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Die Stimme · 1935-02-26 · Heft 429 (26.2.1935) · page 2

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Journal
Die Stimme
Volume
8 (1934-1935)
Issue
Heft 429 (26.2.1935)
Date
1935-02-26
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seit« 2 Dil STIMMI Nr, 429 — 26. Februar 1935 Gegen Loges Rihialmordbuch 1 >io in Wien erscheinende katholische Monat.-schrift .,D e r christliche S t ä n- *1 o (> t a a t" schreibt: ,Ju Sachen Christian Loge (dos Autors des berüchtigten Ritnalmordbudies) sind uns seit Erscheinen und Konfiskation seines RMualmord- Luehes zahlreiche empörte /aischriften •/autekoinmp». 4it-> beweisen, daß keineswognur ,jüdischen Machenschaften zuliebe diese Konfiskation erfolgte, sondern daß auch viele gut katholisch gesinnte. wahrhaftig der besonderen Judenfreimdliehkeit unverdächtige Menschen diese unsachliche Art des Kampfe« ah lehnen. Mit. diesen zahlreichen guten österreichischen Katholiken begrüßen auch wir es. daß ein solches Buch nicht mehr verbreitet werden d a r f und weisen es zurück, wenn Herr .Loge‘ seine in durchaus unwissenschaftlicher Weise vorgebrachteu Anschuldigungen gar noch als Verteidigung des katholischen Glaubens“ aufzieht, als ob irgend w o in der katholischen Dogmatik der Glaube an jüdische Ritual morde verlangt wtlrd e!“ Auch die Zeitschrift ..Erfüllung“ nimmt in scharf ablehnender Weise gegen das Rkualmordbuch Christian Loges Stellung. Die Numerus-clausus- Agitation Im Saal des österreichischen Ingenieur- und Architektenvereines fand am 20. Februar eine Tagung des Verbandes deutsch-arischer Rechtsanwälte Österreichs statt, die sich mit der beabsichtigten Änderung des Rechtsanwaltstarifes, mit der Vorbereitungspraxis der Rechtsanwaltsanwärter und mit der Aufnahme arischer Rechtsanwälte in arische Geschäfts weiser befaßte. Der geschäftsführende Vorsitzende des Verbandes, Dr. Tschadesch, erklärte, die christlich-deutsche Bevölkerung sei das Staatsvolk österreichs und habe daher alle Rechte, die sich aus dieser Stellung ergeben. Dem stünde auch der Friedensvertrag nicht entgegen. Die Juden haben heute in zahlreichen Berufen, insbesondere in den freien Berufen, Vorrechte, die dem prozentuellen Stärkeverhältnis nicht entsprechen. Die arische Bevölkerung habe ein Recht darauf, sich durch arische Rechtsanwälte vertreten zu lassen. Von diesem Gesichtpunkt aus sei sowohl die Frage der Vorbereitungspraxis der Rechtsanwaltsanwärter, die in engem Zusammenhang mit dem Numerus clausus stehe, wie die Frage der Aufnahme arischer Rechtsanwälte in arische Geschäftsweise r zu betrachten. Die Rechtsanwaltskammer habe kein Recht, den arischen Rechtsanwälten zu verbieten, sich in derartige Geschäftsweiser aufnehmen zu lassen, und ihnen Disziplinarmaßnahmen anzudrohen. Das sei keine marktschreierische Reklame und überhaupt keine Reklame, sondern entspreche dem Wunsche der deutsch- Christ-liehe n Bevölkerung, die wissen wolle, an wen sie sich um Rechtshilfe wenden könne. Zu dieser Rede ist zu bemerken, daß die Juden keine Vorrechte haben. Die deutschchristliche Bevölkerung hat nie den Wunsch nach Geschäftsweisern geäußert. Sie geht dorthin, wo sie tüchtige Rechtshilfe und gute Ware bekommt. Der Futterneid der .,Arier“ ändert daran nichts. Der Arische Geschäftsweiser Wir erhalten folgende Zuschrift Carl 0 h 1 y Internationale Transporte Wien. I., Tiefer Graben 21 Wien, 15. Februar 1935, An die Redakiton „Di© Stimme“ Wien, 15, Feber 1935. Von befreundeter Seite wurde ich auf Ihre Veröffentlichung, betreffend den arischen Geechäftsweisor aufmerksam gemacht und ich erlaube mir Ihnen nutauteilen, daß ich allen Bestrebungen, die gegen daa Judentum gerichtet sind, vollständig