Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1899
- Issue
- Heft 4 (25.1.1899)
- Date
- 1899-01-25
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3062972-3062973-3062977--00061-3066543- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
(Seife 8. Die Wahrheit. Nr. 4. Anerkenuung eines Urquelles ewiger Wahrheit und Gerechtigkeit? Za, mit demsetbeu Rechte und nach denselben Voraussetzungen, wonach mau das Judeuthum als Hierarchie bezeichnet, fömite man auch die spartanische Verfassung eine solche nennen, da der Gesetzgeber Lykurgvs sie für eine Eingebung der Göttin Minerva ausgab, ebenso wie wieder andererseits Nachmanides, ein frommer, jüdischer Gelehrter des 13. Jahrhunderts, ganz im Geiste des Judenthnms gesprochen, wenn er behauptete, dass die Makkabäer darum solch' einen kläglichen Untergang gefunden, oder mit seinen Worten zu sprechen, dass die GotteSstrafe diese sonst so glorreiche Familie darum so hart getroffen, weil sie mit^derMegierungsgewalt auch die priesterliche Würde in ihrer Hand vereinigten. Theokratie und Hierarchie lassen sich trotz aller Berührungspunkte niemals miteinander vereinigen, vielmehr stehen sie einander gegenüber, wie Demokratie und Anarchie, und verhalten sich zu einander wie die Astronomie zur Faselei der aus ihr erwachsenen Sterndeutnng. Die Theokratie will den Staat durch das religiöse Element befestigen und macht die Priesierschaft zu einer seiner bedeutendsten Stütze, die Hierarchie hält ihn gebunden an die Sonderzwecke dieser auserlesenen Kaste. Die Theokratie findet die Grundlage jeder staatlichen Vereinigung in der Macht der Vernunft, die sich als göttlicher Wille ausdrückt und der Willkür jedes Einzelnen entgegen tritt, denn vernünftig ist nicht das, was den Interessen und Svnderbestrebungeu einer gewissen Volksclasse, sondern was dem Gedeihen der Gesammtheit förderlich ist, dasjenige, was mit den ewigen Gesetzen der Wahrheit, der Liebe und Gerechtigkeit, der Gleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen vollkommen übereinstimmt, was das allgemeine Geltendmachen und thatsächliche Durchführen dieser Grundsätze zum Zwecke hat. Während die Hierarchie das non possumus zum Wahlspruch erhebt, musste die Theokratie, wenn sie wirklich ihr Ziel, den Gegensatz zwischen Theorie und Praxis aufzuheben, einmal erreichen will, auch der Zeit und ihren Bednrfnißen gehörige Berücksichtigung angedeihen lassen, weil eben die Verwirklichung der höchsten Ideen, die vollständige Versöhnung der Lehre mit dem Leben nur auf dem Wege des allmächtigen Fortschrittes erreicht werden kann. Hub in der That, wie im jüdischen Reiche früher die Propheten und späterhin der Gelehrtenstand, also die Macht der Intelligenz, jeder Despotie weltlicher Machthaber, jeder Anmaßung priesterlicher Würdenträger, jeder unberechtigten Ausschreitung ihres Einflußes auf das Volk kühn und unerschrocken entgegentraten. so hatte auch das Judeuthum der öffentlichen Meinung solch' eine hohe Bedeutsamkeit, solch' eine vielseitige Berechtigung znerkannt, wie es kaum noch wo im Alterthum der Fall war; ja der Talmud stellt sie oft über die Autorität der Behörde, über die Theorie der Fachmänuer. Jede neue Verordnung der Cultusbehörde bedurfte, wenn auch aus einem einstimmigen Beschlüsse hervorgegangen, der Zustimmung der Intelligenz, fehlte ihr diese, so war sie obne allen praktischen Werth und ohne jeden Einfluß. Selbst wenn der Beschluß die Zustimmung der Behörde erhalten, so hatte er dann erst die Gesetzeskraft, wenn das Gemeinwesen durch die allgemeine willfährige Anwendung im Leben ihm die Sanction verliehen. Einschränkende Verordnungen, so lehrt der Talmud, die im Volke keine Bechreitnng gefunden, oder der Forderung des äußeren Wohlstandes uuübersteigbare Hinderuiße in den Weg legen, haben keine bindende Kraft. Wie konnte bei solchen Anschauungen und Grundsätzen das Bevormundungssystem irgend welchen freien Spielraum gewinnen? Das Judeuthum hat wohl die Weisung gegeben, wie der Mensch ein Ideal der Vollkommenheit fein soll, niemals aber hat es die Thatsache außer Acht gelassen, wie die Welt wirklich ist, darum musste es neben der Anregung zum Aufstreben nach dem höchsten Ziele seine Institutionen in der Art treffen und seine Bekenner