Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 8 (1934-1935)
- Issue
- Heft 402 (20.11.1934)
- Date
- 1934-11-20
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 Off STIMM! Nr. 402 — 20. November 1934 den Irak geklagt hat, zu einer mehrjährigen Gefängni-strafe verurteilt hat. „Daily Telegraph” nennt den Namen des Verurteilten nieht; vermutlich handelt es sich um den Bagdader Buchhändler Levy, dessen Brief von hebräischen Zeitungen in Palästina und vom Lodoner „Jewish Chronicle“ abgedruckt wurde. Jedenfalls illustriert das Bagdader Urteil die Unterdrückung. der die Juden im Irak, die beim Eintritt des Irak in den Völkerbund „freiwillig“ auf Minderheitenschutz verzichtet hatten, jetzt ausgesetzt sind. Jüdische Arbeiter von öffentlichen Bauarbeiten ferngehalten Tel-Aviv, 17. November. ..Dawar“ weist darauf hin, daß bei der Aufführung von Regierungsbauton jüdische Arbeiter systematisch ferngehalten werden; auch die qualifizierten jüdischen Arbeiter erhalten dort keine Beschäftigung. Beim Bau des staatlichen Seminars für arabische Lehrer, das mit einem Kostenaufwand von 23.000 Pfund errichtet wurde, wurde kein einziger jüdischer Arbeiter beschäftigt.. Die Regierung erlaubt den arabischen Baunternehmern, aus Ägypten qualifizierte arabische Arbeiter heranzubringen, obwohl es genug jüdische Arbeiter gibt, die die erforderlichen Arbeiten bestens machen könnten. Statt Einbürgerung—staatenlos Weitere Hafenarbeiter aus Saloniki Kaloniki, 12. November. (2. T. A.) Im Aufträge der Hißtadruth Haowdim von Haifa ist deren Vorstandsmitglied Aba Houchi in Saloniki eingetroffen, um 100 bis 150 jüdische Hafenarbeiter zwecks sofortiger Übersiedlung nach Palästina auszusuehen. Diese Hafenarbeiter werden hauptsächlich im Haifaer, zum Teil aber im Jaffaer Hafen Dienst tun. In Palästina leben bereits 300 jüdische Hafenarbeiterfamilien aus Saloniki. Kaubüberfall zwischen Jerusalem und Haifa London, 19. Novemiber. Wie aus Jerusalem gemeldet wird, haben Samstag abends sechs Räuber auf der Straße Jerusalem—Haifa fünf Kraftwagen angebalten und 30 Personen ihres Geldes und der Kleider beraubt. Drei Reisende, die sich den Anordnungen der Räuber nicht sofort fügten, wurden angeschossen, aber nicht lebensgefährlich verletzt. SCHADCHEN vielseitig gesucht Zuschriften an die Administration unter „Seriös“ Hakenkreuz bei den tschechoslowakischen Faschisten Prag, 16. November. (Z. T. A.) Die „Nationale Front“, die mit der „Nationalen Liga“ und der Nationaldemokratischen Partei des Abgeordneten Dr. K r a m a r ein Wahlkartell abzuschließen im Begriffe ist, hat das Hakenkreuz zu ihrem Symbol gewählt. Die tschechische demokratische Zeitung „Lidove Noviny“ schreibt darüber: „Das tschechoslowakische Hakenkreuz ist erschienen: In einem roten Ei die Hälfte des reichsdeutschen Hakenkreuzes, vorläufig auf einem Flugzettel der „Närodni Fronta“, mit dem gestern Prag überschwemmt wurde, und in dem zum ersten Male auch bei uns nach dem Muster der nahen Nachbarschaft der Kampf gegen die Juden verkündet wurde. Die Bewegung und ihr Abzeichen haben der Professor der Karls-Universität Mares und der Professor der „Närodni Politika“ N ik o 1 a u erdacht, beides Herren, die in ihrem offiziellen Blatt Masaryks Wiederwahl zum Präsidenten der Republik mit gemeinen und niederträchtigen Persiflagen begrüßt haben. Die „Nationale Front“ und die Liga Stri* brnys sind Verbündete der Nationaldemokratie. Ihr Programm „Kampf gegen das jüdische Kapital“ und „die Angestellten den Krallen der Wucherer entreißen“ Ist also nicht gegen den Vizepräsidenten des Industriellen Verbundes Hodac. auch nicht gegen den Führer der „Industriepartei“ Doktor KramdF gerichtet, sondern im Gegenteil, es ist die Sprache dieser Verbündet e n. Das tschechoslowakische Abzeichen dieser vereinigten Bewegung, dieses halbe re iohs deutsche Hakenkreuz, bildet ein großes F, (1er Anfangsbuchstabe des Faschismus.