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Die Wahrheit · 1899-09-22 · Heft 30 (22.9.1899) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1899
Issue
Heft 30 (22.9.1899)
Date
1899-09-22
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6. Die Wahrheit. Nr. 30. des Hinscheidens weiland Ihrer Majestät der Kaiserin im Stadttempel eine feierliche Trauerandacht stattgefunden habe. Seitens des Vorstandsmitgliedes Herrn Gottlieb T a u s s i g wurde dem Präsidium nachstehende Interpellation unterbreitet: „Im ,Wiener Indischen Volksblatt' ist in den Monaten Juli und August l. I. eine Artikelserie unter dem Titel: .Die Finanzen der Wiener jüdischen Gemeinde', erschienen. Da die Darstellungen des Autors dieser Publication geeignet sein könnten, bei einem Theile der Bevölkerung das Vertrauen in die Verwaltung der Cultusgemeinde herabzumindern, so stelle ich hiemit an das hochgeehrte Präsidium die Anfrage, was gedenkt das Präsidium zur Richtigstellung zu veranlassen?" Der Vorsitzende ertheilt zur Beantwortung der Interpellation dem Obmanne der Finanzsection, Herrn kais. Rath Hirsch, das Wort. Derselbe führt aus: „In Beantwortung der Interpellation des College» Taus sig, bezüglich der im ,Jüdischen Volksblatte' veröffentlichten Artikel: ,Die Finanzen der Wiener jüdischen Gemeinde',' beehre ich mich, ohne auf sämmtliche Details näher einzugehen. Nachfolgendes hervorzuheben : In der Nummer vom 28. Juni l899 wird angeführt, dass das Deficit des Jahres 1895 st. 56.032 betrug, während das Vermögen der Gemeinde zur selben Zeit sich buchhalterisch nur auf fl. 40.076 belief. Dies ist deshalb richtig, weil, wie aus dem Capitalsconto ersichtlich, das Vermögen der Gemeinde am 1. Jänner 1895 fl. 96.109*75 betrug, und sich um das Gebahrungsdeficit dieses Jahres per fl. 56.032*75, sohin auf fl. 40.076 verminderte. Zu jedem Bilanzergebnisse, welches aus der Zusammenstellung aller Activen und Passiven resultirt, und im Vergleiche zum Vermögensstande des vorhergehenden Jahres einen Zuwachs oder Abgang aufweisen muss, bildet das Gebahrungsergebnis, resp. Gewinn- oder Verlustconto den Commentar derart, dass das jeweilige Plus oder Minus des Gewinn- und Verlustcontos auf dem Capitalsconto zum Ausdrucke kommt. Die in der Nummer vom 18. August 1899 aus der Bilanz pro 1895 herausgegriffene einzelne Activpost per fl. 36.306*25 als Werth der eigenen Effecten veranlasst den Verfasser zu dem irrthümlichen Schluffe, die Wiener Cultusgemeinde lege ihre Vermögensausweise in zwei Conti dar, nämlich einem Capitalsconto und einem Effectenconto. Dies ist nicht richtig, denn das Effectenconto ist lediglich ein Bestandtheil des Gesammtactivums, so dass der Betrag von fl. 40.076 das Vermögen der Gemeinde an Mobilien und Immobilien nach Abzug aller Passiva repräsentirt. Aus dem Gesagten geht also hervor, dass die Gebahrungszuschüffe durch Abschreibung vom Vermögen, und wenn keines vorhanden, durch Aufnahme einer schwebenden Schuld gedeckt werden, dass Gebahrungsüberschüsse zur Vermehrung des Gemeindevermögens dienen, und dass das von der Gemeinde jeweilig ausgewiesene Gemeindevermögen, wie selbstverständlich, das Resultat der Zusammenstellung sämmtlicher Activa und Passiva ist. Dieses einzig richtige Verfahren führt zu dem Resultate, dass das am 1. Jänner 1895 ausgewiesene Reinvermögen per fl. 96.109*75 durch Abschreibung, beziehungsweise Zuschreibung der Gebahrungsüberschüsie in den Jahren 1895 bis incl. 1898 sich am 1. Jänner 1899 in ein Vermögensdeficit von fl. 30.637*07 verwandelte." Weiters liegt dem Präsidium folgende Anfrage des Herrn Ober-Ingenieurs von Mises vor: „Das .Jüdische Volksblatt' veröffentlicht in der Nummer 28 vom 25. August 1899 ein Schreiben des Secretariats des ,Jüdischen Volksvereines' vom 23. -August 1899, in welchem mitgetheilt wird, dass der ,Jüdische Volksverein' beabsichtigte, anlässlich der bevorstehenden Feiertage in seinen Vereins-Localitäten einen Gottesdienst zu veranstalten, an welchem mittellose Juden, in erster Linie Vereinsmitglieder, kostenlos theilnehmen können sollten." Eine diesbezügliche Eingabe des genannten Vereines an den Vorstand der Cultusgemeinde soll mit dem Bedeuten zurückgeleitet worden