Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 8 (1934-1935)
- Issue
- Heft 465 (12.7.1935)
- Date
- 1935-07-12
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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$ Seite Z DIE STIMME Nr. 46.“ — 12. Juli 1035 Gesetzgebender Rat und Palästinamandat mmmmmmmmmammammmmmmmmmmmmammmammmm Von Dr. Oskar Grisnbaum Zionistische Bezirkssektion Leopolds!«« Club „Erez Israel" Wien. II.. Pr.ati'rstrnRe lii. Telephon R 42-107 Samstag, 13. J u 1 i 1Q35 10™ L'hr abend; Beginn Im Caf6 Konstantinhugel Praf er-Hauptallee 17 Näheres im Innern des Blattes U.-i V'itt-'runjr fimi.'t d.is lY.-r ani io. .luli stut1 Norwegen für internationale Regelung des Auswanderer• Problems Stockholm, 8. Juli. (L. T. A.) In einer schwedischen Tageszeitung -wird eine Erklärung des n o r w e g i s c h o n Außenministers lv 8 h t veröffentlicht, in der er mitteilt, die norwegische Regierung* habe vorgesehlageu, das Problem der Auswanderer aus Deutschland und anderen Rändern auf die Tagesordnung der nächsten V ö 1 k e r l.ui n d v e r s a m in 1 u n g zu setzen. Gleichzeitig habe die norwegische Regierung angeregt, daß ein internationales Abkomme n über diese Trage getroffen werde, durch das eine allgemeine Regelung der Behandlung von Auswandererfragen herbeigeführt werden soll. Damit würden die Auswanderer dem Schutz des Völkerbundes unterstellt werden. Für die Regelung von Auswanderer- Problemen haben sich auch schon früher norwegische Staatsmänner tatkräftig eingesetzt und hierbei auch für jüdische Fragen Verständnis bewiesen. Der norwegische Ver? treter beim Völkerbund Dr. Christian Lange wurde von den Juden Norwegens in Anerkennung seiner Haltung anläßlich der Behandlung jüdischer Angelegenheiten vor dem Völkerbund und seines Eintretens für das jüdische Aufbauwerk in Palästina in das Goldene Buch des Jüdischen Nationalfonds eingetragen. Edith Dr. Jeheskel Zellermayer Rathaus Verlobte Wien, im Juli 1935 „Freiland“-Konferenz nach London einberufen London, 8. Juli. (2. T. A.) Für die Zeit vom 21. bis 23. Juli wurde nach London eine Konferenz einberuPn, auf der eine internationale Organisation zur Förderungjüdischer Massenkolonisation in überseeischen Ländern geschaffen worden soll. Die Konferenz geht auf Initiative von Anhängern der sogenannten „Freiland-Bewegung14 in verschiedenen Ländern zurück. Diese Bewegung hält angesichts der steigenden Judennot in Mittel- und Osteuropa die Zeit für eine Wiederbelebung der territorialistischen Bestrebungen für gekommen. An der Konferenz werden unter anderem die Jüdische territorialißtische Liga in Polen, .die Jüdische Kolonisationsliga in Frankreich und die Liga für Jüdische Kolonisation in England teilnehmeu. (Es handelt sich hier um ein Wiederaufleben der zusaminertgebrüchenen territorialifctisehen Bewegung, die von vornherein zur Aussichtslosigkeit verurteilt ist, aber den Palästina-Aufbau ungünstig beciüÜussen könnte. Die Red.) Bei Müdigkeit, Gereiztheit, Angstgefühl, Schlaflosigkeit, Herzbeschwerden, Brustdruck, regt das natürliche „Franz-Josef“-Bittcrwasser sowohl die Darmiatigkcit, als auch den Blutkreislauf im Unterleibe nachhaltig an und wirkt sehr beruhigend auf die Wallungen. Todesopfer des Anschlags gegen den Lemberger Haschachar-Klub Lemberg, 8. Juli. (2. T. A.) Gegen das Heim des zionistischen Klub« „Ha<schachar“ in Lemberg wurde bekanntlich vor kurzem ein Sprengätoffausehlag verübt, bei dem zwei jüdische