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Die Stimme · 1935-12-20 · Heft 509 (20.12.1935) · page 8

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Journal
Die Stimme
Volume
9 (1935-1936)
Issue
Heft 509 (20.12.1935)
Date
1935-12-20
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Satte 8 D» STIMME 500 — 90. Dezember 1038 Die Tempel gerate der Juden im römischen Triumphzug. — Marmorrelief am Titusbogen in Ro m, 82 n. inmffpimpppmRP Wm w-lj. v mmffiiii ,aM:« ■<4 i t ÜÜI i+ *e jä *r--' :: ■ •' i M„ , irrt •Xfni&iifijjgiß:; i&v.1 abschiedet hatte, erklärte Präsident Us- 9. daß aber vorher alle Voraussetzungen für die Durchführung der Überführung und : Wiederbestattung in würdigster Form gewährleistet («ein müssen: 3. daß bei Wahl der Begräbnisstätte auf die Einziirartigkeif der Persönlichkeit ries Führens im weitesten Umfang Bedacht zu nehmen ist. Bisher sind die notwendigen Voraussetzungen hiefiir. daß die Überführung und Wieder- Uestattung in würdiger Form, an einem geeigneten Orte und im Sinne des Verblichenen erfolgt, nicht geschaffen. Weder das vom 18. Kons’reß zur Klärung der gegenstämllichen Fräsen gewählte, noch das bei den Sitzungen des A. C. im Frühjahr 1935 eingesetzt t' Komitee konnte bezüglich der Begräbnisstätte zu einer befriedigenden Klärung gelangen. Zur Diskussion steht, ob eine Skopushühle in Jerusalem oder ein Platz auf der Kühe des Karmels die dauernde Ruhestätte bildcu soll. Das Wiener Herzl-Komitee spricht sich neuerlich und mit- Entschiedenheit dagegen aus. daß die Beisetzung in einer Skopushühle erfolgen soll. Herzl hat selbst, wie hinreichend bescheinigt ist. den Karmel als seine Begräbnisstätte bezeichnet: diese — wenn auch nicht in Form einer Verfügung überlieferte — Äußerung ist unter allen" Umständen zu respektieren, zumal es nach Ansicht des Komitees dem Wesen des Führers durchaus _ entsprechen würde, die Höhe des Karmels mit der Sicht auf das freie Meer als Grabstätte zu wünschen. Das Wiener Herzl-Komitee spricht eich daher mit aller Entschiedenheit gegen die Bestattung Ilcrzis in einer Skopushühle aus, und zwar auch dann, wenn die Beisetzung anderer jüdischer Männer im gleichen Raume nicht in Frage kommt. Das Komitee verweist schließlich neuerlich darauf, daß die Überführung erst nach Schaffung einer würdigen Begräbnisstätte, dann aber in würdiger Form und einvernehmlich mit den Deszendenten Herzls erfolgen soll und daß bis zur vollständigen Klärung der Voraussetzungen publizistische Erörterungen unterbleiben sollen." Eine Folge des Beschlusses des A. C. in Jerusalem war, daß sich der Testamentsexekutor schon am 14. August 1935 in Luzern einfand. Unter dem Eindruck der zitierten Dokumente fürchteten die Anhänger Jerusalems als Begräbnisstätte eine Niederlage und deshalb kam auch das nach Schluß des Kongresses tagende neue A. C. auf AVunsch Ussischkins wieder zu keinem Entschluß, sondern übertrug diese Aufgabe einem in Palästina tagenden Komitee. Die Darlegungen des Testamentsexekutors Direktor M. Reichenfeld in der politischen Kommission des Kongresses sowie in einer Vollsitzung der Arbeiter-Fraktion fanden vielfache Zustimmung. Seine Rede vor dem neuen A. C. am 4. September 1935 und die sich daran knüpfende Debatte wurden in einem Protokoll festsischkin: Die Exekutive schlägt Ihnen folgendes vor: 1. Die Überführung spätestens zu Kaf Tammuä dairchzufiihren. 