Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1899
- Issue
- Heft 16 (8.5.1899)
- Date
- 1899-05-08
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4. Die Wahrheit. Nr. 16. dem Ackerbau entfremdet wurden und also keine Ernte hatten, um das Fest dennoch zu behalten, ihm, wenn auch widerwillig, einen anderen Charakter gaben und das Schabuothfest als Tag der Gesetzgebung bezeichneten. Wir müssen aber nocheinmal betonen, dass die Rabbiner es nur widerwillig thun konnten. Denn ist denn wirklich der 6. Sivan der einzige Tag der Gesetzgebung? Die Rabbiner konnten es nicht zugeben und haben es auch nie zugegeben. An diesem Tage hat Gott nur die Zehngebote verkündet, also einen zwar wichtigen Theil des Gesetzes, aber doch noch lange nicht das ganze Gesetz, zn welchem Gott sein Volk verpflichtet hat. Warum sollte gerade dieser Tag besonders gefeiert werden? Etwa wegen der sichtbaren Erscheinung der göttlichen Majestät? Diese wiederholte sich oft. Oder wegen des bedentenden Inhalts der Zehngebote? Die Rabbiner haben sich im Gegeutheil gezwungen gesehen, den Zehngeboten in sehr entschiedener Weise jede bevorzugte Stellung abzusprechen. Es war eine alte Sitte, täglich beim Morgengebete die Zehngebote zu sprechen (Mischna Tamid V,l). Diese Sitte wurde nach der Zerstörung -des zweiten Tempels abgeschafft, damit nicht die Minim sagen: „Außer den zehn Geboten gebe es keine Thora mehr (Jer. Ber. I u. Babli Ber. 12a.). Es muß also den Rabbinern, welche noch im 2. Jahrhundert (Sifre) das Schabuothfest als ein Erntefest betrachteten, sehr schwer angekommen sein, es mit der Verkündigung der Zehngebote in Verbindung zu bringen und diesen Tag insbesondere als Tag der Gesetzgebung Kat' oxoeden zu bezeichnen. Aber dies geschah, wie gesagt, nothgedrungen, um das Fest, welches als Erntefest keine Bedeutung mehr hatte, dein Volke zu erhalten. Freilich, nachdem einmal dieser Tag den neuen Charakter angenommen hat, haben die Rabbiner den ganzen Zauber ihrer Phantasie anfgeboten, um den Tag der Gesetzgebung zn verherrlichen. Dieser fromme Kunstgriff der Rabbiner scheint auch von ungeheurer Bedeutung für das Christenthum gewesen zu sein. Die Kirche feiert gleich der Synagoge fünfzig Tage nach Ostern das Pfingstfest — die Abhängigkeit von der Synagoge springt also in die Augen. Dies wäre nun weniger auffallend. Was aber auffallen muß, ist die Grundlage dieses Festes, welches erst im Jahre 305 auf der Kirchenversammlung zu Elvira eingesetzt wurde. Es gründet sich nämlich ans die in Apostelgeschichte 2 erzählte Geschichte von der Ausgießung des heiligen Geistes am Schabuothfeste, also ebenfalls gewissermaßen auf ein Mattan Thora, eine Offenbarung anderer Art. Wir glauben nicht fehl zu gehen, wenn wir annehmen, dass diese Nachahmung des Offenbarungsfestes jedenfalls erst erfolgen konnte, als das ursprüngliche Erntefest Schabuoth von den Rabbinern umgewandelt wurde zu einem Tag der Gesetzgebung, was für die Absassungszeit der Apostelgeschichte nicht ohne Bedeutung sein dürfte. Politischer Volksverein. Wenn in dem in voriger Nummer unseres Blattes wiedergegebenen Rechenschaftsberichte der „Oesterr. israel. Union" gewissermaßen die äußere Lage des österreichischen und Wiener Judenthums eine treffliche Beleuchtung fand, so wurden in der am 26. April stattgehabten General-Versammlung des „Politischen Volksvereines" auch die inneren Verhältnisse in der Wiener Cultusgemeinde besonders lebhaft gezeichnet und besprochen. Es zeigte sich da eine vortheilhafte