Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 9 (1935-1936)
- Issue
- Heft 496 (5.11.1935)
- Date
- 1935-11-05
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seife 2 OIE STIMME Nr. 490 — 5. November 1935 Plätze-Tausehen — wie er die Berufsumschichtung umschreibt — ist ein« außerordentlich schwierige Frage. Innerhalb des deutschen Vo-lkskörpers Österreichs, der über die drei großen Gruppen Bauern, Bürger und Arbeiter verfügt, ist die Umschichtung mißlungen, obzwar die organisierte Macht des Staates und die Gesellschaft sich angestrengt um das Problem bemüht hat. Dem Judentum fehlt die landwirtschaftliche Gruppe vollkommen. Um die Vorbedingungen einer Umschichtung zu finden, müßte also dieser Mangel behoben werden, und gerade dahin zielen die Bemühungen des nationalen Judentums. Wir müssen und wir wollen in eine gesunde Verbindung mit dem Boden kommen. Aber in d’esen Bestrebungen sind wir bisher auf den deutlichen Widerstand aller Faktoren in diesem Staate gestoßen, und die Gesetzgebung, die den Besitz von Boden und Scholle ausdrücklich an deutsch-arische Abkunft bindet, macht alle Anstrengungen vergeblich. Leider sagt Dr. Czermak nicht, welche anderen Plätze zum Tauschen verfügbar wären. Die Arbeitslosigkeit, die in Österreich wie in allen anderen Staaten herrscht, scheint uns einer Regelung in dem Sinne Dr. Czermaks ein fast unüberwindliches Hindernis zu stellen. Was die von Dr. Czermak angestrebte juristische und politische Reform anlangt, so kulminiert sie in dem Vorschlag eines Minderheitenrechtes sui gener i s. Das soll wohl heißen, daß die jüdische Minderheit ihre inneren Angelegenheiten selbst verwalten und ihre Kinder nach ihren eigenen Bedürfnissen erziehen kann. Die innere Verwaltung ist nun auch ßchon bisher gesichert und es hat sich zu keiner Zeit irgend ein Konflikt zwischen Staat und Gemeinde ergeben. Daß in der Jugenderziehung neue Wege begangen werden sollen, die mit den Forderungen der übergroßen Mehrheit des Judentums übereinstimmen, wäre die Erfüllung einer alten Sehnsucht Wir wollen keine Ghettoschule, keine jüdischen Parallelklassen, sondern die jüdische Schule mit jüdischen Lehrern und jüdischem Lehrplan, selbstverständlich im Rahmen des Staates Daß wir die Pflichten zu Österreich und zu unserem Volk sehr wohl zu verbinden wissen, ist nicht erst notwendig zu betonen, und wir nehmen gerne zur Kenntnis, daß Dr. Czermak sich als Deutscher, Katholik und Österreicher fühlt, und dies in Parallele mit den jüdischen Auffassungen bringt. Damit fällt auch die von assimilatorischer Seite gerne verwendete Denunziation vom doppelten Patriotismus in sich zusammen. Wir stehen nicht an, obwohl wir nach den Darlegungen Dr. Czermaks sehr große Schwierigkeiten sehen, zu erklären, daß seine Vorschläge die Grundlage für Verhandlungen sein können. Wir setzen voraus, daß bei solchen Verhandlungen die Juden als gleichberechtigte und gleichwertige Bürger des Staates Platz nehmen, daß nicht ohne ihr Wissen und ohne ihre Zustimmung verfügt wird und daß sie in den einzurichtenden Berufsstünden nicht hintangesetzt werden. Ausgeschlossen bleiben muß wohl jeder Versuch, die heute bestehende Reohtsminderung auf dem Wege von noch so gut gemeinten Pourparlers zu legalisieren. Die Einführung irgend einer Prozentnorm oder die Anerkennung eines Numerus clausus beider Anteilnahme an der Verwaltung oder in irgend einem Berufe ist ebenfalls indiskutabel. Dies wäre auch unvereinbar mit der Verfassung und dem Friedensvertrag. An unserem guten Willen ist nicht zu zweifeln. Es entsteht aber die Frage, ob Dr. Czermak des guten Willens der Angehörigen seiner Richtung sicher ist. Das Anzeichen hiefür wäre die Einstellung der Zeitungs- und Redenhetze, die öffentliche Zurückweisung des national-ozialistLchen getarnten Geistes, das Aufhören des Boykotts und das Einschreiten des Staates gegen Lüge und Demagogie. Außerdem muß aber erklärt werden: „Herr Minister Czermak spricht von einem Minoritätenrecht sui generis für die Juden.