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Die Wahrheit · 1899-02-10 · Heft 6 (10.2.1899) · page 8

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1899
Issue
Heft 6 (10.2.1899)
Date
1899-02-10
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 8. Die Wahrheit. Nr. 6. über die Echtheit der Tradition können uns nicht viel nützen, da sie erstens dunkel und widersprechend unter einander sind, zweitens aber diese Aenßernngen selbst erst eines Beweises ihrer Echtheit bedürsen. Aber der Begriff der Ueberlieferung, welche wir die mündliche Lehre nennen, wurzelt in den geschriebenen Gesetzen der Thora selbst. Viele von ihnen würden wir uns gar nicht denken können ohne die Annahme, dass sie längst bestehende Gesetze beim Volke Israel voraussetzen und erst auf diese aufgebaut sind. Dies wollen wir nähererklären. Noch lange bevor die Gesetzgebung durch Moses stattfand, waren verschiedene Gesetze und Bräuche beim Volke Israel gekannt und geübt. Schon Abraham und seine Kinder zeichneten sich aus durch Beobachtung von Gesetzen, welche ans Recht und Gerechtigkeit sich gründeten (Genesis 18, l 9.26,5). Zu diesen Gesetzen gesellten sich dann Sitten und Bräuche, welche sie von den Aegypteru angenommen hatten, was ja nur natürlich war bei einem so langen Aufenthalt in Aegypten. Diese Sitten und Gebräuche nun, ob gut oder schlecht, wurden die Grundlage für viele Gesetze der Thora. Die guten ließ sie bestehen und gab ihnen nähere, zweckmäßige Bestimmungen, die schlechten wurden verboten und Vorkehrungen gegen sie getroffen. Brauch und Gewohnheit, welche die Grundlage jedes positiven Rechtes bilden, gaben auch die Grundlage für manche Gesetze der Thora. Diese Grundlagen waren nirgends ausgeschrieben, sondern waren im Volke lebendig, und der göttliche Gesetzgeber hat sie als bekannt vorausgesetzt, ebenso wie wir nur durch solche Voraussetzung manche Gesetze verstehen können. So sehen wir denn, wie nichtgesch riebe ne Tradition das geschriebene Gesetz beleuchtet und erläutert, und das ist eben das Wesen der mündlichen Lehre, nämlich die geschriebenen Gesetze zu erläutern, zu begrenzen oder auch zu erweitern. Somit wäre die erste Spur der mündlichen Lehre gefunden. - (Fotsetzung folgt.) Aus der ältesten Geschichte der deutschen Juden in Hamburg. Von Dr« A. Feilchenfold, Hamburg. Später als in anderen deutschen Städten haben die Juden in Hamburg Aufnahme und Heimstätte gefunden. Während am Rhein und im südlichen Deutschland das ganze Mittelalter hindurch viele ansehnliche Judengemeinden in Blüthe standen, freilich auch von Zeit zu Zeit durch Verfolgungen heimgesucht und entvölkert wurden, hat Hamburg, gleich den meisten Städten des deutschen Nordens, von der Blüthe jüdischen Lebens, aber auch von dem Martyrium der Juden im Mittelalter nichts in seinen Mauern gesehen. Das lange Fernbleiben jüdischer Ansiedelungen von diesen unterelbischen Landen war sicherlich durch die Thatsache nicht wenig beeinstusst, dass den Inden die Niederlassung in den scandinavische» Reichen und in England noch bis in's 17. Jahrhundert hinein verwehrt war, also die Wege ihres Handels und Verkehrs sie nicht an den deutschen Nordseeläudern vorbeiführten. Auch die Exclusivität der Hanseaten und die Eifersucht, mit der sie ihren Handel gegen jede Concurrenz zu schützen suchten, war dem Zuzug fremder, namentlich handeltreibender Elemente nicht günstig. Die Quellen für die älteste Geschichte der deutschen Juden in Hamburg fließen spärlicher als die zur Geschichte der Portugiesen, da keine schriftlichen Vereinbarungen zwischen ihnen und den Behörden stattfandeu und Gemeindebücher von ihnen uoch nicht geführt wurden, oder wenigstens nicht erhalten geblieben sind. Das geringe, bisher zur Verfügung stehende Material, das in den Acten des Staatsarchivs, in einem alten portugiesischen Gemeindebnche, sowie auf den Grabsteinen des