Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 8 (1934-1935)
- Issue
- Heft 469 (26.7.1935)
- Date
- 1935-07-26
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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STl>. m — 20. Juli 1935 DIB STIMMI Seit® 3 Billige Sonderfahrten nach Polen u.Czernowitz Abfahrten: Sonntag, 28. Juli und die folgenden Sonntage Rückfahrten am 4. AuguBt, 1. und 15. September Nach Zakopane zu den Bergfeste-Feiern vom A. bis 11. August 70<ftlgo ElsanbahnarmflBIgung — Polnisch«! Visum gratis „Frantopol", III., Rennweg 1. Telephon U 16-4*90 Österreichischen Herrschers steht: „Qui ealuti publicae vixit non diu sed totus; er hat für das Wohl des Vaterlandes gelebt, Dicht lange, aber ganz.“ Und für dieses unser Vaterland ist er als Märtyrer gostorben. Sein Andenken wird dauernd sein, denn sein Werk wird fortgesetzt für ein freies, unabhängiges. nur von den Grundsätzen der Religion und Kultur regiertes Österreich. Jedes Abweichen von diesen Grundsätzen vernichtet den Staat.“ Oberrabbiner Feuchtwang schloß seine Trauerrede, die auf alle einen nachhaltigen Eindruck machte, mit den folgenden Worten: „So wie wir für das Seelenheil des verewigten Kanzlers beten, so beten wir auch für das Leben des jüngst aus drohender Lebensgefahr geretteten Nachfolgers des heute betrauerten Kanzlers, der in dessen Geiste die Geschicke unseres Vaterlandes leitet. Gott beschütze den Bundespräsidenten und seinen Kanzler, tröste ihn und verleihe ihm Kraft und Weisheit: Gott beschütze unser geliebtes Vaterland, Gott beschütze Österreich.“ Nach einem Orgelvortrag fand die eindrucksvolle Trauerfeier mit der Absingung der Bimdeshymno ihren Abschluß. Arbeitende Menschen wissen, daß zu erfolgreicher Arbeit bester Krüftezustand, ruhige Nerven, gute Stimmung notwendig sind. Zur Kräftigung des Körpers, zur Behebung von Mattigkeitsgefühl gibt es ein zuverlässiges Mittel: DIANA- Franzbranntwein mit Menthol. Bestes Einreibemittel; hervorragend zur Mund-, Zahn- und Rachenpflege und zu mannigfachen anderen Zwecken. In Jedem besseren GeschÄM erhöKIIch. Verlangen Sic ausdrücklich „Diana“ eiad nehmen Sie nur „Diana“. Minderwertige Nachahmungen sind energisch zurttckifcuwelscn. Eine Erklärung des Präsidiums der Kultusgemeinde Vom Präsidium des Wiener Kultusvorstandes erhalten wir die folgende Erklärung mit der Bitte um Veröffentlichung: Wien, 24. Juli 1935. An die geehrte Redaktion der Jüdischen Wochenschrift „Die Wahrheit“ Wien. In der Nummer 29 der jüdischen Wochenschrift „Die Wahrheit“ vom 19. Juli 1935 sind unter der Überschrift „Mißstände im Beercligungswesen der Wiener Kultusgemeinde“. „Von einem Mitglicde der Chewra Kadis citoa.“ Mitteilungen enthalten, die den Tatsachen nicht entsprechen und offenbar be^vecken, unter den Mitgliedern der Gemeinde gegen die derzeitige Gemeindeverwaltung Stimmung zu machen. Der Vorstand der Israelitischen Kultmsgcaneinde Wien sieht sich daher gegen seine sonstige Übung, Zeitungspolemiken zu unterlassen, veranlaßt, die geehrte Redaktion im Interesse einer wahrheitsgemäßen Information der jüdischen Bevölkerung zu ersuchen, die nach stellenden Ausführungen in Ihr geschätztes Blatt aufzunehmen: Die Betätigung der Chewra Kaclischa. im Beercligungswesen endete im Jahre 1878 mit der Schließung des Währinger Friedhofes und der Eröffnung des Zentralfriedhofes. Seit dieser Zeit beschränkt, sich die Tätigkeit der Chewra Kaclischa im Beerdigungswesen ausschließlich a,uf die persönliche Teilnahme einzelner Personen des Vorstandes oder seiner Delegierten an den Leichenbegängnissen und auf die Ausübung des Rechtes, Kranzablösungsspenden am Friedhofe entgegenzunehmen. Es ist deshalb durchaus nicht begründet, die Dinge so darzustellen, als ob die Chewra Kaclischa berufener wäre, bei der Bemessung