Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1899
- Issue
- Heft 11 (22.3.1899)
- Date
- 1899-03-22
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 8. Die Wahrheit. Nr. 11. sic haben für das Vaterland, das sie damals noch nicht als gleichberechtigte Söhne anerkennen wollte, in patriotischer Begeisterung Gut und Blut geopfert, und die heutige Generation braucht sich ihrer jüdischen Glaubensgenossen von anno 1848 nicht nur nicht Zu schämen, sondern sie darf mit Fug und Recht stolz auf die patriotische Opferwilligkeit, wie auf den Heldenmuth sein, welche die so stark gedcmüthigten und viel angefeindeten Juden im Kampfe um die Freiheit Ungarns vor einem halben Jahrhundert an den Tag gelegt haben. Limrus' Ethik des Äudenthnms. In gedrängterKürze dargestellt von M. Abraham, Religionslehrer und Prediger in Leobschütz. (Fortsetzung.) 2. GapiLet. Das Princip der jüdischen Sitten lehre. Die jüdische Ethik ist ursprünglich eine theologische, ihre Begründung eine theiftische (85*). Sittlich-gut und gottgefällig, sittliches Gesetz und göttliche Verordnung (86) sind für das Judenthum völlig unthejlbare Begriffe. Aber nicht, weil Gott es geboten hat, ist ein Gesetz sittlich, sondern, weil es sittlich, deshalb hat Gott es geboten. Bei oer Forderung: „Ihr sollt heilig sein 1" (87) steht nicht: „denn ich will es", nicht: „denn ich befehle cs", sondern: „Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig!" Die Grundlehre des Judenthumes lautet: Weil das Sittliche göttlich ist (88), darum sollt Ihr sittlich sein, und weil das Göttliche sittlich ist, darum sollt Ihr gottähnlich werden. Man kann sagen: Die höchste Form und auch der letzte Zweck des menschlichen Lebens ist die Gottähnlichkeit. Gott, nicht als Gebieter, sondern als Urbild aller Sittlichkeit ist Zugleich Urquell aller menschlichen Sittenlehre (90). Der Talmud unterscheidet zweierlei Gesetze (91): a) Vernunftgesetze, die — ohne besondere Einsetzung — an sich bindend sind, zum Beispiel Keuschheitsgesetze, solche gegen Blutvergießen, Raub, b) rituale und formale Verordnungen, welche erst durch Einsetzung zum Gesetz erhoben werden, zum Beispiel Verbot des Schweinefleisches, Gewebemischung rc. Deshalb wird die freie sittliche Ueberzeugung, die von der Vernunft dictirt wird, höher gestellt als die Folgsamkeit gegen die Autorität des Gesetzgebungsactes (92). Und weil die Vernunft in Allem nur die Wahrheit achtet, wird des Geringsten Ausspruch, wenn er Wahrheit enthält, dem des Höchsten und Allerhöchsten gleichgestellt (93). (Sifre Deuter. Cap. 41.) Noch mehr: Jedes Zeitalter ist nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, über das geschriebene Gesetz fortzuschreiten, sobald Vernunft und Gesinnung es gebieten. Auch das Judenthum erkennt an, was Kant fordert: Dass der sittliche Geist autonom sei, dass er den Gesetzesgrund in sich selbst habe und vollständig unabhängig sei. Wenn auch innerhalb des Judenthums (94) jede moralische Vorschrift zugleich als eine religiöse erkannt wird, so ist zu beachten: nicht zur Begründung des Sittlichen, sondern zur Einschärfung desselben gehört die Beziehung zu Gott. Darum ist E. v. Hartmann's Vorwurf gegen jede theistisch begründete Moral, sie wirke nothgedrungen unsittlich, unberechtigt (97). Das Sittengesetz ist eben ein kategorischer Imperativ (98). Das Kategorische aber hat feinen Grund nicht in dem Gesetzgeber, sondern in dem Werth und der Würde des *) Die in