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Die Wahrheit · 1899-05-08 · Heft 16 (8.5.1899) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1899
Issue
Heft 16 (8.5.1899)
Date
1899-05-08
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Die Wahrheit Redaktion u. Administration: Wien, H/s, Novaragasse 27. Attabhäsigige Heiischrift für jüöische Bezugspreis: Ganzjährig.fl. ß.— Halbjährig.fl. 3.— K. k. iäftrrr. Postsparcassa Check-Conto Nr. 84<;.25i. Jttfeteflfett. Für Lultusbeamte: Ganzjährig.st. '>.— Inserate i» Kreuzer per Nonpareille-Zeile. Erscheint jeden achten Tag. Für Ausland: Abonnements- und Jnsertions- Ganzjährig.12 Mark betrage sind in Wien zahlbar. i> Rubel oder iß Frcs. Motto: „Das Siegel Gottes ist Wahrheit!" Nr. 16. Wien, 8. Mai 1699. Inhalt: Der Tag der Gesetzgebung. — Politischer Volksverein. — Die Prager Zionisten-Versammtung. — Reminiscenz an Tißa-Eßlär. — Gemeinde- und Bereinsbote. — William Wolf's Mnsik-Aesthetik. — Verschiedene Nachrichten. — Feuilleton: Heimweh. (2. Fortsetzung.) Der Tag der Gesetzgebung. Von Dr. I. Kahan. Wohl kein Fest ist in gleicher Weise geeignet, uns Juden mit stolzer Freude zu erfüllen, wie der Tag der Gesetzgebung, den wir unter dem Namen Schabuoth alljährlich am 6. Sivan feiern. Während am Passachfest neben der Freude über das göttliche Befreiungswerk auch die Wehmuth unser Herz erfüllt über die Schmach der Sclaverei, welche unsere Vorfahren erdulden mussten; während beim Sukkothfeste, welches das Freudenfest schlechthin genannt wird, gewöhnlich mehr die Herbststimmung als die Freude uns beherrscht: so verbindet sich beim Schabuothfeste die lachende Natur mit der erhabenen Erinnerung, um unser Herz in reiner, ungemischter Freude anfjubeln zu lassen. Und diese Freude darf der Freidenker mit dem streng Frommen theilen. Rab Joseph, ein Gesetzeslehrer aus dem 3. Jahrhundert, ließ sich am Schabuothfeste ein besonders üppiges Mahl bereiten. Wenn nicht dieser Tag, sprach er, gibt es genug Josefs, die auf der Straße herumlanfen: diesem Tag der Gesetzgebung verdanke ich meine ganze Bedeutung! — Gilt nicht dasselbe von dem ganzen Volke Israel? Wodurch ist dieses winzigste aller Völker, wie sich Moses ausdrückte, zu seiner weltgeschichtlichen Bedeutung gelangt, wodurch überragt es himmelhoch selbst jene Völkercolosse des Alterthums, welche einer ganzen Welt ihren Willen aufzwangen? — Wodurch anders als durch das Gesetz, welches nach und nach die ganze civilisirte Welt sich unterwirft, und dessen Veröffentlichung am Schabuothfeste gefeiert wird? Wahrlich, wenn Ahnenstolz je berechtigt ist, so darf jeder Jude an diesem Tage das stolze Bewusstsein haben: Meine Ahnen haben am Sinai gestanden! Aber merkwürdig! Gerade die Thora, welche diese Bevorzugung Israels wiederholt betont, hat die Verkündigung des Gesetzes niemals zum Grunde eines Festes gemacht. Man sollte zwar von den Gesetzen immer und überall sprechen, man sollte sie den Kindern einschärfen, mall sollte in Gedanken und Thaten sich ihnen unterwerfen — aber ihre Verkündigung sollte nicht gefeiert werden. Nicht einmal der Tag ist bestimmt angegeben. Im dritten Monat nach dem Auszug Israels aus Aegypten geschah es — mehr wissen wir nicht. Man könnte vermuthen, dass die Israeliten erst am 15. Sivan, genau drei Monale nach dem Auszug, nach der Wüste Sinai gekommen seien. Jedenfalls ist aus dem Wortlaut der Thora keineswegs ersichtlich, dass die Verkündigung der Zehngebote fünfzig Tage nach dem Auszug stattfand, und die Feier, welche sieben Wochen nach dem 16. Nißan begangen werden soll, wird nie mit der Gesetzgebung begründet, nicht einmal andeutungsweise. Das erste Mal wird dieses Festes im 2. Buch Mosis 23,16 Erwähnung gethan, und zwar ohne jede Zeitbestimmung: „Und das Fest der Ernte, der Erstlinge Deiner Arbeit." Ebenso ibid. 34,22, wo das Fest Schabuoth genannt wird, und zwar als Fest der Weizenernte. Im 3. Buch M. 23,15 ff. hat dieses Fest gar keinen Namen. Es wird nur angeordnet, 50 Tage nach Darbringung des Omer ein Speiseopfer vom neuen Getreide darzubringen. Auf diese Vorschrift nimmt die Stelle im 4. Buch M. 28,26 Bezug und nennt diesen Tag „den Tag der Erstlinge" und „nach euren Wochen." Im 5. Buch M. 16,9 ff. wird dieses Fest ebenfalls Schabuoth genannt, aber nur in Bezug auf die vor sieben Wochen begonnene Ernte. Von einer Bezugnahme auf die Gesetzgebung ist nirgends die Rede. Selbst die talmudischen Weisen haben erst spät dieses Fest mit der Gesetzgebung in Verbindung gebracht und es als S e m a n M a t t a n Thorathenu bezeichnet. Im Sifre zu 5. M. 16,10 wird sogar die Frage aufgeworfen, ob man den Festtag begehen soll, wenn man keine Ernte hat. Wir haben guten Grund I anzunehmen, dass die Rabbiner zu einer Zeit, wo die Israeliten

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