Jugendliche schwer verletzt wurden. Der 13jährigo Emaruiel Werbner ist mm seinen Verletzungen erlegen. England will in Palästina einen ..Gesetzgebenden Bat" einfiiliren. Krist daher zeitgemäß. -ich mit der Konstruktion der Man latsläncler auseinandorzusetzon. deren KoehtsijueLle der Artikel 22 des; Yülkerbundpaktes (Tovenant of tho Lea ge of National ist. Artikel 22 der Völkerbundsatzung überträgt die ..Vormundschaft über diese Kolonien und Gebiete, die von solchen Völkern bewohnt sind, die noch nicht recht imstande »sind, sich unter den besonders schwierigen Bedingungen in der heutigen Welt «elbet zu leiten (Absatz J) an die fortgeschrittenen Nationen. die die Vormundschaft als Mandatare des Bundes und in .seinem Namen zu führen haben*1 (Absatz 2). Artikel 22 unterscheidet drei Arten von Mandaten, die durch den Obersten Rat der Hauptmächte verteilt werden. Die Hauptmächte schlossen diesbezüglich einzelne Verträge mit den Mandataren. Artikel 22 zählt drei Typen von MandaIsländern auf. die man herkömmlich A-, B- und C-Mandato bezeichnet. A - M a n d a t e (Absatz 4) „(sind Gemeinwesen. die ehemals zum Türkischen Reich gehörten und eine solche Entwicklungsstufe erreicht haben, daß sie in ihrem Dasein als unabhängige Nationen vorläufig anerkannt werden können, unter der Bedingung, daß die Ratschläge und die Unterstützung eines Mandatars ihre Verwaltung bis zu d ein Zeitpunkt leiten, wo sie imßtande sein werden, sich selbst zu 1 e i t en.;‘ Die A-Mandate verwalten sich also grundsätzlich selbst, der Mandatar hat das Manrlateland nur zu leiten und zu unterstützen. B -Mandate (Absatz 5) sind vorgesehen „insbesondere fiir die mittelafrikanischen Völker". Der Mandatar übernimmt dort die Verwaltung des Gebietes, muß jedoch eine eigene Verwaltung einrichten: „Außer der Abstellung von Mißbräuchen, wie Sklaven-, Waffen- und Alkoholhandel, muß Gewissens- und Religionsfreiheit, lediglich mit den Einschränkungen, die die Aufrechterhaltnng der öffentlichen Ordnung und der guten Sitten erfordern, gewährleistet sein. Verbürgt muß "weiter sein das Verbot deT Einrichtung von Befestigungen oder von Heeres- und Flottenstützpunkten sowie das Verbot militärischer Ausbildung der Eingeborenen, soweit sie nicht lediglich polizeilichen oder Landesverteidigungszwecken dient. Dem Güteraustausch und Handel der anderen Bundesmitglieder muß ferner die gleiche Möglichkeit der Betätigung gesichert sein.“ C- Mandate (Absatz 6) sind „Gebiete, die infolge ihrer schwachen Bevölkerungsdichte und geringen Ausdehnung, ihrer Entfernung von den Mittelpunkten der Zivilisation, ihrer geographischen Nachbarschaft zum Gebiete des Mandatars oder infolge anderer Umstände nicht wohl besser verwaltet werden können als nach den Gesetzen des .Mandatars und als integrierender Bestandteil seines Gebiets.“ Palästina ist ein sogenanntes A-Mandat. Nach dem oben wieder gegebenen Text des Art. 22 des Völkerbundpakts hat alsoEngland das M an d at s 1 an d nur zu leiten und zu unterstützen. Für die B-Manrlate, zum Boispitd Kamerun, Deutsch-Ostafrika usw. sagt Art. 22: „Die Entwicklungsstufe, auf der sich andere Völker, insbesondere die* mittel afrikanischen befinden, erfordert, daß der Mandatar dort die Verwaltung dos Gebietes übernimmt.“ Im englischen Text heißt es jedoch „daß d e r M a ti d a t a r verantwortlich für die. Verwaltung des Gebietes sei n m u ß“ („... that the Mandatory must be rosponsible for the administration of the territory.