Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1899
- Issue
- Heft 8 (26.2.1899)
- Date
- 1899-02-26
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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dir. 8. 3j!|| 9r he ui. ge B 9e, m di er 3 di m u, h' kr B I I Seite 6. Die Mahrheit. kommt das Geld für Dreyfus her?" Das ist wohl schon lange ihre Sorge. Nun hat's aber die findige „Libre Parole" herausgebracht — Mid wir werden die Geschichte wohl auch bald in deutschen Autisemitenblättern als geschichtliche Thatsache lesen. Das Boulevardblatt erzählt nämlich allen Ernstes, dass ein polnischer Graf, dessen Name leider nicht genannt wird, in Begleitung eines alten Freundes der „Libre Parole" auf die Redaction gekommen sei und dort folgende Geschichte zum Besten gegeben habe. Er komme direct aus Russisch-Polen, aus der Umgebung von Wilna, wo er als Großgrundbesitzer natürlich mit den ihm verhassten Söhnen Sems in geschäftlichen Beziehungen stehe. Einer seiner Pächter, ein Jude, hätte ihm nun eines Tages gestanden, er sei sehr ungehalten darüber, dass sein Rabbiner ihm eine Steuer von 25 Rubeln auferlegt, die er auch zahlen musste. Erst nach langem Drängen gestand der Jude, dass diese außerordentliche Steuer eingehoben werde, um für die Kosten der Campagne zu Gunsten Dreyfus' aufzukommen. Ein Widerstand gegen diese Besteuerung wäre einfach unmöglich gewesen. Die Leser der „Libre Parole" wissen also jetzt, woher das Geld für die Dreyfus-Campagne kommt. Der „Gaulois", das Organ des getauften Juden Mayer, hat kürzlich einen Artikel gebracht, in dem es hieß, die Campagne fiir Dreyfus sei zum ersten Male auf dem zionistischen Congreß in Basel erörtert und beschlossen worden. Dem gegenüber versendet Bernard Lazare einen offenen Brief an alle Zeitungen, in dem er constatirt, dass der erste Zionistencongreß 1897 stattfand, während 1896 noch kein solcher existirte. Dagegen begann Lazare seine Campagne im October 1896, und als im August 1897 der erste Zionistencongreß stattfand, sprach schon alle Welt von dem Auftreten Scheurer-Kestners für den Unglücklichen von der Teufelsinsel. Mit beißender Satire fügt Lazare hinzu, der zweite Congreß der Zionisten, an dem er selbst theilnahm, fiel zusammen mit der Verhaftung und dem Selbstmord Henrys; indessen sei dieselbe, so viel ihm erinnerlich, nicht auf dem Congreß beschlossen worden. In Finnland besteht noch die Bestimmung, dass Juden, wenn sie heirathen, nicht mehr im Lande bleiben dürfen. Der finnische Landtag empfahl in seiner letzten Session die Aufhebung dieser Bestimmung; weiters, dass einer Jüdin, die einen Juden heirathet, der das Aufenthaltsrecht in Finnland hat, dieselben Rechte zugestanden werden sollen wie ihrem Manne; schließlich, dass es Juden gestattet sein solle, in denjenigen Ortschaften, die ihnen von der Regierung angewiesen werden, Synagogen zu errichten, an diesen Rabbiner und andere Personen anzustellen. Diese Angelegenheit ist nunmehr .an höchster Stelle entschieden worden. Der Senat empfiehlt in Uebereinstimmung mit dem Gutachten des Generalgouverneurs die Ausarbeitung einer Gesetzvorlage, wonach den Juden gestattet werden soll, sich in Finnland anfzuhalten, so lange sie mit einem im Kaiserreich ausgefertigten Pass versehen sind. Eigene Synagogen in Finnland zu errichten, wird ihnen nicht erlaubt, weil sie im Großfürstenthum keine Immobilien besitzen dürfen, dagegen soll ihnen gestattet werden, dazu geeignete Gebäude zu miethen und in diesen Synagogen zu errichten. — Es ist also nur ein sehr kleiner Fortschritt zu verzeichnen. Zur Bekämpfung der Wanderbettelei. Im Bureau des deutsch-israel. Gemeindebundes wurde jüngst die erste Sitzulig der Commission zur Bekämpfung der Wanderbettelei abgehalteu, welcher durch Organisation der Armenpfiege und Begründung von Arbeitsnachweisen und Arbeitsstätten abgeholfen werden soll. Nebst gutzuheißendeu, positiven Vorschlägen kam auch manche Anschauung zu Tage, die gewiss nicht ohne Widerspruch bleiben wird. Eines der schönsten Worte, die da gesprochen wurden, ist die Aeußerung des Frankfurter Vertreters, dass