Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 9 (1935-1936)
- Issue
- Heft 562 (10.7.1936)
- Date
- 1936-07-10
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Kl*. 562 — Wien, Freitag, 10. Juli 1936 Oll STIMMI Soft« 3 Semmeringgebiet (Gloggnitz) in Villa eines Arztes Pension mit vollständiger Verpflegung, streng rituell, für 1-2 Erwachsene Unter „Gloggnitz" a. d. Adm. d. Bl. Kantone Von Dr. Max Kollenscher, Tel-Aviv In der „Stimme“ vom 12. Juni erschien eine Richtigstellung des Herrn Dr. Josef Cohn zu einem Berichte der JTA über eine Rede Professor Weizmanns über die Einführung des Kantonal-Systems. Was der Präsident der Zionistischen Organisation in einer wissenschaftlich-politischen Gesellschaft ausführt, ist gewiß nicht gleichgültig. Aber wie man seine Ausführungen auch immer auslcgt, eine Zustimmung zu den Projekten enthält sie bestimmt nicht. Wenn die gesamte zionistische öffentliche Meinung sich mit der notwendigen Energie gegen die Kantone wendet, wird auch Professor Weizmann seine Bedenken verdichten und in gleicher Front mit der ganzen Organisation das Kantonalsystem ab 1 e h n e n. Wichtig aber ist, daß die zionistische Öffentlichkeit sich nicht bloß mit mehr oder weniger unzuverlässig wiedergegebenen Äußerungen beschäftigt, sondern mit dem Kern des Problems selbst. Von einem Zionisten, dem bekannten Schriftsteller Ithamar ben Awi, ist der Gedanke der Aufteilung des Landes in jüdische und arabische Kantone zuerst in Amerika ausgesprochen worden. Er hat sofort nach seinem ersten Auftauchen energischen Widerspruch hervorgerufen und ist namentlich der grundsätzlichen Gegnerschaft von Nahum Sokolow begegnet. Trotzdem hat Ithamar ben Awi den Plan nicht fallen gelassen und tritt mit ihm gelegentlich in der jüdischen Presse auf. Er hat einen unbedingten Anhänger in der Person des Engländers Käst gefunden, eines früheren Beamten der Mandatsregierung. Käst war t auch der Referent in jener Versammlung in 'der Central Asien Society, in der Herr Professor Weizmann sich an der Diskussion beteiligt hat. In englischen Kreisen scheint der Gedanke der Kantone manche Anhängerschaft zu finden; in den Kreisen der Beamtenschaft und des Militärs im Lande wird oft darauf in privaten Gesprächen Bezug genommen. Soweit man eine Begründung hört, wird sie damit gegeben, daß diese Kantonierung jeden Streit zwischen den beiden um den Besitz des Landes ringenden Nationen beseitigen würde. In jüdischen Kantonen würden die Juden ihr nationales Heim finden, während die arabischen Kantone Vorbehaltsgut der Araber bleiben Für Steuerberatung Stundenbuchhaltung Bilanzen, Revisionen Organisation nur _ erstklassige Fachleute Kostenloser Besuch! Allen Chefs empfohlen. Anträge unter „Fachmann“ an die Verwaltung der „Stimme“. könnten. So will man beide Nationen befriedigen, jeder den nationalen Besitz der ihr zugeschriebenen Kantone gewährleisten und zugleich der Mandatsregierung die Ausübung des Mandates erleichtern. Die Stellungnahme der Araber und der Mandatsregierung zu Vorschlägen dieser Art kann man den hiefür zuständigen Stellen überlassen. Für uns Juden ist jedoch das Projekt völlig unannehmbar. Das Palästina-Mandat erstreckt sich nicht nur auf das West-Jordanland, das jetzt als Palästina bezeichnet wird, sondern im gleichen Maße auch auf das Ost-Jordanland — Transjordanien. Entgegen dem Wortlaut und dem Sinn des Mandates ist Transjordanien einstweilen dem jüdischen Volke praktisch entzogen. Dadurch ist gegenüber den Absichten der Balfour-Deklaration und dos Mandates schon