Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1899
- Issue
- Heft 4 (25.1.1899)
- Date
- 1899-01-25
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6. Die Wahrheit. Nr. 4. Laudescassen, wie nicht minder auf alle Stellungen mit einem halbwegs menschlichen Gehalte in den Vordergrund gestellt. Nur eine vollständige Aeuderung der politischen Combination, nur ein Aufgeben des nnglückspendenden polnisch-jüdisch cu Zusammengehens kann mit einem Schlage vieles znm Guten ändern. Hingegen möchten wir die Theilnehmer des 2. galizischen Gemeindetages daran erinnern, dass es Zeit sei, den eigenen Weinberg zu hüten und zu Pflegen und den eigenen Interessen Rechnung zu tragen. Die Ordnung des Schulwesens muß eine Gewähr dafür bieten, dass die herangebildete jüdische Jugend unserem Volke heranwachse und durch Pflege der eigenen Sprache ihr brüderliches Gemeingefühl wieder erlange. Der 2. Gemeindetag trachte eine concentrirte Organisation zu schaffen, um große Institute für Erziehung, Bildung uud Wohlthätigkeitspflege in Galizien ins Leben rufen zu können. Der Gemeindetag darf, nicht für das Interesse irgend eines Einzelnen, sondern für die jüdische Gesammtheit ins Lebeu gerufen werden uud er soll den Beweis erbringen, dass Israel noch Männer von heroischer Selbstverleugnung, Männer ohne Eigennutz und frommen Sinnes besitzt. Geschieht das, dann wird der Gemeindetag der Juden Galiziens zum Segen und zum Heile unseres Volkes gereichen. Samuelsohn. Der achte deutsche Gemeindetag. In dem nunmehr vorliegenden stenographischen Protokolle über die Verhandlungen des vor Kurzem abgehaltcneu Gemeindetages in Deutschland erscheint die Eröffnungsrede des Präsidenten Dr. Fuchs-Berlin von besonderem Interesse.. Nach einigen Daukesworten für die ihm und seiner Gemeinde durch Uebertraguug des Vorsitzes erwiesene Ehre zeichnete er die bisherige Thätigkeit des Gemeiudcbuudes in folgender Weise: „Aus eine dreißigjährige Geschichte sicht der Israelitische Gemeindebund zurück und bedeutungsvoll sind schon die Tage seines Werdens. Das Gesetz, das einen großen Markstein in der Geschichte des Judenthums bildet, ist in derselben Zeit wie der Gemeindebund enstandeu, Toleranzgesetz und Gemcirrdebund sind fast au einem Tage geboren. Die Julitage des Jahres 1809, die dem einzelnen Juden das seit Jahrtausenden verloren gegangene Menschenrecht, das Recht und die Freiheit der Persönlichkeit gegeben haben, sie fanden den Gemeindebund auf dem Plan, den Bund, der dem Rechte und der Freiheit des Einzelnen die Pflichten der Gesammtheit entgegenhält; dieses Zusammentreffen von Recht und Pflicht erfüllt uns mit unversiegbarem Optimismus für die Zukunft. Die Vergangenheit selbst war trübe. Wer es darauf angelegt hätte, eine Organisation zu schaffen, welche das Judcnthum als solches an der Erfüllung seiner Aufgaben behinderte, der hätte kein besseres Gesetz finden können, als das von 1847. In tausend Gemeinden zersplittert lag das Judenthum da; außer der Uebereinstimmung der Religion, ich möchte sagen der unsichtbaren Kirche, gab cs keine sichtbare Kirche, keine gemeinsamen Veranstaltungen, keine Vertretung gemeinsamer Interessen. Gewiss, es ist etwas Herrliches um die Freiheit, um die Freiheit des Glaubens, die Freiheit der Geister und Gewissen; der Geist, der hehre Gedanke, der dem Judenthuine innewohnt, wird sich bethätigen können auch ohne äußerliche Machtmittel. Aber eine religiöse Gemeinschaft, die auch den Aufgaben des Tages zu dienen hat, welcher die Pflege der Bildung und der Wohlthätigkeit heilige Satzung ist, die bedarf, wie der Staat selbst^ zu der Erfüllung dieser Pflichten der einheitlichen Zusammenfassung aller ihrer Glieder und Kräfte. Wie soll die einzelne kleine Gemeinde, welche Mühe hat, die allerdringlichsten Ausgaben zu bestreiten, die Institutionen schaffen, welche der Bildung und Wohlthätigkeit dienen, wie soll sie die Armen nähren, die Waisen schützen, die Kranken pflegen, die Kinder lehren, die Kenntnis jüdischen Geistes mehren uud so das Jahrtausende alte Vermächtnis des Jndenthums erfüllen; wie viele von den 2000 Gemeinden vermögen das für sich allein! Das Judcngefttz. von 