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Die Wahrheit · 1899-02-06 · Heft 9 (6.2.1899) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1899
Issue
Heft 9 (6.2.1899)
Date
1899-02-06
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 9. Seite 5. Die Wahrheit. teijer Feiertag ist, noch je sein wird. Es bedeutet also nichts weniger, als einen ungehörigen Eingriff in die Gewissensfreiheit des katholischen Volkstheils, wenn ihm tu religiöser Beziehung etwas aufoctroyirt werden soll, was seine Konfession nicht von ihm verlangt. Aus diesem Grunde erheben wir immens der betroffenen preußischen Katholiken wiederholt Einspruch gegen den beabsichtigten Eingriff in ihre religiösen Angelegenheiten". Die „Kreiszeitung" antwortet hierauf folgendermaßen: „In „religiöser" Beziehung sott doch wirklich den Katholiken nichts „aufoctroyirt" werden, sondern für den Karfreitag sollen nur, wie es bis auf einige Restgebiete thatsächlich in Preußen schon der Fall ist, allgemein die Bestimmungen über Arbeitsrnhe u. s. w. an Sonn- und Feiertagen gelten. Wie sich die Katholiken kirchlich zu diesem Tage stellen wollen, das wird durch den Gesetzentwurf nicht berührt. Die „Germania" erscheint doch in Berlin und kann aus Erfahrung wissen, dass durch die Karfreitagsruhe in die „religiösen Angelegenheiten" nicht eingegriffen wird". Diese Einwendung erscheint uns ganz zutreffend. Wir glauben, dass die „Germania" auf weniger angreifbarem Boden stand, als sie früher hauptsächlich die Einschränkung in dem Erwerbsleben der Katholiken betonte, die aus der Anordnung eines Geschäftsstillstandes für einen Tag resultiere, der für sie ein Feiertag sei. Wir Juden haben in dieser Richtung niemals eine Rücksichtnahme erfahren. Das „Recht" ist eben für Mehrheiten und Minderheiten, und sogar für große und kleine Minderheiten verschieden. _ Welch' staatsgefährliche Ziele die antisemitischen Kumpane in Frankreich verfolgten, die sich officiell „Patrioten" neunen, geht aus dem tollkühnen Streiche hervor, den der Abgeordnete Dsroulöde nach dem Leichenbegäugniße des Präsidenten Fanre beabsichtigte. So sicher glaubte sich der Führer der Patrioteuliga der Mitwirkung der Massen, dass er den verwegenen Versuch machte, den an der Spitze seiner Truppen in die Kaserne zurückkehrenden General Rvget direct 51111t Staatsstreich aufzufordern. Gegenüber solcher Verwegenheit musste auch die Regierung mit aller Entschlossenheit eintreten, und Deroulsde nebst drei anderen Deputirten wurden verhaftet. Außerdem wurden siebzehn Polizei- Commissäre beauftragt, in den Wohnungen verschiedener Personen, namentlich Guerinäe's, des Directors des „Antijuif", Andre Buffet's, Deveanx', Robert de Chevilly's. des Grafen von Sabran-Ponteves, Georges Thiebaud's, Monicourt's, des Secretärs des Herzogs von Orleans, Dubuc's, der Präsidenten der antisemitischen Jugend 11. A. Hausdurchsuchungen vorziliiehmen. Diese Hausdurchsuchungen erfolgten auf Grund einer vom Polizeipräfecteu ertheilten Vollmacht, welche besagt, es gehe aus den dem Polizeipräfecteu zugekommeueu Nachrichten hervor, dass sich die Thätigkeit der unter dem Namen einer antisemitischen Liga bestehenden Vereinigulig als eine Verletzung des Artikels 291 des Strafgesetzes darstelle. In dem die Vollmacht begleitenden vertraulichen Schreiben sagt der Polizeipräfect, die Nachforschungen sollen sich vornehmlich ans alle Schriftstücke erstrecken, welche geeignet sind, politische Umtriebe der antisemitischen Liga und ihre Verzweigungen mit royalistischeu und bonapartistischen Comitäs oder mit anderen Ligen sestzustelleu. Eine schwere Anklage schwebt über Däroulöde und seine Complicen, und wenn die Richter den Fall ernst nehmen, dann könnte es sich leicht ereignen, dass sich bald zwei Schiffe kreuzen, von denen das eine Dreyfus nach Frankreich, das