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Die Stimme · 1935-12-20 · Heft 509 (20.12.1935) · page 4

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Journal
Die Stimme
Volume
9 (1935-1936)
Issue
Heft 509 (20.12.1935)
Date
1935-12-20
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 DIC STIMM6 509 — 20. Dezember 1935 ER9UNN.I RABENSTEIG2 HIMMU.PFORTO. 5 KOLLHERHOFG. 1 SÄMTLICHE ARTIKEL IN WÄSCHE UND WIRKWAREN SPOTTBILLIG! FÜHREND IN ETERNA - HEMDEN (von S 680 aufw.) Gericht erklärt hat. er werde sich der ,,Beruhe,hen GcvetZiehung unterwerfen und den Berniechen Gerichten stellen“. Er fragt ihn, ob er nun seine Ansicht geändert und sieh der Klage entziehen wolle. Der A n w a 11 der im Berner Prozeß verurteilten Schweizer Frontisten hat darauf eine Erwiderung in der Presse veröffentlicht. in der er bekannt gibt, daß Fleischhauer sich der Bernisehen Gerichtsbarkeit ßteilen werde. Die Appellationsverhandhmg im Berner Prozeß wird nicht vor der Erledigung der verschiedenen Verloumdungsklagen (Tobler gegen Fleischhauer. Fleischhauer gegen Looslij. daß heißt nicht vor Anfang 1936 stattfinden. Bücher r—. — - - ,, . _ i Buchhandlung Schneider & Co., Wien, I. Franz-Josefs-Kal 7, Reichste Auswahl neuer Bücher bester Autoren zu billigsten Preisen! Katalog gratis! Das Vermögen der Töchter Albert Einsteins beschlagnahmt Das ..Reichsgesetzblatt“ teilt mit, . daß das in Deutschland zurückgelassene Hab und Gut der beiden Töchter von Professor Albert Einstein, Frau Margot Marianoff und Frau Ilse Kays er, als „staatsfeindliches Vermögen“ beschlagnahmt worden ist. Frau Ilse Kays er, Gattin des bekannten Literaturhistorikers Dr. Rudolf Kayser, ist bekanntlich vor etwa einem Jahre in Paris gestorben. Restaurant Rillet ¥3 Bestrenommierte Küche t; Reichhaltige Menüs ä S 1‘90 u.2"60 H.,Hammerpurgstal!gasse3 (nächst Salztorbrücke) mammmaBmBMtmmaammmmmmm Deutsch-arisches Adreßbuch für Österreich Eine Zuschrift aus dem Leserkreis: Unter Bezugnahme auf die in unserer letzten Nummer unter dem Titel „Deutscharisches Adreßbuch für Österreich“ ver- -öffentlichte Liste arischer Firmen wird uns von einem Mitglied des Wiener Automobilklubs mitgeteilt, daß der in der Liste genannte Herr Albert C u r j e 1, I., Elisabethstraße 5, Vizepräsident des Wiener Automobilklubs ist. Der Einsender, ein Leser unseres Blattes, fragt mit Recht, wieso es denn komme, daß dieser Herr Curjel es mit seiner Vizepräsidentenstello eines Klubs, der zu 75% aus jüdischen Mitgliedern besteht, vereinbarem kann, in der Liste der deutsch-arischen Firmen genannt zu werden. Herr Curjel hat das Wort. : Seit Menschengedenken wird Myrrhe-Fjxtrakt gegen Lockerung der Zähne und Blutung des Zahnfleisches wirksam verwendet. Odol- Mundwasser enthält außer dem 0 d o 1- Antiseptikum, den Myrrhe-Extrakt. ke cot hvDKfym — P&mjCoji ic&üfyb vok 1 b«l RarafnmlfiM3k«li INVALIDITÄT»-BCMTIN C. tiir «In iorglo«fi Altv ALTER».BBHTSH X Im AbUbanifatt« HINTE RBLUatNIH-BlNTtll : ■ ALLGEMEINE VERSICHERUNG* A.