der Taxen und Gebühren für Begräbnisse usw. mitzuwirken, als der Kultus Vorstand. Die Behauptung, daß sich in den vielen Jahren, in denen die frühere Majorität die Kultusgemeinde verwaltete, keine Beschwerden ergaben und daß erst seit der Änderung der Mehrheitsverhältnisse dieses „Ressort“ so verwaltet wird, daß cler möglichste Ertrag erzielt werde, ist unrichtig und widerspricht den historisch und rechnungsmäßig feststellbaren Tatsachen. Beschwerden gegen die Bemessung von Gebühren lmt es immer gegeben und wird es immer geben; es liegt dies in der Natur der Sache, da erfahrungsgemäß niemand, am allerwenigsten bei traurigen Anlässen, sieh ohneweiters den wenn auch tarifmäßigen Zahlungen von Taxen und Gebühren unterwirft. Völlig ungerecht ist aber der Vorwurf, daß das Friedhofwesen erst seit der Herrschaft der derzeitigen Majo- Verwöhnt« Strohwitwer speisen vorzüglich Im RESTAURANT HOTEL STEFANIE (vorm. Operer) U., faborstraßo 12 Telephon K 40-5-5? Ausgleblßo Brateu-Monüs S 1-60 'WoJ ,. Geflügel „ S 3*20 IU/D sowie ä la Carte, Speisen am Hosl Schöner staubfreier Garten rität als Erträgnisobjekt behandelt wird, was einige Ziffern aus den Berichten und Rechnungsabschlüssen cler Kultusgemeinde beweisen mögen. Im Jahre 1928, im letzten Jahre der Verwaltungsperiode 1925 bis 1928, also unter , cler früheren Majorität, betrugen die Gesamteinnahmen der Kultusgemeinde S 5,977.000, dar,unter Einnahmen aus dem Fniedhofwesen S 1,676.000, also 28‘04%. Im Jahre 1932, im letzten Jahre der Verwaltungsperiode 1929 bis 1932, also gleichfalls unter der früheren Mehrheit, waren in den gesamten Einnahmen von S 6,116.000 Friedhofeinnahmen von S 1,406.000 enthalten, was dem Prozentsatz von 23 entspricht. Im Jahre 1933, im ersten Verwaltungsjahre der laufenden Funktionsperiode, erhöhten sich die Gesamteinnahmen der Kultusgemeinde auf S 6,358.000, w ä hren d sich die Einnahmen aus dem F r i c d h o f w e s e n auf S 1,271.000 beliefen, also auf 19-8% verminderten. In vergangenen Jahre erhöhten sich wohl die Einnahmen aus dem Frieclhot'wesen wieder auf 21-4% der Gesamteinnahmen, blieben aber noch immer unter dem Prozentsatz unter der nichtzionistischen Verwaltung zurück, unter welcher die Friedhofeinnahmen mit einer einzigen Ausnahme im Jahre 1931 niemals unter S 1,400.000 sanken. Ob angesichts dieser Ziffern mit Recht davon gesprochen werden kann, daß erst unter cler jüdisch-nationalen Majorität durch Bürokratismus und Fiskalismus die gebotene Pietät verloren ging, kann ruhig dem Urteile jedes objektiv denkenden Gemeindemitgliedes, welcher Richtung immer es angehören mag, überlassen werden. Um Mißverständnissen vorzubeugen, muß hervorgehoben werden, daß den genannten Einnaluneziffern aus dem Friedhofwesen Ausgaben der Kultusgemeinde in sehr bedeutender Höhe gegenüberstehen, so daß als Überschuß nur ein Bruchteil der Einnahmen verbleibt, der seit Jahrzehnten zur teilweisen Deckung der Ausgaben für das Fürsorgewesen und für Kultuszwecke verwendet wird. Die Forderung des Amtes auf Erlag der Begräbniskosten vor der Beerdigung, die übrigens keine singuläre ist und mit der bei allen anderen Konfessionen bestehenden Übung übereinstimmt, ist in vielfachen Erfahrungen begründet und entspricht nur dom Grundsätze einer ordentlichen Verwaltung. In vielen Fällen, in denen eine Stundung der Zahlung bewilligt wurde, war dio nachträgliche Rereinbringung der Kosten mit, den größten Schwierigkeiten verbunden. Trotzdem werden Stundungen der Gebühren in berüeksichtigungswürdigen Fällen zugeslanden. Eine Hinausschiebung des Begräbnisses wegen Nichtbezahlung der Kosten hat in den vergangenen Jahren nur in einem einzigen Falle stattgefunden, in dem es sieh um offensichtliche Zahlung'sunWilligkeit handelte. Die Notwendigkeit, eine Erklärung der Partei