deutschisraelitischen Friedhofs zu Altona enthalten ist, hat bis jetzt noch keinen Bearbeiter gefunden. Eine werthvolle Bereicherung haben diese Quellen neuerdings durch die Herausgabe des Memoirenwerkes „der Glücket von Hameln" (herausgegeben von Prof. Dr. D. Kaufmann, Frankfurt a. M. 1896) erfahren. Die ersten Inden, die in Hamburg gegen Ende des 16. Jahrhunderts einwanderten, waren Portugiesen, die, von ihrer Heimat her durch die Schreckensherrschaft der Inquisition an Verstellnngsknnst gewöhnt, sich hier als katholische Christen allszugeben wussten und als solche auch eine Zeit lang unbehelligt blieben. D e u t s ch e I u d e n kamen seit 158b zunächst nach dem benachbarten Altona. Aber wegen mangelnder Gelegenheit zum Unterhalt richteten die Juden von Altona ans bereits am 23. Mai 1583 an den Rath von Hamburg ein Gesuch, ihnen zu erlauben, in Hamburg ihre Wohnsitze anfzuschlagen. Für diese Erlaubnis wollten sie die Summe von 3000 Rthl. einmalig und außerdem 200 Rthl. jährlich bezahlen; das Gesuch wurde jedoch abschlägig beschiedeu. Mit den portugiesischen Juden schloß der Rath von Hamburg im Jahre 1612 deu ersten Contract ab. Erst mehrere Jahrzehnte später finden wir die erste urkundliche Erwähnung deutscher Juden in Hamburg, und zwar in einem Schutzbriefe des Königs Christian II. von Dänemark vom Jahre 1641. Trotz solcher Schntzbriefe wurde der Rath aber durch den Beschluss der Bürgerschaft vom 16. August 1648 aufgefordert, die Juden bis Ostern 1649 aus der Stadt zu schaffen. Diese Vertreibung der Inden ans Hamburg ist denn auch trotz der Vorstellungen des Rathes, der auf die nutzbringende Handelsthätigkeit der Juden hinwies, wirklich erfolgt; fernerhin durften die Juden nur nach Zahlung eines Geleitsguldens nach Hamburg zurückkehren, um während des Tages dort ihre Geschäfte zu betreiben. Die eingangs erwähnten Memoiren „der Glücket Hameln" schildern uns lebhaft die Gefahren, denen die Juden in Hamburg in dieser Zeit ausgesetzt waren. Als im Jahre 1657 während des Krieges zwischen Schweden und Dänemark die Schwedenheere sich Altona näherten, suchten die dortigen Inden in eiliger Flucht in Hamburg Schutz. Nachdem die Schweden sich wieder zurückgezogen, blieben einige dieser zur Altonaer Gemeinde gehörigen Judenfamilien unter dänischem Schutze in Hamburg wohnen. Außer ihnen gab es seit 1654 auch einige jüdische Familien hier, die unter dem Schutze und der Oberhoheit der Portngiesengemeinde standen. Sie waren ursprünglich als Diener der Portugiesen hier zugelassen worden und wurden von diesen streng beaufsichtigt. Insbesondere wurden sie verpflichtet, keine unehrlichen Geschäfte zu betreiben und auf den Straßen kein Aufsehen zu machen. Allmählich befreiten sie sich jedoch von der Bevormundung durch die Portugiesen. 1664 haben sie schon eigene Vorsteher; 1670 ersuchen sie, zu dem Amte eines beeidigten Maklers zugelassen zu werden, ein Vorzug, der sonst den Portugiesen allein zustand. Die Portugiesen wehren sich gegen solches Vordringen der deutschen Juden. Diese und ähnliche Differenzen führten im Jahre 1671 zum völligen Bruch zwischen den portugiesischen und den „hochdeutschen" Juden, die sich nun unter die Aufsicht des Altonaer Oberrabbinats stellen. Seitdem datiert die enge Verbindung zwischen den Gemeinden Hamburg und Altona, denen sich nachher auch Wandsbek nebst seiner in Hamburg errichteten Filial-Gemeinde auschloß. Die Verbindung der drei G e m e i n d e n H a m b u r g-A l t o n a-W a n d s b e k unter einem gemeinsamen geistlichen Obe rhaupte dauert bis zum Jahre 1811. Der erste Oberrabbiner der vereinigten drei Gemeinden war Salomo» Mirels, gestorben 1706. Durch den Wiudischgrätzer Proceß von 1674 sollten die deutschen Juden wieder aus Hamburg verdrängt werden, doch ließ der Rath es diesmal nicht zum Aeußersten kommen, sondern

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