Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1899
- Issue
- Heft 10 (14.3.1899)
- Date
- 1899-03-14
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 8. Die Wahrheit. Nr. 10. ' Stockwerke zur ebenen Erde bestehen und kein Wohnzimmer enthalten dürfe, übrigens feuerfest, und nach den gesetzlichen Vorschriften hergestellt, hieraus kein Recht zur Niederlassung einer neuen Judenfamilie in Harreth her geleitet, und der ganze Platz sammt dem Fuhrwege dauerhaft gepflastert werde, endlich die Judengemeinde die vorgefchriebene Taxe mit der auf diesem Rustikalgrunde ausfallenden Steuer entrichte. Dies wird dem Amte in Erledigung seines Berichtes vom 25. Febr. v. I. zur weiteren Verständigung der Judengemeinde und nöthigen Veranlassung mit dem Bedeuten eröffnet, von dieser Judengcmeinde an Taxe. 1000 fl. - kr. Postporto. 3 „ 12 „ Stempel. 10 „ — „ in Einem 1013 fl. 12 kr. dann für den gegenwärtigen Expeditionsstempel 6 kr. einzuheben, und ersteren Betrag bei der k. Kreiskasfe, letztere aber allhier in Abfuhr zu bringen. K. Kreisamt Saaz, den 16. März 1816. Angermatz er amt. K. Kreiskasser. Ueber ein Jahr mussten also die Juden in Harreth auf diese Antwort warten; aber auch dann noch kam erst vom Amte Stranitz, wohin Harreth gehörte, die Anfrage, ob „die christliche Gemeinde, besonders die Anrainer, wo Orts das Bethaus aufgebaut werden soll, gegen diesen Bau etwas einzuwenden haben". Die Taxe von 1000 fl. wurde auf 100 fl. herabgesetzt und die Harrether Judengemeinde, die blos aus 11 Familien bestand, reichte alsdann durch den Verwalter des Amtes Stranitz, Josef Barchowsky, folgendes Gesuch an's Kreisamt ein: Wohllöbliches kais. königl. Kreis amt! Vermög k. k. kreisämtlicher Verordnung vom 28. July 1817 Num. 5034 wurde der harrether Judengemeinde die hohe Gubernialbewilligung vom 15. July 1817 ertheilt, daß sie die Taxe für Errichtung eines Gemeindebethauses nicht mit 1000 fl., wie in der hohen Gubernialverordnung vom 1. März 1816 Nr. 1493 ausgesprochen war, sondern mit 100 fl. conv.-M. und zwar halb mit Ende July und halb mit Ende Dezember 1817 zu entrichten habe. Hierauf hat die harrether Judenschaft bisher nur die erste Hälfte mit 50 fl. conv.-M. unter einem abgeführt, und das Amt mündlich angegangen, ihre gehorsamste Bitte einzubegleiten, Ein wohllöbliches K. K. Kreisauit wolle geruhen, Hohen Orts dahin anzutragen, daß die 2te Hälfte der Taxe pr. 50 fl. con. ihnen gnädigst nachgesehen werde und zwar aus folgenden Gründen: Itens. Die erste Taxirung für die Bewilligung eines Gemeindebethhauses in Harreth geschah am 1. März 1816 mit 1000 fl. W. W. irrig, weswegen sie am 15. July 1817 in 100 fl. C.-M. gesetzlich abgeändert wurde, auf welchen letzteren Betrag Pr. 100 fl. die Taxe schon im März 1816 hätte bemessen werden sollen. Wenn sie aber im März 1816 bemessen worden wäre, so-, würde die Taxe nur in 100 fl. W. W. bestanden seyn, weil das höchste Finanzpatent vom 1. Juny 1816 nur von diesem Tag anfangend die in die Kaiser!. Kassen einfließenden Taxen in Con.-M. bemißt. Daher die diesfällige Taxe ursprünglich nur in 100 fl. W. W. bestand, und die spätere Berichtigung der Taxirung sie nicht in Con.-M. verwandeln dürfte. 2ter.s. Die harrether Judengemeinde besteht nur aus 11 Familien, wovon 5 Familien arm sind, und wovon der Beweis bereits borg.legt wurde. 3tens. L?r Handel und das Gewerbe der harrether Judenschaft stockt jetzt lehr, so daß sie kaum die Hälfte der Taxe pr. 50 fl. Con.-M. aufbriugen konnten. Wenn aber die hohe Nachsicht der halbscheidlichen Taxe pr. 50 fl. Con.