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Die Stimme · 1935-05-14 · Heft 449 (14.5.1935) · page 4

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Journal
Die Stimme
Volume
8 (1934-1935)
Issue
Heft 449 (14.5.1935)
Date
1935-05-14
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seit« 4 Oll STIMMI Kr. 410 — 11. Mai 1035 Loosli setzt die Abrechnung mit Fleischhauer fort Bern, 10. Mai. Dur rum Gericht bestellU* Exporte Loosli. dessen Ausführungen wir /.u einem großen Teil bereits veröffentlicht halten, leitet«* seine Ausführungen mit einer persönlichen Erklärung ein, die Sensation hervorrief. Er sagte unter au lerem: Erstens: Im März, d. J. verlangte der Experte der Beklagten (Fleischhauer), daß ihm die mir von der russischen Regierung sowie von der russischen Emigration in Paris anvertrauten Akten aus dem Zentro- Arohiv in Moskau und dem Privatbesitz der Zeugen M i 1 j u k o w, S 1 i o s b e r g, N i k o 1 a j e w s k v. S w a t i k o w und B u r z e w zur Kenntnisnahme ausgcliefert werden. Das Gericht, war nicht in der Lage, diesem Ersuchen Folge zu geben. Eine prozeßrechtliehe Pflicht, diese Urkunden anderswo als in der Hauptverhandlung selbst, wo sie allen Beteiligten zur Einsicht zur Verfügung stehen, aufzulegen, besteht nicht. Mir wurden die Akten aus dem russischen Zentro-Archiv unter der Bedingung anvertraut, daß ich sie nur in d e in uns hier beschäftigenden Strafh a n d e 1 vor w e n d e und außerhalb de Prozesses, namentlich publizistisch, keinen Gebrauch davon um che. Folgendes tritt hinzu: Die g e r i c h t s notorischen Tathandltingen der Nationalsozialisten in der Schweiz, insbesondere der auf offener Straße erfolgte Aktenraub letzten Jahres, begangen an dem freimaurerlschen Meister vom Stuhl, Kaufmann D e n n e r in Zürich, der im „Völkischen Beobachter“ vom 25. März 1935 offen und hämisch eingestandene A k t e n d i e fast a h 1 auf dem Bureau des bernlschen Rechtsanwalts Dr. B. L i f s c h 11 z sowie der neuliche Menschenraub in Basel, dem der Journalist J a c o b am 9. März dieses Jahres zum Opfer fiel, lassen erkennen, wessen man sich von dieser Seite allenfalls zu versehen hat. Sie werden es daher begreiflich Anden, wenn ich Sie bitte, und beantrage, es möchten alle zweckmäßigen Vorkehrungen getroffen werden, die dazu geeignet sind, eine Entwendung, eine Beschädigung oder eine Zerstörung der erwähnten Akten zu verunmöglichen. Die „Protokolle“ in Deutschland schon wieder gefälscht Im weiteren Verlauf seiner Darlegungen machte Herr L o o s 1 i die folgenden Mit teilungen: In Nr. 62 des ..Börsenblattes für den deutschen Buchhandel” vom 14. März 1935 Seite 1179, erschien eine Anzeige der Neuauflage der „Protokolle Zionß“ unter Berufung auf die jetzt wieder a-ufgenoimnene Prozeß Verhandlung. In Nr. 74 desselben Blattes erschien ein Inserat: „Die Protokolle Zions“, neu aus dem Russischen übersetzt und mit Dialogen in der Unterwelt verglichen“, in dem folgende Stellen Vorkommen: „Derbe vorstehende Wiederbeginn des Berner Prozesses;wird die höchste Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit erregen. Wir sind in der Lage, Ihnen schon heute mit der Neuausgabe 'der Protokolle den wesentlichen Kern des aufsehenerregenden Gutachtens (Fleischhauers) zum Prozeß zur Verfügung zu stellen. Es geht um die Enthüllung der letzten Wahrheit über dieses furchtbare Dokument des jüdischen Weltherrscliaftsstrebens... Am 3. April gelangen die ersten 10.000 Exemplare zur Auslieferung.