femestehe, was alle meine Geschäftsfreunde, mit denen ich seit Jahrzehnten in angenehmster Verbindung bin, jederzeit beatäldp^ ktitHftOi - Die Zufriedenstellung meiner Kundschaft war mir von jeher der oberste Grundsatz. Die Tendenz de« genannten Oeeehäfteweisers war mir gänzlich unbekannt, auch stehe ich jeder Politik ferne. Ich ersuche Sie. meine Erklärung zur Kenntnis zu nehmen und eine entsprechende Aufklärung in der nächsten Nummer Ihres Blattes erscheinen zu lassen. nimmt. Dies gilt sowohl für Wien als «auch für die Provinz, wo die kleinen Kaufleute nicht in der Lage sein werden, jene Rolle zu übernehmen, die der Ruten handln r bisher innehatte. Dl© Folge davon könnte ein weiterer Komsnmrüekgang und damit eine Schädigung der gesamten Volkswirtschaft sein. Man wird also schließlich daraufkommen, daß die eingangs zitierte Bestimmung der Gewerbeordnung nicht nur den jüdischen EutenhÄndler, sondern auch den christlichen Fabrikanten und den christlichen Fabriks- Mit bestem Dank zeichne ich hochachtungsvoll Carl Ohly. Ein Schlad gegen den Rafenhandel Der § 59. Absatz 2, der neuen Gewerbeordnung lautet: ..Da« Aufsuchen von Bestellungen auf Waren bei Personen, bei denen die betreffenden Waren nicht in ihrem Geschäftsbetriebe Verwendung linden, ist den Gewerbeinhabern oder deren Bevollmächtigten hinsichtlich des Vertriebes von Lebensmitteln. Material- und Färb waren, Textilwaren (mit Ausnahmen von Stickereiwaren), Miedern, Sträußen und Kränzen, Grabdenkmälern und Steinen und Zubehör, Bettfedern, Uhren. Gold-, Silber- und Platinwaren, sowie Juwelen und Edelsteinen innerhalb wie außerhalb des Standortes unbedingt verboten: hinsichtlich anderer Waren ist das Aufsuchen von Bestellungen außerhalb des Standortes bei den erwähnten Personen nur in einzelnen Fällen, über ausdrückliche, schriftliche, auf bestimmte Waren lautende, an den Gewerbeinhaber gerichtete Aufforderung gestattet. Es ist dem Gewerbeinhaber nicht gestattet, die Aufforderung durch Versendung vorgedruckter Aufforderungsschreiben oder auf ähnliche Art herbeizuführen.“ Diese Bestimmung hat in den Kreisen der Kredit, gewährenden Kaufleute (Ratenhändler) lebhafte Beunruhigung hervorgerufen. Da es sich bei den Ratenhändlern hauptsächlich um Juden handelt, trifft sie die neue Gesetzesbestimmung in erster Linie. Es ist nun außerordentlich dankenswert, daß sich ein Mann, der durch seine 45jährige Tätigkeit in den Fragen des Weißwaren-Groß- und Kleinhandels und durch Studium der einschlägigen in- und ausländischen Literatur reiche Erfahrung gesammelt hat, entschlossen hat, der Frage des Aufsuchens von Privatkumdsohaften eine lesenswerte Broschüre zu widmen, die WIR reraten sie tN allen BAU- UND GRUNDSTÜCK- ANGELEGENHEITEN FQR PALÄSTINA DURCH UNSER BORO IN WIEN und HAiFA AUSKUNFT UNTER „ARCWITEKTUR-BORO" AN DIE REDAKTION DER „STIMME" soeben im Verlag von Paul Gerin, Wien, erschienen ist. Der Autor, Fritz T e m m e r, Gesellschafter der Firma Temmer & Weiß in Wien, behandolt in klarer und übersichtlicher Weise die Bedeutung des Teilzahlungshandels mit Textilwaren für Industrie, Handel und Käufer und zählt zu den besonderen Vorteilen de« Teilzahiungshaudels die Vorwegnahme künftiger Kaufkraft, die Förderung des Sparsinnes, die Belebung der Wirtschaft, die Verminderung der Arbeitslosigkeit, die Steigerung der Warenqualität und die psychologische Disposition der Käufer. Er weist nach, daß ein Teilzahhmgishandel mit Textilwaren wesentlichen Umfangs ohne Privatkundenbesueh undenkbar ist, erläutert dies bei der Besprechung dor einzelnen Geschäftstypen und kommt zu folgernden Schlußfolgerungen: 1. Der Teil zahl ungshandel im allgemednen und insbesondere für di© Textilbranche (Weißwaren) stellt eine