Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 8 (1934-1935)
- Issue
- Heft 485 (20.9.1935)
- Date
- 1935-09-20
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 DIE STIMME Nr. 485 — 2ff. September 1035 Zu den Hohen Feiertagen nJCTT’ttftn nach Polen billigst und bequem mit D-Zug, numerierte Sitze. Sichern Sie sich rechtzeitig einen guten Platz. Abreisen: 22., 25., 26. September. Rückfahrten: 9., 21. Oktober. ReisebOro „In die Welt" (Dr. S. Tocker), IX., Liechtenstäinstr. 2, Tel. A 14-504 Verlangen hin. Wie wir erfahren, haben die Banken auf Wunsch hin sogar die auf feste Termine angelegten Depositen ausgezahlt. Die Dopositeiuuriickziehung war nicht gleichmäßig über alie Banken verteilt. An einigen Banken ging die Nervosität vollständig vorbei, bei anderen Banken äußerte sie sich verhältnismäßig stark. Gründe und Logik waren dabei nicht im Spiele und die Banken blieben vollkommen Herren der Situation. Es ist auch bemerkenswert, daß die B a r c l a y s’ Bank sich vom ersten iMoment an bereit hielt, den kleinen Banken nötigenfalls zu Hilfe zu kommen. Das Schatzamt befand sich ebenfalls in ständiger Fühlung mit den Banken und beobachtete die Entwicklung der Situation. Zu Beginn dieser Woche b e r u h i g t. e sich die Lage und das Wirtschaftsleben nahm wieder seinen normalen Lauf an. MATURASCHULE „AULA" WIEN, IX., LIECHTENSTEINSTRASSE 3. TELEPHON R 52-5-80 Leitung: Real.-Gymn. Dir. i. P. Dr; ZELLWEKER. Prospekte gratis' Unentgeltl. Studienberatung. Sprechstunden von 1/s9 — ‘/32; 4 — 7 Uhr. Samstag von 11 — 2 Uhr.==== Noch keine Schedule für das kommende Halbjahr 'Jerusalem, 17. September. , /areebauer jüdische Zeitungen haben berichtet, daß die Palästina-Regierung der Jewish Agency für das kommende Halbjahr 10.000 Zertifikate für Arbeiter-Einwanderung zur Verfügung gestellt hat. Wie nun der Leiter des politischen Departements der 'Jewish Agency, Moshe Shertok, mitteilt, ist diese Meldung völlig grundlos; die ‘Jewish Agency hat bisher der Regierung noch keine Vorschläge über die Höhe der zu bewilligenden Zertifikate unterbreitet. Schwerer Arbeitskonflikt Histadruth — Nationale Gewerkschaft Tel-Aviv, 17. September. Im Zusammenhang mit einem Arbeitskonflikt in Ramat-Gan, wo Mitglieder der revisionistischen Nationalen Gewerkschaft Arbeitsstellen streikender Mitglieder der Histadruth besetzten, kam es in den letzten Tagen in Tel-Aviv zu Zusammenstößen zwischen Mitgliedern der Histadruth und revisionistischen Arbeitern. Die Polizei nahm mehrere Verhaftungen vor. Die Histadruth erklärt, daß die revisionistischen Arbeiter wirtschaftlich Streikenden in den Rücken fallen, während die Revisionisten behaupten, es handle sich um eine politische Aktion der Histadruth, die die Bauherren zwingen wolle, nur Histadruth- Mitglieder zu beschäftigen. Die Polizei von Ramat-Gan teilte iri einem Cornmunique mit. daß der Bauherr Lamport Histadrufch-Arbeiter entließ, um Mitglieder der Nationalen Gewerkschaft a-nzustcllen. PRAKTISCHE NEUHEIT!! Sporthemd mit Reservekragen aus feinstem Seidenpopfin in allen Modefarben . . . 8; sowie alle Artikel in Wasche und Wirkwaren billigst bei BERGMANN, I., RABENSTEIG 3, TEL. U 20-709 HIMMELPFORTGASSE 5, TEL. R 25-8-84 KOLLNERHOFGASSE 1, TEL. R 26-8-99 Sieben Histadruth-Mitglieder, die versuch teu, die Arbeiter am Bauplatz zu stören, wurden verhafte t. Angesichts der erregten Stimmung hält die Polizei Bereitschaft, um weitere Unruhen zu verhüten. Der transjordanische Premierminister gegen jüdische Ansiedlung Jerusalem, 16. September. Wie die Tageszeitung „El Karmel“ mitteilt., hat der transjordanisohe Premierminister Ibrahim Pascha II a s c h a m auf eine Frage des Vertreters des Blattes nach der Stellung der transjordaniselien Regierung zu der geplanten Ansiedlung von Juden folgendes erklärt: Als Chef der Regierung kann ich keine Verantwortung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit übernehmen, wenn es Fremden gestattet werden sollte, sich in Transjordanien niederzulassen. Der „Arabische National• fonds“ Jerusalem, 16. September. Die arabischen /Zeitungen berichten über erneute Tätigkeit des nach dem Vorbild dos Keren Kajemeth geschaffenen sogenannten „Arabischen Volksfonds“. An der Spitze steht der Leiter der „Arabischen Bank“, Achmed Halmi Pascha. Die Gesellschaft plan t, 200.000 Mitglieder zu gew innen, die die Mittel zum Ankauf der in Palästina angebotenen Ländereien beschaffen sollen. Palästina und die Kriegsgefahr Die englische Regierung gibt amtlich bekannt, „daß Sonntag, den 15. September, in Haifa Flottenmanöver begannen und die ganze Woche fortgesetzt werden sollen. Im Rahmen der Manöver werden auch Truppenlandungen be Haifa vorgenommen. Von autoritativer Seite wird mitgeteilt, daß die Nachrichten über eine Befestigung Haifas gegen Luftangriffe oder Angriffe von der See aue völlig unbegründet sind. Es werden keinerlei besondere Befestigungsmaßnakmen gotroffen. Die Flottenübungen finden im Rahmen der jährlich in der Nähe eines anderen Mitt.elmeerhafens veranstalteten Manöver statt“. Diese amtliche Meldung und die in unserer heutigen Nummer gebrachten Meldungen der Korrespondenz Palnews lenken die Aufmerksamkeit auf die Stellung Palästinas bei einer eventuellen internationalen Konflagration. Bei der folgenden Darlegung hande’t es sich um eine rein juristische Erörterung. Zu einer Beunruhigung liegt kein Grund v o r. Aller menschlichen Voraussicht nach wird auch der Ausbruch des Krieges zwischen Italien und Abessinien Palästina nicht unmittelbar berühren. Wie ist nun die rechtliche Lago Palästinas? Hierüber geben die folgenden Artikel des Mandatsvertrages vom 24. Juli 1922 Aufschluß: Artikel 17. Die Verwaltung von Palästina kann auf freiwilliger Grundlage die zur Erhaltung von Frieden und Ordnung sowie zur Verteidigung des Landes notwendigen Kräfte organisieren, jedooli vorbehaltlich der Aufsicht des Mandatars; sie soll jedoch diese Kräfte nicht für andere als die oben angeführten Zwecke verwenden, außer mit Zustimmung des Mandatars. Ausgenommen für solche Zwecke DEMNÄCHST ERSCHEINT "DT 99 VON BEN -CH AVI V (DER FORTGESCHRITTENE) Verfasser des bekannten und weitestverbreiteten Lehrbuohes eme Hebräisch" FÜR ANFÄNGER VERL. JOS. SCHLESINGER, WIEN, I. Bollen keine militärischen, Marine- oder Luftstreitkräfte durch die Verwaltung von Palästina aufgestellt oder unterhalten werden. Nichts in diesem Artikel soll es der Verwaltung Palästinas verwehren, zu den Unterf haltskosten solcher vom Mandatar unterhal tenen Kräfte beizutragen. Der Mandatar soll jederzeit berechtigt, sein, die Straßen, Eisenbahnen und Häfen von Palästina für die Beförderung von Truppen und die Zufuhr von Heiz- und Nahrungsmitteln zu benützen. Artikel 19. Der Mandatar soll sich namens der Verwaltung Palästinas ar> alle schon bestehenden oder späterhin mit Billigung des Völkerbundes geschlossenen allgemeinen internationalen Verträge anschließen betreffend Sklavenhandel, Handel mit Waffen und Munition, oder Verkehr mit Chemikalien, oder in betreffs der Handelsgleichheit, der Freiheit von Verkehr und Schiff fahrt und des Post-, Telegraphen- und drahtlosen Verkehrs, oder des literarischen, künstlerischen oder industriellen Eigentumsrechtes. Artikel 25. In den zwischen dem Jordan und der endgültig fostgelegten Oßtgrenze Palästinas gelegenen Landstrichen soll der Mandatar mit Genehmigung des Völkerbundratfis berechtigt sein, die Durchführung von Mandatsbestimmungcn, d-e ihm mit den bestehenden lokaleu Verhältnissen unvereinbar erscheinen, aufzuschieben oder zurückzuhalteu und solche Verfügungen für die Verwaltung dieser Länder zu treffen, die er für diese Verhältnisse für geeignet hält, vorausgesetzt, daß nichts unternommen wird, was zu den Bestimmungen der Artikel 15, 16 und 18 im Widerspruch steht. Aus diesen Artikeln des Mandats Vertrages ergibt sich zunächst, daß es England nui gestattet ist, „die zur Erhaltung von Frieden und Ordnung, sowie zur Verteidigung des Landes notwendigen Kräfte zu