ein außerordentlich großer Verlust an Land und Entfaltungsmöglichkeiten für die jüdische nationale Heimstätte gegeben. Wenn eine Kantonalbildung erfolgt, so wird es bestimmt neben jüdischen Kantonen auch arabische Kantone geben; vielleicht [werden, sogar als dritte .Gruppe auch I noch Kantone hinzutreten müssen, die zwischen Juden und Arabern als neutral zu gelten haben und in denen die Mandatsregierung allein und unumschränkt Regierung und Verwaltung führen wird. Die arabischen Kantone würden in jedem Falle eine Verlustliste für die jüdische nationale Heimstätte bedeuten — neutrale Kantone würden voraussichtlich zu den gleichen Folgerungen führen. Dieser jüdische Verlust ist durch nichts zu rechtfertigen. Er ist bestimmt nicht aus dem Mandat selbst zu begründen. Man legt zwar heute in nichtjüdischen Kreisen das Mandat gern dahin aus, daß es doppelte Verpflichtungen gegenüber dem jüdischen Volke und gegenüber den Arabern enthielte. Diese Auslegung ist nicht zutreffend. Das Mandat enthält in Wirklichkeit nur die eine Verpflichtung der Mandatsregierung, das Land seiner Bestimmung als jüdische nationale Heimstätte zuzuführen. Wenn im Mandat gesagt ist, daß die bürgerlichen und religiösen Rechte der nichtjüdischen Einwohner des Landes nicht beeinträchtigt werden sollen, so ist hierin nicht eine zweite Seite des Mandates zu erblicken, die der Verpflichtung zur Errichtung der jüdischen Heimstätte ebenbürtig wäre, sondern nur eine Formulierung, wie sie dem Geiste der internationalen Verträge jener Zeit entspricht, ein Schutz der zivilrechtlichen und religiösen Interessen aller Staatsbürger, wie er auch den nationalen Minderheiten in den Friedensverträgen gewährleistet ist. Man kann also die Kantone nicht damit rechtfertigen, daß man argumentiert, durch sie wäre eine Patentlösung gefunden, um beiden Verpflichtungen gerecht zu werden. Wenn es aber selbst wirklich zwei Gruppen von Verpflichtungen geben würde, so ist es bestimmt nicht im Sinne des Vertrages — und daran hat auch bisher kein Mensch gedacht — diese beiden Verpflichtungen regional zu trennen. IRUT-Ferienreisen nach - Polen u. Czemitz Abfahrten 12., 19. Juli. Aufenthalt mehrwöchig. Direkter Schnellzug. — Anmeldung Reisebüro „IRUT“, I., Karlsplatz 1, Tel. U 44-5-79. Für die jüdische Heimstätte ist dem jüdischen Volke als ungeteiltes und unteilbares Gebiet das ganze Land Israel zugebilligt worden. Kein Teil daraus kann eximiert werden, ohne daß dadurch das Mandat und die Rechte des jüdischen Volkes verletzt würden. Wenn man aus den Gebieten um Tul-Kerem, Kalkiliah, Genin einen besonderen arabischen Kanton machen sollte, so würde man diese Gebiete rechtswidrig dem jüdischen Volke entziehen. Sie würden tatsächlich dem jüdischen Volke für alle Zeiten entzogen bleiben. Nach der Auffassung, die man über Kantone haben muß, würden die arabischen Kantone wohl als nationale Heimstätte des arabischen Volkes gelten müssen. Sie würden in nationaler, kultureller Beziehung, hinsichtlich der Sprache, der Einsetzung von Beamten, der Förderung des Bodenerwerbs, der Einflußsphäre der Jewish Agency entgegengesetzt den Mandatsverpflichtungen wirken müssen. Man müßte auf diesem Wege dazu kommen, daß es in Erez Israel in den „arabischen Kantonen“ Gebietsteile gäbe, in denen sich das im Mandat gesetzte .Verhältnis der beiden Nationen zueinander umkehrte: in denen ein arabisches nationales Heim errichtet und den Juden nur bürgerliche und religiöse Gleichberechtigung gewährt würde. Welcher Zionist, welcher Jude kann sich damit abfinden! Theoretisch