“ Dieeer Ausdruck ist einerseits odios, denn er wurde von dem deutschen Gesandten Keller im Völkerbund rat anläßlich der Verhandlung über die Petition Bernheim gebraucht und er ist anderseits sachlich nicht gerechtfertigt. Das Problem der jülischeti Minderheit ist kein Problem sui generis. Em ist dadurch geregelt, daß der Friedonsvertrag und die Bundesverfassung den Min-, derheitcnschut.z für alle Minoritäten in der gleichen Weise dadurch verankert hat, daß die Gleichberechtigung der Minoritäten weder durch Gesetze noch durch Verordnungen und auch nicht durch V e r* w alt ungsm aßnahmen geechmälert werden kann. Es ist daher Sache der Regierung, die jüdischen Beschwerden zur Kenntnis zu nehmen und für ihre Behebung zu sorgen. Die Zurücksetzung der jüdischen Ärzte Wie wir dem Mitteilungsblatt der Vereinigung jüdischer Ärzte entnehmen, steht die jüdische Ärzteschaft, nach wie vor der bedauerlichen Tatsache gegenüber, daß die jüdischen Jungärzte in staatlichen und städtischen Krankenanstalten von der normalen Laufbahn dos Spitalsarztes, welche die Vorbedingung für jede geordnete ältliche Ausbildung bedeutet, vollständig ausgeschlossen sind. An dem geradezu tragischen Zustand der jungen, jüdischen Spitalsärzte hat sich trotz aller Beschwerden und Interventionen nichts geändert. Die Vereinigung jüdischer Ärzte hat dem Minister für soziale Verwaltung am 2. Oktober 1935 ein Memorandum überreicht, dem wir folgendes entnehmen: Seit Mai 1933 werden in den Wiener Fondskrankenanstalten die Ernennungen der Hilfsärzte nicht mehr nach dem bis zu diesem Zeitpunkt streng eingehaltenen Prinzip der Anciennität durchgeführt, sondern diese Ernennungen erfolgen prinzipiell mit Übergehung aller vorhandenen jüdischen Anwärter, obwohl die noch immer in Kraft stehende „Spitalsärzteordnung“ die Vorrückung nach dem Rang grundsätzlich Vorsicht. Als Folge dieses Vorganges werden jüdische Ärzte, die mehrere Jahre als Hospitanten unentgeltlich Dienst versehen, immer wieder übergangen, während nichtjiidisc-ho Anwärter unmittelbar oder ganz kurze Zeit nach ihrer Promotion ernannt werden. Es häufen sich sogar immer mehr die Fälle, daß jüdische Spitalsärzte nach vierjähriger Spitalstätigkeit die Anstalt ais Hospitanten wieder verlassen müssen. Obwohl es also jüdischen Ärzten in vierjähriger Wartezeit nicht gelingt, Aspiranten oder Sekundarürzte zu werden, gibt es an den Wiener Fondskrankenanstalten systemieierte Hilfsärztestellen, die nicht besetzt werden, weil für dieselben nur jüdische Anwärter vorhanden sind. Die dieser Verein'gung jüdischer Ärzte ißt m Angelegenheit wiederholt bei den zuständigen Reterenten des Ministeriums für soziale Verwaltung vorstellig geworden und hat auch schriftliche Eingaben, teils direkt, teil« im Wege de« Präsidiums der Israelitischen Kultusgemeinde, dorthin geleitet. Alle diese Schritte waren biisher erfolglos. Wir erlauben uns daher, sehr geehrter Herr ßundesminister, Sie neuerding« ergebenst zu bitten, dieser Angelegenheit Ihr Augenmerk zuzuwenden und das schwere Unrecht, das loyalen Staatsbürgern nur aus dem Grundo zugefügt wird, weil sie Juden sind, ehestens au» der Welt zu schaffen. Nicht anders liegen die Dinge im J u b iiäumsßpital der Stadtgemeinde Wien. Wir erinnern daran, daß gelegentlich der vorjährigen Budgetdebatte der Rat der Stadt Wien Dr. Jakob Ehrlich in der Bürgerschaft an den Bürgermeister den Appell gerichtet hat, in dem erwähnten Spital nicht dieselben Zustände einreißen zu lassen, wie in den vom Bund verwalteten Fondsspitälern. Auch in dem städtischen JubiJäumsspital besteht grundsätzlich die Vorrückung nach der Anciennität, nichtsdestoweniger wurden im Vorjahre sämtliche jüdischen Aspiranten von der Vorrückungslisto gestrichen, wiewohl alle in Wion geboren und in Wien zuständig sind. An ihre Stelle kamen vielfach Ärzte, die erst kurz vorher in Graz oder Innsbruck promoviert worden waren. Wir wollen hoffen, daß der Appell der Vereinigung jüdischer Ärzte, der von Professor Braun als Präsidenten und von Dr. Güdemann als Schriftführer gezeichnet ist, endlich zur Beseitigung des dor jüdischen Jungärzteschaft