Ergänzung in der Wirksamkeit dieser beiden großen jüdischen Vereine, und es wäre überhaupt zu wünschen, dass der eine seine Thätigkeit mehr nach außen, der andere nach innen verlegte. Die Intensität der eingeleiteten Actionen würde durch eine solche Abgrenzung der Competenzsphären unbedingt gewinnen. Was der Präsident des Vereines in seinem Berichte über die Verhältnisse und Erscheinungen in der Wiener Cultusgemeinde erwähnte, bot im Allgemeinen kein besonders erfreuliches Bild. Immer wieder die alte bedauerliche Klage, dass auf allen Gebieten des Gemeindeweseus wohl mannigfache Anregungen gegeben wurden, die aber vom Vorstande der Cultusgemeinde bisher die entsprechende Berücksichtigung nicht gefunden haben. Wir wollen uns die Erörterung der einzelnen Fragen für die nächste Zeit Vorbehalten und im Nachfolgenden nur beu Bericht über die General-Versammlung mittheilen. Nach Begrüßung der Versammlung erstattete der Vereinspräsident Di-. Fialla den Geschäftsbericht über das abgelaufene Vereinsjahr. Er berührte zunächst die beiden historischen Ereignisse des Jahres 1898, das düstere Ableben unserer Kaiserin und das glorreiche fünfzigjährige Jubiläum des Kaisers, welche in schicksalschwerer Mischung von Heil und Unheil der Geschichte unseres Vaterlandes ein besonderes Gepräge verliehen haben. Di-. Fialla ging hierauf auf die Erörterung der einzelnen Actionen des Vereines über, erwähnte die durchgeführten Sammlungen für die Opfer der galizischen Plünderungen, die Hilfeleistung für österreichische Juden im Auslande, die Veranstaltungen von Vorträgen und wandte sich dann mit folgenden Worten den Gemeindefragen zu: „Unser ursprüngliches Programm nach Maßgabe zweijähriger Erfahrungen ausgestaltend und erweiternd, verlangten wir rücksichtlich der Organisation der Gemeinde, dass dem derzeitigen Cultusvorstande, als dem alleinigen Vertretungs- und dem centralen Organe der Verwaltung, behufs Ermöglichung einer intensiveren Durchführung und einer prompteren Administration zweckmäßig abgegrenzte Bezirksausschüsse beigegeben werden, für deren Bildung die größeren, ohnedies Functionen des Cnltus an Stelle der Gemeinde ausübenden Tempelvereine mit ihren Tempeln die natürliche Grundlage zu bilden hätten, und denen neben der Bethausleitung bestimmte locale Verwaltungs-Agenden, speciell auch im Armenwesen und in Steuersachen, zu übertragen wären. (Allseitige Zustimmung.) Nach wie vor unerlässlich erschien uns im Interesse der Gerechtigkeit, sowie der dringenden Vermehrung der Einnahmen der Gemeinde eine Reform des Besteuerungs-Systems in dem Sinne, dass in Zukunft die Cultussteuer nach einem progressiven Quotienten der bei uns jetzt geltenden Personal-Einkommensteuer festgesetzt werde, wodurch zugleich der derzeitige Zehngulden- Census beseitigt würde, der unter Anderem auch im Widerspruche steht mit den demokratischen Grundsätzen des Judenthums. (Anhaltender Beifall.) Der Reform der Armenpflege widmeten wir die g:ort)ei‘uitgeit, dass dieselbe die Verhütung der Verarmung, die wirksame und rasche Unterstützung der Armen und die Verhinderung der mißbräuchlichen Ausnützung der Wohlthätigkeit als ihre Endziele ansehe, indem wir zugleich als wirksame Mittel zur Erreichung dieser Ziele die Errichtung eines centralen Arbeitsvermittlungs- Amtes, die bezirksweise Beiftellung von Armenpflegern und Armenpflegerinnen aus der Mitte der Glaubensgenossen und die Cooperation der Gemeinde-Armenpflege mit sämmtlichen Wiener jüdischen Wohlthätigkeits-Vereinen nachwiesen.