Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1899
- Issue
- Heft 17 (16.5.1899)
- Date
- 1899-05-16
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4. Die Wahrheit. Nr. 17. Fleisch ausschroten, treiben damit ein solches Monopol, dass es einer nicht gerade wohlhabenden Familie unmöglich wird, dort ihren Bedarf zu decken. In einem wirklich unbeschreiblichen Zustande befindet sich das rituelle Bad. Es ist eine Schande für die große Wiener Cultus-Gemeinde, dass diese gesetzlich gebotene Reinigungsstätte den primittvsten hygienischen Anforderungen Hohn spricht und es Einen geradezu anekeln muß, wenn man dieses rituelle Bad aufsucht. Wenn nur ein kleiner Bruchtheil der Jnstallirungskosten des luxuriösen Präsidialbureaus auf das rituelle Bad verwendet worden wäre, hätte man einem allgemeinen Bedürfnisse Genüge leisten können. Die Verantwortung für die gerügten Uebelstände, denen man auf allen Gebieten des Gemeindewesens begegnet, trägt in erster Linie der Cultusvorstand. Man kann wohl nicht leugnen, dass manche Vorstandsmitglieder viel Arbeit leisten und Tag für Tag viele Stunden in dem Bureau der Culiusgemeinde zubringen, wenn aber die Resultate dennoch nicht mit dem Aufwande an Arbeit übereinstimmen, so gibt es hiefür nur den einen Erklärungsgrund, dass das Wirken mehr ein extentives als ein intensives ist, und die geleistete Arbeit die Signatur der Geschäftigkeit und nicht der Thätigkeit trägt. Tritt nicht bald ein Umschwung nach dieser Richtung ein, und erinnert sich der Vorstand nicht der leuchtenden Vorbilder seiner Vorgänger, die mit ernstem Blicke auf den grünen Tisch im Sitznngssaale der Wiener Cultusgemeinde herniederblicken, dann wird von der einstigen Größe der Wiener Cultusgemeinde nur mehr die räumliche Ausdehnung übrig bleiben. Dir Zsraeliten-Mtonomie in Ungarn. Die israelitischen Districts-Präsidenten hielten am 7. und 8. Mai im Sitzungssaale der Pester israelitischen Religionsgemeinde ihre Jahresversammlung ab, an welcher die Herren Bernhard Politzer (Rosenberg), Martin Schweiger (Budapest), vr. Philipp Szilasi (Szabadka), I. M. Deutsch (Steinamanger), königlicher Rath Wilhelm Gutmann de Gelse (Groß-Kanizsa), Alexander Leopold (Szegzärd), Armin Wertheim (Stuhlweißenburg), vr. Philipp Pfeiffer (Raab), Wilhelm Lippe (Szolnok), vr. Jzso Rosa de Varhely (Szegedin), Salomon Sternthal (Temesvar), Samuel Horovitz (Klausenburg), vr. Victor Schul (Broos) und königlicher Rath vr. Josef Simon als Referent theilnahmen. Nachdem der Bericht der israelitischen Landeskanzlei zur Kenntnis genommen und die laufenden Angelegenheiten erledigt wurden, begaben sich die Mitglieder der Versammlung unter Führung des Präsidenten Martin Schweiger zum Minister-Präsidenten und zum Cultus- und Unterrichtsminister, um diese zu bitten, die israelitische Autonomie möglichst bald zu regeln. In seiner Ansprache an den Cultusminister vr. Wlassics bemerkte Präsident Schweiger, dass Se. Excellenz gelegentlich der Ueberreichung des Memorandums im Jahre 1896 die Organisation der Autonomie als eine natürliche Folge der vollzogenen Reception betrachtet, jedoch vor Einberufung des Congresses gewisse Vorbereitungen für nothwendig gehalten habe, um eine solche Autonomie zustande zu bringen, welche die divergirenden Interessen befriedigt. Hierauf fuhr der Redner in folgender Weise fort: „Seither haben sich aber die Verhältnisse unserer Religionsgemeinden und der Gemeindeangestellten verschlimmert. Nachdem die jüdischen Matrikelämter aufgehört haben, ein Staatsinteresse zu bilden, sind alle auf die Institution der Matrikelführung | basirten Gemeinden von der Auflösung bedroht. Das Verhältnis! der Gemeindeangestellten zu den Gemeinden ist auf keine Weise! geregelt, und es herrscht auch auf diesem