abzuverlangen, daß die Bemessung nur als eine provisorische zu betrachten sei und daß sich clor Vorstand vorbehält, auf Grund der nachträglich zu pflegenden Erhebungon eine Erhöhung der Gebühren vorzuschreiben, hat, sich gleichfalls durch jahrzehntelange Erfahrungen ergeben. Bei cler Anmeldung der Leichenbegängnisse ist das Amt fast ausschließlich auf die infolge Kürze cler Zeit nicht überprüfbaren Angaben der Partei angewiesen. Diese Angaben entsprechen in vielen Fällen, um eine möglichst niedrige Bemessung der Taxen zu erwirken, nicht den Tatsachen. Die Unmöglichkeit der sofortigen Überprüfung macht es daher erforderlich, die nachträgliche endgültige Bemessung vorzubehalten. Die Meinung des Artikelverfassers, daß diese Erklärungen für die Parteien juristisch nicht verpflichtend sei, ist vollkommen unrichtig. Der Vorbehalt der endgültigen Bemessung ist in dem genehmigten Tarife rechtlich einwandfrei begründet. Daß in einem so großen Betriebe wie in dem Beerdigungswesen und bei einer Anzahl von jährlich 2500 Beeerdigungen trotz der ständigen Kontrolle der Ämter durch das Präsidium und ungeachtet der genauesten Erhebungen in jedem einzelnen Beschwerdefalle vereinzelt Verstöße nicht zu vermeiden sind, kann ohneweiters zugegeben werden. Der Vorstand ist jedoch weit davon entfernt, irgend welche Unzukömmlichkeiten zu decken und hat durch seine Weisungen an die Beamtenschaft wiederholt zum Ausdrucke gebracht, daß alles vermieden werden muß, was im amtlichen Parteienverkehr dem Publikum Anlaß zu Beschwerden geben könnte. Tatsächlich ist auch die Zahl der vorgebrachten Beanstandungen eine bei dem Umfange des Amtes geradezu minimale. Mit der Ausspielung des Obmannes der Friedhofkommission gegen den Vizepräsidenten und Finanzreferenten der Kultusgemeinde und mit dem Versuche, der Angelegenheit einen politischen Anstrich zu geben, erweist der Artikel der von ihm vertretenen Sache einen schlechten Dienst. Dem Obmann der Friedhofkommission steht geschäftsordnungsmäßig eine ganze Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, um Übelständen in seinem Ressort entgegenzuarbeiten, angefangen von der persönlichen Iugerenz auf dio Führung der Agenden, von der unmittelbaren Fühlungnahme mit dem Präsidium, der Behandlung in der zuständigen Friedhofkommission bis zur Erörterung in den Plenarsitzungen des Kultusvorstandes. Daß der Finanzreferent nicht nur berechtigt, sondern in Ausführung seiner schweren Aufgaben geradezu verpflichtet ist, dort entsprechende Leistungen seitens der Gemeindemitglieder zu verlangen, wo es am Platze ist, wird wohl niemand bestreiten. Wie denn sonst wäre es möglich, alle die Aufgaben zu erfüllen, die der Kultusgemeinde gegenüber ihren unbemittelten Angehörigen obliegen und die gerade im Friedhofwesen eine schwere finanzielle Belastung der Gemeinde bedeuten? Es wird wohl kaum eine zweite jüdische Gemeinde geben, in der seit, jeher — ohne Rücksicht auf die Zusammensetzung des Vorstandes — jährlich so viele unentgeltliche Beerdigungen stattfinden, in der jedem Unbemittelten ohne jede Schwierigkeit eine eigene Grabstätte für ewige Zeiten und ein würdiges Leichenbegängnis ohne die geringste Gegenleistung zur Verfügung gestellt wird. Die durchschnittlichen Eigenkosten der Gemeinde für ein Leichenbegängnis belaufen sich auf mehr als S 400, worin die ganz bedeutenden Erwerbungskosten der Friedhofgründe gar nicht berücksichtigt sind. Von den 2338 Beerdigungen, die im Jahre 1934 stattfanden, waren 1063 nach der IV. Klasse und ermäßigter IV. Klasse, die nicht die Eigenkosten der Gemeinde decken, und 870 gänzlich unentgeltliche, das sind zusammen mehr als 82%, bei denen die Kultusgemeinde die Kosten zur Gänze oder zum allergrößten Teile aus eigenem zu tragen hat. Es muß in diesem Zusammenhänge auf eine bedauerliche