2. Die Frage des Ortes der Entscheidung eines Gremiums zu überlassen, das eich zusammensetzt aus den Mitgliedern der Exekutive. den in Palästina lebenden Mitgliedern des A. C., der Leitung des Waad Leumi und zwei Mitgliedern der vom Kongreß eingesetzten Kommission, und zwar die Herren Dr. Ringel und Adolf Böhm. Der Antrag der Exekutive, die Überführung der Gebeine Herzls nicht später als Kaf Tammus 1936 durchzuführen, wird nach Durchführung einer Debatte einstimmig angenommen. Die Kommission in der genannten Zusammensetzung mit 20 zu 3 Stimmen gewählt. * Jeder, der objektiv diesen ganzen Hergang prüft, muß zu der Überzeugung kommen, daß man bestrebt ist, einen Beschluß zu konstruieren, der durchaus nicht dem Willen ' Herzls entsprechen würde. Der Testamentsexekutor und alle wahren Herzl- Freunde hatten in Luzern eine definitive Entscheidung erwartet und diese war auch zu Ostern 1935 versprochen worden. Der Testamentsexekutor hatte in Luzern Gelegenheit, mit vielen Ilerzl-Freunden aus aller Welt zu sprechen und namhafte Führer wie Prof. Weizmann, Dr. Stephan W i s e, Mack, Ben G u r i o n, Berl Locker, Ing. K a p 1 a n s k y, Dr. G r on e m a n n, Dr. R u f e i s e n, Rabbiner Dr. R a b i n usw. sprachen sich für den Karmel aus. Jerusalem bleibt Jerusalem, auch ohne die Grabstätte Herzls, aber Herzl verdient, daß man seinen Willen befolgt. Dokumente sprechen: gehalten: Dr. Reichenfeld schilderte seine bisherigen Bemühungen um die Überführung Herzls und die vorliegenden Briefe, wonach die endgültige Bestattung Herzls am Karmel stattfinden soll, und fügte bei: Johann Kremenezky, wohl einer der intimsten Freunde Herzls, hat immer gesagt, Herzl wollte am Karmel begraben sein. Zehn Tage vor seinem Tode, im Oktober 1934, war ich bei Kremenezky, da umarmte er mich und sagte: „Sie müssen gesund bleiben, um durchzuführen, daß die Gebeine Herzls nach Palästina überführt und das Archiv veröffentlicht wird.“ Dieses Vermächtnis Kremenezkys wird noch bestätigt durch einen Brief seines Sohnes Josef Kremenezky an mich. (Soll richtig heißen, an Herrn Avadio.) Herzl hat bekanntlich eine Reihe von Testamenten gemacht. Außerdem an verschiedenen Orten Dokumente hinterlegt, so zum Beispiel irn Institut de France, dt<* aber erst nach hundert Jahren veröffentlicht werden soll, falls sich keine Interessenten finden. In einem solchen Testament aus dem Jahre 1897 sagt Herzl ausdrücklich, er wolle in der freien Natur begraben liegen, nicht auf einem Friedhof. Auch das, glaube ich, ist ein ausschlaggebendes Zeugnis für den Willen Herzls. Es ist klar, daß ich als Testamentsvollstrecker den allergrößten Wert darauf lege, daß bezüglich des Ortes endlich eine Entscheidung gelallt wird. In Wien sind schon gewisse Vorbereitungen für die Überführung getroffen worden. Bezüglich des Ortes kann nach all den vorgebrachten Erklärungen kein Zweifel bestehen. Auch die Tochter Herzls hat brieflich den Wunsch ausgedrückt, daß der Vater am Karmel bestattet werde. Nachdem Direktor Reichenfeld sich ver¬ Das Wüten des Hakenkreuzes gegen die Juden wird häufig als Rückfall in die Barbarei des Mittelalters bezeichnet. Das ist auch gewiß richtig, doch ist es meines Wissens auch im Mittelalter nie geschehen, daß alle Formen des Judenhasses — und dieser gleicht einer gewaltigen Farbenskala — gleichzeitig angewendet wurden. Durch fühlt förmlich diie ehrliche Empörung dieses bedeutenden Mannes, der kaum um schnöden Geldes willen «inen solchen ergreifenden Ton gefunden hätte. Nachfolger des wütenden Judenhassers Innozenz III., lebte er in einer Zeit, in der die Juden Deutschlands infolge der Kreuzzüge den entsetzlichsten Martern ausgesetzt waren. Das das Fehlen