“) Kinder - Sommerparadies in Sauerbrunn, große moderne Villa inmitten eines auf einer Anhüho gelegenen ausgedehnten (12.000rn*) parkühnlichen Gartens, vorzügliche Verpflegung und liebevollste Behandlung, ärztliche Aufsicht, Spiel und Spork, Badegelegenheit, eventuell Nachhilfeunterricht. Anfragen A 30-5-42 und A 37-1*63 V. Bezirk, Bachorgasse 17 4 ganztägig Wenn Avir nun den Mandatsvertrag über Palä-tina zur llaiul nehmen, so linden Avir zu unserer rl>errascdinng in seiner Einleitung die Worte. ..daß der vorerwähnt'' Artikel 22 (i? 8) versieht, daß der Umfang der Autorität. Kontrolle und Verwaltung, der von der Maiidatarmaeht ausgeübt werüeti «oll •— — von dem Rat de.s Völkerbundes ausdrücklich festgelegt Averden soll...“ Artikel .1 Ine 3 des Palästina- Mandates besagen nun weiters: „Artikel 1: Der Mandatar soll alle Vollmachten der Gesetzgebung und Verwaltung besitzen, soweit sie nicht durch die Bestimmungen dieses Mandates beschränkt werden.“ „Artikel 2: Der Mandatar soll dafür v e r a n t w o r 11 i c h s e i n, daß das Land unter solche politische, administrative und wirtschaftliche Bedingungen gestellt Avird, welche die Errichtung der jüdischen nationalen Heimstätte, wie in der Einleitung niedergelegt, und die Entwicklung von S e 1 bs t verw:d t,u ngs iin>ti tu lionen so w i e d i e Wahrung* der bürgerlichen und religiösen Rechte aller Einwohner Palästina«, ohne Unterschied der Rasse und Religion, sichern." „Artikel 3*. Der Mandatar soll, soweit die Umstände dies erlauben, die lokale Selbstverwaltung fördern.** Aus den vorgenannten Artikeln 1 bis 3 des Mandatsvertrages über Palästina ergibt sich daher im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Artikels 22 des Völkerbundpaktes folgendes: 1. England hat das Palästinamandat erhalten, um die Errichtung einer jüdischen nationalen Heimstätte in Palästina zu sichern. 2. PalästinaisteinA -Mandat. England hat daher gemäß Absatz 4 des Artikels 22 des Völkerbundpaktes nur die „Verwaltung des Mandats bis zu dem Zeitpunkte zuleiten, wo es imstande sein wird, sich selbst zu leiten.“ 3. Die hi der Präambel des Mandatsvertrages enthaltene Berufung auf Art. 22, § 8, des Völkerbundpaktes und die Bestimmung des Art. 2 des Mandatsvertrages, daß England für die politischen Bedingungen Palästinas in dem Sinne verantwortlich sein soll, wie dies bei den B-Mandaten zutrlift, stehen mit den Bestimmungen des Art. 22, Absatz 4, des Völkerbundpaktes über die A-Mandate i m Widerspruch. 4. Aus Artikel 3 des Mandatsvertrages ergibt sich im Zusammenhang mit Artikel 1 des Mandatsvertrages, daß der Mandatar nur das Recht hat „soAveit die Umstände dies erlauben, die lokale Selbstverwaltung zu fördern.“ Da Artikel 3 des Mandatsvertrages von lokaler Selbstverwaltung spricht, so ergibt sich daraus, daß die im Artikel 2 angeführten „Selbstverwaltungsinstitutionen“ nur als solche interner Natur (zum Beispiel in religiösen Angelegenheiten) verstanden werden können. Andernfalls wäre ja Artikel 3 überflüssig. Das zulässige Ausmaß von Selbstverwaltungslnstitutlonen, die über den Kreis der jüdischen Bevölkerung hinaus wirken können, ist daher durch Artikel 3 auf „lokale Selbstverwaltung“ beschränkt. England ist daher rechtlich nicht in der Lage, unter Überschreitung der ihm laut Artikel 1 des Mandatsvertrages erteilten Vollmacht, Palästina e i n e n G esetzgebenden Rat, also eine über die lokale Selbstverwaltung hinausgehende, den politischen Status des ganzen Landes einschneidend beeinflussende Institution aufzuoktroieren. Auch der Völkerbund ist hiezu ohne vorangegangene Abänderung des Art. 22 des Völkerbundpaktes und der Artikel 2 und 3 des Mandatsvertrages rechtlich nicht befugt. Sonderzug nach Polen-Czernowitz am Sonntag, den 14. Juli, 810 Uhr vormitt., Nordbahnhof Letzter Anmeldetag heute Fteitag „FraiKopol", III.