“ t . Die Bundesregierung hat, wie verlautet, 76 Fälle von Zusicherung der A u fn a h m e in den H c i in a t v e r b a n d der Gemeinde Wien beim Bundesgerichtshof a n g e f o c h t e n. Bisher war bekanntlich der gesetzliche Zustand bei Einbürgerungen der, daß der Ausländer die Zusicherung der Aufnahme in den Heimatverband nach einer entsprechenden Dauer seines Wohnsitzes in Österreich unter der Bedingung erhielt, daß er erstens eine bestimmte Taxe bezahlte und zweitens binnen einer ihm gesetzten Frist die Entlassung aus dem bisherigen Staatsverband nachwies. Bei rechtzeitiger Erfüllung dieser Bedingungen erhielt der Gestichswerber dann die Landesbürgerschaft, womit er gleichzeitig österreichischer Bundesbürger wurde. Nim hat die Bundesregierung am 24. November 1933 eine Verordnung „betreffend Einschränkung der Einbürgerung“ erlassen, die folgenden Wortlaut hat: „Auf Grund des Gesetzes vom 24. Juli 1917, RGBl. Nr. 307, wird zum Schutze des heimischen Arbeitsmarktes verordnet wie folgt: § 1. Die Landesbürgerschaft darf bis auf weiteres an Ausländer nicht mehr verliehen werden, es sei denn, daß die Bundesregierung die Verleihung im Einzelfaile als im Bundeginteresse gelegen bezeichnet. § 2 (1). Jeder Bescheid, der der Beetimmung des § 1 widerspricht, ist nichtig. (2) Die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof nach Artikel 129, Absatz 2, des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 kann gegen einen nach Absatz 1 nichtigen Bescheid jederzeit erhoben werden.“ Aue dieser Verordnung geht zunächst hervor, daß von nun an Einbürgerungen nur durch einen Beschluß des M i n, i s t e r r a t e s erfolgen können. Die zitierte Verordnung ist am 2. Dezember 1933 in Wirksamkeit getreten. Da die Verordnung nicht zurück wirkt, werden durch sie Landesbürgerschaften, die bereits vor dem 2. Dezember 1933 verliehen wurden, nicht berührt, soferne die Einbürgerungsurkumde bereits zugestellt war. Das Bundeskanzleramt hat nun aber einen Erlaß herausgegeben, wonach die Verleihung der LandesbiirgerschaJt zu inhibieren ist, wenn die Zustellung der Einbürgerungsurkunde durch Übergabe an die Post am 2. Dezember 1933 noch nicht in die Wege geleitet war. Es hat sich nun die Situation ergeben, daß viele Gesuchswerber von der Gemeinde Wien den Auftrag erhielten, bis zu einem bestimmten Termin den Nachweis au erbringen, daß sie aus ihrem bisherigen Staatsverband entlassen seien. Viele Gesuchswerber erwirkten auch die Entlassung aus ihrem bisherigen Staatsverband. In der Zwischenzeit aber war die neue Verordnung erschienen und die Gemeinde Wien verweigerte nun die Ausstellung dee Heimatsdekrefces unter Berufung darauf, daß nunmehr nur der M i n i s t e r r a t befugt sei, die Einbürgerung vorzunehmen. Zahlreiche Gesuchswerber kommen dadurch in eine tragische Situation. Die Aufnahme in den Heimatsverband wurde ihnen unter der Bedingung zugesichert, daß sie die Entlassung aus dem bisherigen Staatsverband erwirken. Die Entlassung aus dem Staatsverband erfolgte aber unbedingt, so daß die Gesuchswerber nun staatenlos sind. Die gesetzliche Festlegung dieser Staatenlosigkeit soll nun dadurch erfolgen, daß der Bund die von der Gemeinde Wien erteilten bedingten Zusicherungen der Aufnahme in den Heimatsverband beim Bundesgerichtshof angefochten hat. Wir können uns hier nicht in juristische Erörterungen einlassen