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Die Wahrheit · 1899-03-14 · Heft 10 (14.3.1899) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1899
Issue
Heft 10 (14.3.1899)
Date
1899-03-14
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4. Die Wahrheit. Tins der Wiener Cnlt«sgemenl-e. In der Samstag, den 12. d. M. stattgehabten öffentlichen Plenarsitzung des Cultusvorstandes gelangten zwei ungemein wichtige Fragen zur Beschlussfassung, und zwar die Genehmigung eines Lehrbuches der jüdischen Geschichte für Obergymnasien und die Abänderung des § 102 der Gemeindestatuten, respective Erhöhung der Maximalgrenze der Cultussteuer. Da wir diesen Bericht kurz vor Schluss des Blattes niederschreiben, müssen wir es uns wegen des knapp bemessenen Raumes für nächstens Vorbehalten, die bei der Verhandlung zu Tage getretenen Anschauungen eingehend zu erörtern; aber die eine Bemerkung dürfen wir dennoch nicht unterdrücken, dass es nicht angeht, bei derartig wichtigen Fragen Zwangslagen zu schaffen und die Annahme oder Ablehnung eines Antrages aus dem Grunde zu befürworten, weil angeblich die Zeit zur Durchführung desselben zu kurz ist. Das kann den Interessen der Gemeinde in keinem Falle dienlich sein, und es freut uns, dass auch im Schoße des Vorstandes selbst Bedenken nach dieser Richtung laut geworden sind. Im Nachfolgenden der Bericht: Nach Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, I. Vicc- Präsidenten.Dr. Stern, referirt Schuldirector Simon über den Antrag der Unterrichts-Section, behufs Schaffung eines Lehrbuches für jüdische Geschichte an den Obergymnasien den Professor Brann in Breslau mit der Umarbeitung seines Geschichtswerkes zu betrauen. Eine Umarbeitung erwies sich nach drei Richtungen nothwendig, um das Werk für unsere Verhältniße tauglich zu machen. 1. Durchführung der österreichischen Schul- Orthographie. 2. Eine stärkere Betonung des österreichischpatriotischen Momentes und jener Personen und Verhältniße, welche auf die Entwicklung der Wiener Cultusgemeinde von Einfluss waren. 3. Reduction des Stoffes und hiemit auch eine Reduction des Preises des Lehrbuches. Bezüglich des zweiten Punktes müssten besonders jene österreichischen Herrscher hervorgehoben werden, welche das Judenthum gefördert haben, und auch der Männer, wie Samson Wertheimer, Josef Wertheimer, Mannheimer, Sulzer, Jellinek, Fischhof, Wessely rc. gedacht werden, deren Wirken für die Wiener Cultusgemeinde und das österreichische Judenthum in dem erwähnten Werke keine Berücksichtigung findet. Nach allen Richtungen ist mit dem Autor eine befriedigende Vereinbarung getroffen worden und Referent bittet, den Beschluss der Unterrichtssection zu genehmigen. Dr. Spitzer hält es für nothwendig, auf den öffentlich erhobenen Vorwurf zu reagiren, dass die Abfassung des Lehrbuches einer auswärtigen Kraft übertragen wurde. Auch in Oesterreich besäßen wir genug Männer, welche im Stande wären, ein solches Lehrbuch zu verfassen, aber die Zeit war zu kurz, und darum habe der Vorstand nur die beiden Geschichtswerke vom Professor Braun und von Dr. Kayserling in Betracht gezogen und sich für das erstere entschieden. Nach Hinweis auf die Vorzüge desselben betont Redner den lobenswerthen Takt des Autors, das etwas preußisch gefärbte Buch den österreichischen Verhältnißen auzupassen. Nach einem Schlussworte des Referenten wird der Antrag der Unterrichtssection einstimmig genehmigt. Kaiserlicher Rath Hirsch beantragt Namens der Finanzsection, den § 102 bcv Statutendahin abzuändern, dass die höchste Cultussteuer, statt wie bisher mit 3000 fl., mit 5000 fl. festgesetzt werde. Das Budget weise ein großes Deficit auf, die Gemeinde verfüge nicht über hinreichende Mittel, um ihre Bedürfniße zu befriedigen und darum sei eine Ueberprüfung, respective Erhöhung der einzelnen Steuerkategorien nothwendig. Dies sei aber nur dann möglich, wenn das Steuermaximum erhöht werde. Der Vorstand wolle nur die oberen Kategorien, nicht aber die unteren zu höheren Leistungen heranziehen. Hiebei sei eine schleunige Durchführung dieser Angelegenheit erforderlich, da man in kurzer Zeit an die Bemessung der Steuern für das nächste Triennium schreiten und die Genehmigung der Regierung zur Statutenänderung noch rechtzeitig einholen müsse. Nr. 10.