Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1899-02-18 · Heft 7 (18.2.1899) · page 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1899
Issue
Heft 7 (18.2.1899)
Date
1899-02-18
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3062972-3062973-3062980--00112-3066597
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Wahrheit. Nr. 7. m«.: m i Si'-N bi*. ■ i B : jü | ÜC bi. R ' at C'; g>' i' be | ni; { ge I B i . § nt K i - f, 9C! I m I .. r dl. s er / / I bi fj ui/ | ur- | hli | fi-;. | h; j & P S" •ui/.. | 2 | | | bi, I br- I : % I S’: r 5.' 1 or | ei' i" ft';;?i a'!' st. I b i 9 Gelte 8. Deutsch, zum großen Theile auch tadellos ungarisch. Hie und da erhebt die Hyperorthodoxie noch ihr Haupt und wettert gegen den Niedergang des wahren jüdischen Glaubens, aber sie findet nur wenig oder gar keinen Anklang. Die neue Generation weiß ganz gut die klangvolle Münze der Bildung zu schätzen, sie kann sich nur sür das Ungarische erwärmen, das ihre Muttersprache geworden ist, und da wäre es zu verwundern, wenn die orthodoxen Rabbiner noch immer au dem Alten, längst Ueberlebten hiengen; ihre Gotteshäuser stünden dann ganz leer und sie predigten nur tauben Ohren. So zerbröckeln sich allmählig von selbst die Scheidemanern, so gewinnt die moderne Aussassung des jüdischen Glaubens immer mehr an Terrain, und wenn die Zeiten uns günstig sind, so werden sie die Einheit im ungarischen Israel reifen und zeitigen, um den Wunsch der Besten und Edelsten in unserer Mitte zu erfüllen. Das wolle Gott der Hüter Israels! Dunaföldvär (Ungarn). Rabbiner Dr. Samuel Partos. Zur Geschichte der jüdischen Tradition von Lektor I. H. Weiß. Frei aus dem Hebräischen bearbeitet von Dr. I. Katzan. (Fortsetzung.) Einige Beispiele sollen diese wichtige Thatsache bestätigen. In Bezug auf die hebräischen Sklaven sagt die Thora: „Wen n Du einen hebräischen Sklaven kaufst, so diene er sechs Jahre — w e n n er eine Frau hat, so gehe seine Frau mit ihm frei aus — wenn ihm sein Herr eine Frau gibt, so bleibe die Frau und ihre Kinder Eigenthum ihres Herrn." Bei genauer Betrachtung finden wir, dass vor diesem Gesetze der Thora bereits andere darauf bezügliche Gesetze und Bräuche beim Volke Geltung hatten und allgemein bekannt waren, sodass sie stillschweigend vorausgesetzt werden konnten. Erstens wird da vorausgesetzt, dass ein Israelit sich zum Sklaven machen darf, was doch besonders bestimmt werden müsste, wenn es nicht schon längst bestimmt war. Aber es war eben so der alte Brauch. Ferner wird da vorausgesetzt, dass ein verheirateter Sklave seine Frau bei sich behält im Hause seines Herrn. Geschrieben steht so eine Bestimmung nirgends, sie wird einfach als bekannt vorausgesetzt. Auch der Bedingungssatz: „Wenn ihm sein Herr eine Frau gibt," setzt ein Gesetz voraus, dass der Herr seinem Sklaven eine Frau geben dar f.— Ebenso spricht die Thora den Verkauf einer Magd in einem Bedingungssätze aus: „Weiin jemand seine Tochter zur Magd verkauft," was natürlich das Gesetz zur Voraussetzung haben muß, dass der Vater seine Tochter verkaufen darf — ein solches Gesetz ist nirgends geschrieben. Namentlich springt dies in die Augen bei dem Gesetze der Thora von der Vermählung der Magd mit ihrem Herrn, oder dessen Sohn. Da müsste doch ein Gesetz bestimmen, dass eine solche Vermählung stattsiudeu darf, aber die Thora setzt es als bekannt voraus, da ein solches Verfahren schon bei den Erzvätern Abraham und Jakob sich findet und seitdem beim Volke üblich war. Ein solcher Brauch hat sich bis jetzt bei den Arabern erhalten. — Wenn jemand eine Jungfrau verführt, und ihr Vater sie ihm nicht zur Frau geben will, so bestimmt die Thora: Geld soll er bezahlen nach der Morgen gäbe der Jungfrauen. Wieviel beträgt aber diese Morgengabe? Offenbar hat es die Thora als bekannt vorausgesetzt. — Die Ehescheidung war Längst üblich, die Thora fügt nur die Bestimmung hinzu, dass die geschiedene Frau, wenn sie inzwischen einen anderen geheiratet, nach dem Tode des zweiten Mannes den ersten nicht wieder heiraten darf. Ebenso sind über den