-M. aus obigen Gründen nicht stattfinden sollte, so bitten die harrether Juden gehorsamst um die gnädige Bewilligung! einer einjährigen Frist zur Bezahlung der zweiten Halbscheid der I Taxe pr. 50 fl. C. M. aus den im 2ten und 3ten Punkt an-! geführten Gründen.! Amt Stranitz, den 6. März 1818. Jos. B a r ch o w s k y Verwalter. Wie die Erledigung auf dieses Gesuch ausgefallen, ist mir nicht bekannt, da mir das entsprechende Schriftstück nicht zur Verfügung steht. j Die Juden im 1848/49 er Freiheits- Kampf. Das verdienstvolle Werk des Rabbiners Dr. Bernstein in Steinamanger, auf das wir bereits in voriger Nummer aufmerksam gemacht haben, findet in der gesammten ungarischen Presse sympathische Aufnahme und unter Anderen widmet Dr. Theodor Friedrich im „Pester Lloyd" demselben nachstehende Betrachtungen : Obwohl es im Allgemeinen nicht gutzuheißen ist, wenn die Vorgänge im öffentlichen Leben und die Geschehniße auf socialem Gebiete vom confessionellen Gesichtspunkte betrachtet werden, müsste man von dieser Regel aus Billigkeitsrücksichten doch auch dann eine Ausnahme machen, wenn es sich nicht um die ungarischen Inden und den ungarischen Freiheitskampf, sondern um das Volk Israel und seine Eignung zum Kriegshandwerk überhaupt handeln würde. Es herrschen in der Frage, ob der Jude Zum Soldaten taugt und sich in Bezug auf Muth und Tapferkeit, Verlässlichkeit und Treue bewährt oder nicht, seit Jahrhunderten so tief eingewurzelte Vorurtheile, dass es sich lohnt, auch dieses Thema von Zeit zu Zeit unter der Lupe des Geschichtsforschers näher in's Auge zu fassen, zumal es der vor einigen Jahren vom Berliner „Comita zur Abwehr feindlicher Angriffe" herausgegebenen Streitschrift „Die Juden als Soldaten" nicht ganz gelungen ist, diese Vorurtheile vollständig auszurotten. Ist dies nun einerseits ein gemeinsames Interesse des Judenthums überhaupt, so interessirt andererseits uns Ungarn, ohne Unterschied der Confessio», doch noch viel näher die aus dieser Allgemeinheit herausgehobene concrete Frage, ob die israelitischen Bewohner Ungarns in den Tagen der Bedrängnis mit der Nation gefühlt und ob sie im Jahre 1848 thätigen Antheil genommen haben an der Vertheidigung der bedrohten nationalen Freiheit? Und wenn Diejenigen, welche diese Frage immer von Neuem aufwerfen, um sie je öfter verneinend beantworten zu können, die ungarische Judenheit des Gegentheils beschuldigen, so wird man es wohl nicht nur begreiflich und verzeihlich, sondern auch anerkennenswerth und lobenswerth finden, wenn die berufenen, gelehrten Mitglieder der verleumdeten Konfession selbst ihre Stimme erheben, um gegen solche Unwahrheiten zu protestiren und den Nachweis zu führen, dass die ungarische Judenheil trotz der Verfolgungen, welchen sie gerade damals ausgesetzt war, ebenso wacker für die bedrohte Einheit und Freiheit Ungarns eingetreten ist, wie Diejenigen, welche sie nicht als gleichberechtigte Mitbürger anerkennen wollten. Den Zweck einer solchen Beweisführung verfolgt das von der Israelitischen Ungarischen Litteratur- Gesellschaft herausgegebene Werk über den „1848/49er ungarischen Freiheitskampf und die Juden", welches den gelehrten Rabbi von Steinamanger Dr. Bola Bernstein zum Verfasser- Hat. Aus den zeitgenössischen Journalen, wie von einigen noch am Leben befindlichen Theilnehmern an diesem Heldenkampfe, aus verschiedenen Archiven und Geschichtswerken hat der auf dem Gebiete der Litteratur wohlbekannte Gelehrte eine solche Fülle interessanter Daten zur Vertheidigung seiner grundlos verdächtigten Glaubensgenossen zusammengetragen, dass er sich durch die geschickte Zusammenstellung dieses bisher ziemlich unbeachtet gebliebenen Materials nicht blos um seine eigene Corrfessiorr, sondern auch um die ungarische Geschichtsschreibung verdient gemacht,