könnte man einwenden, daß dem territorialen Verlust ein Gewinn an Rechten und eine Besserung der Lage in den als jüdisch anerkannten Kantonen gegenüberstehen würde. Selbst wenn dies der Fall wäre, wäre damit niemals ein Ausgleich geschaffen. Der Verlust würde sofort eintreten und uneinbringlich sein; er würde die Preisgabe unseres öffentlich-rechtlich gesicherten Anspruchs auf die nationale Heimstätte enthalten, und zugleich die Anerkennung, daß in dem begrenzten Erez Israel es auch Bezirke gäbe, in denen ein Nationalheim der Araber entstehen könnte. Dio Vorteile aber in dom uns reservierten Teilgebiet würden auf sehr schwachen Grundlagen ruhen. Sie müßten zunächst durch uns selbst, durch eigene Kraft und Opfer an Arbeit und Kapitel errungen werden. Wir müßten nach denselben Methoden der nationalen Selbsthilfe arbeiten, nach denen wir jetzt Vorgehen und würden nur als Preis unserer Arbeit nicht mehr das ganze Land vor uns sehen, sondern nur einzelne Teile. Die rechtlichen Garantien aber, die uns vielleicht in erhöhtem Maße für diese unsere Kantone gewährt werden könnten, würden keinen ewigen Besitz; darstellen. Durch nichts wären « wir davor geschützt, daß wiederum Eingriffe von dritter Seite gegen uns und gegen die Mandatarmacht kämen. Wo aber sind die Vorteile, die uns selbst in unseren eigenen Kantonen erwachsen würden? Bisher sind nach dieser Richtung hin noch von keiner, selbst nicht von unmaßgeblicher Seite, Vorschläge gemacht worden. Man kann nur aus dem Scblagwort „K a n t o n“ entnehmen, daß an eine Nachahmung der inneren staatspolitischen Verhältnisse der Schweiz gedacht ist. Aber ein selbst nur flüchtiger Blick auf die Verhältnisse dort und hier erweist, wie wenig vergleichbar beide miteinander sind. In der Schweiz sind die Kantone nicht durch eine künstliche Grenzziehung ex post entstanden; sie sind nicht gebildet worden, um den dort lebenden Nationalitäten erst die Möglichkeit eines befriedeten nationalen Lebens innerhalb ihrer Grenze zu verschaffen und um den Expansionsdrang jeder der Nationalitäten zu hemmen. Sie sind vielmehr aus der Natur der Verhältnisse vor Jahrhunderten in natürlicher Grenzbildung entstanden. Daß innerhalb jedes der Kantone eine bestimmte Nationalität vorherrscht, ist eine nicht künstlich geschaffene, sondern natürlich gegebene Grundlage. Nirgends aber wird der Versuch unternommen, eine der Staat snationalitäten auf gewisse Kantone zu verweisen und sie von anderen Kantonen fernzuhalten. Es gibt ein gemeinsames Indigenat, völlige Freizügigkeit, in allen Kantonen das gleiche Recht auf jede der drei Landessprachen, überall Religionsfreiheit und überall völlige Freiheit des Bodenerwerbes. Kein nationaler Besitzstand ist gewährleistet. Nirgends sind Verhältnisse geschaffen, die einen Wettbewerb der Nationalitäten um den Boden ausschalten und auf Kosten der einen Nationalität die andere in irgendwelche Schranken verweisen. Wie soll die Regelung in Erez Israel sein? Wie sollen die Grenzen gezogen werden? Will man den heutigen Besitzzustand zur Grundlage machen? Das wäre eine grobe Ungerechtigkeit, weil nach dem Mandat die Einwanderung von Juden nach Palästina zu fördern ist, und das Nationalheim nicht nur für die Juden gegeben ist, die gegenwärtig im Lande wohnen, sondern für die gesamte Judenheit der Welt. BAD PISTYAN SAVOY-PENSION HAVAS Neues, modernes Haas; ohne Pensionszwang. Auch Pau8chalkuren ab Ko 86.—. Auskunft nur durch Dr« mod. Havas« Bad Plstyan. 