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Die Stimme · 1936-10-13 · Heft 586 (13.10.1936) · page 4

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Journal
Die Stimme
Volume
10 (1936-1937)
Issue
Heft 586 (13.10.1936)
Date
1936-10-13
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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Seit« 4 Oll STIMM! Nr. 686 — Wien, Dienstag, 13. Oktober 1938 fUA IGC.ACMIÜI/CCinD Mittwoch, 14. Oktober 1936,8 Uhr abends, VflÄJCÄ UtlDfclNKrEllhlK Hotel CONTINENTAL, II., Taborstraße 4 Festredners Dr. Oskar Grünbaum, Präsident des Zionistischen Landesverbandes für Österreich, und Oberbaurat Ingenieur Robert Stricker Vizepräsident der Israelitischen Kultusgeme nde- Mitwirkend: Oberkan^or Margulies. Zweite Denunzianteneinsabe der Union absewiesen Die Union hat, wie des öfteren gemeldet, in einer Eingabe an den Wiener Magistrat die zionistische Mehrheit des Kultusvoretandes als unpatriotiech vernadert lind das Eingreifen des Staates gegen die Autonomie der Gemeinde gefordert. Der Magistrat hat die Eingabe zu rückgewiesen. Die Union hat sich damit nicht zufrieden gegeben und den Rekurs an die Landesregierung ergriffen. Nun ist dieser Tage auch dieser Einspruch als unzulässig zurückgewiesen worden. Damit haben zwei Instanzen ihre Entscheidung gefällt, daß die Amtsführung der Kultusgemeinde keinen Grund zu irgend einer Maßnahme der übergeordneten Aufsichtsbehörde bietet, daß die Verwaltung sich in peinlichster Ordnung und Korrektheit vollzieht und daß sie auch in politischer Beziehung einwandfrei und makellos funktioniert. Die Denunziation ist also wieder zum zweitenmal mißlungen, und dieses Schicksal ißt zugleich auch ein Urteil der von der Union selbst angerufenen Instanzen über die Unanständigkeit und Bedenkenlosigkeit einer solchen Methode des politischen Kampfes. Die Naumann-Juden haben diesen Tritt verdient. Die Lüge vom „minderen Recht16 Nun versucht es die Union, die zionistische Leitung der Gemeinde auch vor der jüdischen Wählerschaft zu denunzieren, und sie klagt die Zionisten an, daß sie durch die Bestimmungen des Minderheitenschutzes die jüdische Bevölke rung in einen Zustand minderen Rechtes bringen wolle. Der Minderheitenschutz eei — behauptet die Union — der Verzicht oder der Verlust ..der staatsbürgerlichen Rechte. Wir haben wiederholt festgestellt, daß diese Behauptung glatt erlogen und erfunden ist, daß kein Zionist jemals daran denkt, auf die in der Verfassung gewährleistete Gleichberechtigung und Gleichgeltung zu verzichten. Die . Union rechnet bei ihren Behauptungen damit, daß die bezüglichen Bestimmungen des Friedens Vertrages von St. Gennain, die auch i n ihrem Wortlaut in die Maiver fassung vom Jahre 1935 auf ge n o m m e n worden sind und damit weiter in Rechtskraft stehen, in der Öffentlichkeit fast unbekannt sind. Diese Bestimmungen sind nicht nur keine Einschränkung der Gleichberechtigung, sondern sie sind eine Verankerung des Rechtes de3 Angehörigen einer nationalen oder konfessionellen Minderheit auf vollen Schutz. Der Schutz der Rechte der Minderheiten ist im Friedensvertrag von St. Gennain verankert und steht unter der Garantie des Völkerbundes. Die Bestimmungen des. Friedensvertrages sind unter Artikel 181 in die österreichische Mai-Verfassung aufgenommen worden und gelten demnach als Österreichische Staatsgesetz. Im Friedensvertrag sind sie im Abschnitt V des RI. Teiles enthalten. Sie lauten in ihren wesentlichen Punkten: Artikel 62. Österreich verpflichtet sich, daß die im gegenwärtigen Abschnitt enthaltenen Bestimmungen als