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Die Wahrheit · 1899-08-21 · Heft 27 (21.8.1899) · page 7

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1899
Issue
Heft 27 (21.8.1899)
Date
1899-08-21
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 27. Die Wahrheit. Seite 7. ein Zwölftel der Staatseinnahmen geleistet, und in einem anderen Lande, wo sie ein Zehntel der Gesammtbevölkerung bildeten, steuerten sie den zu leistenden Lasten des Landes ein Viertel bei. Den größten Theil der Abgaben haben selbstredend die Reichen geleistet, und die Folge davon war, dass nach und nach die Leitung der Gemeinde, die bis dahin durch Männer der Gelehrsamkeit geschah, die solche Stellung wegen ihres Könnens und Wissens einnahmen — dem Reichthum übertragen werden musste. Nach und nach begannen die das Gemeinwesen zu verwalten, die mit ihrem Vermögen sich nützlich zeigen konnten. Das zeigt uns am deutlichsten die historische Thatsache, dass die früher gelehrte Gemeinde in Avignon (Provence) später im Jahre 1769 in drei Kategorien eingelheilt wurde: die ein Vermögen von 30 Mille besaßen, die von 15 und die von 5 Mille, und der, dem es nicht vergönnt war, auch nur 5 Mille sein Eigen zu nennen, mag er sonst gelehrt sein, durfte blos wählen, aber nicht in die Vertretung der jüdischen Gemeinde gewählt werden. Außer den Staatssteuern waren auch die Gemeindesteuern, die die jüdische Gemeinde zu ihrer Erhaltung erhob, von Fleisch und Wein, von Häusern und Schmucksachen, von Ein- und Ausgang der Maaren, um den vielen eigenen Ansprüchen zu genügen. Und selbst diese eigene Steuer reizte oft die Negierungen dazu, sie an sich zu ziehen, so wie die Kaiser Roms nach Zerstörung des zweiten Tempels die heiligen Gelder, die die Juden ihrem Gotteshause in Jerusalem sandten, confiscirten und zu Staatszwecken verwendet hatten. Eine derartige Steuer mussten die Juden Roms zur Erhaltung der Religionsschule der römisch-katholischen Kirche leisten. *) Auch zu Militärzwecken und für die Marine erhob man jüdische Gelder. In Portugal mussten die Juden eine Zeit lang zu jedem neuen Schiff Anker und Taue liefern, und auch an den Reiseentdeckungen des Columbus nahmen die Juden pecuniär und in Person keinen geringen Antheil. Die Einqnartirnng der Soldaten in Friedenszeiten war den Juden . namentlich ausgebürdet. In Rom mussten sie jährlich mit ihrem Gelde die Volksvergnügungen veranstalten und auch selbst Mitwirken, und in Spanien die Tafel für den König leisten. So zahlreich waren die Abgaben, die den Juden ausschließlich zur Last fielen, dass sie gar nicht aufzuzählen sind. Für jede That im Leben mussten sie voll und ganz bezahlen, für Ein- und Ausgang, für die Durchfahrt durch die Thore und über die Brücken, für die Ueberfahrt der vielen Landesgrenzen am Rhein, für Kaufen und Verkaufen, für Hochzeiten und Begräbnisse, denn auch vor der Begräbnisstätte stand in der Kurpfalz ein Steuerbeamter und ließ nicht früher die Leiche der Erde übergeben, bis die Steuer von 2 Fl. entrichtet war. In Granada zahlten die Juden im Jahre 1440 die Fremdensteuer, trotzdem sie in Andulasien viel länger als die Herren Steuererheber selbst wohnten. Unter allen Ländern ragte Deutschland mit unzähligen Steuern hervor, und die famose Kopfsteuer währte länger als überall sonst, bis zum Jahre 1803. Dass die Juden gegen alle die vielen Verfolgungen und gegen diese vielen unerträglichen Abgaben Stand hielten, ist nicht minder ein Verdienst der Großrabbiner und der Gemeindeverbände, die allezeit bedacht waren, in ihren „Tekanot" den Verfolgten und Bedrängten Erholung und