« Rennwes 1 Tel .u.litü Inland^ Das Wahlresultat in Österreich Dir Hauptwahlkomniission bat ihre Arbeiten nahezu beendet. Die Mnndatsverteibtng stellt bereits fest. Es erhalten: Weltverbaml der Allgemeinen Zionisten: 3 Mundato (Dr. G r li n b a u m, Sophie L ö w u n li e r /, Dr. K r e y). Judenstaatspartei: 1 Mandat (Ing. 8 t: r i C k e r). Arbeitendes Palästina: 2 Mandate (Dr. X o k a 1, Dr. B 1 o <• h). Radikale: 1 Mandat. (Dr. P 1 a. s e li k e s). Allgemein zionistische Zertifikatwerber wenden sieh, falls sie Chaluzim sind, an den Ueebaluz llaklal Zioiii. Wien. II., Innstnßo Nr. ß. alle anderen durch ihre Bezirkssektionen (Ortsgruppen usw.) an die Alijahkommiesion der Allgemeinen Zionisten. II a n d we r k e r m olden sic li b e i d e r II a. n d w e r k e r g mp p o i h r e r B ez i r k s s e k 1 i o n (B a a 1 e h M i k z o a h), die «io ebenfalls der Alijakommistsion zur weiteren Evidenzhaltung vur.-chlägt. Es sind also alle Interventionen in Zertiiikatsangelegenheiton, soweit «io nicht chalitzlsche Personen betreffen, a u es s c li 1 ie ß 1 i c h an die zionistischen Bezirktsseklionen, beziehungsweise Ortsgruppen zu richten und werden dort an die Alijahkomiüiseion Allgemeiner Zionisten weitergeleitet, Donnerstag, den 18. d. M., um Uhr abends veranstalten <ltie Handwerkergruppen innerhalb des Zionistischen Landesverbandes (Baaleh Mikzoah) im Saale des Zionistischen Büros, Wien, I., Marc-Aurel-Straße 5, eine Besprechung, bei der Herr Ing. Berthold Lieh“ ten stein über „Die Aufgaben des jüdischen Handwerkers in Palästina“ referieren wird. Auskünfte über Reisen nach ÖLEN erteilt Dr.S.TOCKER nunmehr: Wien, IX., Liechtensteinstraße 2 * Tel. A 14-504 Herzt* und Blallh-Feier der Wiener Kultusgemeinde Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien veranstaltet aus Anlaß des Todestages Theodor H e r z 1 s und gleichzeitig anläßlich der ersten Wiederkehr des Todestages Chaim Nachman B i a 11 k s am 21. Juli 1935 im Stadttenipel, I., Seitenstettengasse 4, im Anschluß an den Abendgottesdienst eine Feier, bei welcher Herr Oberrabbiner Dr. Feuchtwang die Gedenkrede halten wird. ABnAZId oriklM Pension Weiss früher Laurana Terrassen, Zimmer mit Meeraussicht. Bestrenommierte Küche. Schattiger Garten Zeitgemäße Preise An die Misrachl*Wähter Der Mifsrachi-L:inde«verban(l für Österreich in Wien richtet, an seine Wähler die folgende Kundgebung: „Wir fühlen uns veranlaßt, allen Freunden und Gesinnungsgenossen, die uns mutvoll und unentwegt ihre Stimme zuwandten, auch auf diesem Wege unseren innigsten Dank zu zullen. Der „Misraehi“ hat relativ den schünstou Erfolg, weil er seit der Kongreßwahl vom Jahre 1933 soino Stinmienzahl fast verdoppelte und volle 1.00% seiner Schekel zahl er zur Urne brachte, welcher Umstand den thoratreuon Zionisten das Mandat auf der Weltwahlliste sichert. Der Kampf ist vorüber und wir wollen hoffen, daß wir am Kongreß in Luzorn mit Hilfe aller bürgerlich eingestellten Parteien unsere religiösen Postulato, ohne deren Erfüllung der Aufbau des Heiligen Landes unmöglich erscheint, auch zum Siege fülireu .werden.“