“ Gestützt auf diese Ankündigung bestellte ich, Loosli, mir bei meinem Buchhändler die angekündigte Neuauflage der sogenannten „Protokolle Zions“, die am 8. April in meinen Besitz gelangte. Nachdem ich von ihnen Kenntnis genommen hatte, sah ich mich zu folgenden Feststellungen gedrängt: A. Der in dieser Neuausgabe der „Zionistischen Protokolle“ gebotene Text entspricht in keiner Weise dom früheren, in demselben Verlage erschienenen Wortlaut, sondern weicht durchgehend, oft recht j willkürlich davon ab, so daß wir uns einer geradezu neuen Fassung besagter Schrift, einer Neufälschung der früheren A u s g a b e cler „Zionistischen Protokolle“ des Hammer* Vc r- 1 a g e s, gegenübergestellt finden, die ebenfalls Anspruch auf Echtheit erhebt. B. Die Einführung in diese Schrift, Seite 3 bis 12, enthält zusammenfassend die Ausführungen und Postulate des Gutachtens der Beklagten und die deutlichen Fingerabdrücke seines Urhebers (Fleischhauer). Das nun qualifiziert sioh als ein Versuch, die Öffentlichkeit für die Auffassung des Gutachters der Beklagten zu gewinnen, sie entsprechend zu beeinflussen und obendrein ein Geschäft daran zu machen. Das nun in einem Strafprozeß, der noch anhängig ist, weil er noch nicht fertig verhandelt wurde und sein Urteil noch aussteht. C. Auf Seite 80 besagter Neuausgabe der sogenannten „Protokolle Zions“ lese ich im Nachtrag unter anderra: Die wichtigsten Schriften über die Judenfrago sind: Ulrich Fleischhauer: „Die echten Protokolle der Weisen, Gutachten im Berner Prozeß. U. B o d u n g Verlag, Erfurt.“ Ich stelle fest, daß der U. Bod u li g Verlag der Verlag des Gutachters der Beklagten ist; ferner daß die Ankündigung seines Gutachtens in dem uns derzeit beschäftigenden Prozesse im Buchhandel einen weiteren Beweis dafür erbringt, daß besagtes Gutachten vor allen Dingen als antisemitische Werbeschrift von allem Anbeginn an sowohl gedacht als abgefaßt und nunmehr veröffentlicht ward, bevor unser Strafprozeß abgeschlossen und seine Berufungsfrist abgelaufen ist. Hast du schon deinen Schekel? Schluß der Schekel-Aktion: 31. Hai! die das neueste Material zu dieser Frage bildet, —, filr die Fülsehungsarbeit haben benutzen lassen. Zusammenfassend und unter nochmaliger Berufung auf die geheimen Akten cler zaristischen Regierung sowie di< erdrückenden Zeugenaussagen im Berner Prozeß kommt Loosli zu dem zwingenden Schluß, daß der Beweis für die Fälschung der „Protokolle“ einwandfrei erbracht ist. In einer längeren Untersuchung weist Loosli hierauf nach, daß zwischen J u d e n u n d F r e i in a u rem, die ihrerseits im entferntesten nichts Unzulässiges erstreben, keinerlei Z u s a in m e n h ä n g e he stehen, nicht einmal zwischen den jüdischen Bne-Brith-Logcn und den Freimaurern Auch hier ist alles, was die Antisemiten behaupten, Phantasie und Fälschung. Das Gutachten Fleischhauers Schundliteratur In seinen weiteren Ausführungen setzt ich Loosli kritisch mit den Methoden der Antisemiten, wie sie ira Gutachten Fleischhauers wiederkehren, auseinander. Man bringt keine Urkunden, nur belanglose Äußerungen meist unverantwortlicher Schriftsteller, und man zitiert willkürlich, reißt Gedanken aus dem Zusammenhang und bis zu schweren Fälschungen. Aus dem Gutachten Fleischhauers nimmt Loosli beispielsweise die Behauptung heraus, Jean Ja« r&s sei Jude gewesen und habe R a p p o p o r t geheißen, um