Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1899
- Issue
- Heft 17 (16.5.1899)
- Date
- 1899-05-16
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Hesterr.-ungcrr. Gcrntoren-Aeitung. Nr. ^7. Beilage zur Zeitschrift „Die Wahrheit". 19. gahrg. LaMlls' Ethik des Zndeilthnms. In gedrängter Kürze dargestellt von M. Abraham, Religionslehrer und Prediger in Leobschütz. (Schluss.) 7. Gcrpitet. Heiligung als Vereinigung. Nicht der Einzelne, sondern nur die Gesammtheit kann im wahren und eigentlichen Sinne heilig sein (311). In der ganzen heiligen Schrift wird als sittlich-heilige Persönlichkeit im Singular nur Gott genannt. Die Gesetze, die meisten Ge- und Verbote sind im Singular gefasst (312). Die Forderung aber: Ihr sollt heilig sein l wendet sich nicht ein einziges Mal an den Menschen in der Einzahl. Dem entsprechend lautet auch die Berufung des Volkes Israel: Ihr sollt mir ein priesterliches Reich und ein heiliges Volk sein (314). In dem Begriffe priesterliches Reich liegt die universalistische Aufgabe Israels angedeutet. Dazu musste es in sich selbst ein Vinp 'u ein heiliges Volk werden. Dieser Gedanke ist social (316). Wie in der natürlichen Welt kein Wesen für sich allein bestehen kann, so besteht in der moralischen Welt das Sittliche nur in Beziehung zu anderen Personen. Deshalb ist auch nach jüdischer Auffassung alle Ethik mindestens zugleich Socialethik (317). Die Gesinnungen und Handlungen eignen dem Einzelnen, aber die Erfolge, der Bestand, der Werth und die Würde gehören der Gesammtheit. Daher wird in der Berufung Israels die Bildung einer Gesammtheit, eines 'u gefordert (318), aber — und das ist das Erhebende — nicht zu den gewöhnlich begehrten Zwecken der Macht, der Wohlfahrt, der Ehre, sondern zu dem edlen Zwecke eines vnp'u. Rituell-heilig ist jeder eingesetzte Priester und Levit, aber ethisch-heilig soll das ganze Volk sein, das Volk als solches (319). Durch die Berufung zur Einigung wird der Unterschied der Stämme, der Berufsarten, der Stände, der Altersclassen unfr Geschlechter aufgehoben (320). „Alle stehen vor Gott, treten in den Bund" (5 M. 29, 10), d. h. Alle übernehmen die Verpflichtung, Eins zu werden durch die Einmüthigkeit der Gesinnung. Und wie zunächst Israel, so soll späterhin in der meffianischen Zeit die ganze Welt nSiyn einen einzigen Bund bilden, einen rinn miMt. Beides also, die stark hervorgehobene Verpflichtung und Verantwortlichkeit jedes Einzelnen und die innigste Vereinigung Aller, ist die durchaus charakteristische Anschauung des Judenthums (321). Dabei ist wiederum die Continuität des Geistes als unentbehrliches Mittel von schwerwiegendster Bedeutung (322). — Die Culturübertragung erfolgt durch Ueberlieferung des Culturgehaltes und durch Vererbung der Kräfte in die Culturträger (323). Ueber die rabbinische Schätzung der ersteren braucht nichts gesagt zu werden. Aber auch die geistige Vererbung war ihnen ein geläufiger Gedanke. Wer seinen Sohn unterrichtet, dem wird es angerechnet, als ob er den Sohn, den Enkel, den Urenkel bis zum Ende der Geschlechter unterrichtet hätte. (Kiduschin 30 a.) WaS der Einzelne für die Gesammtheit, das soll er thun 8ui> 8p66i6 asterui, unter den Gesichtspunkt der Ewigkeit (325). Wie durch das gemeinsame Wirken die Kräfte der Gesammtheit gefördert werden, so fällt wiederum auf den Einzelnen ein Schimmer des Ruhmesglanzes des Ganzen. — Die Erreichung des ethischen Zieles wird beeinträchtigt durch die Schranke der Endlichkeit — der Tod — und die schlimmere: das Verfehlen gegen das Gute (326). Aber dem rabbinischen Geist ist auch der Sünder ein wirksames Glied in der Kette sittlicher Förderung (327). Er soll seine Reue zeigen und die Andern werden für ihn um Erbarmen flehen. Das ist die Gnade des armen Sünders, dass ihm jede Schürfung des Gewissens Anderer als Sühne angerechnet wird. Die Frage nach dem Absolut- Bösen ist damit hinfällig, da in der Gesammtheit Alles zum Guten ausschlägt (238). — Die Vereinigung der Menschen vollzieht sich allmählich und stufenweise auf dem Grunde der natürlichen Antriebe und deS Naturzweckes (331). Die ethische Aufgabe besteht darin, den Naturtrieb mit idealem Gehalt zu füllen. Die Familie ist die einfachste und natürlichste Vereinigung (332). Siegreicher noch als in der Gattenliebe wird in der Fürsorge für die Kinder der natürliche Egoismus überwunden. Die so nothwendige Erziehung bedingt die Zusammenschließung der Eltern und Kinder, Lehrer und Schüler, Meister und Zöglinge (334). Während die Liebe zu den Kindern — die sich ja auch bei den Thieren findet — Natur ist, erweitert sich die Liebe zu den Eltern (und zu den Alten überhaupt) zur Ethik (335). Darum wird diese gesetzlich gefordert. Auf der Familienliebe beruht die Continuität des Gemüthes, welche zugleich die sicherste Grundlage für die Continuität des Geistes bildet (336). — Vom engen Familienkreise dehnt sich die Freundlichkeit der Gesinnungen auf immer größere Vereinigungen aus. Schon in den Berufsarbeiten des Individuums für einzelne andere sehen wir die Grenzen der Ichheit überschritten (339). Und das ganze Weltgetriebe dient demselben Zwecke. Die Einrichtungen des Verkehrs und Erwerbes, gemeinsame Vorgänge, gemeinsame Vortrüge, Volksfeste, Volksunglück (341). Vollends die Leistung ohne Gegenleistung ist wahrhaft menschlich und wird bei keinem Thiere angetroffen. Die Sittlichkeit fordert den Frieden (343). Krieg verbindet die Einzelnen des Volkes, trennt aber die Völker. Die nächste Folge der Idee des Friedens ist das Recht (344). In talmudischer Zeit wurde es ganz auf ethischen — wenn man will — religiösen Grund gestellt (348). Man war besonders bestrebt, dem Unschuldigen zum Recht zu verhelfen. Das Princip der Begnadigung war unbekannt, aber der Geist der Gnade beherrscht das Processrecht in auffälliger Weise (349). Folter und Zwangsverfahren als Beweismittel und Freiheitsberaubung als Strafe sind unbekannt, hingegen kommt Untersuchungshaft in Anwendung. Recht und Billigkeit sollen im Verkehr der Menschen untereinander walten; sie sollen den Egoismus in heilsam, wohlgeordnete Grenzen eindämmen (350). — Aber auch wohlthütig soll der Mensch sein; gnadenreich und huldvoll. Er soll nicht nur mit dem Leidenden MiÜeid, sondern auch mit dem Freudigen Mitfreude empfinden (351). Unrecht und Unbilligkeit trennt. Recht