihre Befreiung von Quälereien von diesen Juden eine Geldsumme erpressen können und fälschlichst betheuern, dass die Juden diese Knaben auf die Seite gebracht und getödtet hätten, und dass die Juden das Herz und das Blut dieser Knaben opfern, während doch ihr Gesetz dieses bestimmt verbietet und ausdrücklich erklärt, dass die Juden nicht opfern und Blut nicht trinken sollen, selbst nicht vom Fleisch solcher Thiere. die gespaltene Hufe haben, essen sollen, was von den Juden, die zum christlichen Glauben bekehrt wurden, an unserem Hofe wiederholt anerkannt worden ist, trotzdem aber durch solchen Anlass sehr viele Juden sehr oft widerrechtlich gefangen gesetzt und gehalten wurden: so bestimmen wir, dass Christen in diesem Falle und aus diesem Anlasse nicht gehört werden sollen, und befehlen, dass die'aus solchem frivolen Anlasse gefangen gesetzten Juden aus dein Kerker befreit und fernerhin aus derartigem frivolen Anlasse nicht wieder gefangen genommen werden sollen, es sei denn, was wir aber nicht glauben — quod non credimus — dass sie auf frischer That — in flagranti crimine — ertappt würden." Aehnliche Kundgebungen sind in der erwähnten Schrift enthalten von den Päpsten Jnnocenz IV. und Martin V., außerdem liegen solche vor von Cardinälen, Bischöfen, Königen, Fürsten und zahlreichen christlichen Gelehrten. Sie werden nicht verlangen, dass ich von diesen christlichen Documenten gegen die Blutlüge weitere anführe. Quod non credimus. — Dieser feierliche Ausspruch ist 617' Jahre alt! Hat sie aber die Lüge aus der Welt geschafft? Nein, denn es haben sich immer gewissenlose Arrangeure gefunden, die es verstanden, der Lüge und dem Unrecht zum Siege über Wahrheit und Recht, über Humanität und Sittlichkeit zu verhelfen. Wie sagt doch Goethe? „lieber das Niederträchtige Dich nicht beklage — Denn es ist das Mächtige, was man Dir auch sage." Immer wieder mussten Vermisste oder ermordet ausgefundene Christenknaben, oder solche Judenknaben, die getauft waren, dazu dienen, Juden des „Nitualmordes" zu überweisen und sie dem Henker zu überliefern. Pfarrer Deckert hat in einer Entgegnung aus meine in der „Neuen Freien Presse" veröffentlichte Erklärung im „Deutschen Bollsblatt" vom 23. September mir mehrere Namen solcher jugendlicher Opfer des angeblichen Nitualmordes vorgehalten, und mich auf die, wie er ausdrücklich sagt, „noch vorhandenen Processacten" verwiesen. Er meint, ich gäbe mir den Anschein, „als hätte es nie einen Simon von Trient gegeben. Ich könnte dem Herrn Pfarrer erwidern, dass er sich den Anschein gibt, als hätte es niemals einen Papst JnnocenzIV., Gregor X., Martin V. u. s. w. gegeben, welche die Blutbeschüldigung für lügenhaft erklärt haben. (Beifall.) Aber der Hinweis aus die „noch vorhandenen Processacten" ist geradezu classisch. Als ob es nicht auch über die Verurtheilung und Verbrennung so vieler angeblicher Hexen reguläre Processacten geben würde! (Neuerlicher stürmischer Beifall.) Processacten, welche 'über die durch die grausamsten Folterqualen erpressten Geständnisse berichten. Wenn solche Geständnisse nicht glaubwürdig sind, dann verdient kein Geständnis Glauben — denkt gewiss Herr Pfarrer Deckert. Glücklicherweise ist uns ein solcher Processact erhalten, der jedem der deutschen Sprache Kundigen zugänglich ist, und der überdies zu den Kleinodien der deutschen Literatur gehört. Er betrifft den getauften Judenknaben Simon Abeles, den Herr Pfarrer Deckert nicht namhaft gemacht hat, durch dessen Namhaftmachung ich also seine Kenntnisse auf diesem Gebiete in einer, wie ich glaube, ihm erwünschten Weise bereichere. Dieser Knabe soll von seinem eigenen Vater im Jahre 1694 erinordet worden sein. Sie können den Processact in Gustav Freytag's „Bildern aus der deutschen Vergangenheit" im dritten Bande, S. 386 ff., der 21. Auflage vom Jahre 1897, selbst Nachlesen, und ich begnüge mich, nur das Schlusswort Frehtag's hier anzuführen: „Das ist die traurige Geschichte von Simon Abeles. Wer den Jesuitenbericht unbefangen beurtheilt, wird Einiges darin finden, was die Erzähler zu verschweigen wünschen. Und wer mit Abscheu auf die fanatischen Mörder sieht, der wird doch den fanatischen Priestern keine Theilnahme zuwenden. Sie reißen das kaum geborene Kind aus den Armen der Mutter, sie halten für einen gottseligen Fund, den Säugling seiner Mutter heimlich zu stehlen, sie werben durch Spione und Zuträger, durch Versprechungen, Drohungen, Aufregungen der Phantasie ihrem Gott, der dem Gott des Evangeliums sehr unähnlich ist, Schaaren von Proselyten zum „Abwaschen." So sieht es mit dem Proecssacte von dem Judenknaben Simon Abeles, so mit dem Processacte von dem Judenknaben Simon von Trient und so mit allen den Processacten aus, in welchen der Ritualmord erwiesen sein soll. Es gibt auch Processacten über die von Juden angeblich begangene Schändung von Hostien, die sie durchstochen haben sollen und dann geblutet haben sollen. Gewiss, Hunderte von christlichen Zeugen haben das Blut aus den Hostien fließen gesehen, und Hunderte von Juden sind diesem Aberglauben zum Opfer gefallen. Das war der echte Ritualmord, nicht den die Juden begangen, sondern den sie erlitten haben. Es liegt auch ein besonders interessanter Act, den ich der Aufmerksamkeit des Herrn Pfarrers Deckert empfehle, darüber vor, dass die Juden in Trier im elften Jahrhundert den dortigen Bischof Eberhard mittelst des Bilderzaubers umgebracht haben sollen. Sie hätten ein Bild des Bischofs aus Wachs angefertigt, dasselbe von einem durch Geld dafür gewonnenen Priester taufen lassen, und am Sabbath verbrannt, woraus der Bischof noch am selben Tage krank geworden und verschieden sei. Eine Lüge mit einem Wortzeichen! Der Umgang mit Feuer ist den Juden am Sabbath untersagt, aber Eberhard ist am Samstag gestorben. Der Erfinder des Märchens durfte sich also nicht an das Sabbathverbot kehren, oder es war ihm nicht bekannt. Es gibt auch Processacten über die den Juden zugeschriebene Brunnenvergiftung und die von ihnen angeblich verschuldete Pest des schwarzen Todes im Jahre 1348. Warum mischen denn