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Die Stimme · 1935-01-29 · Heft 421 (29.1.1935) · page 2

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Journal
Die Stimme
Volume
8 (1934-1935)
Issue
Heft 421 (29.1.1935)
Date
1935-01-29
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Sette 2 DIC STIMME Nr. 431. - 39. Jänner 1995 Eine allgemein-zionistische Konferenz in Wien in Der Vorsitzende des Weltverbandes der Allgemeinen Ziometen, I>r. J. Schwarzbart (Krakau), hatte für Sonntag, den 27. d., die Vertreter der allgemein-zionistischen Landesverbände, beziehungsweise Lamleegruppen nach Wien zur Besprechung organisatorischer Angelegenheiten des Weltverbandes einberufen. An der Sitzung nahmen teil: Aus der Tschechoslowakei die Herren Dr. G o 1 d s t e i n und Dr. Z a d o r, aus Ungarn Dr. Lantos und aus Österreich Dr. Oskar G r ü nb a u m und die allgemein-zionistischen Delegierten der Delegiertenversammlung des Landesverbandes. Das Referat erstattete, wiederholt lebhaft akklamiert, Herr Dr. Schwarzbart. An der Debatte beteiligten sich die Herren Doktor Goldstein, Dr. Zador, Dr. Lanlos und Dr. Grünbaum. Nach einem Schlußwort des Vorsitzenden des Weltverbandes, Doktor Schwarzbart, der des Dankes für seine unermüdliche Tätigkeit und des Vertrauens der Anwesenden versichert wurde, schloß der Vorsitzende der Tagung, Dr. Grünbaum, nach mehr als fünfstündiger Dauer die Sitzung. Ähnliche Aussprachen werden vom Vorsitzenden dee Weltverbandes für ändere Ländergruppen abgehalten werden. Aufwiegelung und Verhetzung WIR BERATEN SIE IN ALLEN BAU- UND GRUNDSTÜCK- ANGELEGENHEITEN FOR PALÄSTINA DURCH UNSER BORO IN WIEN UND HÄiFA AUSKUNFT UNTER ,/ARCHITEKTUR-BOROi AN DIE REDAKTION DER „STIMME- Der amerikanische Innen• minister auf dem Palästina- Tag Auf dem in Washington abgeh&ltemen „Palästina-Tag“ hielt der amerikanische Bundessekretär für Inneree, I c k e s, eine Anßp rache, in der er die Leistungen der Jude-nheit für Amerika und die Welt würdigte. Er gab die Erklärung ab, daß Amerika der Bewegung zur Schaffung einer jüdischen Heimstätte in Palästina mit Wohlwollen gegenüberstehe. Regierungsvertreter auf der Konferenz der kanadischen Zionisten In Anwesenheit von 260 Delegierten wurde am 20. Jänner in Toronto die Konferenz der Zionisten Kanadas unter dom Vorsitz des Präsidenten der Zionistischen Organisation A. J. Freiman eröffnet. Der Ministerpräsident hatte den Wohlf ahrtsmin isber der Regierung von Ontario, David Groll, der selbst Jude ist, mit der Begrüßung der Konferenz beauftragt. Eine Ansprache hielt auch der Generalstaatsanwalt Rebuck, der die Hoffnung auBsprach, daß eine Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse es Kanada ermöglichen werde, zu einem Mekka für alle Unterdrückten zu werden. Präsident Freiman betonte in seiner Eröffnungsansprache die Notwendigkeit, die zionistische Arbeit in Kanada zu verstärken. Der Vorsitzende des Jüdischen Nationalfonds M. M. Ussdsohkin hatte an die Konferenz eine Botschaft gerichtet, in der er die kanadischen Zionisten auffordert, den Loskauf von Emek Hepher (Waadi Hawarith) zu vollenden, eine Aufgabe, die sie vor sieben Jahren übernommen haben. Die Siedlung im Emek Hepher mache rasche Fortschritte und ee eei nun an Kanada, seine Aufgabe mit erhöhtem Eifer zu erfüllen. Die Gattin Sir Robert Watey Cohens gestorben Jerusalem, 27. Jänner, (t. T. A.) Die Gattin des Vizepräsidenten der United Synagogue und Generaldirektors der Shell Company, Sir Robert Waley Cohen, ist an den Folgen der Verletzungen, die sie bei dem Autounfall erlitten hat, von dem sie mR ihrem Gatten in der vorigen