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Die Stimme · 1935-03-15 · Heft 434 (15.3.1935) · page 2

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Journal
Die Stimme
Volume
8 (1934-1935)
Issue
Heft 434 (15.3.1935)
Date
1935-03-15
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Sette 2 DIB STIMME Nr. 434 — lS.März 1985 Vaida Numerui dausus-Propaganda Bukarest, 11. März. (2. T. A.) Der ehemalige Ministerpräsident Doktor 'Alexander Vaida Voevod, der zur Zeit eine Propagandatournee durch Siebenbürgen absolviert, um für die Einführung eines g egen alle Minderheiten gerichteten Numerus clausus in sämtlichen Zweigen des öffentlichen und Wirtschaftslebens Stimmung zu machen, benutzte eine Versammlung in Timisoara (Temesvar), um seinen Standpunkt in der Judenfrage zu präzisieren. Er erklärte, daß er die Juden als eine nationale Minderheit betrachte. Er achte und schätze diejenigen Juden, die sich zum jüdischen Volke bekennen, und verachte alle jüdischen Assimilanten, die sich als Rumänen, Magyaren usw. bezeichnen. Der Antisemitismus werde erst auf hören, wenn die Juden die Tatsache anerkennen, daß sie Juden sind. Die Äußerung des früheren Ministerpräsidenten erhält einen besonderen Beigeschmack dadurch, daß sie im Zusammen hang mit der Numerus-cIausus-Propaganda getan wurde. Ihr gegenüber muß darauf hin gewiesen werden, daß in Rumänien diejenigen Juden, die sich zu einer anderen als der jüdischen Nationalität bekennen, ohnehin nur eine Minderheit bilden. Ein großer Teil der rumänischen Juden gehört der Jüdischen Reichspartei an, aber auch diejenigen Juden, die eine besondere jüdische Partei ablehnen und allgemeinen rumänischen Parteien anhängen, betonen in der Regel stets neben dem konfessionellen auch den ethnischen Charakter der jüdischen Gemeinschaft. Das aufrechte nationale Bekenntnis der Juden in der Bukowina zum Beispiel hat es nicht verhindern können, daß gerade in dieser Provinz die antisemitische Propaganda besonders scharfe Formen annahm. Der Antisemitismus in Rumänien verfolgt die Taktik, einerseits eine Verbeugung vor den volksbewußten Juden zu machen, ihnen aber anderseits politische „Selbstisolierung“ oder „zentrifugale Tendenz“ vorzuwerfen. bebot* 3Uflen qB ßrfriidjimßSßeiränf f Jorga gegen Vaida In einem der „Dimineatza“ gegebenen Interview erklärte der frühere Ministerpräsident Professor Jorga, er sei der Ansicht, daß der „Numerus valachieus“, für den sich Vaida Voevod einsetzt, ein Phantasieprodukt des Herrn Vaida und nicht anwendbar ist. Die gleiche „Dimineatza“ veröffentlicht ein Interview mit dem Dekan der Czernowitzer Advokatenkammer Prof. Dr. Constantin Radulescu, der den Numerus clausus als verfassungswidrig erklärt, der auf keinen Fall in Rumänien anwendbar sei. Weiters erklärt er, daß, wenn das System der Proportionalität einmal angewendet wird, es für alle Gebiete gelten müßte. Dann würden auch die Minderheiten damit zufrieden sein, die sich dem Advokatenberuf deshalb zuwenden, weil die öffentlichen Stellen für sie ganz versperrt sind. Zum Schluß sagt Radulescu, die Numerus-cIausus-Propaganda führe zu Verfeindung der Rassen und zu leidenschaftlichem Haß in dem Lande, in welchem die vier Millionen Minderheiten den Ausbruch einer Bartholomäus-Nacht fürchten könnten. Juden Rumäniens appellieren an den König Bukarest, 11. März. (2. T. A.) In Anbetracht der bedrohlichen antijüdischen Bewegung im ganzen Reiche haben sämtliche jüdischen Parteien in der hauptstädtischen Presse einen sehr eindringlichen Appell an das öffentliche Gewissen veröffentlicht, in welchem die Juden Rumäniens Schutz für ihre wohlerworbenen Rechte fordern. ln einer Versammlung der Zentralrepräsentanz der Union rumänischer Juden