Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1899
- Issue
- Heft 23 (11.7.1899)
- Date
- 1899-07-11
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Nr. 23. Seite 8 Die Wahrheit. Guttenstein, Josef Herrmann, Anton Weißt, Michael Winternitz gewählt. Hierauf fand am 25. Juni die constituirende Versammlung statt, welche zur Wahl der Functionäre schritt und Herrn Moritz Beck als Vorsteher, Herrn Richard Schnabl als Vorsteher- Stellvertreter, Herrn Heinrich Spitz als Cassier, Herrn Edmund Kohn als Rechnungsführer, die Herren Heinrich Lang und Hermann Wehl als Tempelvorsteher und die Herren Landesgerichtsrath Dr. I. Taussig und S. A. Oesterreicher als Beiräthe wählte. Die am 28. Juni l. I. stattgefundene erste Vorstandssttzung gestaltete sich auch zu einer ehrenden Kundgebung für den früheren Vorsteher, Herrn Max Gottlieb, welcher vor einigen Wochen seinen Wohnsitz von Eger nach Wartenberg bei B.-Leipa verlegte. Einstimmig fasste die Versammlung den Beschluss, Herrn Max Gottlieb in dankbarer Anerkennung seiner unvergänglichen Verdienste um unser wohlgeregeltes Gemeindewesen und besonders für seine aufopferungsvolle Mühewaltung anlässlich unseres Synagogenbaues eine kunstvoll ausgeführte Dank-Adresse zu übersenden. Krakau. Vor Kurzem fand hier die Bürgermeister-Wahl statt, bei welcher der bisherige Inhaber dieser Würde, Tuchhändler Friedlein, wiedergewählt wurde. Da unsere jüdischen Gemeinderüthe, 14 an der Zahl, den Ausschlag gaben, suchte der durchgefallene Gegencandidat Graf Potocki, der es mit den Antisemiten hält, an den Juden sein Müthchen zu kühlen, indem er bei der vorwöchentlichen Stadtrath-Sitzung durch einen Freund den Antrag stellen ließ, dass man behufs Regulirung der Jakobsgasse, welche an den altehrwürdigen Friedhof grenzt, einen Theil desselben durchschneide. Der Cultusvorstand protestirte durch seinen berufenen Vertreter gegen diesen pietätlosen Eingriff, und die Folge war, dass der Antrag mit 26 gegen 4 Stimmen abgethan wurde. Czernowitz. Se. Excellenz Justizminister v. Ruber, der zur Jnspicirung der Gerichte der Bukowina hier weilte, besuchte Freitag, den 30. v. M. den hiesigen israelitischen Tempel, woselbst ihm ein solenner Empfang bereitet wurde. Am Portal empfingen ihn der Präses der Cultusgemeinde, kaiserlicher Rath Naftali Tittinger und der Präses - Stellvertreter, Hauptmann a. D. Bernhard Baltinester, die ihn in das Innere des Tempels geleiteten, wo an ihn am Eingänge Oberrabbiner t)r. Rosenfeld an der Seite des Rabbiners Weiß eine treffliche Ansprache hielt. Der Juftizminister besichtigte dann den Tempel näher und sprach sich in jeder Beziehung lehr lobend aus. Berlin. An sämmtliche königlichen Negierungen erließ der Cultusminister Di-. Bosse nachstehende vom 13. Mai d. I. datirte Verfügung: „Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Verhältnisse der Juden sind die Synagogengemeinden verpflichtet, in allen den Fällen, in welchen nicht besondere öffentliche jüdische Volksschulen vorhanden oder an paritätischen Schulen jüdische Lehrer eingestellt sind, vielmehr die jüdischen Kinder die öffentlichen Volksschulen einer der christlichen Confessionen besuchen, durch besondere jüdische, als Elementarlehrer geprüfte Religionslehrer für den Religionsunterricht der jüdischen Kinder Sorge zu tragen. Diese Verpflichtung wird vielfach von den kleinen leistungsschwachen Synagogengemeinden schwer empfunden und hat schon wiederholt zu Anträgen auf Beihilfen aus staatlichen Fonds geführt. Zu Beihilfen von Synagogengemeinden zur Anstellung von Religionslehrern stehen mir indessen Mittel nicht zur Verfügung. Ich bin aber bereit, in Fällen nachgewiesener Leistungsunfähigkeit der Synagogengemeinden solchen Schulverbänden, welche freiwillig an Stelle der ersteren für die ihnen überwiesenen jüdischen Kinder besonderen jüdischen Religionsunterricht einrichten, bei eigenem Unvermögen eine Beihilfe aus den zu den Beihilfe:: für unvermögende Schulverbände durch den