sein, dass zur Bewilligung der Gottesdienst-Abhaltung die Zustimmung des Obmannes eines in der Rembrandtstraße 32 befindlichen Tempelvereines erforderlich sei. Nachdem diese Zustimmung nicht erlangt werden konnte, musste die Absicht des Vereines anfgegeben werden. Unter Beischluss des citirten Blattes erlaube ich mir an den geehrten Herrn Präsidenten die Bitte zu richten, diese Angelegenheit genauestens untersuchen zu lassen und das Ergebnis dem Vorstande gefälligst zur Kenntnis bringen zu wollen. Indem ich mir Vorbehalte, seinerzeit in dieser Angelegenheit entsprechende Anträge stellen zu dürfen, zeichne ich .... ." u. s. w. Der Vorsitzende, Herr Vice-Präsident Di*. Gustav Kohn, führt in Beantwortung dieser Interpellation aus: „Auf Grund der über die in Rede stehende Angelegenheit gepflogenen Erhebungen beehre ich mich, mitzutheilen, dass das zur Bewilligung von temporären Bethäusern berufene Minjanim- Comite bei Entscheidung über das Ansuchen des jüdischen,Volksvereines', betreffend Bewilligung eines Betlocales im Hause II., Haasgasse 8, sich genau an die pnblicirten Normativ-Bestimmungen gehalten hat, wonach in der Nähe ständiger Bethäuser temporäre Betlocalitäten nicht bewilligt werden. Es wurde davon abgesehen, dass die betreffende Eingabe nach Ablauf des Termines überreicht wurde, und dem einschreitenden Vereine weiteres Entgegenkommen dadurch gewährt, dass demselben die Bewilligung dieses Locales für den Fall in Aussicht gestellt wurde, dass die Verwaltung der fast unmittelbar benachbarten Synagoge in der Rembrandtstraße sich durch dieses temporäre Bethans nicht geschädigt erklärt und sonstigen Falles die Bewilligung für ein anderes den Normativ-Bestimmungen entsprechendes namhaft zu machendes Locale zugesichert wurde." Die Beantwortung beider Interpellationen wurde mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. An Spenden sind eingelaufen von den Herren: Ernst Wolf für das israelitische Blinden-Jnstitut fl. 100*—, kaiserlichen Rath M. Hirsch für eine Arme fl. 15*—, Baurath von Goldschmidt für eine Arme fl. 10'—, Dr. Bernhard Frankl für Arme fl. 5*—, Dr. Adolf Stein für Arme fl. 10*—, Anonymus für Arme fl. 150*—, Dr. Friedrich Koref für den Waisenverein fl. 50*—, Baurath Ritter von Goldschmidt für einen Armen fl. 5*—, I. Schiller für einen Armen fl. 5*—, Leon Smolensky für ein armes Mädchen fl. 10*—, Bernhard Böhm für Arme fl. 500*—, Anonymus A. F. für ein Waisenmädchen fl. 3*—, Friedrich Kohn für den Waisenverein fl. 25*—, Ludwig Leopold Brettauer für Arme fl. 100*—, Präsidenten kaiserlichen Rath Klinger für Arme fl. 18*—; von den Frauen: Nanette Schein für das Blinden-Jnstitut fl. 15*—, Bertha Bondy für Arme fl. 50*—, Auguste Schlesinger für Arme fl. 100*—, Marie Schey (testamentarische Verfügung) für 20 Arme fl. 200*—, Hermine Schiff für das Altersversorgungshaus fl. 200*—; ans den Sammelbüchsen im XV. Bezirk für Arme fl. 80*60, aus den Sammelbüchsen im II. Bezirk für die Armen-Anstalt fl. 116*46^2, aus den Sammelbüchsen im II. Bezirk für die Chewra-Kadischa fl. 32*39 */,. Im Einlaufe befindet sich weiters: Ein Dankschreiben des Rabbinerseminars in Budapest für die Beileidskundgebung des Cultusvorstandes anlässlich des Hinscheidens des Professor Dr. David Kaufmann; ferner ein Dankschreiben des Cultusvorstandes in Czaslau für die Zuschrift der Wiener Cultusgemeinde anlässlich der Tempeleinweihung. Der Obmann der Finanz-Section, Herr kaiserlicher Rath Hirsch, bespricht sodann die bevorstehenbe Einberufung der Steuerbezirkscollegien; bei der Auswahl der Vertrauensämter wurde auf alle Gesellschaftsklassen Rücksicht genommen. Sohin wird die vorgelegte Liste der Vertrauensmänner genehmigt. Im Anschlüsse hieran gibt Herr kaiserlicher Rath Hirsch in großen Zügen ein Bild der Finanzlage der Gemeinde. Die sich hieran anknüpfende längere Debatte beleuchtet die großen. Aufgaben, die der Cultusgemeinde im nächsten Triennium neuerdings erwachsen, insbesondere durch Einrichtung des Siechenhauses, des neuen Spitalpavillons, durch, nothwendige Adaptirungen im alten Spitalsgebäude, durch Creirung des Pflegerinnenheims u. s. w. Bei allem Maßhalten

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