und wollen nur feststellen, daß nach unserer Meinung die Gemeinde Wien ungeachtet der Verordnung der Bundesregierung verpflichtet wäre, die Heimatdekreto den Gesuchswerbern zuzustellen, weil die Geeuchswerber die Bedingungen der Zusicherung (Zahlung der Taxe und Nachweis der Entlassung aus dem bisherigen Staatsverband) rechtzeitig erbracht haben. ' j [ Aber auch abgesehen von juristischen Er-; wägungen meinen wir, daß aus rein menschlichen Gründen der Bundesgerichtshof nicht | in Bewegung gesetzt werden sollte. Bei i keinem der 76 Bewerber erfolgte nämlich j die Klagefilhmng dos Bundes aus dem Grunde, weil etwa der Gesuchsteller die ihm von der Gemeinde Wien gestellten Bedingungen oder die allgemeinen Voraussetzungen der bezüglichen Gesetze (ausreichendes Einkommen usw.) nicht nachgewiesen hätte. Alle diese Anfechtungen erfolgten nur unter Berufung auf die mehrfach zitierte Verordnung der Bundesregierung. Die Lage vieler Gesuchsteller ist verzweifelt. Es sind unter ihnen Menschen, die nun ihre ausländische Staatsbürgerschaft verlieren und als Staatenlose die größten Schwierigkeiten bei Reisen, bei Erwerbung von Gewerbeberechtigungen usw. haben werden. Es wäre daher angezeigt, daß die Bundesregierung von sich aus durch einen Akt der Gesetzgebung oder eine Weisung an die Gemeinde Wien denjenigen Gesuchstellern, welche die Voraussetzungen der bedingten Zusicherung des Heimatrechtes erfüllt haben, die Eimbüngerung zubilligt. Da es sich durchwegs um würdige Gesuchsteller handelt, wird der Bundesstaat Österreich hiedurch keinen Schaden erleiden. Wir wollen annehmen, daß es sich hier nicht um antisemitische Tendenzen, sondern tum formaljuristische Prinzipienreiterei handelt, die geeignet ist, 76 Familien ihre Existenz zu gefährden. Die Beseitigung dieses Zustandes sollte so rasch als möglich erfolgen. WIR BERATEN SIE I N ALLEN BAU- UND GRUNDSTÜCK¬ ANGELEGENHEITEN FOR PALÄSTINA DURCH UNSER BORO IN WIEN UND HÄiFA AUSKUNFT UNTER „ARCHITEKTUR-BOR O" AN DIE REDAKTION DER „STIMME" Vizebürgermeister Dr, Kresse: „Die Stadt Wien beschäftigt nunmehr ausschiießiich christliche Lehrer" In einer in den Rosensälen im zehnten Wiener Bezirk abgehaltenen Versammlung des österreichischen Gewerbebundes machte Vizebürgermeister Dr. Kresse Mitteilungen über das Arbeitsbeschaffungsprogramm der Stadt Wien für das Jahr 1935. Seit April dieses Jahres wurden über 7000 Neueinstellungen bei der Stadt Wien vorgenommen. Hiervon sind 2000 Beamte. Die Stadt Wien, erklärte er, beschäftigt nunmehr ausschließlich christliche Lehrer, eine sehr beträchtliche Zahl Junglehrer und Lehrerinnen seien angestellt worden, d i e nicht entsprechenden Beamten seien ausgetausoht worden und für die Vergebung von gewerblichen Arbeiten gelte der Grundsatz, daß nur zum Staat positiv eingestellte Gewerbetreibende berücksichtigt werden. Die Judenheit in Jugoslawien Der Bund der jüdischen Gemeinden in Jugoslawien veröffentlicht interessantes statistisches Material. Im Lande wohnen 68.400 Juden, die 0*49 Prozent der Bevölkerung ausmachen; davon sind 34.500 Männer und nur 33.900 Frauen. Die Juden sind in fast 120 Gemeinden organisiert. In 13 Gemeinden leben 52.400 Juden, der Rest von 16.000 verteilt sich auf zirka 100 kleine Gemeinden. Die Gemeinden mit mehr als 1000 jüdischen Seelen sind: Belgrad, Zagreb, Sarajevo, Subotica, Novisad, Bitolj, Osijek, Skoplje, Veliki-Beökerek, Varazdin, Zenta, Sombor und Zemun. Von den jugoslawischen Juden sind 14.000 Erwerbende, davon 9000 Kaufleute, Handelsamgestellte und Privatbeamte. 