beim Bund und bei der Stadt Wien zugefügten Unrechts führen wird. Göbbels Erlaß an die toten luden Am 23. Oktober wurde vom Deutschen Nachrichtenbüro die folgende amtliche Meldung aus Berlin verbreitet: Berlin, 28. Okt. Die Namen gefallener Juden dürfen in Zukunft auf Ehrentafeln und Denkmalen für die Gefallenen des Weltkrieges nicht mehr angeführt werden. Am 31. Oktober wurde vom Deutschen Nachrichtenbüro die folgende amtliche Meldung aus Berlin verbreitet: Berlin, 31. Okt, In ausländischen Blättern sind Meldungen verbreitet, denen zufolge da« Propagandaministerium seino nachgeordneten Dienststellen angewiesen habe, die Namen im Krieg gefallener Juden von Kriegerdenkmalen und Gedenktafeln zu entternon. Gegenüber diesen Meldungen wird amtlich festgestellt, daß eine solche Anweisung nicht ergangen ist. Die Dienstanweisung des Goebbels, die am 21. Oktober erging, lautete: „Hiermit gebe ich den Landesstellen und allen nachgeordneten Dienststellen des Ministerium« davon Kenntnis, daß es verboten ist, die Namen gefallener Juden auf Ehrentafeln und Denkmälern für die Gefallenen des Weltkrieges anzuführen. Ich bitte, für die Beobachtung dieses Verbotes innerhalb des Dienstbereiches Sorge zu tragen.“ Dieses Rundschreiben muß man mit dem Dementi vergleichen und man sieht sofort die Zweideutigkeit. In dem Erlaß de« Goebbels fehlen die WT o r te „in Zu* k u n f t“, die sich irt der Meldung vom 23. Oktober finden, und dieser Unterschied wird dadurch erklärt, daß man in Berlin die ganze Angelegenheit geheimhalten wollte. Erst als zwei Journalisten, die von dem Erlaß Kenntnis erhalten hatten, im Reiohspropagandaministerium anfragten, wurde ihnen amtlich erklärt, daß die Anordnung durch Indiskretion eiues Beamten in die Öffentlichkeit gelangt sei. Da dies nun einmal geschehen war, erfolgte die Veröffentlichung des Deutschen Nachrichtenbüros. Zugleich aber wurde durch vertraulichen Erlaß .den Gemeinden und Betrieben f r e i g e s teil t, die Namen der jüdischen Gefallenen aus den Gedenktafeln zu entfernen oder Ersatztafeln auf*1 zustellen, auf denen diese Namen fehlen. Das Aufsehen, das diese Verfügungen hervorrufen, voran]aßte daß Reichskrieg ßm i n i s t e r i u m zu einer Anfrage; zugleich berichteten die Auslandsstellen über den Eindruck in der europäischen Öffentlichkeit und nun hat Goebbels dieses Dementi hinausgeschickt, das eigentlich nur die erste Dienstanweisung bestätigt. Es ißt nun bekannt geworden, daß ein dom Stab Ribbentrops, dos Beraters Hitlens in den Westfragen, zugeteilter Referent, Herr von K ü g 1 e r, in einer für den internen Amtsgebrauch bestimmten Denkschrift die Gefährlichkeit der Nürnberger Judengesotze und des Gedenktafelerlasses vom Standpunkt der Außenpolitik dargelegt hatte. Die Gestapo hat darauf auf Anordnung „v o n höchster Stelle“ den Referenten Kügler verhaftet und erst auf Ribbentrops wiederholte« Einschreiten freigegeben. Die Denkschrift Küglers steht im Widorspruch zu Hitlers ,,erträglichem Verhältnis“ und so muß der Mann in den Kerker. Da« System, daß in Deutschland herrscht, verträgt keine Kritik. Die einheimischen Oppositionellen kann man einsperren, aber dem Ausland gegenüber muß man die diplomatischen Formen wahren. Dor deutsche Botschafter v. H o e s c h hat bei der englischen Regierung Protest erheben müssen gegen einen Artikel Winston Churchills im „Strand Magazine“, der eine Beschimpfung de« deutschen Reichskanzlers enthalten sollte. Der Protest hatte zur Folge, daß zahlreiche Blätter den Aufsatz abdruckten und so ergab sich, daß der Verfasser kein beleidigendes Wort gebraucht hatte. Churchill, der wahrscheinlich der nächsten Regierung Englands als Völkerbundininistei angehören wird, beschäftigt sich in seinen vorwiegend retrospektiven Ausführungen sehr eingehend mit den religiösen Verfo’gungen im Dritten Reiche und verurteilt die Zwangsmaßnahmen gegen die, Juden ebenso scharf wie die gegen die Katholiken. Er weist auch allerdings unter Anwendung äußerst geringschätziger Bemerkungen auf die Vorfälle am 30. Juni im vorigen Jahre hin