1847 mit seiner schrankenlosen Dezentralisation hat die Gemeinde geradezu zu Cantöuligeist und Kirchthurmspolitik provozirt. Die große Gemeinde, welche die Mittel hat, wird auch den Willen haben, große Institutionen zu schaffen, aber in der kleinen Gemeinde, wo jede gemeinnützige Regung der Einzelnen gleich seinen Pflichtenkreis in evidenter Weise erweitert, wo neben dem gemeinnützigen Antrag sofort der Repartitionsmaßstab der Kosten und die Steuerbelastung des Einzelnen sichtbar wird, da wird es schwer sein, die Selbstverleugnung zu finden, die nöthig ist, große Institutionen zu schaffen. Was den Gemeinden gefehlt, hat der Gemeindebund zu schaffen gesucht, in die Bresche des Gesetzes ist er getreten. Was uns die Gesetzgebung uud die geschichtliche Entwicklung versagt hat, hat er uns zu ersetzen versucht. Die evangelische Gemeinde ist zur Landeskirche ausgestaltet, die römische Kirche hat den Römern ihr Imperium abgelauscht; bei uns Juden hat die nie versiegende Kraft des Judenthums es zu Stande gebracht, dass sich aus der Freiheit der Gemcidcn heraus die Pflicht der Selbst-, beschränkuug, im Interesse des Großen und Ganzen hindurchgerungeu hat; ich brauche hier an dieser Stelle nicht viele Worte darüber zu machen, dass die Zusammenfassung aller Kräfte nothwendig ist, um die Autorität unserer Religionsgemeinschaft gegenüber den anderen Kirchen zu wahren, nothwendig dem Staate gegenüber, aus dass wir eine Gesammtvertretung haben, die der maßgebende, verantwortliche und gehörige Anwalt unserer Rechte, unserer Wünsche und Interessen ist; fehlt es doch bisher in den Lokalilnd sogar auch in der Centralinstanz an Männern, die uns und unsere Institutionen auch mir kennen und verstehen, oder uns zu verstehen, sich auch nur die Mühe gegeben haben. Es ist das dankenswerthe Werk des Gemeindebundes, dass er die Mittel und die Wege zu einer in die äußere Erscheinung tretenten Organisation gegeben hat. Die äußere Organisation des Ganzen ist nothwendig. Für die meisten ist die blos geistige Zusammengehörigkeit und die innere Kirche doch etwas, was sie nicht erfassen oder was sie nicht beachten. Auch im Interesse der Abwehr der beiden Feinde, die unsere Religionsgemeinschaft bedrängen, des kleinen Feindes, des Antisemitismus, und des großen Feindes, des Renegatenthums, halte ich die Zusammenfassung aller Kräfte für überaus nöthig. Dem Gedanken einer znsammenfassenden Organisation dienen zwei Punkte auf der heutigen Tagesordnung. Der ersteist der Antrag, für den deutschisraelitischen Gemeindebund die Rechte einer juristischen Person zu erlangen; ich zweifle nicht, dass der große Gedanke des Antrages trotz aller kleinen Bedenken im Einzelnen seine Anerkennung finden wird. Ju der Schaffung von Provinzial- und Bezirks- Verbänden ist der zweite Schritt zur Organisation gemacht. Ich hoffe, dass sich daraus eutwickelu wird, was wir für das Judenthum erhoffen. Jedweder Verein hat, so heißt es in den Sprüchen der Väter, Bestand, der dem Ewigen dient; das erfüllt uns mit freudiger Zuversicht für das Gedeihen des Gemeindebundes, ich hoffe und wünsche, dass unser Arbeiten von Erfolg sein wird." Das Iudenthum im Staate.*) Bon Dr. B. Oppenheim, Olmütz. Zu den großen und erhabenen Erscheinungen, womit die Geschichte der Menschheit seit einigen Decennien bereichert wurde, gehört unstreitig der. man möchte fast sagen, in alle Schichten der Gesellschaft gedrungene kritische Geist, die Berechtigung nämlich, die ein Jeder in sich fühlt, die vorherrschenden Ideen und Anschauungen, welche sie immer sein mögen, ja alles, was ans einer früheren Zeit ihm oder Anderen als ein Heilsames und Unnmstößliches überkommen, an sich sowohl als auch in seinen mannigfachen Beziehungen, vor das Forum seiner Beurtheilung zu ziehen. Was man auch von dieser Richtung denken mag, ob die Einen sie loben, die Anderen sie tadeln, ob hie und da mancherlei Ausschreitungen Vorkommen, immerhin ist sie ein Kennzeichen der geistigen Reife, des freien Aufschwunges einer mündig gewordenen Generation. Niedergeworfen hat sie all' die Schranken, mit welcher jedes einzelne *) Vortrog, geholten im Verein „Israel. Union," Wien.