anleiten, sich in die Einrichtungen jener Länder, allwo sie ihren Wohnsitz haben, derart znrechtzufinden, dass unter den Zuständen und Geschehuißen der Wirklichkeit dennoch die unveränderte und unveränderliche Idee des Höchsten zur immerwährenden Richtschnur geeignet bleibt. Aus diesen Andeutungen wird sich uns das Judeuthum im Staate, das Verhältnis des Judenthnms zu den verschiedenen Verfassungen gleichsam wie von selbst ergeben. Denn wahrlich nicht ein Znrückweichen vor der Uebermacht, nicht ein Sichfügen in das Unvermeidliche, sondern ein richtiges Erfassen des inneren Gehaltes und Kernes des Judenthnms in allen seinen Beziehungen zilm Leben war es, wenn in der ersten Hälfte des dritten Jahrhunderts vor Samuel, dem Oberhauple der rabbinischeu Hochschule zu Nehardea der Grundsatz ausgesprochen wurde, dass in den Ländern, wo die Israeliten leben, die Staatsgesetze dieselbe verpflichtende Kraft für sie haben, als die eigenen. Im Ganzeit wurde damit nichts Neues gelehrt und verordnet, sondern es wurde damit nur das, was längst schon im Principe gelegen war, in der Wirklichkeit auch stets bis auf den heutigen Tag beobachtet wurde, was der Prophet Jeremias gleichsam als Geleitbrief den Exulanten und ihren Epigonen und auch uns mitgegebeu, indem er ihnen zurief: „Fördert das Wohl der Städte, wohin Euch Gott führt" klar und deutlich in Form eilies Gesetzes ausgesprochen. Dies ist keineswegs jene seile Hingebung, die in charakterloser Matlteldreherei und stetem Farbeuwechsel im Dienste der jeweiligen Herrschenden nur ihre eigenen Interessen kennt und verfolgt, es ist auch nicht als eine Ausschreitung des teleologischen Principes anzusehen, jenes Principes, wonach alles und jedes und auch dieses nur von dem Gesichtspunkte seiner Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit betrachtet wird, sondern es ist die Sorgfalt der immerwährenden Verwahrung gegen die Faselei jener feigen Weltklugheit, welche unter dem Vorwände des unüberwindlichen Gegellsatzes zwischen Lehre und Leben der Heuchelei den Stempel der Berechtigung und dem klügelnden Jndifferentismus den Nimbus der Bernfenheit aufznprägen sucht, ja noch mehr als dies, es ist die strenge Coitsequenz der über jedes Selbstbedürfnis hocherhabenen Wahrheit, welche, indem sie alles Bestehende, soferue ihm der Rechtsboden nicht fehlt, schützt und fördert, sich auch als die Stütze und Grundlage des daraus sich entwickelnden Besseren bewährt. __ (Schluss folgt.) Vereins-Bote. Wien. (Israelitische Allianz.) Vom Vorstände der „Jsr. Allianz" erhalten wir nachfolgenden Bericht und Aufruf: An niiscre Glanbensgenossen! Der Vorstand der Israelitischen Allianz zu Wien fühlt sich verpflichtet, über die im Vorjahre durchgeführte Hilfsaction in Galizien einen vorläufigen Bericht zu erstatten. In der zweiten Hälfte des Monates Mai und Anfangs Jlmi 1898 drangen aus westgalizischen Orten beunruhigende Nachrichten in die Oeffentlichkeit von dort an Juden begangenen Gewaltthaten, Plünderullgen und Brandstiftungen. Ohne Verzug veranstaltete unser Vorstand möglichst genaue Erhebungen über die Vorfallenheiten, und die allseitigen, von vollkommen vertranenswürdigen Persönlichkeiten gelieferten Darstellungen lehrten, dass die in Zeitungen erschienenen Berichte über die Grenelscenen, die sich in Galizien abgespielt, durchaus nicht übertrieben gehalten waren. Unter dem Eindrücke dieser Ergebniße beschlossen wir sofort die Einleitung einer Hilfsaction. Wir bewilligten sogleich ans unseren bescheidenen Mitteln 3000 fl. zur Linderung der Noth unter den Heimgesuchten und eröffneten damit eine Spendeusammlung. Weiters veranlassten wir durch unsere Filialen in Krakau und Lemberg die Bildung eines selbständigen galizischen Centralhilfscomitvs. dem neben der Hilfsgeldersammlnng im Lande selbst, die Aufgabe znfiel, Localcomites in Neu-Sandec und Jaslo zur Feststellung der Schadensziffern und zweckmäßiger, gerechter Aufteilung der Aushilfe einzusetzen. Auf nachdrückliche Vorstellung unserer galizischen Vertrauensmänner hin, sahen wir von der Veröffentlichung eines Aufrufes in den Zeitungen ab und beschränkten uns auf die Versendung eines Rundschreibens an eine Reihe von Cultusgemeindeu der Monarchie, sowie an einige im Auslande, fernem