Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1899-01-01 · Heft 1 (1.1.1899) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1899
Issue
Heft 1 (1.1.1899)
Date
1899-01-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3062972-3062973-3062974--00007-3066486
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

<&tVc & Mr. 1. Die Dahrherk. Zum Bericht des Vorstandes der wiener Lultusgemeinde. i. Umfangreicher als dies in den vorhergegangenen Jahren der Fall war, präsentirt sich der Bericht, welchen der Cultnsvorstand aus Alllass der jüngst stattgefundenen Neubezw. Ersatzwahlen an die Gemeindemitglieder gelangen ließ. Nicht dass in der extensiven Berichterstattung ein Vorzug läge; Inhalt und Volumen befinden sich nicht iumer in geradem Werthve hültniße, wie auch viele und große Worte noch nicht die Gewähr für die Thatsächlichkeit und Richtigkeit des Vorgebrachten in sich bergen. Gleichwohl muß dankend anerkannt werden, dass der in Rede stehende Bericht genug Anhaltspunkte für die Beurtheilung der dermalen in der Gemeinde bestehenden Verhältniße bietet, um demjenigen, der Augen hat, um zu sehen, eine Directive für sein Verhalten bei der Wahl zu verschaffen. Wem diese mehr als ein fornleller, sondern ein in seiner vollen Tragweite erkannter Act ist, der bedarf einer solchen wie der Hungringe eines Bissen Brodes. Denn im selben Maße, als die vorhandenen Verhältniße richtig erkannt werden, kommt auch jenes Bedürfnis nach geeigneten Männern znr Geltung, das durch die vorzunehmende Wahl seine Befriedigung finden soll. Auf diesem Wege gelangt man alsbald zur Erkenntnis, dass mit dem leider sehr grassirenden Personencultus den Interessen der Gemeinde wenig oder gar nicht gedient ist, dass diese vielmehr gesinnungstüchtige, überzeugungstrene, hingebungsvolle Männer zu ihrer Vertretung erheischen. Beredter und deutlicher konnte in diesem Belange nicht gesprochen werden, als es von Seite der 85% der Wählerschaft geschehen ist, die sich ihres Wahlrechtes vollständig begeben haben. Man klage nicht diese 850/o des Jndifferentismus an; eine solche Anklage ist in Wahrheit eine Selbstanklage. Der Jndifferentismus ist nichts anderes, als die Wirkung selbstverschuldeter Missstände. Wo tritt dies klarer hervor, als in unserer Gemeindeverwaltung? Anstatt — um nnr Eines zu erwähnen — jede Gelegenheit zu ergreifen, um weitere Kreise in das Gemeindeinteresse zu ziehen, unterlässt man vieles, was hiezu zu führen geeignet erscheint. So z. B. werden allfällige Ehrenämter, welche der Vorstand zu vergeben hat, in der Regel unter die Vorstandsmitglieder selbst 'vertheilt. Der hieraus sich ergebende Uebelstand ist ein mehrseitiger. Einmal bleiben hiedurch f manche Prätensionen hiezu qualifizirter Gemeindemitglieder | unbefriedigt, und dann wird dadurch manches Vorstandsmitglied } von der ihm als solchem obliegenden Pflicht abgelenkt. Wie 1 wäre es sonst dazu gekommen, ein bekanntes, verdientes E Mitglied des Cultusvorstandes in mehreren Vereinsversammlungen oors.NL publico der Pflichtvernachläffiguug anzuklagen, wenn dasselbe nicht so viele Aemter in sich vereinigen würde. Die Cumulirung von Ehrenämtern hat aber noch einen Uebelstand gereift: Die Geschäftigkeit. Bei einiger Aufmerksamkeit bei der Lectüre des Berichtes wird man des schädlichen Einflusses dieses Nebels erst recht gewahr. In der Meinung, sich damit thätig zu zeigen, wird allenthalben eine gewisse Geschäftigkeit entwickelt, die viel Zeit, Mühe und — Geld kostet. — Wir werden Gelegenheit, haben, dies an der Hand der Berichte der einzelnen Sectionen nachzuweisen. Heute nur noch so viel: die neueste Frucht dieser Richtung ist die Schaffung des sogenannten „Oesterreichischen Israeliten-Bundes." Nichts bezeichnet jo sehr diesen geschäftigen Sinn, der sich stets und überall zn thul! macht, ohne dass dafür eine Nöthigung oder die erforderliche Voraussetzung vorhanden ist, als die Sucht der Nachahmung. Anstatt in ihrem Thun sich von den in der Gemeinde bestehenden Verhältnißen und sich knndgebenden Bedürfnißen leiten zu lassen, ist es ihr genug, für ihre Maßnahmen die Rechtfertigung zu besitzen, dass sie auch anderswo vorhanden sind. Nichts aber ist verfänglicher, als an seine Verfügungen einen Maßstab auzulegen, der unter ganz anderen Verhältnißen seine Bewährung gefunden hat. Das Geltungsgebiet des Gedankens, welcher der Sentenz zugrunde liegt: „Wenn zwei dasselbe ihnn, ist es nicht dasselbe", erstreckt sich nicht blos ans die Exekutoren einer und derselben That, sondern dehnt sich auch auf die beiden Kriterien der physischen Welt aus: auf Zeit und Raum. Wenn zu verschiedenen Zeiten oder an verschiedenen Orten dasselbe geschieht, ist es nicht dasselbe. Was Wunder auch? Je nach Verschiedenheit der das Produkt bildenden Faktoren gestaltet sich auch dieses verschieden. Erhärten wir dieses im gegebenen Falle durch die Schöpfung der letzten Tage: Die Gründung „des Allgemeinen Oesierreichisch- Jsraelitischen Bundes". Eingestandenermaßen soll dieser eine Nachahmung des Gemeindebundes im deutschen Reiche sein. Nun der Letzte dankt seine Entstehung der idealen Conception zweier edler Männer, Nachod und Kohner in Leipzig. Diese wollten damit einerseits nach dem Muster der Alliance Israelite eine Institution schaffen, und andererseits durch deren Vermittlung Vorsorge treffen für den israelitischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, für den keine obligatorischen Bestimmungen vorhanden waren. Welchem Zwecke soll nun aber der in's Leben gerufene Bund hier dienen? Zeitlich und örtlich erscheint er in Oesterreich als ein Anachronismus. Das Vorhandensein der „Israelitischen Allianz" und des Märzgesetzes vom Jahre 1890 zur Regelung der äußeren Rechtsverhältniße der Israeliten entzieht seiner Existenzberechtigung jeden Boden. Gewiss ist es, dass die gegenwärtigen leidigen socialen Verhältniße in unserem Baterlande dringend den engen Anschluss der jüdischen Glaubensgenossen an einander erheischen; dieses Ziel aber hat ja bereits die „Israelitische Allianz" sich gesteckt. Oder soll ebendie Concurrenzmit dieser und mit der „Oesterreichisch- Jsraelitischen Union" seitens des „Bundes" beabsichtigt werden? Eine solche Annahme muß von vornherein als ausgeschlossen angesehen werden, nachdem man die Schädigung bereits znr Genüge kennen gelernt hat, welche concurrirende Vereine, mit congruenten Zielen und Zwecken sich gegenseitig zusügen. Anztmehmen, dass es eine Aufgabe des „Bundes" sein soll, wie es bei dem Gemeindebunde im deutschen Reiche der Fall ist. im Sinne des fortschrittlichen Judenthums zu wirken, erscheint geradezu ungereimt, wenn man. die Richtung in's Auge fasst, welche sich insbesondere in Wien auf dem Gebiete des jüdischen Gemeindelebens kund gibt. Vielleicht ist es die werthvollste der Bestimmungen des Märzgesetzes von 1890, dass der Cultusvorstand die autoritative Behörde in religiösen Angelegenheiten bildet; ist die Furcht so ganz unbegründet, dass durch den „Bund" den einzelnen Vorständen in den Gemeinden diese Autorität genommen und auf die Leitung des „Bundes" übertragen werden soll? Wenn überhaupt noch ein Motiv für die Gründung eine- — nennen wir ihn — „Gemeindebundes" vorhanden ist, so ist es in Galizien zu suchen. Thatsächlich wurde bereits vor Jahrzehnten von einsichtsvollen Männern dieses Kroulaudk-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.