Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1899
- Issue
- Heft 21 (21.6.1899)
- Date
- 1899-06-21
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6. Die Wahrheit. Nr. 21. zur wahren Religion, welche einzig und allein in der Einsicht und wahren Gotteserkenntnis bestehe. Aber Jeremia stand allein mit seiner hohen Auffassung der wahren Religion. Nicht einmal die Thorabeflissenen konnten sich zu seinem Standpunkt emporheben: auch sie kannten Gott nicht (2, 8)1 Wie ist eine solche Erscheinung zu erklären, wenn wir nicht annehmen, dass die Auffassung Jeremia's und der Thorabeflissenen von der Absicht der Thora und ihrer Gesetze eine grundverschiedene ward Allerdings hat Jeremia die Gesetze als Mittel zur Versittlichung nicht verworfen. Im Gegentheil, er schärft ihre Befolgung ein, und zwar in einer Weise, die für die mündliche Ueberlieferung von Wichtigkeit ist. Den Sabbath soll man heiligen und keine Last an ihm aus den Häusern tragen, und keine in die Thore Jerusalems bringen (17, 21—24.) In der Thora ist das Tragen von Lasten am Sabbath nicht verboten, aber durch mündliche Ueberlieferung wusste man, dass dies eine verbotene Arbeit sei. Vielleicht war es auch eine bewusste Erweiterung des Thoragesetzes, weil das Tragen von Lasten, wenn auch keine Arbeit, so doch eine werkthätige Beschäftigung sei, die sich mit der Heiligkeit des Sabbath nicht vertrage. Dasselbe finden wir auch bei dem zweiten Jesaja, welcher das Reisen, zu Fuß oder nicht, am Sabbath verbietet (58, 13), obwohl in der älteren Zeit gerade am Sabbath Reisen unternommen wurden, um den Propheten zu besuchen (2 Kön. 4, 23). Jeremia hat uns noch mehrere Gebräuche aufbewahrt, welche zu seiner Zeit im Volke lebten, so bei einer Trauer, wo man sich Einschnitte in's Fleisch machte und sich glatt schor — Beides gegen das Gesetz. Auch den Vorgang beim Abschluss eines Kaufes erfahren wir von ihm in allen Einzelnheiten, bei ihm zuerst ist von einem schriftlichen Kaufvertrag die Rede. Wenn wir nun die ganze Zeit von Samuel bis Jeremia überblicken, so finden wir überall Spuren davon, wie sie die Gesetze aufgefasst haben. Wir sehen da, dass kein einziger Prophet die Gesetze nach ihrem strengen Wortlaut nahm, dass sie Alle vielmehr darauf drangen, dass man auf das Ziel der Thora und ihrer Gesetze bedacht sein müsse. Dieser lange Abschnitt bildet die erste Stufe zur Erforschung der Thora, und ist daher der erste Abschnitt in der mündlichen Ueberlieferung. Sein Charakter ist grundverschieden von demjenigen zur Zeit der Sopherim (Schriftgelehrten), von dem er durch die Zeit des babylonischen Exils getrennt ist. Diese Zeit soll uns im nächsten Abschnitt beschäftigen. (Fortsetzung folgt.) Gemeinde- und Vereinsbote. Wie«.. Sitzung des Vorstandes der israel. Cnltusgemeinde Wien, Mittwoch, am 7. Juni 1899, unter Vorsitz des Präsidenten kais. Rath Klinger. An Spenden sind eingelaufen: Von Herrn I. Vice-Präsidenten Dr. Alfred Stern für Arme fl. 100.—, vom Vereine „Wien Bnai B'rith" für die Ausspeisung armer, israelitischer Schulkinder: a) vom Vereine selbst fl. 50.—, b) von Mitgliedern gesammelt fl. 70.—. Von Herrn Salomon Tiktin für Arme, anlässlich der Vermählung seiner Tochter fl. 25.—, von Herrn Eduard Berger für arme Wöchnerinnen fl. 5.—, von Herrn Samson Bondy für das Waisenhaus fl. 2.—. Aus den Sammelbüchsen im Währinger Tempel: a) für die Chewrä Kadischah Währing fl. 41.30, b) für den Frauenverein in Währing fl. 1.91, c) für Arme fl. 3.49^. Zur Verlesung gelangt eine Note des magistratischen Bezirksamtes für den XVIII. Bezirk, vom 13. Mai 1899 des Inhaltes, dass das Ministerium des Innern dem Recurse der Commune Wien gegen die, die Erweiterung des Rothschildspitales gestattende Entscheidung der Statthalterei keine Folge gegeben habe. Der Erlass der Statthalterei, mit welchem die angesuchte Erhöhung des Cultus-Steuermaximums auf ö. W. fl. 6000.