6. S. R. Wenn man aber selbst von der gegenwärtigen Besitzlage ausgeht, was soll mit den gemischt-nationalen Teilen, insbesondere mit den beiden großen Städten Jerusalem und Haifa geschehen? Will man innerhalb der Kantone nur der Nation, für die der Kanton bestimmt ist, Einwanderung und Bodenerwerb gestatten? Will man etwa gar innerhalb der Kantone fremdnationalen Besitz enteignen und auf Angehörige der herrschenden Nation übertragen? Es wäre dies eine Ungeheuerlichkeit, die, abgesehen von der wirtschaftlichen Katastrophe, zu der sie führen müßte, das ganze Recht des Mandats auf den Kopf stellen würde. Worin soll in politischer Beziehung innerhalb jeden Kantons die herrschende Nation gegenüber der zweiten bevorzugt sein? An gewisse Vorzugsrechte würde man ja denken müssen. Sie würden in jedem Kanton eine Trennung der Bürger in solche erster und zweiter Klasse schaffen. Es würde ein Rechtssystem entstehen, das nicht den harmlosen Namen Kantonalsystem verdient, sondern das einen ewigen Zustand von Reehtsentziehung und Rechtsverweigerung, von Wirtschaftskrisen und von Klassenhaß und Rassenhaß erzeugen müßte. Aber darüber mögen sich diejenigen die Köpfe zerbrechen, die den Gedanken des Kantonalsystems in die Diskussion geworfen haben. Wer ein grundsätzlicher Gegner ist, der kann in der Fülle dieser ungelösten Fragen nur eine Bestätigung seiner grundsätzlichen Ablehnung finden. nmmmeememmmemmemememßMWißmewtmmm RESTAURANT STEFANIE HttO II., Taborstraße Nr. 12 Hugo und Julie Herlinger, geh. Zöllner Bekannt gute Küche / Gepflegte Getränke Aufmerksamste Bedienung / Zeitgemäße Preise Reichhaltige billige Menüs, sowie alle Spezialitäten / Sdiöner schattiger Garten MNMMMMMeeeeMMMeMeMMMJaMMMN Man wartet die Olympiade doch nicht ab . . Der „Prager Mittag“ meldet aus Berlin: Entgegen der Annahme, daß während der Olympiade daß „jüdische Problem“ ad acta gelegt wird, sind die (für kurze'Zeit entfernten) „Stürmer-Kästen“ wieder aufgeßtellt und miit dem „Stürmer“ und „Schwarzen Korps“ versehen worden. Die beiden Blätter richten scharfe Angriffe gegen das Weltjudentum, das angeblich bereits große Propaganda für den im September stattfindenden Mordprozeß Frankfurter entfalte. Das „Israelitische Wochenblatt für die Schweiz“ schreibt: In Nürnberg lebte ein 69jähriger, sehr geschätzter Augenarzt, Sanitätsrat, mit seiner Frau. Wie vieler anderer war seine Existenz Julius Streicher und. seinen Trabanten ein Greuel. Da man ihm nichts anhäben konnte, benutzte man jenes grausame Mittel, das nach Einführung der Nürnberger Gesetze vollkommene Vernichtung bedeutet. Man läßt in dem in allen. Kultunstaaten verbotenen Blatt des Jiuliuß Streicher eine Notiz erscheinen, die den alten Sanitätsrat in aller Ausführlichkeit mit den gemeinsten Verleumdungen der Rassenschande beschuldiigit. Dazu die üblichen Drohungen. Das war am 17. April in jenem Blatt m lesen. Am 3. Mai brachte die „Frankfurter Zeitung“ die Todeßanaeige. Zweiklassige, private Jüdische Handelsschule Kaufmännische Wirtschaftsschule für Knaben und Mädchen. Einjähriger Fachkurs. Abend- und Spezialkurse fiir Herren und Damen. Unterricht nach dem normalen Lehrplane der Handelsschulen (Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht vom 12. Juni 1934, Z. 17620). Wien, II., Taborstraße 39 (Bayrischer Hof). Aufnahme in der Direktionskanzlei: An Werktagen v. 10—12 vorm, und 2—5 Uhr nachm. Samstag geschlossen. Das Begräbnis des Oberrabbiners Feuchtwang '' - * Der Trauerzug auf dem Franz-Josefs-Km. Im Vordergrund Oberrabbiner Dr. Davids, der Schwiegersohn, und Wilhelm Fmchtwang, der Sohn des Verstorbenen.