Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1899
- Issue
- Heft 24 (21.7.1899)
- Date
- 1899-07-21
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3062972-3062973-3062997--00363-3066865- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 6. Die Wahrheit. Nr. 24. Zum Mischen Synagogen-und Gemeindeleben im Mittelaller. Von Leon Scheinhaus-Memel. (Fortsetzung.) Diese Vereinigung, dieses Zusammenhalten offenbarte sich besonders in der Synagoge, die ganze Gemeinde nahm Theil an den in der Synagoge stattfindenden Hochzeitsfeierlichkeiten, selbst der Gottesdienst erfuhr manche Aenderungen, wie Weglassung und Einschaltung von Gebeten und Gedichten zu Ehren des Brautpaares, ein Beweis, wie sehr jede private Freudigkeit ein Ereignis für die ganze Gasse war. In noch größerem Maße als bei freudigen, äußerte sich die allgemeine Theilnahme bei traurigen Zufällen, insbesondere bei Todesfällen. Am Rhein geleitete die Gemeinde den Leidtragenden am Sabbath der Trauerwoche in das Gotteshaus, in Oesterreich wurde er von der Gemeinde im Tempelvorhof unter Mitleids¬ und Trauerbezeugungen empfangen.* * 2) Unzählige Thatsachen zeigen uns solche innige Betheiligung der Gesammtheit an den Freuden und den Leiden des Einzelnen. Weit mehr noch als die Stätte der Freuden und Leiden des Einzelnen war die Synagoge der Mittelpunkt der Freuden und Leiden der Gesammtheit. Fasttage, Halbfeiertage localer Art, die im Mittelalter zahlreich waren, ersetzten den politischen Stoff, der sonst dem jüdischen Volke nicht gegeben war. In jener traurigen Zeit, wo eine Verfolgung die andere ablöste, waren es besonders die Fasttage, die überwältigend wirkten. Die „Kinoth"- Klaglieder, die bei diesen Anlässen in der Synagoge gesagt wurden, find es, die in den resignirten Herzen Heldenmuth und nationale Gefühle wachrufen, sie weckten Männer und Frauen zu wahren Heldenthaten, als das Leiden ihnen nahte; sie schufen wahre Gottespriester, die sich bereit zeigten, sich selbst und ihre Kinder zu opfern, um der Bekehrung zu entgehen, sie hauchen den Gebeugten Heldenmuth ein, alle Folter und Marterqualen geduldig zu ertragen und das Allertheuerste, den alten Glauben ihrer Väter, nicht preiszugeben. „Wenn der Jude sonst im Leben in allmächtiger Gewöhnung sein Joch ertrug und allen Conflicten mit der Außenwelt vorsichtig aus dem Wege ging: so erwachte dagegen sein ganzer Stolz, sobald sein Glaubensinteresse in Mitleidenschaft gezogen wurde. Dann war der Jude nicht wieder zu erkennen: die gebeugte Gestalt richtete sich auf, das Auge, sonst niedergeschlagen und verschleiert, leuchtete im Feuer der Begeisterung, der Knecht wurde ein Held" (Grätz). Die religiöse Ueberzeugung, deren Sammelpunkt die Synagoge war, war das eigentliche Lebenselement, das die Juden in jener Zeit erhalten hat. Und statt zu sagen: die Juden haben ihre Religion erhalten, ist richtiger, wenn man sagt: die Religion hat die Juden erhalten." (Güdemann.) Die Synagoge war dem mittelalterlichen Juden nicht nur der Ort, wo er betete, sondern wo er auch lebte; daher hat sich alles Ernste und Heitere im Leben in der Synagoge wiedergespiegelt. Noch war die Selbstachtung mächtig bei den Juden, erst nach 300jährigem Wohnen im engen Ghetto, jeder freien Bewegung beraubt, ist ihnen mancher gute Ton verloren gegangen; im früheren Mittelalter aber selbst stolzirten sie noch in sauberer correcter Haltung, achteten auf Geschmack in Kleidung, Reden und Bewegung, und pflegten Ordnung im Gotteshause. Die *) Güdemann, Geschichte der Cultur rc. III. p. 128 cfr. Minhag. 