einer einheitlichen Regierung im ( Schreiben lautet: alten Deutschen Reich konnten die Juden manchmal durch die Kompetenzstreitigj keiten ihre mehr als fragwürdige Existenz j weiterfristen. Bald drangen die Stadtältesten auf die Ausweisung der Juden und wurden von den Vertretern des Kaisers darob zur Rede gestellt, bald lag der Fall umgekehrt, dann mischte sich der Klerus in die Frage ein. Freilich mußten die Juden bei diesen Gelegenheiten reichliche Geschenke und außerordentliche Steuern auf sich nehmen, um sich die Aufenthaltsbewilligung in diesem oder jenem Orte zu erkaufen. Wpnn die Bedrückung unerträglich war, wandten sich die gepeinigten Juden an die Päpste, die daun manchmal sich der Juden annahmen. Wir kennen eine Unzahl derartiger päpstlicher Bullen und Sohutzbriefe, in denen die Juden meistens gegen irgend i eine gerade „moderne“ Anschuldigung in j Schutz .genommen wurden. Es liegt auf der Hand, daß derartige Schutzbriefe nur in den j Zeiten wirklichen Wert besaßen, in denen die Päpste tatsächlich über bedeutende Machtmittel verfügten. Aus den vielen Schutzbriefen ragt eurer besonders hervor. Es i«t dies ein Brief Papst i Innozenz IV. aus dem Ja.hre 1247 an die deutschen Erzbischöfe und Bischöfe, der in „Wir haben die jämmerlichen Klagen der Juden Deutschlands vernommen, daß einzelne geistliche und weltliche Fürsten und andere Adelige und Machthaber in Euren Städten und Diözesen, um ungerechter Weise ihre Güter zu plündern und sich anzu eignen, gottlose Anschläge gegen sie ersinnen und mann.gfacho und verschiedene Anlässe erdichten, ohne es vernünftig zu bedenken. Trotzdem die Heilige Schrift sagt, du sollst nicht t-öt n, m.d den Juden verbietet, am Passahfeste etwas Totes zu berühren, erheben jene die falscho Beschuldigung, daß sie eben am Passah feste das Ilorz eines gemordeten Kindes unter sich verteilen, indem sie glauben machen, daß das Gesetz es selbst vorschreibe während es doch offenbar dem Gesetz zuwider ist. Und wonn irgendwo ein Leichnam gefunden wird, logt man wieder ihnmi böswillig den Morrl zur Last. Durch solcho und andere zahlreiche Erdichtungen wütet mar. gegen sie, und ohne Anklage ohne Geständnis, ohne Überführung. entgegen den ihnen vom Apostolischen Stuhl gnädig gewährten Privilegien, beraubt man sie wider Gott und Gerechtigkeit aller ihre: Habe, bedrückt sie mit Hun ger, Gefängnis und so vielen Qualen, verhängt. über sie die verschiedenartigsten Strafen, verurteilt sio zum schimpflichsten Todo, so daß die Juden unter der Herrschaft Pharaos in Ägypten ein weniger schreckliches Los hatten als ihre Nachkommen unter solchen Fünften, Machthabern und Adeligen in Deutschland, wo ihre Vorfahren seit Menschengedenken (f|Uod extat memoria) gewohnt haben “ Innozonz IV. verlangt am Schlusso seines gewaltigen Worten die Zustände in Deutschland geißelt. Es ist eines der ganz seltenen Dokumente, in denen die Judenfrage nicht Schreibens die Herstellung des gesetzrein geschäftsmäßig behandelt wird. Man mäßigen Zustandes und befiehlt im Fallo der Gehorsamsverweigerung die Anwendung kirchlicher Strafen ohne Berufungsrecht. Seit dem Jahre 1096, in dem die Horden der Kreuzfahrer über die Juden der Rheinlande herfielen, war Deutschland dasjenige Land geworden, in dem man die Juden, wie kaum andonswo, aller Menschenrechte entkleidet hatte. Es ist leider unserer Zeit Vorbehalten, die Kontinuität geschichtlicher Vorgänge am eigenen Leihe kennen zu lernen. Wenn wir uns den Brief des Papstes etwas modernisiert denken, so haben wir ziemlich genau