Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1899
- Issue
- Heft 12 (6.4.1899)
- Date
- 1899-04-06
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6. Die Wahrheit. / Nr. 12. mit den Worten: „Dein Mund hat gegen Dich gezeugt, indem Du sprachst: Ich habe den Gesalbten Gottes getödtet." Damit wollte er ohne Zweifel die Rechtmäßigkeit seiner Hinrichtung begründen. Nun ist allerdings das eigene Geständnis nach den Gesetzgebungen aller Völker hinreichend zur Verurtheilung. Aber die Thora verlangt doch zwei Zeugend Man hat also dieses Gesetz der Thora dahin verstanden, dass, wo der Thäter leugnet, zwei Zeugen seine Schuld feststellen müssen. Wo aber ein Geständnis vorliegt, da sind Zeugen überflüssig. So ist auch Ach an auf sein Geständnis hin von Josua hingerichtet worden. Dagegen ist kein einziger Fall bekannt, wo man Bedenken getragen hätte, auf Grund eines Geständnißes ein Urtheil zu fällen. Trotzdem lautet die talmudische Bestimmung, dass ein Todesurtheil nur durch zwei Zeugen nach vorangegangener Verwarnung erfolgen kann, wonach bloßes Selbstgeständnis ausgeschlossen erscheint. Freilich sind solche Ansichten nie praktisch zur Ausführung gekommen, sondern nur theoretisch erörtert worden, weil die Rabbinen überhaupt Gegner der Todesstrafe waren. Sagten doch R. Tarphon und R. Akiba, wenn sie im Sanhedrin gesessen hätten, so wäre nie ein Todesurtheil gefällt worden. (Maccot 7a..) In diesem Bestreben suchten sie durch Deutungen sonderbarster Art die Todesstrafe als fast unmöglich hinzustellen. So sollte der Verbrecher am Leben bleiben, wenn den Zeugen die Hände abgehauen wurden, weil die Bestimmung der Thora: „Die Hand der Zeugen sei zuerst an ihm" — nickt zur Ausführung kommen könne! Dasselbe gilt nun auch vom eigenen Geständnis, obwohl aus der Zeit, da die peinliche Gerichtsbarkeit von den Juden ausgeübt wurde, kein Fall bekannt ist, dass ein geständiger Mörder freikam, weil keine Zeugen vorhanden waren, oder weil er vor der That nicht gewarnt wurde. Auch aus der Regierungszeit Salomos werden wir manche Streiflichter für unseren Gegenstand gewinnen. Salomo hat, sobald er zur Regierung kam, das Testament seines Vaters mit der größten Peinlichkeit ausgesührt. In den Schlussworten bei der Einweihung des Tempels spricht er feierlich den Wunsch aus, Gott möge unsere Herzen sich geneigt machen, dass wir wandeln in all' seinen Wegen und seine Gebote, Satzungen und Rechte wahren, die er unseren Vätern geboten. Das Volk bittet er, es möge seinem Gott mit ganzem Herzen anhängen. Ebenso sind seine Sprüche vom reinen Gottesgeist getragen. Die wenigen Spuren gesetzlicher Handlungen aus seiner Regiernngszeit sind deswegen von großer Wichtigkeit, weil aus ihnen hervorgeht, dass man die Gesetze nicht nach dem Wortlaut, sondern nach ihrem geistigen Gehalt zu verstehen und zu befolgen trachtete. Darauf beruht auch die talmudische Anschauung, dass Salomo nach dem Grund der Gesetze forschte und dabei auf Abwege gerathen sei. Dem war auch wirklich so, wie wir gleich sehen werden. Beim Tempelbau heißt es: Das Haus wurde aus ganzen Steinen, wie sie vom Bruch kamen, gebaut. Hämmer, Aexte oder irgend ein eisernes Geräth hörte man im Hause nicht, als es gebaut wurde. Die Steine wurden schon an der Bruchstelle behauen, damit beim Bau selbst kein eisernes Geräth gebraucht werden müsste (I Kön. 