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Die Wahrheit · 1899-01-09 · Heft 2 (9.1.1899) · page 7

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1899
Issue
Heft 2 (9.1.1899)
Date
1899-01-09
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Gerte t. Skr. t Sie Wahrheit. Gemeind^ angegeben wird, während für die bloße Reskmlrirnug > der inneMi Ausschinückuug des Leopoldstädter Bethanfes! 70.000 ft.: und als Uuterstützuug für die Errichtung von einzelnen Vereinssynagogen Beträge bewilligt werden, welche zusammen mit der obengenannten Summe ansgereicht hätten, um einen „Bolkstempel" zu erbanen. Die Berliner Gemeinde ging in der abgelanfenen Berichtsperiode frisch daran, das fünfte Gotteshaus mit einem Kostenaufwande von mehr als einer Million Mark zu erbanetl und konnte hiezu a»ls vorhandenen Mitteln 350 OO0 Mark verwenden, während der hiesige Vorstand es für gut findet, in „Kleingeld" seine wahrlich nicht geringen Mittel anszugeben, und in Verlegenheit geräth, wenn es gilt, etwas Namhaftes zu schaffen. Muß es nicht in der Wirthschaftsmethode liegen, wenn die Berliner Gemeinde trotz ihrer ungleich höheren Ausgaben mit einem Activsaldo von einigen hunderttausend Mark abschließt, während die hiesige einen sehr namhaften Fehlbetrag ausweist? Es bewährt sich in diesem Belange die alte Sentenz, dass Vermögen erwerben leichter ist. als Vermögen erhalten. Was fruchten also Einnahmen, wenn mau es nicht versieht, mit ihnen hauszuhallen? Nicht dass die Enthaltung von Ausgaben oder die Einschränkung derselben ein Beweis von Sparsamkeit ist, vielmehr kann darin ein Mangel an Verständnis gelegen sein. In Sachen der Ausgaben kommt es lediglich darauf an, dass diese ihr Aeqnivalent in dem aus getauschten Werth an Leistung finden. Wenn beispielstveise der Berliner Vorstand für den Gottesdienst 162.158 Mark, für Gehalte an Rabbiner, Vorbeter rc. 169.002 Mark, für Schulen und den Religionsunterricht 162.158 Mark und für HnmanitätSzwecke 299.500 Mark im abgelanfenen Jahr verausgabte' während man in^Wien für dieselbe!« Zwecke zusannnen nur 364.650 Gulden, ungefähr 600.000 Mark in Ausgabe brachte, so kann daraus mit nichten gefolgert werden, dass im Wiener GemeindehauShalt sparsamer diesbezüglich gebahrt wird, weil zunächst in Betracht kommt, von welcher Art die hiefiir empfangenen Leistungen sind. Doch über dieses Capitel nächstens. Die Ethik des Iudenthums?) Besprochen von Dr I. Kahan II. Aus den verschiedenen Anschauungen über das, was zur Sittlichkeit gehört, folgt unzweifelhaft, dass es eine absolute, aus der Natur des Menschen sich ergebende Sittlichkeit nicht gibt. Der Begriff „Sittlichkeit" existirt überhaupt nur dann, wenn jemand — Gott oder Mensch — genau angibt, welche menschliche Handlungen gut, und welche schlecht zu nennen sind. Ohne eine solche Bestimmung kann ein und dieselbe That dem Einen gut, dem Andern schlecht, verwerflich erscheinen. Es gibt durchaus keinen Sinn, von einer Sittlichkeit im Allgemciuen zu sprechen, die die Verpflichtung für den Menschen in sich selbst trägt, ohne dass sie jemand befohlen hätte. Habe ich sonst keine Macht über mich zu fürchten, so werde ich mir von keiner That befehlen lassen: Begehe mich! oder: Unterlasse mich! Ich werde mich vielmehr nach meinem Gutdünken richten, ob diese That mir Nutzen bringt oder mir sonst Freude bereitet. Erft eine Autorität, deren Weisheit und Macht ich anerkenne, kann mir *) „Die Ethik drS JudenthumS" von Geheimralh Professor Wx. M! Lazarus. (Frankfurt a. M. 1899.) zu gewissen Thaten raten