Klammem befindlichen Ziffern verweisen auf die betreffende Seite im Original. Gesetzes selbst. Das Kategorische des sittlichen Imperativs (99) (cbvrvb bmn vh, V. Mos. 22,3) und die Autonomie des Sittengesetzes sind den Rabbinern geläufige Gedanken. Psalm 15 und Psalm 24 stellen die hauptsächlichsten Forderungen der Sittlichkeit auf (105). Dabei wird der dogmatischreligiösen Vorschriften mit keinem Worte gedacht, desgleichen der Ceremonialgesetze (107). Dasselbe können wir beobachten bei der bekannteil, von R. Simlai (Makkoth 24) gegebenen Zurückführung der 613 Gesetze auf 11 bei David, 6 bei Jesaia, 3 bei Micha, 2 wieder bei Jesaia, 1 bei Amos und Habakuk. Das Rein-Ethische (108) wird überall als das Ziel der Gesetze hingestellt. — Die Gesetze der Sittlichkeit dürfen nicht aus Nützlichkeitsgründen, sondern müssen um ihrer selbst willen geübt werden, ö'öip ober n&pb, wie der Ausdruck lautet (109). Die Sittlichkeit ist nach der Anschauung des Judeuthums Grmrd und Ziel ihrer selbst (118). Jeder Mensch folgt seiner Natur, der höheren und niederen, hat aber — eben von Natur — den Trieb oder den Willen zum Guten, wie es die Stimme des Gcwissens beweist (115). Die Absicht, der inneren Verpflichtung nachzuleben, das ist das Gute (116). Kant stellt fest: „Es gibt überall in der Welt und auch außer ihr nichts Gutes als einen guten Willen" (20). Und diesem muss der Mensch als höchstes Ziel die höchste Idee, die Idee des Sittlichen, setzen (115). Diese ist in Wahrheit die Idee der sittlichen Gesellschaft. Alle Ethik ist — innerhalb des Judenthums — Socialethik. In allegorischer Darstellung wird die Gründung des Reiches der Sittlichkeit geradezu als Bedingung für den Fortbestand der natürlichen Weltordnung bezeichnet (122). Wie der Gedanke der Nützlichkeit, liegt dem Judenthum auch die Frage nach dem „höchsten Gut" fern (125). Die Liebe zum Sittlich-Guten allein ist die Ethik des Lebens, alles Andere gehört zur Technik des Lebens (127); theistisch gewendet: Die Liebe zu Gott, denn Gott ist das Gute. Die Frage: Wie kann man Gott liebend findet ihre Antwort in der Weisung: indem man das Gute liebt. Aus dem Umstände, dass bei manchen Gesetzen Lohn verheißen und Strafe angedroht wird, darf noch nicht eine Theorie der Nützlichkeit als Grund des Sittengesetzes hergeleitet werden. Denn Lohn und Strafe, Verheißung und Drohung sind nichts als pädagogische Mittel (131), die Gesetzesbefolgung soll auf dem Wege von Furcht durch Gewöhnung zur Liebe geführt werden, wie ja aus der Formel hervorgeht: K2 nötrb x'w -pna (132). Antigonos von Socho weist mit voller Klarheit Lohn und Strafe als bewegendes Moment zurück: Seid nicht wie Diener :c. (Aboth I, 3) (133). Die sittliche That trägt den Lohn in sich, wie die schlechte ihre eigene Strafe ist. Ben Asai sagt: Eine gute Handlung zieht eine andere gute nach sich rc. (Aboth. IV, 2). Auch die Glückseligkeit des Menschen wird als das Princip der Sittlichkeit abgelehnt. Wohl gewährt das sittliche Handeln oft auch die höchste Befriedigung (140); aber nicht, weil es beseligt, ist es sittlich, sondern weil es sittlich ist, beseligt es auch. Die ethisch begründete Opferung des Lebens kann wohl als Act der höchsten Sittlichkeit, niemals aber als Befriedigung des Lebens angesehen werden. In der Erkenntnis dieser unzulänglichen Begründung hat der Eudämonismus die Grenzen des „Diesseits" überschritten und die Seligkeit des „Jenseits" mit in sein Bereich gezogen.