Scheidungsbrief keine näheren Bestimmungen gegeben, offenbar waren sie -allgemein bekannt. Ja Rabbi Josua behauptet sogar, dass Moses seiner Frau Zippora einen Scheidebrief gab, noch ehe die Gesetzgebung erfolgte. (Mechilta zu 2 M. 18, 2). Dieses Verfahren der Thora, bestehende Gesetze als bekannt vorauszusetzen, erstreckt sich sogar auf Gesetze und Bräuche anderer Völker. Von dem Meuchelmörder bestimmt die Thora: Von meinem Altäre sollst du ihn zum Tode führen. Das setzt voraus, dass der Altar sonst als Asyl für Verbrecher galt, das ist aber nur bei den anderen Völkern der Fall gewesen. Allerdings zeigt uns die Geschichte Joabs (1. Könige 2, 28), dass eine solche Vorstellung auch bei den Israeliten verbreitet war. Jedenfalls sehen wir, dass viele Gesetze der Thora traditionelle Gesetze nnd Bräuche zur Voraussetzung haben, welche also schon vor der Thora bestanden, und somit ist die erste Spur einer mündlichen Ueberlieferung festgestellt. Ebenso finden wir schon zur Zeit der Gesetzgebung Erklärungen und Erläuterungen zu den Gesetzen, was ja das Wesen der mündlichen Lehre ausmacht. Moses selbst erläuterte vor seinem Tode die Thora, und bei manchen Gesetzen musste er sogar selbst Gott um die nähere Erläuterung befragen, so als man einen Mann aufgriff, wie er am Sabbath Holz auflas. Ferner bei einer Gotteslästerung, bei Verschiebung des Pessachopfers u. dgl. Ja Moses ließ sich von Ahrou in einerwichtigen Angelegenheit belehren (3 M. 10, 16—20). Wir können daraus entnehmen, dass auch die anderen Gesetze je nach Bedarf mündliche Erklärung erfuhren. Man könnte allerdings einweuden, dass jene Erklärungen doch schließlich in der Thora ausgeschrieben sind, folglich wären auch andere Erklärungen ausgeschrieben worden, wenn solche schon damals vorhanden wären. Aber bei näherer Betrachtung sehen wir, dass die ausgeschriebenen Erklärungen eigentlich Ergänzungen sind, sei es zur Begrenzung oder Erweiterung des Gesetzes. Eine solche Erklärung musste ausgeschrieben werden. So das Gesetz. sich Zizith an den Ecken der Gewänder zu machen (4 M. 15, 38). Was sind Zizith und wieviel Ecken soll ein solches Gewand haben? Das wird durch die Ergänzung erklärt: Schnüre sollst du dir machen an den vier Ecken deines Gewandes (5 M. 22, 12). — Das Gesetz sicher die reinen Thiere 3 M. 11, 2 ist allgemein gehalten, dazu'ist die Ergänzung 5 M. 14, 4 gegeben, wo die reinen Thiere namentlich aufgezählt werden. Dasselbe finden wir bei allen Gesetzen, welche im fünften Buche Moses wiederholt sind, dass sie näher bestimmt, begrenzt oder erweitert werden. Dagegen bloße W o r t e r k l ä r u n n g e n sind nicht ausgeschrieben, sondern mündlich überliefert worden. Daraus können wir den Schluss ziehen, dass jede Gesetzerklärung, welche eine Ergänzung enthält, sei es eine Bedingung, Begrenzung oder Erweiterung, ohne dass es im Wortsinn des Gesetzes schon enthalten ist, unmöglich die ursprüngli che Erklärun g dieses Gesetzes ist, weil sie in diesem Falle uns schriftlich überliefert worden wäre. (Forts, folgt.) Rubinstein und die jüdische Musik. Welch' große Anhänglichkeit Rubinstein trotz seiner Taufe dem Judenthum bewahrt hat, und wie sehr auch sein künstlerisches Wirken zuweilen von derselben beeinflusst wurde, das zeigt uns der Schriftsteller R. Jlj i sch in seinen vor Kurzem im „Pester Loyd" veröffentlichten Erinnerungen an Rubinstein."*) Eines Abends war ich, so erzählt der genannte Schriftsteller, von der berühmten Pianistin, Frau Sofie Meuter, zu jener Zeit Professorin am Petersburger Coservatorium, zu einer Tasse Thee geladen. Ich begab mich direkt aus der Synagoge nach dem Neila-Gebete — es war am Versöhnungstage — in ihre prachtvollen Etablissements im Hotel Bellevue. Ich wusste, dass ich dort mit zwei hervorragenden Stammesgenossen, Karl Juljewitsch David off, Direktor des Petersburger Conservatoriums, und Anton Grigrorewitsch Rubin st ein, Zusammentreffen werde, die, obwohl schon längst in ein anderes Lager übergetreten, *) Nach dem Russischen von I. Melnik.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.