oder, solche befehlen. Im Vertrauen auf die We isheit des Berathers werde ich etwas thnn, dessen Nutzen mir auch nicht eintenchlet, wie ich die bittere Medicin auf Anrathen des Arztes nehme Ebenso werde ich im Hinblick auf die Macht des Befehlenden das thnn, was er mir befiehlt, obwohl es mir augenblicklich kein Vergnügen bereitet, um einer unangenehmen Strafe zu entgehen, oder gar eine Belohnnng für öen Gehorsam zu empfangen. Daher ist eine von Gott befohlene Sittlichkeit für den Menschen aus. dreifachen Gründen zu befolgen : erstens aus Liebe und Dankbarkeit für den Schöpfer und Erhalter unseres Lebens, wie wir auch die Wünsche unserer Eltern beachten und befolgen. Zweitens aus Vertrauen aus Gottes Weisheit, der gewiss am besten weiß, was uns frommt. Drittens aber aus Furcht vor Strafe und aus Hoffnung auf Belohnung — wie der Sklave die'Wünsche seines Herrn befolgt. Welche Gesinnung die edlere ist, kann nicht zweifelhaft sein. Daher stellten die Rabbiner den Gottesdiener aus Liebe zu Gott — mtnXQ — viel höher als denjenigen, welcher die Gebote Gottes aus Furcht — rrXTö — oder in der Hoffnung ans Lohn befolgt. Niemals aber ist es ihnen in den Sinn gekommen, die göttlichen Gebote als an und für sich verpflichtend, auch wenn sie Gott nicht geboten hätte, als a u t o n o m im Kantischen Sinne hinzuftellen. Im Gegentheil. Immer wird ein Grund außerhalb de- Gesetzes für seine Befolgung angeführt. Bald ist es der Friede, bald die Verbesserung der menschlichen Verhältniße — |p’fi — bald die Förderung des eigenen Wohles, hier oder im Jenseits, bald endlich der bloße Wille Gottes mit dem Ausblick aus Lohn oder Strafe. Von den Gesetzen, deren Nützlichkeit für die menschliche Gesellschaft einleuchtet, wie Keuschheit, Wahrung des Lebens und Eigenthums der Mitmenschen, sagen die Rabbiner, sie müssten geschrieben werden, wenn sie nicht schon (in der Thora) geschrieben wären. Bon den Gesetzen aber, deren Nützlichkeit wir nicht einsehen, wie die Speisegesetze u. dgl., sagen sie: Gott hat die Gesetze vorgeschrieben, Du hast kein Recht, Dir darüber Gedanken zu machen! (Joma 67 b.). Oder wie sich R. Schimon ben Gamliel ausdrückt: Der Mensch darf nicht sageu> ich mag kein Fleisch mit Milch zusammen essen . . . ., sondern ich möchte wohl, aber was soll ich thun, mein Vater im Himmel hat es mir verboten! — Das sieht doch einer Autonomie des Gesetzes sehr unähnlich. Aber Lazarus hat die Ethik des Judenthums auf die vermeintlich hohe Stufe der Kantischen Ethik zu stellen gesucht und den talmudischen Weisen Ideen untergelegt, die sie nie gehabt und die wir müssen es wiederholen, der gesunde Menschenverstand nie haben sollte. Die Kantische Ideenwelt hat auch Lazarus zu Jrrthümern verleitet, welche im Interesse der Wahrheit, > des Siegels Gottes, nicht unwi versprochen bleiNn'dürfen. Zu Kohelet 1, 3 „Welchen Nutzen hat der Mensch bei all seiner Mühe, womit er sich müht unter der ©Diint" bemerkt der Talmud: Unter der Sonne har er keinen Nutzen, vor der Sonne aber (wenn er sich mit der Thora abmüht, die schon vor der Sonne da war, Raschi) hat er wohl einen Nutzen.— Diese Worte drücken einerseits den sonst bekannten talmudischen Gedanken aus, die Thora sei das Prinzipielle, das Erste, worauf erst die materielle Welt sich anfbauen muß, um Bestand zu haben. Andererseits aber besagen sie deutlich, dass der wahr e Nu tzen dem Menschen durch das göttliche Gesetz erwächst während sonst alles .eitel" ist. Pa wäre aber das göttliche Gesetz

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