Woobe betroffen wurde, gestorben. Der Österreichische Ministerrat hat ein Bundesgesetz, betreffend die Ahndung der Herstellung und Verbreitung von Druckwerken aufwiegelnden Inhalts, beschlossen. Wird durch ein solches Druckwerk das Verbrechen des Hochverrates oder der Störung der öffentlichen Ruhe oder das Vergehen der Aufwieglung, der Gutheißung ungesetzliche Handlungen oder der Verbre tung beunruhigender Gerücht begangen, so darf das Gericht grundsätzlich keine mildere Strafe verhängen als eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, und, wenn es sich um ein Druckwerk hochverräterischen Inhaltes handelt, von fünf Jahren. An die Stelle des ordentlichen Verfahrens tritt ein beschleunigtes Verfahren; die rechtskräftig verhängte Strafe muß sofort vollzogen werden; eine bedingte Verurteilung oder die Bewilligung eines Strafaufschubes ist unzulässig. Diese außergewöhnliche Maßnahme gehört logisch in das System der Gesetze und Verordnungen, das der Österreichische Staat zur Gegenwehr gegen die unterirdische Agitation hat schaffen müssen, die vom Ausland her das ruhige Zusammenleben der Bevölkerung und den geordneten Neuaufbau der Wirtschaft bedroht. Es ist vor allem die geheime nationalsozialistische Presse, gegen die sich Österreich schützen muß. Sie wird mit einem sehr großen Aufwand von Geld hergestellt, teils in Wien, teils im Dritten Reich, und durch einen weitreichenden Apparat von Kolporteuren, Sprengelleitern, Blockwarten und ähnlichen Organen verbreitet. Die Wachsamkeit der Behörden hat bisher eine Realisierung der in diesen Blättern immer wieder aufgestellten Aufreizungen verhindert, wobei auch die korruptiven Verhältnisse innerhalb der österreichischen nationalsozialistischen Geheimorganisation kräftig mit-;ewirkt haben. Aber neben dieser Art Literatur gibt es noch die Blätter, Flugschriften, Handzettel und „Geschäftsweiser“, in denen ganz im Sinne des neuen Gesetzes Akte gesetzt werden, mit denen sich von nun ab der Staatsanwalt von sich aus zu beschäftigen hat. Es sind dies die antijüdischen Pamphlete, in denen Aufwiegelung, Gutheißung ungesetzlicher Handlungen und Verbreitung beunruhigender Gerüchte begangen wird. Es ist auch bisher eingeschritten worden, wenn von den berufenen jüdischen Stellen dies verlangt wurde. Es sind Beschlagnahmen von antisemitischen Boykottanweisungen vorgenommen worden; aber die Personen, die die Hetze betreiben, der Kreis, dem sie angehören, und die Geldquellen sind mit dem Strafgesetz nicht konfrontiert worden. Es ist eine Forderung, in der alle Juden Österreichs ausnahmslos einig sind, daß die Hintergründe dieses Treibens aufgehellt werden. Das neue Gesetz, dessen Ausführungebestimmungen noch nicht vorliegen, gibt die Möglichkeit, die Fäden bloßzulegen, die von den Anstiftern biß zu den Ausführenden laufen. Die antisemitische Agitation ist erst seit der Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutschland üppig geworden. Sie ist in allen Nachbarländern das Dritten Reiches in besonderem Ausmaß spürbar; die alten Sohlagworte sind um einige neue giftigere Parolen vermehrt worden, ohne daß diese auoh nur entfernt in den Tatsachen begründet wären. Es wird von einem überwiegen der Juden in den freien Berufen gesprochen, ohne daß sich jemals die Rechtshilfe oder Heilung suchende Bevölkerung jemals an der Zahl der jüdischen Rechtsanwälte oder Ärzte gestoßen hätte. Es wird gegen die angeblich von Juden erfundenen Warenhäuser, gegen die Juden als Geschäftsinhaber überhaupt gewettert. Aber niemand hindort die Arier gleichfalls Geschäfte zu gründen, und in der Bewertung entscheidet