5, 31 und 6, 7). Ohne Zweifel wurde dabei auf das Gesetz der Thora Rücksicht genommen: „Wenn Du mir einen Altar aus Steinen errichtest, so baue nicht aus behauenen Steinen. — Du sollst über sie kein Eisen schwingen" (II M., 20, 22 und V M., 27, 5). Nun spricht aber die Thora nur vom Altar, während hier beim Tempelbau vom ganzen Hause die Rede ist. Einerseits hat man also das Verbot der Thora erweitert, andererseits aber hat man es dahin beschränkt, dass die Eisenwerkzeuge im Hause nicht gebraucht werden dürfen, während die Steine am Bruchorte wohl behauen wurden (vergleiche Sota 48b). Diese Abweichung vom Wortlaute des Gesetzes wird uns aber verständlich, wenn wir den Grund dieses Gesetzes beachten. Die Thora selbst gibt ihn also an: „Denn, hast Du Dein Schwert über ihn (den Altar) geschwungen, so hast Du ihn entweiht." Das Eisen überhaupt erscheint hier als Zeichen des Schwertes, als Symbol des Mordwerkzeugs, welches mit dem heilspendenden Altar nicht in Berührung kommen dürfe. Aus demselben Grunde durfte ja auch David den Tempel nicht bauen, da er viel Blut vergossen hätte (I Ehr. 22, 7. 28, 3.). Es darf uns daher nicht Wunder nehmen, dass aus diesem Grunde auch das Verbot der Thora auf das ganze Haus ausgedehnt wurde, sowie man andererseits kein Bedenken trug, die Steine, ehe sie auf den heiligen Bauplatz kamen, mit Eisen zu behauen. (Fortsetzung folgt.) LaMklls' Ethik des Iudmthums. In gedrängter Kürze dargestellt von M. Abraham, Religionslehrer und Prediger in Kobschütz. (Fortsetzung.) 3. Girpilel'. Der Charakter der jüdischen Sitteulehre. Schon die älteste Ethik des Judenthums ist vorzugsweise Socialethik (144). Wendet sie sich auch zunächst an das eigene Volk, so ist sie im Wesentlichen doch nicht eine nationale, sondern eine universelle Sittenlehre. Ihr verdankt man die segensreiche Erkenntnis von der Einheit Gottes, der Einheit der Welt und der Einheit der Menschheit (145). Gott, als der Eine erkannt, neben dem kein anderer ist, kann nicht Nationalgott sein (146). Der eine Gott hat Himmel und Erde geschaffen: das Universum ist eine Einheit. Als den wichtigsten Satz der Thora stellt Ben Asai die Worte hin: Das ist das Buch der Geschichte (I, Mos. 5., 1) (148) B-m des Menschen; damit wird die Gleichheit aller Völker und Menschen feierlich proclamirt. In den Sprüchen Salomonis sind die Lehren, im Koheleth die Reflexion, im Hiob das Problem immer allgemein menschlich gefasst; nirgends ist von einem besonderen, vom eigenen Stamme die Rede. Micha (VI, 8) lehrt: Btto no dbk "]b tjm* Psalm 15 stellt nur allgemein menschliche Forderungen auf (149); auch die Sprüche der Väter wenden sich immer nur an den Menschen. Das zur sittlichen Erkenntnis Gekommene ist bindend für alle Zeiten und für alle Geschlechter — den Fremdling mit einbegriffen (150). Der Schluss in dem Verse IV M. 15,15: Eine Satzung sei Euch und dem Fremdling . . rc., denn ich bin der Ewige, Euer Gott! stellt den Rechtssatz zugleich auf seinen religiösen Grund. Vor Gott gibt es eben keinen Fremdling. Und wer trotzdeul dem Volke Israel seine einstige strenge Absonderung zum Vorwurf macht, der vergisst, dass die Absonderung von den „Heiden" durchaus nothwendig war,' um dem Ziele der Vereinigung Allernäher zu kommen. Dass dieses aber das Ziel war, ersehen wir zum Beispiel aus Jesaia 561—7 (152). Israels Ethik schließt