und erklärt, daß Hitler in seiner Reich stagarede selbst für die gewaltsame Beseitigung seiner Gegner die moralische Verantwortung übernommen hat. Fiine genaue Prüfung der von Churchill gelieferten Darstellung der Juni-Morde ergibt, daß eich der englische Staatsmann an die damaligen Berichto der „Times“ und die amtlichen deutschen Mitteilungen hielt und eigentlich nur das Urteil der englischen Presse über dies« blutigen Ereignisse bekräftigt. Der Schlußabschnitt des Artikels hat den unmittelbaren Anlaß zu dem Protest der Re.ichsregierung geliefert. Winßlon Churchill schreibt dort: t „Obwohl keine politische Tat begangenes Unrecht wiedergut machen oder die Blutschuld beheben kann, so wird man nicht übersehen dürfen, daß die Geschichte manche Beispiele von Männern kennt, die nur durch Zuflucht; zu halten, verwerflichen, wenn nicht gar fürchterlichen Methoden zur Macht gelangt sind; mehr als einer aber ist von der Nachwelt, die sein Loben aus der Distanz und als Ganzes beurteilt, als eine große Erscheinung bezeichnet worden, die zur Bereicherung der Geschichto der Menschheit beigetragen habe. So wird e« vielleicht auch mit Hitler geschehen.,. Wir können nicht wissen, ob Hitler der Mann ist, der d:e Welt mit einem neuon Kriege überziehen wird, der unsere Zivilisation für immer begraben müßte, oder ob er als ein Mann in die Geschichte oingebt, der die große deutsche Nation als ein hilfreiches, starkes und großmütiges Mitglied in den europäischen Familienkreis zurückgeführt hat. Davon aber hängt die Antwort auf die Frage ab, ob die Geschichte Hitler zum Holden oder zum Monstrum istempeln wird.“ Gegen diese Sätze hat Hitler protestieren lassen. Der englische Außenminister Sir Samuel H o a r e hat dem deutschen Botschafter erwidert, daß Winston Churchill als englischer Staatsbürger das Recht der freien Meinungsäußerung besitze und dieses Recht durch die Tatsache, daß Churchill in die Regierungspartei eingeschrieben ist, nicht geschmälert werden kann. In Deutschland ist natürlich der Aufsatz Churchill« nicht bekannt und so kann das deutsche Publikum weder den Protest noch die Abweisung durch England verstehen. „Daily Express“ bemerkt: „Churchill hat den Zorn Hitlers auf sich geladen, weil er die Wahrheit über den Führer des deutschen Volkes geschrieben hat.“ Gegen clio Wahrheit muß protestiert werden. Hausverwaltungen und ausverkäufe kulantest durch Realbüro KOFHANS, Wien, Kostenlose fachmännische Beratung - IX., Berggaese 14 - Telephon A 14-4-38 Sylvain Levi gestorben In Paris ist am 81. Oktober Professor Sylvai L 6 v i, Präsident der Alliance Israölite Universelle, plötzlich gestorben. Professor Sylvain Levi wurde 1863 in Paris als Sohn aus dem Elsaß stammender Eltern geboren, veröffentlichte 1890 sein Hauptwerk „Thöatre indien“ und wurde 189-1 Professor für Sanskrit am College de France. Seitdem hat er zahlreiche grundlegende Arbeiten über die indische Literatur und Religion veröffentlicht und durch mehrfache Reisen die Kenntnisse über Ostasien erweitert. Seit fünfzehn Jahren war er Präsident der Alliance IsraMito Universelle. Im jüdischen Leben hat er sich in einer großen Stunde als kleiner Mann gezeigt. Bei der Friedenskonferenz von Versailles war er als ein Vertreter der französischen Juden vorgeladen, um über deren Verhältnis zur nationalen Heimstätte in Palästina Auskunft zu geben. Weizmann, Sokolow und Uesischkin wiesen vor dem Obersten Rat auf die Notwendigkeit hin, die historischen Ansprüche des jüdischen Volke«, wie sie die Balfour-Erklärung fcststollte, in den Friedensvertrag zu inkorporieren. Der französische Experte Andrö Spire trat als Franzose und Jude für die zionistische Lösung ein. Dagegen hielt Sylvain Levi eine scharfe Rode gegen den Zionismus, den er gleichfalls als Franzose und Jude ablehnen zu müssen glaubte. Es kam zu einer in jeder Beziehung peinlichen, aber notwendigen und heilsamen Debatten zwischen jüdischen Vertretern, die dann Lloyd George mit einigen sarkastischen Bemerkungen gegen Levi abschloß. Der Sieg de« Zionismus war damit entschieden.