damit die beliebte Methode der Antisemiten zu illustrieren, ihnen unbequeme Persönlichkeiten „nachträglich zu beschneiden“. Fleischhauer entwickelte überhaupt eine „Beschneidefreudigkeit“, um die ihn mancher Rabbiner beneiden dürfte. Sein Gewährsmann Theodor Fritsch, den er als seinen Freund und edelsten Menschen bezeichnet habe, sei alles eher als ein Ehrenmann gewesen, — wenigstens nach der Auffassung der Gerichte im ehemaligen „westeuropäischen“ Deutschland, die Fritsch ungezählte Male wegen Verleumdung, Beschimpfung, Gotteslästerung unter anderem auch, auf Klage von Schacht, wegen der Behauptung, die Reichsbank sei eine Falschmünzerei, verurteilt haben. Erlaubt scheint diesen „Ehrenmännern“ alles, was dem Antisemitismus nützt, wahr alles, was man den Massen, die die Unterlagen nicht nach prüfen können, auf dem Wege der Gleich- und Tiefschaltung suggerieren kann. Ein Fälscher beruft sich auf den andern. „Grattez l’antisemito et vous trouverez le fausseur!“. Das Gutachten Fleischhauers lehnt. Loösli schärfstem* ab. Es ist überhaupt, kejn Gutachten, sondern eine a n 15 s c m i t i s e h e P r o p n g a n d a s e h r i f t. Das Gutachten ist im höchsten Grade unwissenschaftlich. Durch die Fülle des Materials sucht, es das Unwissen zu vertuschen und auf Nebenfragen abzulenken, wobei ee darauf ausgoiht, Verwirrung zu stiften und die alten Ladenhüter nach Bedarf immer wieder her vorzuholen. Der Hauptkniff besteht darin, dio Echtheit der „Protokolle“ aus dem Inhalt eben dieser „Protokolle“ zu beweisen. Das etuehten stützt sich zudem auf die arische R a s s o n I e h r e, die alles weniger als wissenschaftlich ist, sondern höchstens Objekt der Wissenschaft, nämlich der Psychiatric und der K r i m i n alogic sein kann. Dem Gutachten Fleischhauers fehlt eben zudem jede Spur sachlicher Billigkeit, die als Grunderfordernis von einem Gutachter, bei aller Zubilligung seines eigenen Standpunktes, gefordert werden muß. In der Art der nationalsozialistischen Hetzer, insbesondere eines Streich e r, wird jeder einzelne Jude, jeder einzelne Freimaurer für die einer jüdischen Persönlichkeit unterschobenen Taten verantwortlich gemacht. Fleischhauer hat mit nicht nachprüfbaren Urkunden gearbeitet und auch dort die Wahrheit nicht mitgeteilt, wo diese festzustellon leicht gewesen wäre. So hat er beispielsweise behauptet, JolysVater habe einen jüdischen Vornamen — Lambert — gehabt, während bekannt ist, daß katholische Heilige und Geistesfürsten, hohe französische und italienische Adelige diesen Namen getragen haben. Was das Gutachten über den angeblichen Freimaurerkongreß in Basel ausführt, muß, solange die Be-« weise nicht erbracht werden — und sie können eben niemals erbracht werden —s als plumpe Entstellung der Wahrheit qualifiziert werden. Der gerichtliche Ex-* perte kommt daher zum Ergebnis; Das Gutachten Fleischhauers Ist den antisemitischen nationalsozialistischen Kampfesweisen bis In alle Einzelheiten treu geblieben. Es ist daher ebenso wie die „Protokolle“, die wenigstens die innere Geschlossenheit vor ihm voraus haben, selbst als Schundliteratur, nämlich als eine gewissenlose Werbeschrift zu bezeichnen. Ihr Inhalt und ihre Schlußfolgerungen müssen auf das entschiedenste abgelehnt werden. Die „Protokolle“ — nationalsozialistische Richtschnur )) Am Mittwoch setzte Loosli seine Ausführungen fort Er führte aus: Die „Protokolle“ haben den Nationalsozialisten, so