organisieren“. Abgesehen davon sollen keine Stroitkräfte durch die Verwaltung von Palästina aufgestellt oder unterhalten werden. England unterhält in Palästina erst «seit den Augustunruheu des Jahres 1929 eine Garnison. Wäre diese Garnison schon im August 1929 im Lande gewesen, so wäre es zu den Massakers in H o b ro n u n d 8 a f e d nicht gekommen. Die Entsendung und Erhaltung der Garnison in Palästina wurde von der M andatok o rn m i s s i o n des Völkerbünde« nachträglich gutgeheißen. Artikel 17 (Absatz 1) gibt übrigens der eiertage Mode-Hüte.S 9*80, 1250 Aus Haarfilz.. . . S 16’— Borsallno, Antica Casa . . . S 32*— HUckels Veloursu. Fllzhut-Spez. stets lagernd 11., Taborslraße Nr. 39 XIV., Sechshauserstraße Nr. 39 XVII., Kalvarienberggasse Nr. 34 Mandatarmacht auch das Recht ..auf f r e iwilliger G r u n d 1 a g e die zur Erhaltung von Friede n u n d Gr d n u n g sowie zur V e r t c i d i g u n g des Landes notwendigen Kräfte zu organisieren“. Während der Unruhen des Jahres 1929 hat England bekanntlich zunächst die Bewaffnung eines jüdischen Selbstschutzes gestattet, unmittelbar darauf aber die Waffen wieder eingezogen. Die entlegenen Kolonien besitzen noch heute von der Mandatarmacht beigestellte, versiegelte W a f f e n l a g e r, von denen die Siedler im Ernstfälle Gebrauch machen dürfen.' Artikel 17 statuiert, auch das Recht des Mandatars, „die Straßen, Eisenbahnen und Häfen von Palästina für die Beförderung von Truppen und die Z u f u h r. von Heiz- und Nahrungsmitteln zu benützen“. Die Auslegung dieses letzten Absatzes des Artikels 17 ergibt sich zwingend aus dem ersten Absatz, der es England nur gestattet, militärische Kräfte zur Erhaltung von Frieden und Ordnung sowie zur Verteidigung des Landes zu organisieren“. Solange also Palästina nicht das Ziel eines feindlichen Angriffes von außen ist, darf es nicht durch Englands Willen zum Kriegssehauplatz oder Aufmarschraum gemacht werden. Das ergibt sich übrigens auch sinngemäß aus der Stellung Palästinas als eines Landes, das im Aufträge des Völkerbundes verwaltet wird, daher nicht eine kriegsführende Macht sein kann. Palästina muß daher noch größeren Schutz genießen als ein neutraler Staat. Artikel 25 behandelt speziell Transjordanien, das zwar unter der Verwaltung Englands steht und den gleichen Oberkommissär wie Palästina hat. Die in diesem Artikel vorgesehene Suspendierung von Mandatsbestimmungen, insbesondere bezüglich des Jüdischen Nationalheims ist bekanntlich erfolgt. Der Artikel 25 verhindert die Aufhebung von Bestimmungen des Mandatsvertrages nur in Ansehung den Artikels 15 (Gewissensfreiheit, Gleichheit der Sprachen und Religionen), Artikel 16 (Aufsicht über die Religionsgesellschaftcn) und Artikel 18 (gleiche Behandlung des Gewerbes und der Industrie sowie Besteuerung, soweit es sich um Aueländer handelt). Daraus ergibt sich also, daß England militärisch in Tr ans Jordanien vollkommen frei schalten und walten kann. Der Artikel 25 des Mandatsvertrages bekommt daher in der gegenwärtigen Situation eine ganz besondere Bedeutung. Er enthüllt das große strategische Interesse, das England an dem Flankenschutz des Suezkanals und am Land- und Flugweg nach Indien über Palästina sowie an dem Hafen von Akaba hat, der, wie es heißt, derzeit von England befestigt wird. Wir Juden sind ein friedfertiges Volk und wir wollen nicht die Hoffnung aufgeben, daß der düstere politische Himmel sich doch Zionistische Beslrkssoktlon Leopoldstadt, Wien, II., PraterstraQe 13, Telephon 42-407 Wie alljährlich, veranstaltet auch heuer die Zionistische Bezirkssektion Leopoldstadt anläßlich der HOHEN FEIERTAGE MINJAN Kartenvorverkauf beginnt Sonntag, den 8. September 1085, täglich von 10 Uhr vormittags his 8 Uhr abends, im Zontrallokal, II., Tuboratraße 8, und von 8 bis to Uhr abends iin Sektionsholme, II., Pralerstraße 18. Spendet Kleider, Sdiuhe und Wäsche für unsere (haluzim und Chaluzoth! Spenden werden nach telephonischer Aufforderung (R 41-4-21, Stadtkibbuz) abseholt.