-G. PENSIONS-VEREIN WIE*, I., SCHELLINGG ASSE: 1 7 Um die Rettung des jüdischen Vermögens in Deutschland Zu der von uns eingeleiteten Diskusum einen grotesken Überpreis hergeben sion über die Traneferfrage geht uns der“ folgende Aufsatz eines Bankfachmannes zu: Während in Genf ein Expertenkomitee des Völkerbundes für die deutsche Emigration gebildet, über Neuorganisation .der jüdischen Auswanderung aus Deutschland und den Schutz der Emigranten, schließlich über eine Anzahl noch ziemlich undurchsichtiger Projekte bezüglich Transfer oder Liquidation jüdischen Vermögens in Deutschland beraten wurde, haben am 5. Dezember die deutschen Amtsstellen einen neuen vernichtenden Schlag gegen die jüdische Auswanderung geführt. In Gestalt „neuer besonderer Richtlinien der Devisenreichsstelle zu den neuen Devisenbestimmungen für Auswanderer“, wie es in dem fürchterlichen Amtsrotwelsch des Nationalsozialismus heißt. Danach wird durch die Auswanderung ein Inländer devisenrechtlich Ausländer lind damit den für Ausländer geltenden devisenrechtlichen Bestimmungen unterworfen. Das Grundprinzip dieser Vorschriften liegt darin, daß bestimmte Werte, die der Auswanderer schon vor der Auswanderung besaß und die devisenrechtlichen Beschränkungen und Verboten unterliegen und einen Teil des deutschen Volksvermögens bilden, durch die Auswanderung der deutschen Volkswirtschaft nicht verloren gehen dürfen. Es ist künftig nicht mehr möglich, daß ein Auswanderer sein inländisches Vermögen dadurch ins Ausland schafft, daß er es veräußert, dafür Waren oder gewerbliche Schutzrechte erwirbt und diese ins Ausland überführt und dort veräußert. Den Erlös für derartige ins Ausland gebrachte Werte hat vielmehr in Zukunft jeder Auswanderer der Reichsbank auch nach der Auswanderung anzubieten und auf Verlangen zu übertragen. Der Gegenwert wird ihm in Reichsmark auf einem Auswandererguthaben gutgeschrieben. Reichsbankpräsident Dr. Schacht war selbstverständlich keinen Augenblick so naiv zu glauben, daß ein Jude, der sich mit seiner Person lind seinem Vermögen einmal im Auslande befindet, sein Auslandsvermögen, beziehungsweise seine Devisen der Reichsbank anbieten wird. Diese Bestimmung statuiert vielmehr juristisch gesprochen praktisch ein Rententionsrecht am Vermögen jüdischer Auswanderer und bedeutet nicht mehr und nicht weniger als eine Konfiskation „aus devisenrechtlichen Sicherheit sgründ e n“, die äußerlich als Sicherungspfandrecht getarnt wird. Um die Täuschung fortzuführen, wird in den Richtlinien weiter gesagt, daß es durch die neuen Vorschriften den Auswanderern nicht möglich gemacht werden soll, sich durch Mitnahme angemessener Vermögenswerte eine Existenz im Auslande zu gründen. Diese Möglichkeiten werden ausdrücklich angeführt, und zwar kann ein Auswanderer Umzugsgut oder Gehrauchsgegenstände mitnehmen oder seinen in Deutschland liegenden Grundbesitz gegen einen im Auslande liegenden Grundbesitz eines nach Deutschland Einwandernden tauschen. Ebenso ist es möglich, daß der Auswanderer vor seiner Auswanderung von einem Inländer ausländische Grundstücke gegen Zahlung in Reichsmark erwirbt. Grundstücke im Auslande stellen aber für einen Reichsdeutschen heute einen valutarischen Sachwert dar, den angesichts der Gefahr einer Abwertung oder eines weiteren Kurssturzes der Mark niemand veräußern wird, dessen Verstand noch normal funktioniert, oder den er äußerstenfalls doch nur wird. Schließlich wird durch die vorgesehono Freigrenze von 1000 Reichsmark, wie es weiter