einzig und allein das nationalökonomische Gesetz, das in der Entscheidung des kaufenden Publikums sich manifestiert und von keinem politischen Gesichtspunkt für die Dauer beeinflußt werden kann. Selbst im nationalsozialistischen Deutschland bestehen die Warenhäuser weiter und die Änderung gegen früher besteht nur darin, daß an Steile der jüdischen Leiter arische Neulinge getreten sind, die sich natürlich für die mageren Jahre tüchtig bereichern wollen, und außerdem sind draußen die Kartelle und Konzerne so stark geworden, daß sie heute durch den Diktator Schacht die wirtschaftliche Macht uneingeschränkt aus- Uben, wobei ihnen die Ahnungslosigkeit und Ignoranz des Nationalsozialismus kräftig zu Hilfe kommt Das, was man in antisemitischen Kreisen unter „jüdischem Geist“ verstehen will und beschimpft, regiert eigentlich in der braunen Musterwirtschaft; es fehlt nur die Kontrolle durch den wirklich jüdischen Geist: durch die Menschlichkeit und vorsichtige Bedachtnahme auf das Lebensinteresse der Gesamtheit. Die Krise, in die Deutschland durch den „Rassismus“ getrieben worden ist und die das System in allen Knochen spürt, ist den Wirtscliaftsführern Österreichs wohl im ganzen Umfang bekannt; aber ihre Kenntnis und Erkenntnis reicht nicht über ihren engen Bezirk hinaus und das llassensentiment ist in die Peripherie der Politik oingedruwgen. Es wird aber daran gearbeitet, von der Rassenhetze aus Österreich zu verderben und es wirtschaftlich auf das Niveau Deutschlands zu setzen, das seine ökonomischen Probleme ohne Kredit., ohne Freund durchstehen muß. Das ist das Ziel der antisemitischen Agitation, die hier im Lande eine Frage aufwirft, für die nicht die geringste Grundlage besteht, und durch beständiges Schüren immer wieder die besorgte Aufmerksamkeit der Staaten erregt, die über Österreich wachen und sehr gerne gehört haben, daß der Bundeskanzler und der Außenminister von vorbildlichem Schutz der Minderheiten gesprochen haben. Es ist ein vitales Interesse des österreichischen Staates, daß diejenigen, die hier Mißtrauen und inneren Unfrieden erzeugen, das neu beschlossene Gesetz zu fühlen bekommen und daß auch die nic-htgetarnte Presse die Fenster bezahlen muß, die sie einwirft. Der Antisemitismus Dt eindeutigster Hochverrat der Tat und die ihn betreiben, müssen endlich das Risiko ihres Tuns vemtehen lernen. Die Numerus-dausus-Bewegung Die Freiheit dor Advokaten ist die wesentlichste Errungenschaft des Standes der Rechtsanwälte. Sie ist in Gefahr. Nach einem von der Tiroler Rechtsanwaltskammer beim Jußtizministeriuin eingebrachten Antrag soll die siebenjährige Konzipientenpraxiß verlängert werden. Außerdem soll nach dem Anträge der Tiroler Rechtsanwaltekammer bis zum 1. Jänner 1937 eine vollkommene Sperre des Rechts-' anwaltsbenrfes eintrefcen. Überdies sollen von diesem Zeitpunkt an nur solche Juristen als Rechtsanwaltsanwärter zugelaesen werden, die eine mindestens zweijährige Gerichtspraxis zurückgelegt haben. Die Zulaßsung zum ersten Gerichtsjahr soll jedem gewährt werden, zum zweiten Dienstjahr aber sollen nur jene gelangen können, die der ’ zuständige Oberlandesgerichtspräsident in dienstlicher und außerdienstlicher Beziehung für geeignet erklärt. Auf diese Art würde eine gewisse Ernennung der Rechts an walteanwärter durch den Oberlandesgerichtspräsidenten ermöglicht. Diese Behandlung der Anwärterfragen soll Hand in Hand gehen mit einer Beschränkung der Zahl der Rechtsanwälte in jedem einzelnen Gerichtsort und mit der Ernennung von Anwälten für vakante Stellen durch das Oberlandes-;erichtspräsidium, wobei die Rechtsanwaltskammern