Sammlung ihrer idealen Kräfte zu bieten. Von den vielen, sei mir gestattet, einige besonders wichtige Beispiele anzuführen. Schon Rabbi Gerschom, die Leuchte des Exils, berief eine große Versammlung nach Worms, wo auf seinen Antrag einfür allemal Verordnungen erlassen waren, die versittlichend auf die deutsche und französische Judenheit wirkten/) Obwohl diese ohne synodale Förmlichkeit getroffen wurden, so wurden sie doch von den Gemeinden wie synhedriale Beschlüsse mit aller Gewissenhaftigkeit befolgt. So groß war Rabbi Gerschom's Ansehen. Die Fülle von gelehrten Rabbinern in Nordfrankreich und Deutschland und die von Allen anerkannte Autorität Rabbenu Tam brachte im elften Jahrhundert in der tollsten Verfolgungszeit des zweiten Kreuzzuges eine Erscheinung zu Tage, die in der nachtalmudischen Geschichte zum ersten Male vorkam: Unter dem Vorsitze des Meisters von Rameru versammelte sich die erste rabbinische Synode, um allgemein giltige, zeitgemäße Beschlüsse zu fassen. An irgend einem bedeutenden Messplatze, der von vielen Juden besucht zu werden pflegte, wie Trotzes, Rheims, kamen die Theilnehmer zusammen, ohne Prunk und Zeremoniell, aber auch ohne Hintergedanken und politische Jntriguen. Die rabbinischen Synodalbeschlüffe betrafen nicht blos religiöse und gemeindliche Punkte, sondern streiften auch an das Civilrechtliche, da die Juden damals noch eigene Gerichtsbarkeit hatten. (Schluss folgt.) Serichtignng. Im letzten Leitartikel „Religions-Unterricht" wolle man folgende sinnentstellende Fehler berichtigen: Seite 4, Zeile 4: andachtsvoll statt andachtslos; Zeile 8 von unten: Wollte man im Anschluss an das u. s. w.; letzte Zeile: Jugend- Gottesdienst statt Unterricht. Gemeinde- und Vereinsbote. Wien. Am 24. d. 31/., Uhr Nachmittags, findet die feierliche Einweihung des neuen Tempels im XI. Bezirk (Simmering), Braunhubergaffe 7, statt. Wien. In einem hiesigen jüdischen Blatte wurde jüngst die Cultusgemeinde in Klosterneuburg heftig angegriffen, weil sie dem dortigen jüdischen Fleischhauer, Namens K., die Ausschrotung von Koscherfleisch untersagt hätte. Zur Richtigstellung der dort angeführten Thatsachen sei im Nachfolgenden der Sachverhalt wahrheitsgetreu wiedergegeben: Zu Anfang der Saison in Kierling, Anfangs Juni, meldete der Gemeindeschächter Alt, dass in Kierling ein jüdischer Fleischhauer Koscherfleisch ausschrote. Herr Alt erhielt hierauf von dem Cultusvorsteher den Auftrag, Herrn K. aufzufordern, sich bezüglich Verkaufes von rituell geschächtetem Fleische mit der Cultusgemeinde in's Einvernehmen zu setzen, da dieselbe sonst gegen ihn aufzutreten gezwungen wäre. Herr K. ließ nun der Gemeinde sagen, dass sie ihn nichts angehe und da er mit der Wiener Cultusgemeinde fertig geworden sei, werde er auch mit der Klosterneuburger Cultusgemeinde fertig werden. Der Cultusvorsteher machte, wie dies seine Pflicht war, hievon dem Rabbiner Mittheilung und Letzterer richtete unterm 7. Juni 1899 folgende Zuschrift an den Cultusvorstand: „In Erwägung, dass weder die Schlachtung, noch die Ausschrotung dieses Fleisches unter Beaufsichtigung des Rabbiners, resp. unter der des von ihm autorisirten Schächters geschieht, ist dieses Fleisch für Israeliten im Sprengel der Cnltusgemeinde Tulln und Klosterneuburg als rituell zu brauchen nicht erlaubt." Von dieser Zuschrift hat der Cultusvorsteher mittels Kundmachung die Glaubensgenossen in der Gemeinde verständigt, und 0 Berliner, Geschichte der Juden in Rom. 9 Jost, Geschichte des Judeuthums, II, p. 388. Grätz Bd. V. p. 406.

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