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Die Stimme · 1937-04-16 · Heft 636 (16.4.1937) · page 3

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Journal
Die Stimme
Volume
10 (1936-1937)
Issue
Heft 636 (16.4.1937)
Date
1937-04-16
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
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Wien, Freitag, 16. April 1037. — Nr. 690. DIB STIMMI Seit« 3 Der Haushalt der Kultusgemeinde Die Neuregelung der Steuersätze Der Voranschlag des Haushaltes der Kult/usgemeiinde für das Jahr 1937 wurde im Sinne des Budgetexposds des Präsidenten Staatsrat Dr. Friiedmann als Fiinanzreferenten nach angeführter Debatte einstimmig •genehmigt. Der Voranschlag weist angesichts der Gesamtausgaben von S 6,311.000 gegenüber den Gesamteinnahmen von S 6,007.000 einen voraussichtlichen Abgang von S 304.000 aus. Es ist richtig, daß die realen Ergebnisse eines Defmtvoranscihlages nach den erst nach Jahresende feststellbaren Rechnungserfolgen sich günstiger gestalten und daß Abgänge in bescheidenem Ausmaß durch gezwungene Einsparungen und unerwartete Mehreinnahmen ausgeglichen werden können. Aber diese Voraussetzungen sind derzeit infolge der immer mehr zunehmenden Notlage eines Großteils der jüdischen Bevölkerung nicht gegeben; Einsparungen können kaum in Betracht kommen, weil einerseits infolge der drückenden Not die Höhe der Ausgaben dier Gemeinde immer größer wird und anderseits die Parteienvertreter im Kultusvorstand schon anläßlich der Budgetberatumg weitgehende Wünsche wegen Verwendung der Gemeindeeinnaihmen vorgebracht und ihren Willen in dieser Richtung bekanntgegeben haben. So verlangten sie unter anderem produktive Fürsorge, Ausbau und Erweiterung der Kreditinstitution im Interesse der jüdischen notleidenden Händler und Gewerbetreibenden, und bemängelten es, daß außer den Fürsorge-Subventionen an Institutionen, Anstalten, Vereine, Aktionen, Spitäler, Altersheime usw. nur S 600.000 aus dem Titel der fallweisen Geldaushilfe verausgabt wurden. — Glaube mir...! Du kaufst gut, wenn Du COFROOLI Malz und Feigenkaffee verwendest! Es ist auch als ziemlich sicher anzunehmen, daß infolge der Wirtschaftsisobrumpfung in weiten Kreisen der jüdischen Bevölkerung die Bedeckung des Budgetdefizits nicht aus nicht präliminierten Mehreingängen wird erfolgen können. Die Aufgabenierfüllung der Kultusgemeinde auf sozialem, religiösem und kulturellem Gebiet und die Ausgabensteigerung bringen ein Anwachsen des Haushaltes mit sich, für dessen Befriedigung gesorgt werden muß, um den Weg des Realdefizits nicht zu betreten. Wollen die Gemeindefiiihrung und die Bemessungskörpersohaften im Hinblick auf die verminderte Leistungsfähigkeit vieler, jedoch nicht aller Kultussteuerträger, das Odium des Steuerdrucks nicht auf sich laden, dann müssen Mittel und Wege gefunden werden, um für die Lebensnotwendigkeiteu der Gemeinde aufzukommen. Außer Streit steht, daß die Kultusgemeinde außer der — im Gesetze vorgeschriebenen — Kultussteuer über keine wie immer geartetem Steuerquellen verfügt und daß seit der im Jahre 1926 erfolgten Festsetzung der Steuersätze mit dein Steuermaximum von S 6000 die wirtschaftliche Lage eines großen Teiles der Kultussteuertrflger zu denen Ungunsten sich verändert hat. Es bleibt sohin angesichts des anwachsenden Haushalts der Gemeinde nur der Weg der gerechten Verteilung der Steuerlast durch zeitgereehte Abstufung der •Steuersätze mit der Tendenz der Vermeidung einer Über- und Unterbesteuerung offen, denn beide tragen in sich Keime des Unrechts und des Unmuts, wobei zu erwähnen ist, daß die Unterbesteuerung eines Toi lies der Kultussteuerträger die