Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1899
- Issue
- Heft 12 (6.4.1899)
- Date
- 1899-04-06
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4. Die Wahrheit. Nr. 12. über alle Wiener Bezirke ausgebreiteten Vereines anzuregen, der sich die Ausspeisung armer jüdischer Schulkinder zur alleinigen Ausgabe macht. Der Vorstand begnüge sich mit dem Bewusstsein, eine gute Sache angeregt zu haben, und überlasse deren Aussührung den Mitgliedern der Gemeinde, die es sicher nicht an Eifer fehlen lassen werden, ihre Kräfte in den Dienst der Humanität zu stellen. Wenn überhaupt auf dem Gebiete der Armenpflege dieses Princip zum Durchbruch käme, dann würde noch viel mehr geleistet und dabei das Budget der Gemeinde bedeutend entlastet werden. LaroickEar^irj^ Am vorletzten Tage des Pessachfestes ist in Paris eine der edelsten Frauengestalten aller Zeiten, Baronin Clara Hirsch, nach langem Krankenlager im 66. Lebensjahre gestorben. Sie war die idealste Verkörperung der wahrsten und reinsten Nächstenliebe, und selbst die glänzendste Beredsamkeit fände nicht die richtigen Worte, um die großartige philantropische Wirksamkeit dieser seltenen Frau und ihres vor drei Jahren verstorbenen hochherzigen Gatten in gebührendem Maße zu würdigen. Mit einer, in der Geschichte der Menschheit fast beispiellosen Munificenz haben Beide den größten Theil ihres unermesslichen Reichthums zu Humanitären Stiftungen verwendet und ihre Bestimmung auf Eiden darin erblickt, mit den reichen Glücksgütern, die ihnen die Vorsehung beschieden, Gutes zu stiften und Elend und Noth in aller Herren Länder zu mildern. Das Gebot der Nächstenliebe bestand für sie ohne räumliche Beschränkung, in Wien, Budapest, Lemberg, Berlin, Paris, Brüssel, New-Aork rc., gründeten sie Wohlthätigkeits-Bureaux, die mit reichen Mitteln ausgestattet wurden. Das Leben brachte der großmüthigen und mildherzigen Frau trotz des Reichthumes, über den sie verfügte, nicht allzuviel Glück, und manch' schwere und harte Prüfung war ihr vom Schicksal beschieden. Den einzigen Sohn, den geliebten Gatten sah sie in's Grab sinken, und zu dem seelischen Kummer traten noch im letzten Jahre die qualvollen Schmerzen ihres körperlichen Leidens, aber als edle Dulderin erlahmte sie nicht einen Augenblick in der Erfüllung des hehren Berufes, den sie erwählt hatte. Nach dem Tode des Baron Moriz Hirsch war ihre Hauptsorge darauf gerichtet, die wohlthätigen Werke, die ihr Gatte geschaffen, durch weitere Unterstützung zu fördern und auch über ihr eigenes Leben hinaus sicherzustellen. In welchem Umfange Baronin Clara Hirsch diesem Bestreben sich hingab, geht aus der Thatsache hervor, dass sie, nach der Schätzung eingeweihter Personen, innerhalb der letzten Jahre an 200 Millionen Francs für wohlthätige Zwecke verausgabte. Erst vor einigen Tagen bedachte sie das Budapester Wohlthätigkeitsbureau mit dem Betrage von einer Million Gulden zur Gewährung von unverzinslichen Darlehen an unterstützungsbedürftige Gewerbsleute in Ungarn, und auch dem Vereine „Ferienheim" ließ sie durch den Bankverein eine Spende von 40.000 Gulden zukommen. Die Namensunterschrift auf dieser Anweisung zeigte deutlich, wie sehr die Hand der Kranken in Folge körperlicher Schmerzen zitterte. Baronin Hirsch plante auch in letzter Zeit die Creirung einer Wiener Stiftung zur Unterstützung von Handwerkern, aber in Folge der plötzlichen Verschlimmerung ihres Zustandes kam es nicht zur Ausführung dieser Idee. Von der außerordentlichen Schlichtheit und Bescheidenheit dieser edlen, mit den schönsten Tugenden ausgestatteten Frau zeigt eine letztwillige Verfügung, dass ihr Leichenbegängnis ohne jeden Prunk, mit der möglichsten Einfachheit stattfinden solle. Kein Kranz darf ihren Sarg zieren, kein Nachruf darf an ihrem Grabe gehalten werden; aber lauter als alle Lobreden der Menschen sprechen ihre unvergänglichen Werke, die ihren Namen und den ihres Gatten bis in die fernsten Zeiten verherrlichen werden. Ihr Andenken sei gesegnet! Napoleon I. und die Juden. Von Di-. A. Feilchenfeld, Hamburg. Die französische Revolution ist trotz der vielen Greuelthaten und Verbrechen, die in ihrem Gefolge waren, doch in ihrem Ergebnis ein Segen für die Menschheit geworden, indem sie die Geistesfreiheit und den Cultnrfortschritt in allen Ländern Europas in hervorragendem Maße gefördert hat. Zu ihren bedeutsamen Errungenschaften gehört auch die Emancipati on der Juden, die zuerst 1791 durch die französische National-Versammlung ausgesprochen wurde, und dann im Laufe unseres Jahrhunderts in schnellerem oder langsamerem Tempo, mit größerer oder geringerer Aufrichtigkeit in allen Culturstaaten zur Einführung gelangte. Das Verdienst, die bürgerliche Gleichberechtigung ohne Unterschied der Confeffion als feststehenden Grundsatz weit über Frankreichs Grenzen hinaus zur Anerkennung gebracht zu haben, gebührt Napoleon dem I., der überhaupt mit einem Herrschergenie und einem Organisationstalent ohne Gleichen die bleibenden und werthvollen Resultate der Revolutionsbewegung für die Zukunft gerettet hat. Wie das Napoleonische Gesetzbuch, das bekanntlich auch außerhalb Frankreichs lange in Uebung war und in den Rheinlanden erst im neuen. Jahrhundert dem deutschen bürgerlichen Gesetzbuch weichen wird, auf vielen Gebieten die Ideen eines aufgeklärteren Zeitalters zur Geltung brachte, so knüpft sich auch das meiste, was die Juden nicht blos in Frankreich sondern auch in aller: vorübergehend unter französischer Oberhoheit stehenden Ländern errungen haben, an den Namen Napoleon an. Ich will nun nicht etwa das Verhalten Napoleons gegen die Juden durch die verschiedenen Phasen seiner politischen Thätigkeit hindurch verfolgen. Ich möchte nur, um seine Einwirkung auf die Lage unserer Glaubensgenossen zu veranschaulichen, die Zeit von 1806/7 herausgreifen, die Zeit, da Napoleon, auf der Höhe seiner Macht und vom Siegesjubel umrauscht, noch Muße fand, den Angelegenheiten der Juden sein Interesse zuzuwenden und durch seine Initiative ihnen eine wichtige Förderung zu verschaffen. Zum besseren Verständnis dessen, was sich damals im Kreise der französischen Judenheit abspielte, sei es gestattet, erst noch ein wenig zurückzugreifen. Am 27. September 1791 hatte die National-Versammlung allen Juden des französischen Reiches das Vollbürgerrecht ertheilt. Aber von der gesetzlichen Gleichstellung bis zur thatsächlichen Anerkennung der Juden als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft war doch noch ein weiter Schritt. Jener großmüthige Befreiungsact, den die National-Versammlung vollzogen hatte,