wurde eine Resolution angenommen, in der an den König der Appell gerichtet wird, im Sinne der Politik des verstorbenen Königs Ferdinand für die Wahrung der Rechte der Juden Rumäniens einzutreten. Italienische Mahnung an Rumänien Rom, 12. März. (2. T. A.) Die einflußreiche italienische Wochenschrift für Außenpolitik „Affari Esteri“ befaßt eich unter der Überschrift „Antisemitismus in Rumänien“ mit der neuen NumeruscIausus-Propaganda und führt unter anderem aus: „Falls Rumänien den Weg des Antisemitismus einschlägt, könne dies für das Land, im Hinblick auf die Zahl und Wichtigkeit des jüdischen Elements in Rumänien, schwerwiegende Konsequenzen nicht allein im Inland, sondern auch im Ausland haben und ihm die Sympathien rauben, die es unter manchen größeren und kleineren Völkern besitzt.“ Vaida Voevod abgesetzt Bukarest, 13. März. (2. T. A.) Der Exekutivausschuß der Nationalen Bauernpartei hat Vaida Voevod von der Funktion des Obmannes der Organisationen der Bauernpartei in Transsylvanien und im Banat enthoben. Die Funktion wurde provisorisch dem Parteivorsitzenden IVlihalacbe übertragen. Durch diese Änderung hat die Nationale Bauernpartei die Kampagne Vaida Voevods für die Einführung des Numerus clausus Im sozialen Leben Rumäniens verurteilt. Die arische Großmutter auf der Leinwand Man hörte in letzter Zeit mit einiger Genugtuung von dem bemerkenswerten Aufschwung der österreichischen Filmproduktion. Der feine, kultivierte Geschmack der Wiener Theaterschule, das hohe Niveau österreichischer Schauspielkunst, die Auslese hervorragendster Darstellereusemble® —■ all das zusammen trug nicht unwesentlich zu dem mit Recht über Österreichs Grenzen hinausreichenden Ruhm der jungen, aufstrebenden österreichischen Filmprodiiktion bei. Ein flüchtiger Vergleich zwischen den Schöpfungen dieser jungen österreichischen Filmproduktion und den Werken von Neubabelsberg, die in den letzten zwei Jahren auf den Filmmarkt gekommen sind, fiel in der Qualität und im inneren künstlerischen Wert zweifellos zugunsten der österreichischen Produktion aus. In der Tat haben die wenigen Filme, die in Österreich zur Gänze produziert worden sind, sich durch ihren hohen künstlerischen Weit den' Film/markt fast der ganzen Weit erobert. So weit, so schön. Es darf in diesem Zusammenhang vielleicht nur noch daran erinnert werden, daß an der Wiege der jungen österreichischen Filmproduktion als Initiator und Propagator österreichischer Filraprodukte kein anderer als der jüdisch-amerikanische Fllmfaehmann L ä m m 1 e stand, der mit dem Bundeskanzler Dr. Dollfuß noch knapp vor seinem Tode üheT diese Aktion ausführlich gesprochen hat. Die österreichische Filmproduktion als Schöpfung«- und Arbeitsstätte in einem Staate, in dessen Verfassung das Prinzip der Gleichberechtigung aller Staatsbürger verankert ist, hat selbstverständlich ihre Arbeit nur nach rein künstlerischen und geschäftlichen Prinzipien zu führen. Sollte man meinen. Daß dem nicht so ist. daß sich hier im stillen ein Prozeß abspielt, von dem heute nur Eingeweihte wissen, der aber auf alle Fälle krassest im Widerspruch mit der Verfassung dieses Staates, steht-, von dem diese junge Produktionsstätte vielfach materielle und moraliche Förderung erheischt, soll im folgenden demonstriert werden. Die Gleichschaltung der österreichischen Filmindustrie OK GASTSTÄTTE FÜR JEDERMANN lKärlnerslrafce Nr 61 Besitzer Otto Kaserer WIENER RATHAUSKELLER volkstümliche Preise in allen Lokalitäten Wien vor 400 Jahren Allabendlich Original Wiener Musik und Gesang Inhaber Olto Kciserer Wir haben vor kurzem an dieser Stelle in einem Artikel „Amerikanische Filme“ darauf hingewiesen, wie sehr im Gegensatz zum Aufschwung des französischen