Überbesteuerung der anderen zur Folge hat. Bei der neuen Festsetzung der Einkommensstufen und Steuersätze muß jedoch in erster Reihe einem seit mehreren Jahren gehegten Wunsch der Beimossungskörpersehafton auf Erhöhung des Steuermaxiraums im Interesse der gerechten Steuerbemessung Rechnung getragen werden. Es handelt sich nicht nur um die Einschiebung mehrerer Steuerstaffel und um die leichtere Erfassung dier Zensiiten, die ihre Pflicht gegenüber der Kultusgemeinde erfüllen sollen; worauf es besonders ankommt, ist der Umstand, daß sich in der Stufe unter S 6000 eine ganze Reihe von Steuerträgern befindet, welche die Leistung dieser Steuor abgelehnt haben, und zwar’ unter Hinweis auf einen Vergleich mit der Wirtschaftslage der im die Stufe von S 6000 fallendem Jlöehstbesteuerten. Aus diesem Grunde ist die Höhersetzung der obersten Grenze notwendig. Aus diesen Gründen beantragte dier Finanzreferent Dr. Friedmainn im Zusammenhang mit dem Budget die Erhöhung des Steuermaxiimmime von S 6000 auf S 9000, Bemerkt wird, daß für die durch die Erhöhung des höchsten Steuersatzes nach den Statuten die Genehmigung der Staatsbehörde eingeholt werden muß. Es kann daher die Verteilung der Steuerlast durch Feststellung eines neuen zeitgerechten •Steuerschlüssels nicht erfolgen, solange nicht feststeht, ob der Maximalsatz von S 6000 erhöht und von der Staatsbehörde genehmigt wird. In diesem Zusammenhang wird angedeutet, daß die Steuerbemessung unter Bedaohtnahme nicht nur auf das Einkommen, sondern auch auf die Vermögens-, Erwerbs¬ und Familienverhältnisse unter’ billiger Berücksichtigung freiwilliger Beitragslefistungem des Steuerträgers für gemeinnützige und humanitäre Anstalten der Kultusgemeinde erfolgt. In diesem strikten Sinne verliert die Steuerskala oft ihre Sichtbarkeit nach außen. Bei dieser Gelegenheit sei weiters angeführt, daß die Bemessung in den Körperschaften nicht nach Willkür vorgenommen wird. Im Gegenteil: Das Veranlagungsverfahren erfolgt nach Erhebungen seitens des Amtes, nach Einholung des Gutachtens des Branchenkomiteeß und hierauf durch die Bemessung in den Beziiikskomimiissionen. Nach Erhalt des Steuerzahkmgsiauftrages kann der Ziensit von zwei Rechtsmitteln Gebrauch machen, und zwar von dem der Vorstellung an die •Schätzungskommission, beziehungsweise von dem der Reklamation an den Vorstand der Kultusgemeimde. Dazu kommt, daß auch dem von dem Präsidenten der. Kultusgemeinde delegierten Mitglied des Kultusvorstandes das Recht zusteht, gegen die erstinstanzliche Bemessung binnen vier Wochen die Berufung an die Schätzungskommission zu erheben. In einer Zeit der wirtschaftlichen Labilität der jüdischen Bevölkerung müssen mit Rücksicht darauf, daß infolge der drückenden Not die Höhe der Ausgaben und Einnahmen nicht voühergesehen werden kann, zum Ansgleiche von Budgetabgängen geeignete Steuermittel angewendet werden. (Von den staatlichen Verkehrssteuern kommt diese Funktion dier Warenumsatzsteuer zu.) Der Finanzreferent beantragte daher zum Zwecke der Vorsorge für die Deckung der Budgetdefizite die Änderung des § 97, Absatz 3, der Statuten, nach welcher dieser Absatz zu lauten hätte: „Insofern im Laufe einies Gebarungsjahres nachgewiesen werden sollte, daß zur Bedeckung des Abganges dieses Jahres oder zur Bedeckung eines unabweisbaren außerordentlichen Aufwandes die zu Gebote stehenden Mittel nicht ihinreiohen, kann der Kultusvoretand die den einzelnen Steuerträgern für das betreffende Jahr vorgeschriebene Kultussteuer um höchstens 50% erhöhen. — Die Erhöhung muß für alle Kultussteuerträgcr nach dem gleichen perzie.ntuellen Verhältnisse stattfinden. Der GRABSTEINE in würdige* FORM AUS 0 I N WERKSTÄTTEN WÜLKAN u NEUBRUNN <0. RE NN WEG 110-' ST. MARX ♦ SEIT l8Q2 Kultussteuervorstand kann jedoch bei der Beschlußfassung über die Erhöhung der Kultussteuer, Kultussteuerträger mit einer Steuerleistung bis zum Höchstbetrage von S 5 jährlich, von der Erhöhung ausnehmen.