eine zusammonfa«3endc Schilderung dessen, was im Laufe dos letzten Jahres in Deutschland vor «sich gegangen ist. OdeT hat Papst Innozenz IV. vor bald 700 Jahren schon „Greuelpropaganda“ betrieben? Immerhin, im 13. Jahrhundert lobto jemand, der sieh der verfolgten Juden — zumindest theoretisch — annahm. Und 1935? In Deutschland konnte das erwähnte Schreiben den Juden damals keine Hilfe bringen, war doch dort ,,die kaiserlose, die schreckliche Zeit“ angebrochen, eine Zeit vollkommener Anarchie, in der natürlich dio Juden doppelt und dreifach litten. Aber zu den deutschen Bischöfen zählten damals als reichsunmittelbare Gebiete auch Böhmen und Mähren. Dort regierte damals Premysl Ottokar II., einer der größten böhmischen Könige. Dieser ließ den Brief Innozenz IV. im Lande verbreiten und unterstützte die kirchlichen Behörden bei der Erfüllung des päpstlichen Befehles. Da er die wertvollen Eigenschaften der Juden erkannte, förderte er jüdische Ansiedlungen weitgehendst und erließ im Jahre 1254 sein berühmt gewordenes „Judenprivilegmn“. Darin ist er bemüht, bezüglich der Juden geordnete Verhältnisse zu schaffen. Und heute? Hitler erläßt die „Nürnberger Gesetze“, um „erträgliche Zustände“ zu schaffen! Der ehrgeizige und seiner geistigen Überlegenheit gewiß voll bewußte König Ottokar wollte sein Knie vor dom schließlich gewählten Vertreter der deutschen Krone nicht beugen, da er selbst danach trachtete, Kaiser zu werden, ln der Blüte seiner Jahre ereilte ihn, der vorübergehend seine Herrschaft bis zur Adria auszudehnen vermochte, sein Schicksal. Sein „Judenprivileg“ aber blieb für spätere Jahrhunderte stets dio große „magna Charta“ der Juden in Mitteleuropa; wenn andere Könige den Juden wohlgesinnt waren, so bestätigten sie das Privileg, wie etwa der große Luxemburger Karl IV. Viel Unglück wäre uns Juden erspart geblioben, wenn sich der Geist Ottokars hätte behaupten können. Laut kanonischer Beschlüsse durften im Mittelalter Christen keino Geldbeträge gegen Zinsen leiben. Es war daher den Juden dieser ebenso notwendige wie natur* gemäß anrüchige Gelderwerb allein mehr oder weniger gezwungenermaßen Vorbehalten. Das Ottokarsehe Judenpriviteg behandelt zunächst die Zeugenschaft bei den so häufigen Prozessen. Da Geld meistens auf Faustpfänder gegeben wurde und die damaligen Zeiten recht unsicher waren und daher häufig diese Pfänder geraubt oder bei den häufigen Feucrsbrtinsten vernichtet wurden, waren derartige Prozesse an der Tagesordnung. Es wird daher bestimmt, daß stets christliche und jüdische Zeugen gleichmäßig herangezogen werden müssen, da Verleumdungen von Juden und der Verdacht der Veruntreuung offenbar damals sehr beliebt gewesen sein müssen. Der persönliche Schutz wird auch des näheren erörtert; wird ein Jude erschlagen, so wird der Schuldige bestraft und sein Vermögen vom König konfisziert. Bei Verletzungen wird zwischen blutigen und unblutigen unterschieden und dafür hoho Strafen festgesetzt. Infolge der dünnen Schichte von Juden gab es damals in den Ländern der böhmischen Krone nur wenige Friedhöfe. Jüdische Leichen mußten daher oft über weite Ländergebieto zum nächsten Beerdigungsplatz gebracht werden. Da mag es oft vorgekommen sein, daß staatliche Zollorgano widerrechtlich dafür Gelder eingehoben haben. Ottokar befiehlt daher den Zolleinnehmerii, derartige Leichentransporto unbehelligt zu lassen und droht ihnen im Obertrotungsfallo Met aili der Dezember-BDchsenleerang Midist 1 den Keren Kalentelh!

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