das Elend an seiner Entstehungsstelle gemildert werden soll, hingegen ist es nicht im Sinne jüdischer Wohtthätigkeit gelegen, die Wanderbettler eventuell durch Intervention der Polizei einfach abzuschieben. Durch f Errichtung von Arbeitsnachweisen und Arbeitsstätten kann gewiss t viel Ersprießliches geleistet werden, freilich müsste dabei auch £ darauf Bedacht genommen werden, dass diese Institution den * Rahmen des jüdischen Religionsgesetzes llicht verlasse. Im Nachfolgenden der Bericht über die Verhandlungen: j Der Vorsitzende Rosenstie l-Berlin berichtet über die! im December 1898 in Nürnberg ungebahnte Bildung eines südi deutschen Verbandes zur Bekämpfung der Wanderbettelei. Er zollt den Leistungen und Bestrebungen der Süddeutschen lebhafte Anerkennung und zeigt, welches Interesse der deutsche Süden und Westen an der Verbindung mit dem Norden haben müssten. Bezüglich der Organisation empfiehlt Rvsenstiel, solche in die Bezirksverbände zu verlegen, und wenn die kleinen nicht leistungsfähigen Gemeinden etwas leisten sollen, müssten sie durch Unterstützung der größeren leistungsfähig gemacht werden. 8 Das jüngst erschienene Statut des Süddeutschen Verbandes 8 wird von Herrn Hallgarten-Frankfurt am Main verlesen.» In der Diskussion hebt Herr Frank-Leipzig hervor, dass die 8 Verhältniße des Königreichs Sachsen mit seiner kleinen Anzahl 8 von Gemeinden, und besonders die exceptionellen Verhältniße | der Gemeinde Leipzig, der Centralisation der sächsischen Gemeinden 8 nicht günstig seien. Er verliest eine die Angaben auf Seite 79 8 der „Mittheilungen Nr. 50" berichtigende Statistik der Leipziger 8 Armenpflege und führt aus, dass die Leipziger Verhältniße die 8 Abschiebung der Wanderbettler erfordern. Frank theilt mit, dass j man in Leipzig mit der Organisation der Armenpflege nach dem Elberfelder System beschäftigt sei und er selbst die Vorarbeiten fertige. Singer-Magdeburg stimmt dem Leipziger Redner zu, ist in der vorligenden Frage der provinziellen Organisation I nicht geneigt, und hält die Reducirung des Unterstützungsetats I für ein wirksames Mittel, um Belästigung durch Wanderbetiler | zu vermeiden. Landesgerichtsrath Peltasohn-Bromberg unterscheidet die drei Punkte ai Wand er bettelet, b) Armenpfiege, c) Arbeitsnachweis. Bezüglich der Wanderbettelei wünscht er eine Regulirung des Unterstützungswesens durch Schaffung von Bezirken, wie sie zum Theil in den Provinzial-, bezw. Bezirksverbänden schon j vorhanden sind; es bedürfen diese Verbände einer Centrale. Betreffs der Armenpflege sind Organisationsbestimmungen zu schaffen, über deren Ausführung der Bezirksverband wacht, dabei ist die Mitwirkung der Centralstelle nicht erforderlich. Den 8 Arbeitsnachweis zu schaffen und zu unterhalten, bleibt den 1 großen Städten überlassen. j Auf den Zusammenhang zwischen Arbeitsnachweis und k Armenpflege weist Rosenstiel hin. Der Arbeitsnachweis vet-j hindere, dass ans Arbeisfähigen Wanderbettler werden; bei | den letzteren unterscheidet er zwischen Inländern und Ausk ländern. Er macht auf den soeben erschienenen Bericht des 1 Berliner Vereines für Arbeitsnachweis aufmerksam. Der Redner I wünscht festgelegt zu wissen, durch welche Instanz, Gemeinde. 1 Verband, Centrale, die Frage der Wanderbettelei behandelt I werden soll. I Hallgarten ist für den Rosenstiellschen Vorschlag, 8 der Bildung von Bezirksverbänden, vereinigt zu einem das 8 ganze Reich umfassenden Verbände. Er hebt die großen Ver-1 schiedenheiteu in den einschlägigen Verhältnißen innerhalb der g einzelnen Gemeinden hervor. Der Westen habe , ein Interesse daran, den Osten, der von den Einwanderern zuerst, in Anspruch genommen werde, zu unterstützen, und ist geneigt, einschlägigen Bestrebungen Mithilfe angedeihen zu lassen. Er ist dafür, die ausreichende Unterstützung der Wanderbettler möglichst an die Grenze zu verlegen. Besonderen Werth schreibt er auch der Milderung des Elends an seiner Entstehungsstelle zu, auch wenn diese im Auslande liegt.- Philippson-Berlin hebt hervor, dass durch die Durchführungen der Organisationsbestimmungen, die nur aus einheitliche