“ Diese Fassung trägt wichtigen Grundsätzen: a) der Steuergerechtigkeit, b) der Wahrung dier Autonomie der Gemeinde, und c) der •Schonung der Steuerobjekte in den untersten Einkommensbufen Rechnung. Ad a): Ist es schon im Laufe des Jahres möglich, Abgänge durch Zuschläge zu decken, so kann die Bemessungskörperschaft dem Prinzip der Steuergerechtigkeit restlos folgen, denn dieses Prinzip verlangt, daß bei der Steuerbemessung nicht auf die Zahlen des der Kritik timd Zukunftsprognosen unterliegenden Etats und auch nicht auf die im Laufe des Jahres schwankenden Kassenbestände, sondern einzig und altem auf die Steuerleistungsfähigkeit des Steuerträgers im Sinne der oberwähiniten Bemessungsgrundlagen Bedacht genommen wird. Ad b): Die novellierte Fassung, die dien § 20 des Gesetzes vom 21. März 1890 mit dem Inhalt, daß „im Falle eines unabweisbaren außerordentlichen Aufwandes von der Staatsbehörde für die Dauer des außerordentlichen Bedürfnisses ein die statutenmäßige Maximalhöhe übersteigendes Ausmaß der Leistungen bewilligt werden kann“, mutatis mutandiis übernimmt, hat zwei Vorteile: Erstens: Die novellierte Fassung sieht nicht nur den Fall eines unabweisbaren außerordentlichem, Aufwandes, sondern auch den Fall der Notwendigkeit des Ausgleiches von Budgetabgängen im Laufe des Budgetjahres vor. Zweitens: Nach dem Wortlaut des zitierten § 20 muß die Staatsbehörde für die Dauer des außerordentlichen Bedürfnisses das die Maximalhöhe übersteigende Ausmaß der Leistlingen jeweils bewilligen. Nach der novellierten Statutenstelle wird das Prinzip der Selbstverwaltung der Gemeinde gewahrt, da für beide Fälle die jeweilige Bewilligung seitens der Staatsbehörde nicht notwendig sein wird. Es soll gesagt werden, daß im neugeordnieten Staate die Tendenz besteht, die Autonomien der Körperschaften so zu wahrem, daß die Staatsbehörden, nicht ohne besonderen wichtigen Anlaß in Anspruch genommen werden. — COFROOLI Kaffeemittel tragen alle die Untersuchungsmarke der staatlich gen. Untersuchungsanstalt des öst. Apotbekervereines. Der Beweis für ihre echte Qualität! Ad c): Bedenkt man, daß ein großer Teil der jüdischen Bevölkerung infolge der Arbeits- und Erwerbslosigkeit steuerfrei ist und daß im Sinne des zu novellierenden Statuts alle Steuerträger bis S 5 jährlich, sohin 25% der Steuerträger, von der in Rede stehenden ’Steuereriiöhung verschoinit bleiben, so ist tatsächlich dem Prinzip der Schonung der Steuerobjekte in den untersten Einkommenisgrenzen nach Kräften Rechnung getragen. Aus dem Gesagten ist zu entnehmen, daß der Präsident dier Kultusgemeinde, Doktor Friedmann, als zielbewußter und verantwortungsvoller Finanzreferent durch die erwähnten und vor der Erledigung stehenden Anträge nicht nur das Budget, sondern auch die Steuerbemessung auf reale und reelle Grundlagen zu stellen bestrebt ist. Nahum Goldmann bei Avenol Genf, 13. April (JTA.). Dr. Nahuni Goldmann, Mitglied der Exekutive und Bevollmächtigter der Jewish Agency beim Völkerbund, wurde vom Generalsekretär des Völkerbundes, Avenol, empfangen, mit dem er eine längere Beratung über palästinensische und jüdische Fragen hatte. Wir •mpfehlen! k | ■, Fhr unsere Leser nur: Neudegger Fahrschulen Wien, VIII., Neudeggcrg. 