Gebiete sehr oft die! größte Willkür. Auch der Religionsunterricht und die Angelegen-1 heiten der Stiftungen bedürfen einer dringenden Regelung. Wir! erachten es für nothwendig, dass unsere Confession auf allen I Gebieten kräftig an der Entwicklung ihrer Institutionen arbeite,! aber dies sei nur dann möglich, wenn die Legislative in ähnlicher! Weise wie bei den recipirten christlichen Confessionen auch die Jsraeliten-Autonomie organisiren und sicherstellen würde. Diese Gesichtspunkte machen es uns zur Pflicht, neuerdings vor Ew. Excellenz zu erscheinen und ergebenst zu bitten: wollen Ew. Excellenz gütigst, unter Berücksichtigung unserer wiederholten Unterbreitungen und nach Durchführung der in Aussicht gestellten vorbereitenden Schritte, es ehestens ermöglichen, dass die Anhänger der gesetzlich recipirten jüdischen Religion ihre Pflichten erfüllen können. Wir empfehlen unsere Confession und die Angelegen- ' heiten derselben der Gewogenheit Ew. Excellenz." Der Cultusminister betonte in seiner Erwiderung, dass er auch jetzt denselben Standpunkt wie im Jahre 1896 vertrete, und erinnerte daran, dass bereits ein Congress stattgefunden habe, die bindende Kraft der Beschlüsse desselben jedoch durch den Reichsrath quasi aufgehoben wurde, weil der Congress nicht mit vorheriger Bewilligung des Reichsrathes zusammengetreten sei. Im weiteren Verlaufe seiner Rede machte der Minister folgende Aeußerungen: „Es ist kein Zweifel, dass eigentlich die jüdische Religion recipirt ist, dass es also nicht mehrere jüdische Religionen gibt; wohl aber gibt es vom administrativen Gesichtspunkt mehrere Unterscheidungen, ja sogar rituelle Abweichungen; gibt es doch nebst den Congressgemeinden auch orthodoxe, Ltatuo quo ante- und Sepharden-Gemeinden. Auch betreffs der Gemeinde-Organisationen sind Abweichungen vorhanden, besonders hinsichtlich der Gerichtsforen; auch finde ich es eigenthümlich, dass auch der Fall schon vorgekommen ist, wonach dieselbe Gemeinde einmal auf Congressbasis stand, dann orthodox und schließlich 8tatus quo ante wurde, und das Alles innerhalb kurzer Zeit. All' diese misslichen Verhältnisse kenne ich, und ich begreife den Wunsch der Herren, dass die heutige ungewisse Lage durch eine endgiltige Regelung abgelöst werde. Aber auch bis dahin dürfte eine provisorische Regelung nothwendig werden, denn eine große organische Regelung erheischt bekanntlich viel Zeit. Ich will auf dem Gebiete der jüdischen Angelegenheit mehr mit gutem Willen und Billigkeitsrücksichten als mit in die starre Machtsphüre sich hüllenden Rechtsformen erledigen. Dies wollte ich bei dieser Gelegenheit sagen, und ich ersuche Sie wiederholt, verlassen Sie sich darauf, dass die Regierung sich mit dieser heiklen Frage eingehend befasst, und sie nach Thunlichkeit derart zu lösen bestrebt ist, dass die gesammte vaterländische Judeitschaft durch die Lösung befriedigt werde." Die Deputation begab sich hierauf zum Ministerpräsidenten, demgegenüber Präsident Schweiger abermals darauf hinwies, dass die christlichen Confessionen durch Landesgesetze ermächtigt sind, die in den Bereich ihrer Autonomie gehörenden Angelegenheiten obligatorisch zu ordnen, demgemäß ihr Verhältnis zum Staate geregelt sei. Aber das Gesetz vom Jahre 1895, welches die jüdische Religion unter die gesetzlich recipirten Religionen aufnahm, ordnete keineswegs auch das Verhältnis derselben zum Staate. Der Redner schloss hierauf mit folgender Apostrophirung: „Wir wissen, daß zahlreiche und wichtige Angelegenheiten ihrer Erledigung harren; aber wir wissen auch, dass Ew. Excellenz ohne Unterschied der Nationalität, der Confession und der Classe mit gleichem Maße messen wollen; da dies aber nur so möglich würde, wenn unsere Religion in ein. den christlichen Religionen