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Die Wahrheit · 1899-07-11 · Heft 23 (11.7.1899) · page 10

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1899
Issue
Heft 23 (11.7.1899)
Date
1899-07-11
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 10. Nr. 23. Die Wahrheit. angehört, zweitens der moralische Werth, der aus dem Wesen des religiösen, jüdischen Bekenntnisses auf ihn übergegangen ist. Nirgends trafen wir unter den Juden den nationalen Standpunkt so scharf ausgeprägt wie in Süddeutschland und in Hannover. Wer wollte in einem eingesessenen Juden von Baden, Hessen, Hannover etwas Anderes erkennen, als einen echten Badenser, Hessen, Darmstädter, Hannoveraner oder Elsässer? Und sind jene süddeutschen Juden treue Söhne ihres Landes, so erfüllen sie mit wenigen Ausnahmen ihre religiösen Pflichten in geradezu musterhafter Weise. Sie halten Sabbath und Feiertag und werden von ihren Mitbürgern absolut nicht als Fremde behandelt. Wozu in einem Aufsatz über Cantorat die nationale Zugehörigkeit des Juden betonen? wird der verehrte Leser vielleicht fragen. Und doch bildet diese Frage eine große Hauptsache für unser Thema, denn die Musik eines Volkes verräth das Gemüthsleben eines Volkes in ursprünglichster Art. Erst jetzt, nachdem wir betont haben, dass der Beter im jüdischen Gotteshause nicht blos als ein Anhänger des Judenthums zu betrachten ist, sondern auch durch Bildung und Erziehung in seinem Gemüthsleben die nationalen Eigenthümlichkeiten seines Heimatslandes verräth, haben wir den Schlüssel in der Hand, um uns dort Einblick zu verschaffen, wo das Cantorat seine andachterregende Wirkung zu erproben hat. Und dieser Angriffspunkt ist das Gemüth. Das Ziel der Thätigkeit wäre also bezeichnet. Jetzt bleibt nur noch das große Wort auszusprechen, welches ist denn eigentlich die Thätigkeit des Cantors, respective, woraus setzt sie sich zusammen? Um einen früheren Modus im Cantorat zu kennzeichnen, gestatten wir uns, zwei drastische Beispiele anzuführen. Ein alter Onkel von uns, mütterlicherseits, erzählte, dass die Chasanim in seiner Heimatsgemeinde, wenn die musikalische Phantasie schon zu versagen begann, einfach zu beten aufhörten und darauf losweinten, das Weinen und Schluchzen sonach als ein cantorales Ausdrucksmittel betrachteten. Der zweite drastische Fall ist schließlich jedem Cantor einer größeren Gemeinde schon begegnet. Ein polnischer Baal Tefillah hat gehört, dass in einer kleinen Gemeinde eine Aushilssvorbeterstelle vacant ist und wendet sich persönlich an den Cantor der nächsten größeren Gemeinde um Vermittlung in dieser Angelegenheit. Schließlich will man doch wissen, ob der Mann genügt, man ersucht also um den Vortrag irgend eines Gebetstückes. Und was kommt da in der Regel heraus? Dass adonoj moloch in demselben Singsang vorgetragen wird wie der uwellen tan xaeliäeelw. Und so verschiedenartig man auch die Gebete im Inhalt wählen möge — der weinerliche, jede Bedeutung des Wortes missachtende Singsang bleibt derselbe. Auf diesem Standpunkt des Nichtkönnens in crassester Potenz stehen gottlob nur die Naturalisten im Cantorat. Wer schon soviel Unterscheidungsvermögen gewonnen hat, um die verschiedenen Stylarten (Steigers) eines Cantors nachahmen zu können, oder gar so weit musikalisch selbstständig geworden ist, um in Synagogal-Gesangswerken selbst Nachlesen zu können und die Wiedergabe annähernd richtig zu treffen, der darf wohl erst das Recht in Anspruch nehmen, sich als angehender Cantor ausgeben zu dürfen. Vom angehenden Cantor bis zum selbstständig gestaltenden Cantor, wie ihn gebildete Gemeinden brauchen, ist aber noch ein gewaltiger Schritt. Auch da gibt es Extreme, Cantoren, die Alles im Gesangsstyl behandeln, und Cantoren, die fortwährend mit ihrem Chansonus Parade machen. Die Gemeinde hat nun einmal den Cantor, der entweder immer singt oder immer vor dem ruhigen Ton Angst hat und in Coloraturen, in Jammerlaute, Aechzen und Krächzen seinen Gebetsvortrag auflöst. Vor solchen Extremen schützt uns nur Eines, und wer die Lehren Josef Singer's, unseres ersten Aesthetikers auf cantoralem Gebiete, in sich ausgenommen hat, seine mit dichterischer Anschauungskraft geschriebenen Commentare zu den Werken Sulzer's bis zu den im letzten Jahre