18 töl. B .46-5-72 und 'Inzcrsdorf (Nieder-ö^terretch) ■ 1 Prüfungserleichterung'^urdhr..: Ü Laufendes Auto Im Lehrsaal jl Neuer Unterstaatssekretär im Kolonialamt London, 13. April (JTA.). Am 1. Juli tritt der bisherige ständige Unterstaatssekretär im Kolpnienministerium, Sir «John Maff ey, von seinem Posten zurück. Dieser Rücktritt ist im Hinblick auf den starken Einfluß, den Sir John auf die.englische Palästina politik ausübte, von Bedeutung. Der Nachfolger wird SiT Arthur C. Parkinson sein. Mittelschule der Berliner Jädischen Gemeinde Berlin, 13. April (JTA.). Am 11. April fand im Berliner Logenhaus die Feier der Eröffnung der höheren Schule der Jüdischen Gemeinde statt. Dr. Alfred Klee führte u. a. aus: Sei früher eine Synthese zwischen Judentum und Deutschtum erstrebt worden, so müsse die Schule heute bei voller Weltoffenheit ausschließlich in jüdischem Lehrgut und jüdischem Volkstum wurzeln. Der Direktor der Schule, Dr. Bruno Strauß, betonte, daß es sich bei dieser Gründungum eine Schule der Erneuerung handelt. Der Weg dazu sei die Einkehr in unser eigenes Wesen, das Erziehungsziel, innere Sicherheit, die gleichzeitig unbedingte innere Froiheit bedeute. Zur Erreichung dieses Zieles sei die Hinführung zu religiösen Werten in stetem Bewußtsein der religiösen und nationalen Zusammenh ä n g © erforderlich. Gründliche Kenntnis der hebräischen Sprache sei die Voraus-, Setzung hiefür. ■ Gelegenheitskäufe guter Jüdischer Bücher tadellos und ungelesen zu niedrigsten Preisen Das Jüdische ABC Ein Führer durch das jüdische Wissen. 336 Seiten. Ganzleinen , . . S 5.40 Nathan Birnbaum: Um die Ewigkeit Jüdische Essays. Broschiert . S 3.50 Nathan Birnbaum: Gottes Volk Broschiert.. S —.50 Salomon Dembitzer: Bummler und Bettler Roman. Kartoniert . ... S 1.— Jehudo Epstein: Mein Weg von Ost nach West Erinnerungen. Kartoniert . . S 2.50 Geschenkausigabe in Ganzleinen S 5.70 Edmond Fleg: Salomo Roman. Ganzleinen . . . S 3.— Manfred Georg: Theodor Herzl Sein Leben und sein Vermächtnis. Mit 18 Bildern. Ganzleinen . . . S 3.85 M. J. bin Gorion: Juda und Israel Sagen der Juden. Ganzleinen . S 5.— M. J. bin Gorion: Mose Sagen der Juden. Ganzleinen . 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Der Council for Ger mau Jewry teilte der Exekutive der Jewish Agency offiziell mit, daß er in sein Budget für das laufende Jahr eine Summe von 50.000 Pfund zur Ansiedlung von 400 deutschen Juden in gemischter Landwirtschaft in Palästina im Verlauf dieses Sommere eingesetzt hat. Aue dem allgemeinen Budget der Jewish Agency für Aneiedlung deutscher Juden in Palästina wurden weitere 18.000 Pfund für landwirtschaftliche Vorbereitung von 300 Jugendlichen aus Deutschland bestimmt. 'iiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiirtiiiiiiiiiimiiiiimiiiiiiitiiiiiiiiiiiuiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiinnninniniiin B A DBfH ALL Oberösterreich Oberösterreich Stärkstes Jodbad Europas Orth. RESTAURANT Orth. W3 S. MAYERSOHN ÄffoK Volle Pension, Vorsaison S 8* — / Referenz: Rabbiner S. Fürst, Wien, II. Taborstraße 24a, Tel. U-33-6-96 Eröffnet am II. Mal! uiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiliiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiHiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiinniiiiiinit» Fortsetzung des „Jom halvrim“. Samstag, den 17. d., 8 Uhr abends, im Festsaale des Gafö „Central“, n., Taboretraße 8, Fortsetzung des „Jom haivrim“. Tagesordnung: 1. Kulturelle Arbeit, die Kultusgemeinde und die jiidisohen Parteien; M. Ungerfeld. 2. Debatte und Besohl iisse. Vorher, 6 Uhr abends, Bibeleeminar. 7 Uhr abends: Llteraturseminar. Bethaus „Beth Gawrlel“, Wien, XX., Engerthstraße 81. Samstag, den 17. dum Xo Ufa abends: Vortrag Chiekijaiw, Look. Gäste willkommen!

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