bloß beratend beistehen würden, ohne irgend ein Entscheidungsrecht zu haben. Das „Neue Wiener T a g b 1 a 11*’ erfährt hiezu aus dem Bundesministerium für Justiz: „Es liegen hier Vorschläge der Tiroler Anwaltkammer vor, die auf eine Kontinentierung der Zahl der Anwälte sowie auf eine Verlängerung der Vorbereitungszoit abzielen. Die Wiener Anwaltkammer tritt gegen diese Bestrebungen sehr energisch auf, in Graz sind sie gleichfalls Gegenstand lebhafter Erörterungen, doch ist eine offizielle Stellungnahme der Grazer Kammer bisher noch nicht erfolgt. Im Justizministerium wird die Angelegenheit sachgemäß und gründlich behandelt Da die Wiener Kammer schon numerisch die ßtärkßto ist, wird ihre Stimme jedenfalls nicht ungehört bleiben. Doch ist eine Entscheidung im Justizministerium noch nicht gefallen. Möglicherweise wird man zwischen den Imißbrucker Vorschlägen und der absolut ablehnenden Haltung der Wiener Rechtsanwalbskammer einen gangbaren Mittelweg in der Weiße finden, daß nicht unmittelbar, zum Numerus clausus iibergegaugen werden muß und dennoch dem so echwer kämpfenden Stand der Rechtsanwälte durch Einschränkung neuen Zuzugs, beziehungsweise rigorosere Einhaltung dor bereits bestehenden Bestimmungen gewisse Erleichterungen geschaffen werden. Wenn man nur die Ausübung der Scheinpraxis bekämpft, das heißt, von der Amvaltkammer aus nur jenen Anwälten das Halten von Konzipienten erlaubt, die einen solchen Reclitsanwaltsanwärter in ihrer Kanzlei wirklich beschäftigen können, dann würde praktisch der allzu starke Andrang zum Anwaltberuf hinreichend gedrosselt werden.“ In diesem Zusammenhänge erinnern wir an die Eingaben des Verbandes der arischen Rechtsanwälte, die ebenfalls einen Numerus clausus und außerdem eine Zweiteilung der Wiener Recihteanwa.lt«kamme-r verlangen. Es ist daher klar, daß alle diese Eingaben bei der jüdischen Bevölkerung eine lebhafte Unruhe horvorrufen. Auch wenn — im Gegensatz zu Deutschland — in einem Gesetze das Wort „Jude“ nicht vorkommt, kann sich ein Gesetz in einer gefährlichen Weise gegen die Juden auswirken. Würde das Justizministerium den vorliegenden Anträgen stattgeben, so könnte das der Anfang einer Entwicklung sein, der nicht nur zu einem Numerus clausus, sondern zu einem Numerus n u 11 u s führt. Es muß daher alles unternommen werden, um den derzeitigen Zustand aufrechtzuerhalten. Wir wollen hier von einer Erörterung darüber absehen, ein wie ungeheuerliches Unrecht es ist, Menschen, die schon mitten im Berufe stehen, an der Ausübung der rechtsanwaltlichen Tätigkeit zu verhindern oder den Antritt ihrer Konzipientenpraxis von ihrer „dienstlichen und außerdienstlichen Eignung“ abhängig zu machen. Wer lesen, schreiben und stenographieren kann, hat auch die Eignung Schriftführer bei Gericht zu sein. Ebenso muß mit aller Entschiedenheit Kinoprogramme derWodie KREUZ-KINO Prolongiert I Villa Beginn: 4, 8/*0, */,8, */%10 Uhr II. KuluimternuaBSu?a Vom 20. Jänner bis 7. Februar 1005 Ein Stern fällt vom Himmel mit Joseph Schmidt Wochentags '/,(!, '/A '/»M* llhi. Sonn und len-rtugs '/,4 Uhr Zionistische Beslrkssektien und Wlxo Mariahilf-Neubau, Caff6 Nelenenhof (ehemals Lurlon), VII., Sfebensterngasse Nr. 42 Donnerstag. 31. Jänner 1835. (A9 Uhr abends Redner: Fnu Tophi« Mwenhenr* Präsidentin der W’zo (Organ'satlon Zionistischer Frauen Oesterreichs) ■■■ ____■ . . „Die Rolle der Frau im Aufbauwerk Frez Israels" InlHlIHHIlnBP I11HH Dr. Oskar QrUnbaum. Präs'dent des Zionistischen Landesverbandes für Oester eich wBlMlSvGrBalllllllllllS „Wohin steuert das Judentum!“

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