und jetzt besonders des amerikanischen Films, immer mehr ein Rückgang de® deutschen Films zu konstatieren ißt. Als Motiv war nicht zuletzt der Umtand angeführt, daß die For derung nach der arischen Großmutter auf der Leinwand, die Eliminierung aller nicht arischen Künstler diesen Tiefstand herbei führen mußte. Die Sorge um den deutschen Film, di© überlassen wir natürlich gerne Herrn Goebbels und Konsorten. Wir können auch nichts dagegen unternehmen, daß auch im Film, ebenso wie im Theater des Dritten Reiches, weder der jüdische Regisseur, noch der Schauspieler, noch der Statist, sofern sie Juden oder jüdischer Ab stammung sind, etwas zu suchen haben. Wogegen wir aber mit aller Schärfe Stellung nehmen müssen, ist: gegen die Verpflanzung dieser rassischen Tendenzen aus dem Dritten Reich in die Produktionsstätte des österreichischen Films. Was ist ein österreichischer Film? Da® soll kurz und bündig in aller Klarheit und Offenheit gesagt werden. Die Fangarme des Propagan daministerkuns auB der Wilhelmsstraße in Berlin reichen, wie sich es nunmehr klar heraußstellt, bis in die Ateliers von Sievering. Wir halten un® an den folgenden Tatbestand. In Österreich ist in letzter Zeit eine Reihe von Filmen als „österreichische Produktion“ hergestellt worden, die, wie bereits erwähnt, durch ihren hohen künstlerischen Wert sich den Fiimmarkt des Auslandes erobert haben. Die künstlerische Seite diese® Falles interessiert uns hier nicht, wohl aber die politische. Und daß es da eine politische Seite gibt, steht außer Frage. Diese Österreichischen Filme wurden strikte nach den in Deutschland geltenden Prinzipien in bezug auf Zusammensetzung des Spielerensembles, Regiestab und Komparserie gedreht. Die Produzenten, nicht ßolten mit jüdischem Kapital, sind gezwungen, sich ebenso strikte dem Propagandaministerium in Berlin zu fügen. Sie sind dazu gezwungen — denn sonst droht ihnen der Verlust des deutschen Filmmarktes. Mit anderen Worten: Deutschland läßt die für österreichische Filme bestimmte Kontingentierung nur unter der Bedingung zu, wenn es seinen rassischen Einfluß auf die gesamte Entstehung und Schaffung des betreffenden Filmwerkes hat. Die Produzenten beweisen die bemerkenswerte Charakterfestigkeit — von den jüdischen Verleihern, die oft ge zwungen werden, auch rein arische deutsche Filme zu verleihen, darf man freilich diese Charakterfestigkeit nicht verlangen —, indem sie sich glatt dem Goebbelscihen Propagandammisterium fügen. Es ergibt sich daher das Kuriosum, daß in Österreich, wo das Prinzip der jüdischen Gleichberechtigung gilt, in einem Zweige diesmal in einem Zweige der Kunst — Juden ans rassischen Gründen außgeschaltet wer den. Diese Filme, mit dem Firmenstempel „Österreich“ versehen, fanden ihren Weg ins Ausland — dies muß noch einmal festgelial ten. werden — trotz ihre® künstlerischen Wertes doch nicht ausschließlich ihrer künstlerischen Seite wegen, sondern als Produkte eines aufstrebenden österreichischen Willens. Das Ausland kannte diese Fäden und Bindungen zwischen dem Propaganidaministerium Berlin und den Wiener Produktionsstätten nicht. In den letzten Tagen sind nun die Verhandlungen zwischen den österreichischen Film- Produzenten und ihren deutschen Kollegen zu einem Abschluß gekommen, deren Ergebnis unsere vorstehenden Ausführungen zur Gänze bestätigen. Es soll bei dieser Gelegenheit nicht unerwähnt bleiben, daß dieUngarn,dieebenfallsvorkurzem ähnliche Verhandlungen mit den deutschen Filmstellen zu Ende führten, mit weit mehr Energie und auch mit mehr Erfolg ihren Standpunkt dahingehend durchzusetzen vermochten, daß der Einfluß dor deutschen Filmstätten' schon bei Wien aufhört. Die ungariscmn Film- Billige Sonderfahrten nach