Grundgesetze anerkannt werden, daß kein Gesetz, keine Ververdnung und keine amtliche Handlung mit diesen Bestimmungen im Widersrpuoh oder Gegensatz stehe und daß kein Gesetz, keine Verordnung und keine amtliche Handlung mehr gelte als jene. Artikel 63. Österreich verpflichtet sich, allen Einwohnern Österreichs ohne Unterschied der Geburt, Staatszugehörigkeit, Sprache, Basse oder Religion vollen und ganzen Schutz von Leben und Freiheit m gewähren. Alle Einwohner Österreichs haben das Recht, öffentlich oder privat jode Art Glauben, Religion oder Bekenntnis frei zu üben, sofern deren Übung nicht mit der öffentlichen Ordnung oder mit den guten Sitten unvereinbar ist... Artikel 66. Alle österreichischen Staatsangehörigen ohne Unterschied der Rasse, Sprache und Religion sollen gleich sein vor dem Gesetze und dieselben bürgerlichen und poltischen Rechte genießen. Unterschiede in Religion, Glauben oder Bekenntnis sollen keinem österreichischen Staatsangehörigen heim Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte nachteilig sein, wie zum Beispiel bei Zulassung zu öffentlichen Stellungen, Ämtern und Ehrenstellen oder bei Ausübung verschiedener Gewerbe und Industrien. Artikel 67. österreichische Staatsangehörige, die nach Rasse, Religion oder Sprache eine Minderheit im Staate bilden, haben auf dieselbe Behandlung und dieselben Garantien rechtlich und faktisch Anspruch wie die anderen österreichischen Staatsangehörigen. Artikel 68. Wenn sich unter den Einwohnern von Städten und Bezirken nach Rasse, Rebgion oder Sprache beträchtliche Minoritäten befinden, so ist diesen von allen Beträgen, die für die Erziehung, Religions- und Wohltätigkeitszwecke aus öffentlichen Mitteln durch Staats-, Gemeinde- oder andere Budgets angwiesen werden könnten, ein angemessener Teil zur Verwendung zu überlassen. Artikel 69. Österreich stimmt zu, soweit die Bestimmungen der vorstehenden Artikel des gegenwärtigen Abschnittes Personen berühren, die nach Rasse, Religion oder Sprache Minderheiten angehören, diese Bestimmungen Verpflichtungen von internationalem Interesse darstellen und unter die Garantie des Völkerbundes gestellt werden. Sie können nicht o hn e die Zustimmung der Mehrheit des Rates des [len der Ünicn ginge. Völkerbundes ab g eünd er't werden, Die im Rate vertretenen alliierten und assoziierten Mächte verpflichten sich dagegen, keiner Abänderung der erwähnten Artikel ihre Zustimmung zu verweigern, die durch die Mehr heil des Rates des Völkerbundes in entsprechender Form gutgeheißen iverden sollte. österreioh stimmt zu, daß jedes Mitglied des Rates des Völkerbundes das Recht haben soll, die Aufmerksamkeit des Rates auf jede Verletzung oder Gefahr einer Verletzung irgend einer dieser Verpflichtungen zu lenken und daß der Rat in einer Weise Vorgehen und solche Weisungen geben könne, die im gegebenen Falle geeignet und wirksam erscheinen könnten. Die Juden In Oberschleslen und In der Türkei Es sed noch erwähnt, daß diese Bestimmungen ihren rettenden Wert bereits bewiesen haben. Durch diese Bestimmungen, die bei der Ordnung der cbersohlesischen Frage in den deutsch-polnischen Sbaatsvertrag aufgenommen wurden, konnte gerade die jüdische Bevölkerung des deutschen Teiles Obersohlesiens vor der Hitlerschen Reichsgesetzgebung geschützt werden. Ledder haben die türkischen Juden unter dem Einfluß solcher Naumann-Patrioten auf den Minderheitenschutz verzichtet und sind dadurch, durch Schuld einer jüdischen Partei von der Art der Union, wehrlos der Gesetzesmaschine der Ma.joritätsnation preisgegeben. Dieses Unglück würde auch hier