LebensnotwemWgkeit, dar; 2. ein Teilzahlungshandel größeren Umfangs ohne Privatkundenbeisueh ist undenkbar; 3. das Aufsuoheu von Bestellungen bei Privatkunden stellt keine Gefährdung der Kaufmannschaft oder der Käufer dar. Der Autor weist nach, daß das Verbot oder die Behinderung de« Aufsuchens von Bestellungen bei Privatkunden mit Textilwaren vitale wirtschaftliche Interessen schädigt. Er erläutert in einem Anhänge die geschichtliche Entwicklung des vorliegenden Verbotes des Besuches von Privatkunden und gibt auch eine interessante Zusammenstellung der ausländischen Gesetzgebungen über die vorliegende Materie. Schließlich beantragt Temrner folgende Zwischenlösung; „Man gestatte auch weiterhin das Auf s’ii eben von Bestellungen auf Textilwaren bei Privatkünden am Standort des Unternehmen«", jedoch mir dann, wenn mit dem Stichtag 12. März 1933 1. eine mindestens zweijährige Betätigung in der bozeichneten Art iiachgewiesen werden kann, und 2. im Zusammen hang mit der genannten Tätigkeit während der gleichen Zeit keine strafrechtliche Beanstandung des Gewerbetreibenden erfolgt ist.“ Es unterliegt keinem Zweifel, daß die vorliegende Gesetzesbestimmung ungünstige Auswirkungen, aber nicht nur für die Ratenliändler jüdischer oder christlicher Konfession, sondern auch für die en gros-Händler und die Fabrikanten haben muß. Denn es ist heute Tatsache, daß ein großer Teil der Bevölkerung Warenkredilt in Anspruch arbeiter schädigt. Hier liegt eine Frage vor, die nicht von irgendeinem konfessionellem Gesichtspunkt aus, sondern nur vom Standpunkt der Interessen der österreichischen Volkswirtschaft aus behandelt werden darf. Die vorliegende Monographie Temmers aber sollte den kompetenten Faktoren den Anlaß dazu geben, rechtzeitig eine Novellierung der genannten Gesetzesbestimmung durchzuf (ihren, bevor noch Schädigungen der Volksw ir t. s c h a f t ©intreten, die letzten Endes auch die Steuerkraft der Händler und der Erzeuger beeinträchtigen. Alle interessierten Kreise sollten sich dem Kampf für die Novellierung des § 57, Absatz 2, den F ritz T emmer begonnen hat, anseh ließen. Die Mark rollt . .. IlillllllllllllH Aus Belgrad meldet man un«: Seit einiger Zeit macht sich unter deutschem Einfluß in Jugoslawien vielfach eine verstärkte antisemitische Propaganda bemerkbar. Massenhaft werden im Ausland hergestellte antisemitische Druckschriften verbreitet. Im allgemeinen wird die antijüdische Stimmung in katholischen Gegenden häufiger angetroffen als in orthodoxen. Die serbische Toleranz ist allgemein bekannt. Sie wird vielfach darauf zurückgeführt, daß zwischen dem serbischen und dem jüdischen Volk eine Ähnlichkeit des Schicksale besteht. Anläßlich der Eröffnung einer Ausstellung von Werken des jiidißcheo Malers Leon K o e n, der früher in München lebte, und bei der der bekannte serbische Dichter und Schriftsteller Duschan N i k olajewitsch die einleitenden Worte sprach, äußerte sich Nikola je witsch in einem Gespräch mit dem Belgrader JTA.-Vertreter folgendermaßen Uber das Verhältnis zwischen Serben und Juden: „Das jüdische Volk hat seinen zerstörten Tempel. Hat denn nicht auch das serbische Volk seinen zerstörten Tempel — sein Kosovo? Was könnte natürlicher sein, als daß das serbische Volk, das selbst jahrhundertelang unter fremder Herrschaft lebte, für das jüdische Volk, das in seiner Geschichte viel Ähnlichkeit mit dem unsrigen aufweist, nichts anderes als Freundschaft und Verständnis empfände. So ist denn auch in der Tat zwischen Serben und Juden eine innige Freundschaft entstanden; aber jetzt versucht mau von verschiedenen Seiten, sie zu zerstören... Das Judentum von heute erlebt schwere Tage. Es gibt Länder, die vergessen haben, was die Juden ihnen und ihrer Kultur gegeben haben. Es kann kein Grund gefunden werden, der uns überzeugen könnte, daß wir dem jüdischen Volk das ahsprechen müssen, worauf cs kraft seiner hervorragenden Fähigkeiten und seiner Geschichte cineu gottgewollten Anspruch hat.