insbesondere Hitler in „M ein Kampf“, gewissermaßen als ein Handbuch des praktischen Nationalsozialismus vorgeschwebt, und in der Tat werden die „Protokolle“ heute von niemandem so sklavisch befolgt wie v o n den Nationalsozialisten. Sogar der 30. Juni, die Ermordung der früheren Freunde Hitlers, ist in den „Protokollen“ vorgesehen. Auf jeden Fall haben die „Protokolle“, was sehr aufschlußreich ist, nicht den Juden, sondern den Antisemiten genützt. Im weiteren kehrt Loosli nochmals in die Fälseherwcrkstätte, die russische Ochrana, zurück und deckt die Gründe auf, die Ratschkowsky veranlaßt haben, dieses antijüdische und autifreimaurerischo Pamphlet zu fabrizieren. Er bezeichnet Ratschkowsky auf Grund eingehender Studien und in Übereinstimmung mit den Memoiren des ehemaligen Chefs der Ochrana Gerassimow als einen verbrecherischen, rücksichtslosen Streber, der sogar der Beteiligung an der Ermordung P1 e h w e s, dio vielleicht seinem Gehirn entsprungen ist, und der Mitwirkung in der Dreyfus-Affäre verdächtigt wurde. Neben dem Buch von Joly dürfte Ratschkowsky den Roman von Goedscho und wahrscheinlich auch das sogenannte „Edikt von Konstantinopel«, das ebenfalls als Fälschung entlarvt ist — Lossli verweist liier auf dio soobon erschienene Schrift von Dr. D. Farbstoin, Looslis Schlußfolgerungen Am Donnerstag, den 9. d. vormittags,, formulierte Loosli die Schlußfolgerungen J aus seinem Gutachten. Zur Beantwortung der Expertenfrage n des Gerichtspräsidenten erklärto er: Die erste Frage: „Sind dio Protokolle der Weisen von Zion‘ eine Fälschung?“ ist mit einem J a zu beantworten. Die Unechtheit der „Protokolle“ ergibt sich aus ihrer Form, aus ihrem Inhalt und aus ihrer Entstehungsgeschichte. Der Form nach stellen sie überhaupt koino Protokolle dar, sondern eine R e i li o v o n 24 V o r t r ä g o n. Es gebricht ihnon rein formell an einer für eine dorartigo Urkunde unerläßlichen Zielstrebigkeit und Zweckmäßigkeit. Sio sind also schon um ihrer Form willen nicht ernst zu nolim en. Was für dio Form gesagt wurde, gilt a u o h für den Inhalt. Alles ln dieseu Protokollen ist wirr durcheinandergeworfen, so daß sie für eine „Verfassung“ keineswegs geeignot wären. Der sachliche Inhalt der „Protokolle“ umfaßt so weite Fragen, daß auch ihre von den Echtheltsbefttrwortern behauptete Entstehungsgeschichte an sich ein wesentnäm* sachliches Merkmal der Fälschung, lieh der zeitlichen und liehen Unmöglichkeit, aufweist. Der Zionistenkongreß 1897 in Basel hat drei Tage gedauert. Die „Verschwörer“ sollen außer zu diesen Beratungen noch zu 24 Geheimsitzungen in diesen drei Tagen zusammengetreten sein. In diesen Geheimsitzungen wäre es praktisch unmöglich gewesen, so bedeutsame, für die Judenschaft der Welt verbindliche Dinge zu beschließen. Diese Sitzungen hätten nicht einmal zur Aufstellung von verbindlichen Satzungen eines Sportvereins ausgereicht. Dio zweite Frage: „Sind die Protokolle o i u Plagiat?“ beantwortet Loosli ebenfalls mit einem J a. Dio Fälscher haben sich nicht einmal dio Mühe genommen, ihre Quolloutoxto auch nur formell dermaßen umzuschreibon, daß ihre Horkunft in vielen Fällen nicht ausdrücklich wörtlich uachgewiosen worden könnto, was namentlich bei iliror Benützung der „Dialoguos“ von Joly der Fall ist. 1 Die dritte Frage: „Welches sind die Unsere Parole Verdoppelung der Allgemein-Zionistischen Schekalim I

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