— genehmigt wird, wird zur Kenntnis genommen. Im Sinne des Antrages der I. Section wird der Cultusgemeinde Krems, welcher aus der Fürsorge für die israelitischen Sträflinge in der Strafanstalt Stein sehr bedeutende Auslagen erwachsen, pro 1899 eine Subvention von fl. 200.— gewährt. Entsprechend dem Anträge der Unterrichtssection wird fünf würdigen Israelitischen Lehramts-Candidatinnen je ein Handstipendium per ö. W. fl. 20.— zugewendet. Sohin gelangen nachstehende Stiftungen, bezw. Widmungen zur Verleihung: a) die „Ignaz Blumenfeld'sche Widmung für Künstler", ein Stipendium im Betrage von ö. W. fl. 980.— (turnusgemäß im Jahre 1899 an einen Maler). Die aus den akademischen Malern, den Herren Leopold Horowitz, Isidor Kaufmann und David Kohn bestehende Jury erstattet nach wiederholter eingehender Prüfung der von den Bewerbern vorgelegten Kunstproben nachstehenden Ternavorschlag: primo loco: Nicolaus Schattenstein, secundo loco: Jehuda Epstein, tertio loco: Josef Kriwer. In der Begründung ihres Votums führt die Jury aus, dass die von sämmtlichen Competenten vorgelegten Kunstproben ein nach jeder Richtung hervorragendes Material geboten haben, es könne auch nicht von einem Einzigen der Bewerber behauptet werden, dass er für die gewählte Kunst nicht berufen erscheine und bedaure es die Jury lebhaft, nicht jedem Einzelnen der Petenten durch ihr Votum förderlich sein zu können. Im Sinne des Referates des Herrn vr. Maximilian Steiner wird sohin in Uebereinstimmung mit der Jury das Stipendium an den primo loco genannten Nicolaus Schattenstein verliehen und den Juroren der wärmste Dank des Vorstandes votirt. Herr vr. Steiner referirt weiters über die „Jsak Leeb & Lea Weinberg-Stiftung für Hochschüler", ein Stipendium im Betrage von fl. 300.— für die Dauer der Studienzeit. Im Sinne des Stiftsbriefes sind in Rumänien, in erster Linie in Bucarest geborene Bewerber besonders zu berücksichtigen. Das Stipendium wird entsprechend dem Referate an einen in Rumänien gebürtigen Hörer der Medicin verliehen. Im Sinne des Antrages desselben Referenten wird weiters die „Clara Kahane'sche Ausstattungs-Stiftung" (2 Plätze ä fl. 205.—) zwei verwaisten, jüdischen 'Bräuten zugewendet. Die von einem ungenannt sein wollenden Wohlthäter errichtete „Kaiser Franz Josef Jubiläums-Stiftung" (Stiftungscapital fl. 100.000), deren Erträgnis stiftbriefgemäß solchen Waisenkindern zu Gute zu kommen hat, deren Vater in Wien verstorben ist oder in Wien bis vor seinem Tode den ordentlichen Wohnsitz hatte, gelangt sohin mit 14 Stipendien ä fl. 150*— zur Verleihung. Die vorgenommene Zuwendung der „Rosa Adler-Alschech- Stiftung" für arme Frauen, sowie von drei Stipendien aus der „Lina Mosenthal-Stiftung" an competente Bewerber wird zur Kenntnis genommen. Entsprechend dem Referate des Herrn Baurathes Stiaßny wird das „Wolf Jsak Nassaüsche Stipendium" für einen Kunstakademiker an einen Zögling der Bildhauerschule der k. k. Kunstakademie in Wien verliehen. Vor Schluss der Sitzung theilt der Präsident mit, dass er Angesichts des bevorstehenden Erholungs-Urlaubes einer größeren Anzahl von Vorstandsmitgliedern, großen Werth darauf lege, verschiedene, längere Zeit auf der Tagesordnung befindliche Berathungs-Gegenstände der raschesten Erledigung zuführen zu können. Zu diesem Behufe werde an jedem Mittwoch des Monates Juni eine Plenarsitzung ausgeschrieben werden und stelle er an