“ Gegen Frankreich und gegen die Juden Die antijüdische Strömung unter deu Moslem« in Nordafrika, die von deutschen Agenten genährt wird, beunruhigt die französische öffentliche Meinung, da die Bewegung in eine anti-französische umzusoblagen drohte. Kein Geringerer als der frühere Premier Eduard D a 1 a d 1 e r spricht ln der Presse Befürchtungen hinsichtlich der Mahdlsten-Bewegung aus und schreibt, die religiöse Spannung ln Marokko, Algerien und Tupls, die in der letzten Zeit .wiederholt zu antijüdischen Ausschreitungen geführt hat, sei keineswegs auf die Wirtschaftskrise zurllckzuführen; sie sei ein Produkt der Agitation und . entwickele «ich zu einer antl* französischen Bewegung. Dringende Maßnahmen seien notwendig. Das französische Kabinett hielt unter dem Vorsitz des Präsidenten Lebrun eine S o n d e r s 11 z u n g ab, die ganz der Lag« ln Nordafrika gewidmet war. Dr. Arnold Netter warnt in einem Brief an den „Temps“ die französischen Behörden vor Duldung der antijüdischen Bewegung in Nordafrika, denn diese sei eine antifranzösische Bewegung und werde von Hitler-Agenten stimuliert. Au« Algerien wird neuerdings gemeldet, daß die Spannung nicht nachgelassen hat. Die jüdische Bevölkerung* 1 2 3 fühlt eich ständig bedroht. Gegen-wärtig wird eine ausgedehnt© antijüdische Boykottaktion durchgeführt, „Jeune Republique“ teilt mit, daß jüdL sehe Kapitalisten aus Deutschland, die in Algerien Betriebe aufbauen und Kapital investieren wollten, nunmehr d i er so n Plan aufgegeben haben. D i e wohlhabenden algerischen Juden schicken ihr e Fam 11 i enan gell ö r i g e n zur Sicherheit nach Frankreich. Der UnterrichteminLster Mal lärme, der der Deputierte für Algerien ist, teilt mit, er habe bei «einem jüngsten Besuch in Algerien feststellen können, daß die antijUdisehe Stimmung Gesetz und Ordnung ernstlich gefährde. Der Innenminister Marcel R e g n i c r, der sieh nach Algerien begeben hat, hat unmittelbar vor «einer Abreise ein in herausfordernden Ausdrücken abgefaßtes Telegramm des antisemitischen Stadtrat« von Constantine, Dr. Ben D j e 11 o u 1, erhalten, in dem dieser ersucht, nach Ankunft des Ministers als erster von ihm empfangen zu worden, um Ihm die Forderungen der moeleml tischen Bevölkerung unterbreiten zu können. Minister Regnier erklärte, er werde nach diesem Wortlaut de« Telegramm« Dir. Djelloul nicht empfangen. Audi in Afghanistan . . . Die jüdische Gemeinde in Teheran hat auf indirektem Wege Nachrichten über g r a u s a m c J u d e n v e r f o 1 g u n g e n i n Afghanistan erhalten. Die .Juden sind dort r e c h fc 1 o s und worden für das geringste Vergehen oder auch nur auf den bloßen Verdacht eine« Vergehens hin zu langwährendem Gefängnis und außerdem zu Prügelstrafe verurteilt. Besonders unerträglich ist die Lage der etwa 500 jüdischen Familien aus Sowjetrußlan d, die sieh in Afghanistan «eßhaft gemacht habon. Diese Juden werdon der Spionage beschuldigt. Deu einheimischen Juden Ist es verboten, irgendwelche Beziehungen zu Ihnen zu pflogen. Unlängst wurden drei russische Juden, die durch einen Beamten des russischen Konsulates eine private familiäre Nachricht von Verwandten au« Rußland erhalten haben, mit je 150 Stockschlägen bedacht und in Kotten in du« Gefängnis in Kabul elngoliofert. Seither h ö r t man nicht« v u n 1 h n e o. E« ist bekannt, daß die Urieiitabteilung des nationalsozialistischen Außenamtes hn ganzen Grient, so auch in Afghanistan, tätig ist,

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