Staathaushals-Etat bereit gestellten Mitteln zu gewähren. Dabei sollen auch diejenigen Grundsätze zur Anwendung kommen, welche nach den Erlässen vom 18. Mai 1886, 29. Januar 1887 und 1. Juli 1890 für die Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten des Religionsunterrichtes für die Kinder der Minderheit christlicher Coi:fession maßgebend sind. Es würde demnach eine Beihilfe dann gewährt werden können, wenn die Zahl der zu einer Unterrichtsstation zu überweisenden Kinder mindestens 12 beträgt und die Einrichtung des Religionsunterrichtes nicht unverhältnismäßige Kosten erfordert. Ich veranlasse die Königliche Negierung, die hiernach in ihrem Bezirke in Betracht kommenden Fälle, in denen die Einrichtung eines besonderen Religionsunterrichtes für die jüdischen Schulkinder unter Gewährung von Staatsbeihilfen erwünscht ist, in einer Nachweisung znsammenzustellen und bei jedem einzelnen Falle die Zahl der jüdischen Kinder und die Höhe der erforderlichen Beihilfe, sowie anzngeben, ob der Schulverband voraussichtlich zur Einrichtung besonderen jüdischen Religionsunterrichtes bereit sein wird." Heimweh. Erzählung von Eduard Kulte. (9. Fortsetzung.) „Nun ja! Maria und Jossef! was soll's denn weiter gebend den Jesus lasst nur aus dem Spiele, Mutter Brigitte!" antwortetete es hinter dem Rücken des Angekommenen. Rasch wendete dieser sich um, und Honza, der unheimliche Fleischhauergeselle, den er vorhin beim Wäldchen gesehen zu haben glaubte, stand da in seiner ganzen Länge, wie festgewurzelt in den Boden. Das düstere Feuer, das in seinen Augen loderte, stimmte trefflich zu dem beißend sarkastischen Tone, mit dem er Brigitten die Antwort auf ihre Frage über den Rücken des Gefragten hinüber zugerufen hatte. Honza, den der schöne Abend hinaus gelockt in's Freie, hatte voll Ferne bereits den in sich versllnkenen seltsamen Wanderer erblickt. Begierig zu wissen, was derselbe zur Abendzeit da vorhabe, hatte der Geselle sich in's Wäldchen zurückgezogen; hierauf, um dem nächtlichen Wanderer einen kleinen Schrecken in die Glieder zu jagen, das Gewehr, das er bei sich hatte, abgeschossen und endlich sich leise, fast auf den Fußzehen aufgemacht, um dem nach dem Dorfe zu Schreitenden in geringer Entfernung nachznschleichen. Hatte die Frage Brigittens unfern Jossef unangenehm berührt, so hatte ihn die von Honza darauf gegebene Antwort erschreckt — er fuhr zusammen, da er dieselbe hörte, und sein Schrecken hatte sich nicht vermindert, da er des unheimlichen Menschen, der kurz vorher, ohne dass er es wusste, seine Seele mit den düstersten Bildern erfüllt hatte, ansichtig wurde. Er konnte kein Wort hervorbringen und folgte stumm der Einladung des alten Niederhuber sich zu setzen. Honza blieb vor der Gruppe stehen und steckte die Hände in die Taschen, ein Zeichen, dass er die Absicht hatte, dem kleinen Kreise Gesellschaft zu leisten. Seine Gegenwart übte einen Druck auf alle Anwesenden und bewirkte eine Pause des Gespräches, während welcher die einzelnen Mitglieder des kleinen Kreises größtentheils mit zur Erde gesenktem Haupte dasaßen. Alle hatten das Gefühl, als ob etwas Wichtiges sich ereignet hätte, oder als ob etwas Außerordentliches bevorstehe, aber Keiner wagte an das dunkel Empfundene Hand anzulegen und den es zu verhüllenden Schleier davon wegzuziehen. Sie empfanden jene drückende Schwüle, die das herannahende Gewitter verkündigt. Jedes der fünf Personen, die hier beisammen waren, hatte seine eigenen Gedanken, aber Keiner wagte, die Empfindung seines Innern auszusprechen. Die alte Brigitte aber hätte kein Weib sein müssen, wenn sie dieses Schweigen auf die Dauer hätte ertragen sollen. Sie machte auch dem unerträglichen Zustand ein Ende, indem sie sich zu dem Scherz aufraffte: Jetzt sind wir Fünfe da, und Keins spricht ein Wort! Man sollt meinen, dass man vom Reden Steuer zahlen muss. Das thät gewiss nicht schaden! — sagte Honza spitzig. Auf wen ist das gemünzt? — fragte Brigitte beleidigt. (Fortsetzung folgt.)