^ II. Vice-Präsident Dr. K o h n beantragt die Feststellung der! Maximalgrenze auf 6000. fl. Er entwirft in großen Zügen ein! Bild des Gemeindebudgets, in welchem den Einnahmen von circa! 350.000 fl. Ausgaben von circa 457.000 fl. gegenüberstehen.I Es sei somit zur Bedeckung eines Normalbudgets eine Erhöhung! der Steuereinnahmen um ungefähr 40 Procent erforderlich. I Dr. Spitze r befürwortet die Erhöhung des Steuermaximums,! gleichzeitig aber auch die Herabsetzung des Minimums von 10 fl.I auf 5 fl. Ein finanzieller Effect sei von der Erhöhung nicht zu! erwarten, da der höchsten Kategorie nur wenige Steuerträger! angehören. Wenn man aber an eine Aendernng der Statuten! schreite, so solle gleichzeitig auf alle bisher zu Tage getretenen! Mängel Bedacht genommen werden. Das Plenum müsse von! allen administrativen Fragen entlastet werden, und für die Behandlung großer Fragen sei die Körperschaft zu klein, daher auch eine Vermehrung der Zahl der Vorstandsmitglieder auf 30 angezeigt. Weiters seien durch Schaffung von Commissionen die Gemeindemitglieder zur Antheilnahme an den Agenden der Gemeinde namentlich bei der Armenpflege heranzuziehen. Alle diese Fragen mögen den einzelnen Sectioneu zur baldigen Berichterstattung I zugewiesen werden, aber bezüglich der Herabsetzung des Censns auf 5 fl. beantragt der Redner, dass ~ selbe gleichzeitig mit der Erhöhung des Maximums der Negierung zur Genehmigung vorgelegt werde. Dr. Steiner unterstützt diesen Antrag aus politischen und socialen Gründen, namentlich unter Hinweis auf die Vororte, wo durch die Erhöhung des Steuerminimums von früheren 5 fl. auf 10 fl. großen Kreisen die Antheilnahme an dem Gemeindeleben in ungerechter Weise benommen wurde. Im Uebrigen erwartet auch er üou der Erhöhung keinen finanziellen Effect, nur die Aendernng des Steuerregulativs könne Abhilfe bringen. Redner kommt nach weiteren Ausführungen zum Schlüße, die ganze Frage nochmals reiflich zu erwägen. Dr. Stein hält Ersparniße in der Armenpflege für nothwendig, da das Deficit zumeist in diesen Posten begründet ist. Die Gemeinde habe in erster Reihe für Tempel und Schule zu sorgen. In der weiteren Debatte befürworteten Dr. Steger, v. Goldschmidt, Stiaßny, Dr. Kohn, Dr. Stern die Anträge des Referenten, Dr. Grünfeld und Dr. Steiner den Antrag Spitzer. Die beiden Letzteren entgegnen auf die Ausführungen Dr. Stein's, indem sie daraufhinweisen, dass die Zedokah von jeher eine der wichtigsten Aufgaben der jüdischen Gemeinden sei. Kais. Rath Hirsch bittet im Schlussworte den Antrag auf Erhöhung nicht mit den anderen Anregungen bezüglich Herabsetzung des Census rc. zu verquicken, da es zu lange dauern würde, bis alle diese Fragen erledigt würden. Bei der Abstimmung wird beschlossen: 1. das Maximum auf 6000 fl. festzustellen; 2. den Antrag bezüglich Herabsetzung auf 5 fl. an die Finanzsection behufs baldiger Berichterstattung zu leiten; 3. Eingabe an die Regierung bezüglich der Erhöhung nicht bis zur Erledigung des zweiten Punktes zu verschieben; 4. die weiteren Anregungen auf Abänderung des Statutes den Sectionen zuzuweisen. Nach Verlesung des Spendeneinlaufes legt Dr. Grünfeld die angefertigten Photographien der Grabsteine im alten Roßauer Friedhofe vor, und hierauf wird die Sitzung geschlossen. Wochenschau. Eine Entscheidung des Verwaltungs-Gerichtshofes. Die antisemitische Partei im Wiener Gemeinderathe hat sich bei Verwaltung der Gemeinde-Angelegenheiten niemals von sachlichen, sondern nur von parteimäßigen Gesichtspunkten leiten lassen, und so wurden Subventionen für gemeinnützige Institutionen, sofern sie unter liberaler Leitung standen, von jüdischen gar nicht zu reden, rücksichtslos abgelehnt, während man für clericale und antisemitische Zwecke stets eine offene Hand bezeugte. In diesem Sinne hat der Gemeinderath vor zwei Jahren den Beschluss gefasst, dem St. Laurentius-Kirchenbau-Vereine eine Subvention

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