in don Richtlinien heißt, jedem Aus* wanderer die Verfügung über einen kleineren für eine neue Existenzgründung im Auslände erforderlichen Betrag ermöglicht. Ein Auswanderer kann daher nach der Auswanderung zum Beispiel über eigene Forderungen gegen Ausländer und über den Erlös von ausgeführten Waren ohne Genehmigung und ohne besondere Befreiung von der Anbotpflicht verfügen, wenn der Wert dieser Objekte zusammen 1000 Reichsmark nicht übersteigt. Handelt es sich um eine auswandernde Familie, so gilt die Freigrenze nur für das Familienoberhaupt. Was Ist nun bisher geschehen, um diesem R a u b am Vermögen der aus Deutschland auswandernden Juden Einhalt zu tun? Wie kann diesem' neuesten Streich begegnet werden? Der in vollem Zuge befindlichen Enteignung jüdischen Vermögens in Deutschland stehen, soviel bisher zu sehen ist, außer einer rein philanthropisch gedachten N o thilfeaktion des amerikanischen Jewish Joint Distribution C o m i 11 e e, die 3% Millionen Dollar aufbringen soll, und einer Auswanderungschance für eine bescheidene Anzahl vermögender deutscher Juden, welche von der italienischen Regierung in großherziger Weise gewährt und von der deutschen Regierung mit Rücksicht auf die in Italien eingefrorenen deutschen Guthaben zugelassen wurde, nur eine Anzahl von meist vagen Plänen und Projekten gegenüber. Unterlagen und konkrete Einzelheiten, die eine verläßliche Beurteilung der vorliegenden nicht nur auf bloß humanitärer, sondern auf rein geschäftlicher Grundlage aufgebauten Pläne, gestatten würden, liegen bisher nicht vor. Es erscheint jedoch die Besorgnis gerechtfertigt, daß der größte Teil dieser Projekte von einer Verwirklichung eben soweit entfernt ist wie von irgendwelcher praktischen Brauchbarkeit. Immerhin lassen sich bereits zwei Typen solcher Projekte unterscheiden: Solche, die auf Errichtung einer „Transferban k“, und solche, die auf Errichtung einer Liquidationsbank“ abzielen. Für die Beurteilung des Wertes und der Brauchbarkeit aller und jedes einzelnen dieser Pläne gibt es einen vortrefflichen Maßstab: Die Art, wie die erforderlichen Geldmittel aufgebracht werden sollen, die Methoden anderseits, durch die das Vermögen der jüdischen Auswanderer transferiert oder vor Enteignung geschützt und wie diesen selbst geholfen werden soll. Eine JTA-Meldung wußte vor kurzem vom Projekt der Gründung einer diesen Zwecken dienenden jüdischen Bank zu berichten, deren Kapital durch Aktienzeichnung der Juden in aller Welt aufgebracht werden und die es den deutschen Juden ermöglichen soll, ohne Einbuße an Vormögon aus Deutschland auszuwandern. Das Mittel, mit dem dieses Zauberkunststück zustandegebracht worden soll, ist — ein Transferabkommen mit der deutschen Regierung. Eine Auswanderung aus Deutschland ohne sehr bedeutende Vermögenseinbuße Ist nach dem Stande der deutschen Devisengesetzgebung und der von den deutschen Behörden geübten Praxis vollkommen unmöglich, so daß schon aus diesem Grunde die Ernsthaftigkeit und Solidität dieses ganzen Bankprojektes entschieden bezweifelt werden muß. Es liegt weiters auf der Hand, daß eine solche Transferbank ohne oder gegen den Willen der deutschen Regierung überhaupt nichts tun kann. Die erforderlichen Bewilli¬ Das Emek-Lied nus dom Tonfilm „Das Land der Verheißung* Der palästinensische Horra (Tanz), herrlich gespielt und. gesungen. Jüdische Künstler von Weltruf auf Schall* plHlten gehören ln jedes jildlsc h e Helm. Neuhebrltischo Kindcrplallon. (Kataloge | Musikhai» EXCELSIOR Wien, I., Franz-Josefs-Kal 15 gungen für die Ausfuhr jüdischer Vermögenschaftcn wird sich die Reichsbaiik in irgendeiner Form, jedenfalls aber sehr teuer bezahlen lassen: Sei es, daß die Ausfuhr jüdischen Vermögens einfach nur gegen Bezah-: lung dos Wertes in Devisen oder gegen Gewährung einer für Deutschland so dringend notwendigen Ausländsanleihe bewilligt, sei es, daß sie nur in der Form gestattet wird, daß dafür ein gleicher oder höherer Betrag an deutschen Waren abgenommen werden muß. Im günstigsten Fall wird ein Transfer jüdischen Vermögens insoweit zugelassen werden, als die neuen Aufenthalts-, beziehungsweise Einwanderungslärtder der aus Deutschland ausgewanderten Juden zusätz-* liehe deutsche Waren aufnehmen — im We¬ Billige Grundstücke in Palästina in guter verkehrsreicher Gegend nächst Tel-Aviv, für jedermann leicht zu erworben, sind gegen bequeme Teilzahlungen abzugeben. Alleinverkauf für Österreich : Eugen Eisler, Wien, I., Spiegelgasse 13, Telephon: R 21-340. sen also ein Seitenstück zu dem bekannten und stark umstrittenen Transfer jüdischen; Vermögens aus Deutschland nach Palästina.: Dieses Projekt, und jeder a n-i dere Plan, der mit einer Transn f er bank von Gnaden der Hitler-i Regierung arbeiten will, ist; allein schon deshalb — ganz a b-i gesehen von allem, was sich aus nationalen und ethischen Ges sichtspunkten dagegen ein wo ns den ließe — vollkommen unzweckmäßig und in keiner Weise geeignet, den Raub und die Verschleuderung jüdischen Vormögens in Deutschland aufz u h a 11 e n. Auf einer ganz anderen Basis beruhen Projekte, die auf Errichtung nicht einer Transferbank, sondern einer Liquidationsbank abzielen. Einer dieser Pläne sieht, wenn man vorliegenden Meldungen glauben darf, die Gründung einer Liquidationsbank mit Hilfo englischen Kapitals vor, die der BIZ angegliedert werden soll. Die Arbeitsmethode dieser Bank dürfte darin bestellen, daß sie den zur Auswanderung bereiten oder schon ausgewanderten Juden auf ihr noch in Deutschland befindliches Vermögen, das als Sicherstellung dient, im Ausland Kredite gewährt oder ihnen geeignete Vermögensobjekte ablöst, wobei sie als liisikoprämie natürlich einen entsprechenden Abzug machen muß. Diesbezüglich wurde eine Ziffer von 25 Prozent genannt, was im allgemeinen außerordentlich günstig wäre, doch werden hier jo nach der Art des als Kreditunterlage dienenden Pfandobjektes wohl entsprechende Unterschiede gemacht werden iniL:-cn. Mit einer ausländischen, insbesondere einer unter der JUd. Volksbildungsverein „BiaDik“, VII,, KaiserstraBe 30 Chanukkah-Feier Samstag, 21. Dezember 8‘30 abends im Helme Akademie mit Tanz Reichhaltiges Programm Entröe S T50 — Gäste willkommen! Jüdische Unternehmer! Denket an die jüdischen Arbeitslosen und forciert anläßlich der WlntersaiSOI! den Bedarf an Angestellten und Arbeitern aller Kategorien beim jüdischen Verein für unentgeltlichen Arbeitsnachweis Wien, I., KoHlniessergasse 4, Tel. U 27-0-45 an.

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