geschehen, wenn es nach dem Wil- Die Jugend Erez Israels an die Jugend der Galut Helft dem Jischuw Am 15. September sind in Tel-Aviv Vertreter aller Jugendorganisationen in Erez Israel zusammengekommen, um die Lage im Lande zu behandeln und über die Beteiligung am „Mifal Bizaron uwitachon“ zu beraten. Die Vertreter aller Jugendorganisationen in Erez Israel haben beschlossen, sieh an die gesamte jüdische Jugend der Welt mit der Aufforderung zu wenden, sich an dieser Aktion mit allen Kräften zu beteiligen. Folgender Aufruf wurde an alle jüdischen Jugendorganisationen der Welt versandt. An die jüdische Jugend! Seit fünf Monaten kämpft der Jischuw gegen vernichtende Kräfte, die unser weltgeschichtliches Aufbauwerk bedrohen. Der ganze Jischuw bildet eine geeinigte Verteidigungsfront, schützt sein Leben und Gut und in den vordersten Reihen steht die jüdische Jugend des Landes. Nicht nur um sein Leihen allein kämpft der Jischuw, indem er das bereits bestehende verteidigt, sondern um die Zukunft um die Weiterentwicklung des Aufbauwerkes. Wir werden nicht zurückweichen! Unser Kampf ist ein Verteidigungskampf, in dem wir den Bestand des Jischuw beschützen, und ein Angriffskampf, in dem wir neue Positionen für den Fortschritt unseres Werkes im Lande erobern. Wir müssen in diesem Kampfe siegen! Wir haben keinen anderen Weg als den Weg des Sieges 1 Wilde Triebe und unbegründeter Haß werden unser Aufbauwerk nicht verhindern. Das Haus Israels wird errichtet werden! In diesem Glauben lebt und kämpft die jüdische Jugend in diesen schweren Zeiten. In diesem Glauben bezieht sie Tag für Tag und Nacht für Nacht iihre Wachtposten. Und um unsere Stellung in dieser Stunde zu behaupten, muß das ganze Volk, das hinter der Front steht, mobilisiert werden und den Verteidigern unseres Heimatlandes helfen. Unser, Ruf ergeht heute an das ganze Volk, seine Kräfte dem Ausbau der Feste Zions, der Feste unserer Erlösung zu widmen. In dieser Schicksalsstunde wenden wir uns an die jüdische Jugend in der ganzen Welt mit dem Ruf, sich gegenseitig beizustehen. Unser Streben ist stärker als alle Attentate des Feindes. Unser Ziel ist ewig und nichts ist imstande, die Verwirklichung dieses Zieles zu verhindern. Das Zionistische Aktionskomitee hat zum „Mifal Bizaron uwitachon“ aufgerufen, der das ganze Volk an allen Enden der Welt umfassen soll. Dieser Mifal soll die Mauer stützen und neue Stellungen ausbauen. Jeder Junge und jedes Mädchen muß sich an dieser Volksaufgabo an einem Tag beteiligen. Sie müssen an diesem Tage von Haus zu Haus gehen, von Jude zu Jude, ihnen Kunde bringen von dem Kampf für die Befreiung und durch diese Rundo ihre Herzten zusammenschließen und sie alle an diesem Mifal beteiligen. Jüdische Jugend aller Strömungen und aller ParteienI Ihr, die Ihr Euch hinter der Front befindet an Euch ist es, den Menschen den Mut zu stärken, die in der Front stehen, damit sie aushalten bis zum Siege. Jüdische Jugend! Schließt Euch rmgs um den „Mifal Bitachon uwitachon! Festigt die Stellung des Jischuw und sichert unsere Zukunft — Eure Zukunft! Der Jischuw vertraut Euch — enttäuscht seine Hoffnung nicht! Der Emek zahlt se‘ne Schulden an den K. H. Dieser Tage bekam die Jewish Agency von der Kwuza Gewath, im Emek Jezreel, die erste Rate zur Bezahlung des Darlehens, das diese Kwuza für ihre Ansiedlung vom Keren Hajessod bekommen hat. In dem Brief der Kwuza an die Jewish Agency heißt es: „Es leben noch in unserer Erinnerung die Tage, in denen die Frage unserer Kolonisation zur Behandlung und Klärung in den kolonisatorischen Instanzen stand. Diese