veröffentlichten Arbeiten über Rubin gleichsam als fachwissenschaftliches Bekenntnis sich zur eigenen Initiative im Amte gemacht hat, der weiß, was der Cantor zu singen und zu sagen hat. (Schluss folgt.) Verschiedene Nachrichten. Wien. Der verantwortliche Redacteur unseres Blattes, Herr Alois Kulka, wohnt von nun an: I., Wipplingerstraße 32. Wien. Herr Cantor M. Blatt wurde bis zur definitven Besetzung der Stelle eines Ober-Cantors am Leopoldstädter Tempel vom Vorstande der Cultusgemeinde mit den Functionen des ersten Cantors an der genannten Synagoge betraut. Wien. Am 4. d. M. ist hier der Börsenrath, Herr Felix Epstein, plötzlich gestorben. Der Verblichene, der in der Mitte der Fünfzigerjahre stand, war eine in Finanzkreisen sehr bekannte und wegen seiner strengen Correctheit geachtete Persönlichkeit. Er war früher viele Jahre hindurch Procurist der Firma Gebrüder Gutmann, wurde dann Director der Austrotürkischen Creditanstalt und übernahm später die Leitung der Wechselstube der österreichisch allgemeinen Bank, die er sodann selbst erwarb und fortan unter eigenem Namen weitersührte. Herr Epstein kam erst vor einigen Tagen aus Karlsbad hieher zurück. Das Leichenbegängnis fand unter zahlreicher Betheiligung statt. In Vertretung des Cultusvorstandes erschien Cultusvorsteher Baurath Wilhelm Stiaßny, Vorsteher S. Heit für die „Chewra Kadischah", und außerdem waren viele Vertreter der Börse und der Finanzwelt anwesend. Die Trauerfunctionen versahen Ober-Rabbiner Dr. Gübern ann und Ober-Cantor Singer. Wien. Am 7. Juli, um 12 Uhr Mittags, fand im großen Festsaale der Universität die Promotion des Herrn Richard Leo Grünfeld, eines Sohnes des Cultusvorstandes Docenten Dr. Grünfeld, zum Doctor der gesammten Heilkunde statt. Prag. Am 21. Juni fand hier in der Klaus-Synagoge die Trauung des Fräulein Ella Ehrenfeld, Tochter des hiesigen Ober-Rabbiners Dr. Nathan Ehrenfeld, mit Herrn Dr. Heinrich Brody, Rabbiner in Nachod, statt. Den Trauungsact vollzog der Vater der Braut, der an das Brautpaar eine ergreifende Ansprache richtete. Den gesanglichen Theil der Feier executirte Ober-Cantor Bola Guttmann. Ein sehr zahlreiches distinguirtes Publicum hatte sich in der Synagoge eingefunden. Prag. Eine der bekanntesten Gestalten Alt-Prags, der langjährige Cassier der israelitischen Cultusgemeinde, der dieser Körperschaft länger als vierzig Jahre angehörte, Herr Marcus Simeles, starb dieser Tage im 81. Lebensjahre. Der Verstorbene, der als Musikenthusiast bei allen Concerten anzutreffen war, erfreute sich wegen seines Humors überall, zumal in Officiers- und Studentenkreisen großer Beliebtheit. Berlin. In der Umgebung der alten Synagoge in der Heidereutergasse in Berlin wird jetzt gründlich aufgeräumt. Von den engen Gassen mit ihren dürftigen Häuschen, durch die einst König Friedrich Wilhelm I. mit dem ganzen Hofe anl jüdischen Neujahrsfest zur Einweihung der Synagoge fuhr, ist nicht mehr viel übrig. Seit der Judenvertreibung im Jahre 1573 waren die ersten Juden im Jahre 1671 in Brandenburg zugelassen worden. Es waren fünfzig aus Oesterreich vertriebene Familien. Sie mussten aber ihre Quartiere an der Stadtmauer aufschlagen, wo Büttel, Heidereiter und die Frauen wohnten, die an der Unehre saßen. Dass der König die Gnade hatte, mit dem Hofe in dieser Gegend zu erscheinen, geschah nicht umsonst. Die „Jüdenschaft" hatte zuvor 3000 Thaler für die Recrutencasse abladen müssen. Dafür brachte aber der König einen alten orientalischen Teppich aus den Beständen des Schlosses als Geschenk mit, der noch heute bei besonders festlichen Anlässen in der Synagoge vor der heiligen Lade hängt. Den Schluss der Feier bildete die Trauung der Tochter des Hofstickers Aaron Jsaac. Berlin. Dem Reichskanzler hat die „Centralstelle für Vorberathung von Handelsverträgen" eine Eingabe überreicht, welche die Sonderbesteiternng der Geschäftsreisenden in Russland betrifft. Nach Auffassung der genannten Stelle liegt eine thatsächliche Erschwerung des deutschen Exports nach Russland vor, die nicht zu rechtfertigen ist, weil der Handelsvertrag mindestens die Gleichstellung der Ausländer mit den russischen Gewerbetreibenden gewährleistet. Insbesondere wendet sich die Central-

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