POLEN Abfahrten am 17., 23., 28. März 1935 Rückkehr am 15. April 1935 Anmeldungen und Auskünfte „F r a n c o p o I*. HI,, Rennweg 1 (Tel. U 16-4-00). Anmeldungen und Auskünfte Novd. Reisebüro, I., Graben 10 (Tel. R 26-0-92). Produzenten haben sich nämlich im Bewußtsein ihrer Stärke das Besetzungsrecht ihrer Filme Vorbehalten, und evs wird nicht allzu lauge dauern und der Herr Goabbel® wird sich — die F r a nz i s k a Gaal auch in Berlin gefallen lassen müssen. Den Österreichern ist dieser Erfolg versagt geblieben. Wir wissen allerdings auch nicht, inwieweit sich die österreichischen Produzenten in dieser Frage Tan einen Erfolg bemüht haben. Eine Aufklärung von dieser Beite wäre a.m Platze. Inzwischen aber hat auch da® Ausland Wind bekümmern, und was wir hierzulande noch vor ganz kurzer Zeit kaum für möglich hielten, ist nach der Anslandspresse zur hundertprozentigen Gewißheit geworden. Das in FUmfragen immer zuverlässige Prager Faeliblatt, die „Internationale Filmschau“, gibt in seiner Nummer vom 2. März den Inhalt dieses Vertragspassus folgendermaßen wieder: „Die österreichischen Filmproduzenten haben sich verpflichtet, keinen Film zu unterstützen, dessen Inhalt oder dessen Besetzung in Deutschland unwillkommen sein könnt e.u Da® Blatt fügt selbst den Kommentar hinzu, daß es jüdischen Fölmsohausplelern — und zwar nicht nur Reichsdeutschen, sondern auch Österreichern — nun überhaupt nicht mehr möglich sein werde, in Wien zu filmen. Hiezu macht die Prager ,,Selbstwehr“ folgenden bemerkenswerten Kommentar, den wir hier wörtlich wiedergeben wollen: „Es ist zweifellos, daß diese® Abkommen den Garantien de® Vertrages von St. Gerraaiti wider-: spricht, die jede derartige Diskriminier rung verbieten, und es dürfte in diesem Zusammenhang interessant sein, ob eine private Vereinigung von Handeltreibenden durch private Abmachung mit dem Ausland international garantierte Grundgesetze de® österreichischen Staates ausdrücklich fürsichaufheben darf, das heißt ob sie sich grundsätzlich und kontraktlich, der Fremden, den international garantierten Grundsätzen des eigenen Staate® widersprechenden Gesetzgebung eine® Nachbarlandes unterwerfen durfte. Das ist, jenseits der faktischen allgemeinen Wiener antisemitischen Praxis immerhin eine prinzipielle völkerrechtliche Frag e.“ Das jüdische Publikum in Wien ist keine Quantvte negligeable unter den Kinobesuchern und es verlangt Aufklärung. Es gibt eine amtliche Stelle im Unterrichtsministerium, in deren Ressort da® Filmwesen fällt. Was bat also die Regierung zur Gleichschaltung der Filmindustrie zu sagen? Restaurant Rillet 11P3 Bcjtrenoramierte Küche *nj>3 Reichhaltige Menüs 411*90 u. 2*00 Schwechater Bräu II., Hammerpurgstallgasse 3 (nächst Salztorbrücke Telephon A 41-0-23 Arische Fllmgroteshen Das Budapester Obergericht hat, wie von dort gemeldet wird, der Klage des aus Ungarn stammenden Regisseurs Victor G e r 110 r, der von der Berliner Ufa mit einem Monatsgehalt von 1500 Mark verpflichtet wurde, aber nach Anbruch des Hitler-Regimes wegen seiner jüdischen Abstammung entlassen wurde, auf Zahlung von 10.500 Mark und Prozeßkosten stattg e g e b e n, mit der Begründung, daß Nichtariertum kein Entlassungsgrund sei. Wie Prager Zeitungen berichten, wurden für die deutsche Fassung des Burian-Films „Ausflug in die Ritterzeit“ nur Arier — wie os das reichsdeutsche Gesetz befiehlt — engagiert. Es hat sich hiebei der Fall ereignet, daß ein Prager jüdischer Filmerzeuger bei der Berliner Roiclisfilmkammer um Erlaubnis bitten mußte, seine Frau in seinem eigenen Film spielen zu lassen, und diese Erlaubnis erst nach Nachweis ihrer arischen Abstand» mung erhielt.

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