Behandlung war von starkem Zweifel und Zögern in bezug auf unsere Möglichkeiten, eine landwirtschaftliche Wirtschaft zu errichten, begleitet. Wir waren damals zwar noch jung, jung an Jahren und jung in wirtschaftlicher und landwirtschaftlicher Erfahrung, aber von der Erkenntnis der Richtigkeit unseres Weges durchdrungen, von starkem Glauben und festem Willen, unser Ziel zu verwirklichen: Die Errichtung einer kommunalen landwirtschaftlichen Wirtschaft. Voll Energie und Hartnäckigkeit sind wir an das Werk herangetreten und wir hatten Erfolg. Es werden bald zehn Jahre vergangen sein, seit unsere Wirtschaft errichtet wurde. In diesen Jahren haben wir eine große und blühende Wirtschaft errichtet, die die, die sie bearbeiten, in Ehren ernährt, und nicht nur die Zahl der Ansiedler, für die wir vom Keren Hajessod ein Budget bekommen haben: diese Wirtschaft ernährt heutzutage eine doppelte Anzahl von Ansiedlern; die Wirtschaft hat sie in den letzten Jahren ihrer Entwicklung und Erweiterung wirtschaftlich absorbiert. Wir haben zwar noch nicht die An&iedlung der CImwerLm vollendet, die in den letzten Jahren in Gewath hinzugekommen sind. Die sich erweiternde Wirtschaft bedarf noch großer Mittel für ihre ökonomische Konsolidierung und Befestigung. Wir freuen uns aber, daß wir schon heute, wenn auch unter nicht geringen Anstrengungen, imstande sind, unsere Verpflichtungen einzuhalten und rechtzeitig unsere Schuld an euch zu bezahlen. Wir hoffen, daß diese Zahlung und die folgenden Zahlungen der Erweiterung und Befestigung der landwirtschaftlichen Kolonisation im Lande dienen werden; sie werden auch Zeugenschaft ablegen für die Möglichkeiten und den Erfolg der arbeitenden Landwirtschaft und der kommunalen Wirtschaft, an deren Existenz und Gedeihen so viele zweifelten.“ Beh konz Realbüro Ing. M. Mühlbauer Kauf und VerkauJ von Realifäten, Hypotheken I., II. und III. Sätze, Bau* und Zwisdienkredlfe Qebäudeverwallung Büro s Franz-Josefs-Kal 11 lei. R-25-0-44 Wohnung: II., Vorgarlenslr 150, lei R-41-8-88 Salomott Paßweg gestorben Am 11. Oktober ist hier Herr S a 1 o m o n Paß weg, der Gatte der Vizepräsidentin des Zionistischen Landesverbandes, Frau Sabine Paßweg, nach langem Leiden gestorben. Die Beisetzung hat am Montag unter großer Beteiligung aller zionistischen Kreise stattgefunden. Die Kultusgemeinde mit dem Präsidenten Staatsrat Dr. D. Friedmann und dem Amtsdirektor Dr. Josef Löwenherz, Kultusvorsteher Dr. J. K1 ä b e r, vom Zionistischen Landesverband für Österreich Dr. F. P i o kh o 1 z, Ignaz Müller, der Leiter des Palästina-Amtes, Dr, A. Rothenberg, die Vertreterinnen der WIZO, Dr. Leopold P1 a s c hkes, der Leiter des K. K. L. Dr. Ch. Tartakower, Vertreter der Ita, Dr. J. Finkeistein, Vertreter der Bezirkssektion und anderer zionistischer Körperschaften waren vertreten. 'iiiiiiiiiiiiiiinnniiiintiiiiniimniiiiiinnmiinniiiiiiiiiimmmniiiinimiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiit Sektion und WIZO III Jeden Dienstag, abends halb 9 Uhr, Zusammenkunft. Wegen Wahlarbeit zuverlässiges und ausnahmsloses Erscheinen aller Mitglieder unbedingt notwendig. Ort: Wiener Ringcafö, I., Stubenring 18. Niemand entziehe sich der Mitarbeit, niemand kann entbehrt werden. Die Wiener Kultusgemeinde hat in schwerster Zelt alle ihre Institutionen ausgebaut. Sie wird vorbildlich verwaltet. Damit die Zionisten ungestört Weiterarbeiten können« dttrfen die« die die Gemeinde sprengen wollten« in die Kultusstube nicht zurückkehren. Wählt am 8. November die Zionistische Liste t

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