107, 108. Gesetzbücher, die damals verfasst wurden, enthalten eine vollkommen geordnete Abtheilung über guten Ton in allen Lebenslagen. Die täglichen Betstunden waren festgesetzt, jedoch wurden vor dem jedesmaligen Gottesdienste die Gemeindemitglieder durch den Synagogendiener dazu eingeladen oder gerufen. Das geschah in der Weise, dass der erwähnte Diener an die Hausthüre eines jeden Gemeindemitgliedes klopfte. Die Anzahl und Folge der Schläge waren bestimmt, i) Die Rabbiner erschienen selten in dem öffentlichen Gottesdienste, sondern hielten mit ihren Schülern im Lehrhause Privatandacht, wo sie sich dem Studium des Talmuds widmeten. Sie kamen in das Gemeindebethaus nur an hohen Feiertagen oder wenn sie predigten, was gleichfalls selten geschah, worauf wir später zurückkommen. Die Rabbiner versahen ausnahmsweise und gelegentlich auch das Vorbeteramt. In der Regel lag dies einem eigens dafür angestellten Vorbeter ob, in den öffentlichen Urkunden Vorsänger, Sangmeister genannt. Ein angesehener Rabbiner aus jener Zeit, zu Anfang des 15. Jahrhunderts, Rabbi Moses Minz, hat auf Ersuchen der Gemeinde in Bamberg eine Art Instruction für den Vorbeter angefertigt, aus der wir die wesentlichen Bestimmungen mittheiler?): „Der Vorbeter soll der erste und -letzte im Gotteshause sein. Er muss unbescholten, demüthig, allseitig wohlgelitten, mannbar und verheiratet sein, eine angenehme Stimme besitzen, alle Bücher der heiligen Schrift geläufig lesen und verstehen können. Während des Gebetes soll er der größten Andacht sich befleißigen. Seine Kleider sollen sauber und das Obergewand lang sein. Er darf weder seine Augen umherschweifen lassen, noch seine Hände geschäftig bewegen. Leider — bemerkt hier Rabbi Minz — gibt es manche Vorbeter, die während des Gebetes fortwährend mit den Händen sich zu schaffen machen. Beim lauten Vortrage soll der Vorbeter Wort für Wort sprechen — wie wenn er Geld zähle — der Vortrag muss ruhig, deutlich, sinngemäß sein, und die Betonung muß den Regeln der Grammatik entsprechen. In seinem Verhalten außerhalb des Gotteshauses soll der Vorbeter darauf achten, dass er sich nicht in Streitigkeiten von Gemeindemitgliedern mische, denn er soll nicht Veranlassung geben, dass irgend ein Gemeindemitglied Groll gegen ihn im Herzen trage." Für den Vortrag des Vorbeters bestanden schon damals — im 14. Jahrhundert — alte bekannte und feste Melodien für die verschiedenen Andachten und Gebetstücke. Es gab gewisse Hauptmotive, die für eine Reihe von Gebeten galten, sowie besondere Melodien, die nur für bestimmte Gebete in Anwendung kamen. Am Rhein gab es theilweise andere Gebetordnungen und Melodien als in Regensburg und Oesterreich, und die Gemeinden sahen darauf, dass die Vorbeter sie nicht nach Gutdünken änderten. 3 4) Der Kreis der gottesdienstlichen Formeln war übrigens noch durch eine Rücksicht bestimmt, nämlich durch den Zweck, dem Volke die wesentlichen Quellen der Religionslehre, Bibel, Mischna und Talmud nahezulegen. Man betrachtete den Gottesdienst nicht blos als den Inbegriff von Gebeten, sondern als das Mittel zur Belehrung, soweit solche in der kurzen Zeit, die ihm täglich und festtäglich gewidmet werden konnte, durch eine angemessene Wahl der Lesestücke zu erreichen war?) y Güdemann, ibä. p. 95. 2) ibd. ibd. 3) Güdemann, ibid. p. 97 (cfr. Minhagim 61a). 4) Jost, Geschichte des Judenthums und seiner Secten. II, p. 267.