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Die Wahrheit · 1899-01-25 · Heft 4 (25.1.1899) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1899
Issue
Heft 4 (25.1.1899)
Date
1899-01-25
Page
– (sequence 3)
Language
German
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4: Die WayvHstt ix Redaction u. Administration Wien, II/(, Novaragasse 27. K.!. österr. Postsparcassa. Check-Conto Nr. 846.251. Inserate 10 Kreuzer per Nonpareille-Zeile. Abonnements- und Jnsertionsbeträge sind in Wien zahlbar. h ■ - - ■ - - ■ —V irabhängige KeiLfchrist für jüöische A-=——^!-| _ . jl;| Bezugsprers: j i| Ganzjährig.fl. 6.—!j Halbjährig .... fl. 3.— Für Lultusbeamte: | Ganzjährig . . . . fl. 5.— J Erscheint jeden achten Tag. Motto: „Das Siegel Gottes ist Wahrheit?" Für Ausland: Ganzjährig.12 Mark 6 Rubel oder 16 Frs. V T ■ - - -—=V Nr. 4. Wien» 25. Jänner 1899. Inhalt: Die Bethausvereine in Wien. — Die Einberufung des II. Galizischen Gemeindetages. — Der achte deutsche Gemeindetag. — Das Judenthum im Staate. — Vereinsbote. — Ueber die Entwicklung des Synagogengesangcs. (Fortsetzung). — Für den Kore. — Meschorerim. — Der Roman der Affaire Dreyfus. — Verschiedene Nachrichten.— Feuilleton: Der Nihilist. (Fortsetzung). Die Bethausvereine in Wien. Nicht gering ist das Verdienst dieser Vereine. Sie erleichtern wesentlich die Aufgabe des Gemeindevorstandes in Beziehung auf die Befriedigung des religiösen Bedürfnißes innerhalb des Territoriums der Gemeinde und repräsentiren in einzelnen Fällen den Fortschritt in den gottesdienstlichen Einrichtungen. Nicht mit Unrecht konnte der Vorstand in seinem letzten Berichte auf das mustergiltige Wirken jener Männer Hinweisen, welche an der Spitze dieser Vereine sich befinden. Man würde aber die Mustergiltigkeit nicht entsprechend taxieren, wenn man sie blos auf die Administration der ihnen obliegenden Bethansleitung bezöge, vielmehr sind es die persönlichen Opfer, die die Vorstände der Sache bringen, welche nicht genug Würdigung erfahren können. Sie fehlen fast nie, wenn es gilt, gottesdienstliche Funktionen zu versehen, sie überwachen die strikte Einhaltung der vorgeschriebenen Bethausordnung, prüfen etwa sich ergebende Ausgaben auf deren Nothwendigkeit, controliren allfällig nöthig werdende Arbeiten. Diese Correktheit in der Erfüllung übernommener Pflichten hat zur Folge, dass die Erhaltungskosten der betreffenden Bethäuser weitaus billiger sich gestalten, als wenn der Vorstand sie in eigene Regie nehmen würde, und dass die gottesdienstliche Einrichtung in denselben würdevoller zur Geltung kommt, als in den Gemeindebethäusern. Die unmittelbar überwachenden Augen der Vorsteher der Vereinsbethäuser wissen jede Unebenheit zu verhüten, was bei der lässigen Behandlung der Vorsteher der Gemeindebethäuser nicht immer der Fall ist. Dieses uneingeschränkt lobende Urtheil kann jedoch nur als eine Folge des Umstandes angenommen werden, dass die Vorstände der Vereinsbethäuser ihre Thätigkeit blos auf eine Agende concentriren. Diese ist aber auch des Schweißes der Edlen Werth. Augenfälliger kann wohl keine Leistung sein, als diejenige, welche den Gottesdienst betrifft. Daraus erklärt es sich, dass je nachdem dieser mehr oder weniger befriedigend ist, das Urtheil über die Vertretung der Gemeindeangelegenheiten günstig oder ungünstig lautet. Und thatsächlich haben die Gemeindemitglieder für die als solche sie treffende Leistung keine andere Gegenleistung, als die, welche der Gottesdienst ihnen bietet, da für alle übrigen Leistungen, und zwar von der Wiege bis zum Grabe, separate namhafte Gebühren zu entrichten sind. Von diesem Standpunkte aus haben die Vorstände der Vereinsbethäuser alle Ursache, mit ihrer Position auf der Stufenleiter der Ehrenämter-Hierarchie zufrieden zu sein. Es muß daher Wunder nehmen, wenn sie noch nach Weiterem streben und nach den Fleischtöpfen der dem Gemeindevorstande Anfallenden Verwaltungsagenden Sehnsucht tragen.Ohne sie dessen verdächtigen zu wollen, sprickt doch dieses Streben — vielleicht auch nur scheinbar — dafür, als wollten die betreffenden Vereine auf diesem Wege zu einer gewissen Autonomie gelangen, die gesetzlich durch die Bestimmung unzulässig ist, dass in einem Territorium auch nur eine israelitische Cultusgemeinde bestehen dürfe. Man möchte aber den Wirkungskreis ohne den Namen. Davor kann aber nicht genug gewarnt werden. Hier wäre thatsächlich ein Mehr weniger. Während dermaleil das Wirken der Bethausvereine nur Lob erntet und dieselben thatsächlich rücksichtlich gottesdienstlicher Einrichtungen in den ihrer Verwaltung untersteheliden Bethäusern thatsächlich eine vollständige Alltonomie besitzen, würden sie gar manche Unzufriedenheit erwecken, wenn sie ihre Thätigkeit auf andere Verwaltungsagendeu ausdehnten, woraus sich sogar Conflicte mit den Gemeindevorständen ergeben könnten. Es ist aber auch nicht einzusehen, welche Motive sie zu einem solchen Begehren veranlassen. Entgegenkommender als der Vorstand sich den Vereinen gegenüber erweist, kann man kaum sein. Fast könnte man auf Grund des bekannten Sprichwortes: „En mangeant vient l’appetit“ sagen, dass dieses Entgegenkommen in Allem und Jedem ihre Begehrlichkeit erzeugt hat. Aber auch abgesehen hievon, muß darauf hingewiesen werden,.

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