Tatsache hingewiesen werden, die gerade in den jüdischen Kreisen unserer Stadt Wurzel gefaßt hat. Das seit ‘jeher geübte außerordentliche Entgegenkommen cler Gemeiude bei Gewährung von unentgeltlichen oder sehr ermäßigten Beerdigungen hat dazugeführt, daß ein großer Teil der Bevölkerung sich ganz auf dieses Entgegenkommen der Gemeinde verläßt und für derartige Ereignisse keinerlei persönliche Vorsorge trifft. Während es in der nichtjüdischen Bevölkerung eine Selbstverständlichkeit ist, daß fast jeder, auch der Ärmste, durch Beitritt zu einer sogenannten Sterbekasse für die leider in jeder Familie unvermeidlichen traurigen Ereignisse vorsorgt, haben diesbezügliche Bemühungen der Kul- Vor lästigen Verfärbungen schützt ODOL-Zahnpa9ta Ihre Zähne. ODOL- Zahnpasta reinigt gründlich, ODOL* Zahnpasta macht Zähne wie PerlenI Kleine Tube 8 —80 Große Tube S \AO tusgemeincle und anderer Körperschaften bei der jüdischen Bevölkerung bisher fast gar koinen Erfolg aufzuweisen. Über Antrag des Finanzreferenten und Vizepräsidenten wurde vor mehr als vier Jahren ein Verein ins Leben gerufen, der die Aufgabe hat, auf versicherungstechnischcr Grundlage die Kosten für Grabstätte und Beerdigung durch Leistung ganz geringer monatlicher oder vierteljähriger Beiträge zu decken. Während dieser Verein — entgegen der ursprünglichen Absicht — bei der niehfcjüdischen Bevölkerung großen Anldang fand, verhält sich die jüdische Bevölkerung in einer unbegreiflichen Scheu, unvermeidlichen Ereignissen ins Auge zu sehen, gegenüber diesen Bestrebungen nahezu vollständig ablehnend. Würde von dieser Einrichtung entsprechend Gebrauch gemacht werden, würden sowohl die Kultusgemeinde wie die Parteien den für beide Teile unliebsamen peinlichen Erörterungen materieller Natur bei der Anmeldung von Leichenbegängnissen in den meisten Fällen enthoben sein und es könnte nicht dazukornmen, den verantwortlichen Leitern der Gemeinde den ebenso schwerwiegenden und ungerechten Vorwurf des Fiskalismus gerade in Beerdigungsangelegenheiten zu machen. Es wäre ein großes Verdienst der jüdischen Presse, wenn sie in diesem Sinne aufklärend auf die jüdische Bevölkerung einwirken würde. Wir bitteu Sie, diesen Ausführungen . in Ihrem geschätzten Blatte Raum zu geben und zeichnen mit bestem Danke in vorzüglicher Hochachtung Der Präsident: Dr. Friedmann m. p. Engel m. p. für den Amtdirektor und Ersten Sekretär. Auskünfte über Reisen nach erteilt Dr.S.TOCKER nunmehr: Wien, IX., Liechtensteinstraße 2 * Tel. A 14-504 Warnung Jüdische Institutionen der Schweiz haben sich an den Vorstand der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde mit der Beschwerde gewendet, daß jüdische Studenten und Studentinnen aus Österreich Ferienwanderungen in die Schweiz unternehmen, ohne daß sie auch nur annähernd genügende Mittel besäßen. Sie sind dann gezwungqji, sich an die jüdischen Armenkassen zu wenden, denen hiefür keine Mittel zur Verfügung stehen. Schließlich sind dann die jungen Leute bemüßigt, durch Ha.usbettelei für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, Es wird daher von derartigen Wanderungen und Reisen im Ausland auf das eindringlichste gewarnt, » Magen- und Darmstörungen, Anfälle von Leibweh, Stockungen im Pfortadersystem, Aufgeregtheit, Nervosität, Schwindelgefühl werden durch Gebrauch des natürlichen „Franz-Josef“-Ritterwassens behoben und viele Beschwerden des Alters günstig beeinflußl. Konferenz des Weltverbandes der Allgemeinen Zionisten Am 18. und 19. August findet im Kongreßgebäudo in Luzern eine Konferenz des Weltverbandes der Allgemeinen Zio nisten statt. I Neu renoviert! Rätters -rr-Restaurant Wien, VI., Schmalzhofgasse 12 , on;j ü S 1 •—, TCO, 1 *80, 2*—, 2'SO, u la carle billig» Preise j Altbekannte, gute Küche. Gule Bedienung, Kein Trinkzwang