andere Dsrouläde nach der Teufelsinsel bringt. Dem unglücklichen Manne, der jahrelang in einsamer Verbannung schmachtet, winkt nun endlich auch ein kleiner Hoffnungsschimmer. Die „Politiqne coloniale" meldet aus Cayenne: Der Präsident des Appellhofes Guyanas, Darms, traf am 3. Jänner auf der Teufelsinsel ein, um Dreyfus den Fragebogen des Cassationshofes vorzulegen. Mit langem Aufschrei empfing Dreyfus den Präsidenten und rief: „Endlich kann ich sprechen; endlich wird meine Unschuld an's Licht kommen." Dann fügte er schluchzend hinzu: „Danke, mein Herr." Der Präsident ließ Dreyfus 24 Stunden Zeit zur Beantwortung des Fragebogens. Schon am folgenden Morgen konnte der Präsident Darius mit den Antworten Dreyfus' nach Cayenne zurückfahren. Zur Geschichte der jüdischen Tradition von Lektor I. H. Weiß. Frei aus dem Hebräischen bearbeitet von Dr. I. Katzan. (Fortsetzung.) Bekanntlich ist ein großer Streit über die Feier des Wochenfestes entstanden, ob es am fünfzigsten Tage nach dem ersten P e s s a ch f e st e oder nach dem Sabbath des Pessachl c st e s gefeiert werden soll. Letztere Meinung vertreten die Karäer, der sich auch die christliche Kirche anschloß, während die Rabbinen ersterer Meinung find. Beide stützen sich aus die Worte der Thora rCü’H mnöö (3. M. 23. 11, 15). Die Rabbinen verstehen darunter: a m T a g e nach der Feier (des Pessachfestes), ihre Gegner aber: am Tage nach dem Sabbath. Wie hat es nun Josua, der Schüler und unmittelbare Nachfolger Mosis, verstanden? Darüber gibt uns der Bericht in Josua 5, 11 sicheren Ausschluss. Denn da heißt es: „Und sie aßen von dem Ertrage des Landes am Tage nach der Pessachfeier ungesäuerte Br0 d e und geröstete Körner an eben d i e s e m T a g e." Diese Worte beziehen sich ohne Zweifel auf das Gesetz der Thora: „Und Brod und geröstete Körner und frische Ähren dürft ihr nicht essen bis zu eben diesem Tage." (3. M. 23, 14). Es ist klar, dass hier die Worte NOSN mnüD dasselbe besagen, was ri2vn mnöQ in der Thora, somit hätten wir die älteste Erklärung eines mosaischen Gesetzes im Sinne der Rabbinen festgestellt. Ebenso lernen wir aus der Geschichte der Gibevniteu, wie man es zur Zeit Josuas mit dem Schwur nahm. Der Schwur war ihnen heilig, auch wenn man ihn einem Betrüger aus Jrrthum geleistet hat. Niemand war berechtigt, einen solchen Schwur für nichtig zu erklären, er musste in jedem Falle heilig bleiben. Die Thora schweigt darüber, es war nur mündliche Ueberlieferung, von der aber die späteren Rabbinen gänzlich abwichen. Noch auffallender ist folgendes: Als Josua mit dem Volke einen Bund schloß, Gott treu zu bleiben, da stellte er zum Zeugen dafür einen Denkstein aus unter der T er e bin th e, welche im Hei lig thum Gottes war, (Josua 24, 26). Nun hat aber die Thora jeden Hain, jeden Baum im Heitigthum verboten. Wie hat also Josua eine Terebinthc daselbst geduldet? (Um diese Schwierigkeit zu beseitigen, hat die aramäische Uebersetzung das Hebräische mit StrfrK Obcrschwelle, wiedergegeben. Das ist aber offenbar nicht richtig. Amn. des Uebersetzers). Wir müssen unbedingt annehmen, dass man in der ältesten Zeit dieses Gesetz über die Asch era und sonstige Pflanzungen anders verstand als die Rabbinen. Die Thora hat den Cultns der Göttin Astarte, deren Symbol ein Hain oder Baum war, verbieten wollen, wie überhaupt jeden Götzendienst. Aber ohne götzendienerische Absicht sah Josua in einem Baume selbst beim Heiligthume nichts Schlimmes. Wir lernen nun zweierlei daraus; erstens w i e manches Gesetz ursprünglich verstanden wurde; zweitens dass die Späteren von der ursprünglichen Auffassung oft abgewichen sind. Von besonderer Wichtigkeit ist die Beobachtung, wie man zur Zeit der Richter über den Opferdienst dachte. Es ist allere

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