1500 Menschen gohüren den intellektuellem Berufen an, davon Bind 730 Ärzte, 300 Rechtsanwälte, 200 Ingenieure, 35 Tierärzte, 90 Apotheker. Handwerker gibt es 2000, davon allein in Sarajevo 500. Endo 1933 wurden rund 700 jüdische Hochschüler gezählt, davon: Techniker 90, Mediziner 130, Juristen 220, Philosophen 90, Pharmazeuten 15. In den Mittelschulon gab es 8300, in den Volksschulen 4000, im Handwerk 550 jüdische Schüler. Im Jahre 1933 gab cs 053 Geburten und 748 Todesfälle, welche Tatsacho zu Besorgnissen Anlaß gibt. Im selben Jahre wurden etwa 400 Eben geschlossen, Scheidungen gab es 32. 24 gemischte Ehen wurden gesehloesen. In das Judentum sind 11 Personell eingetreten, aus dein Judentum sind 9 Personen ausgetreten. — Da.s größte Gemeindebudget hat die jüdische Gemeinde in Zagreb in der Höhe von 2,600.000 Dinar. Rückgang der jüdischen Bevölkerung in Ungarn Auf Grund der Volkszählung vom Jahre 1930 gab es Im heutigen Ungarn unter 8,688.319 Seelen 444.567 Juden (5-1%). Von 1920 bis 1930 verringerte sich die Zahl der jüdischen Bevölkerung um 28.788 (0-8%), während sich die Landesbevölkerung um 8*7% vermehrte. Nach dem „Statistischen Taschenbuch 1er Hauptstadt Budapest 1934“ wurden innerhalb der Budapester Gesamtbevölkerung von I, 006.184 Seelen im Jahre 1930 204.871 Juden (1920: 215.512) gezählt, das heißt 20-3% (1920: 23*2%). Während dio Zahl der Juden in der Hauptstadt von 1870 bi« 1930 um 159.481 zunahm, beträgt die V e r r i ngerung im Jahrzehnt 1920 bis 1930 II, 141 Seelen. Nächst Budapest leibten in den bedeutenderen Provinzstädten im Jahre 1990: in M i s k o 1 c 10.862 (17-6%), in Debrezin 10.044 (8*5%), in P6ce (Fünfkirchen) 4030 (6’5%), in Szegedin 5560 (4*1 %), in G y ö r (Raab) 5881 (10'6%) Juden. Was die Zahl der E h o s c h 1 i e ß e n d e n betrifft, so gab es 1932 in Budapest 1923 israelitische Bräutigame, beziehungsweise 1888 israelitische Bräute (1933: 2039, beziehungsweise 1987). Die Gesamtzahl der Mischehen war 1932: 8747, 1933: 3686. Christlich-jüdische Ehen gab es 1932: 714, 1933: 706. Seit dem Bestehen der kirchenpolitischen Gesetze (1895) wurden in Budapest insgesamt (bis 1933) 17.500 christlichjüdische Ehen geschlossen (9654 isr. Bräutigame, 7846 isr. Bräute). Im Jahre 1932 gab es 1679 (8*2%), im Jahre 1933: 1607 (7-9%) isr. Lebendgeburten. Unter insgesamt 17.400 beziehungsweise 15.607 Personen starben 1932 bis 1933 in Budapest 3244 (15,9°/oo), beziehungsweise 3060 (15%o) Juden. In den Studienjahren 1924/25 bis 1932/33 wuchs die Zahl der jüdischen Schüler in den Gymnasien der Hauptstadt von 4615 auf 5080 an, in den Realschulen nahm sie dagegen von 1226 auf 873 ab. In den kommunalen Schulen aller Gattungen stieg die Zahl der isr. Schüler von 1878 bis 1900 von 18*3% auf 26*5%, sank dann bis 1930 auf 13*5%; in den Elementarschulen ßtieg die Zahl von 18'4% auf 25*1%, sank bis 12‘9%; in den Handelslehrlingsschulen von 5W% auf 40%, in den’ Bürgerschulen von 27*1% auf 16*4% (Maximum 1900: 89*8%), in den Realschulen «tieg die Ziffer von 28*9% auf 38'5% (1910) und sank seither auf 29*2%; in den Mädohenmittelschulen stieg die Verhältniszahl von 1890 bis 1930 von 7*5% auf 80%. In den höheren Handelsschulen sank die Zahl von 53*1% (1880) auf 27-7 heute. Die Zahl der jüdischen Lehrer in den hauptstädtischen Schulen im Studienjahre 1932/33 betrug unter 4104 Lehrkräften 236. Serbische Stimme gegen anti* semitische Hetze Belgrad, 16. Novemiber. (Z. T. A.) Nach der Ermordung des Königs Alexander von Jugoslawien in Marseille brachte eine in Belgrad erscheinende Zeitung der reaktionären russischen Emigranten die Nachricht, die Juden, die geheime oberste zionistische Organisation, hätten den Mord begangen. Die serbische Zeitung „Varda“, die in Skoplje (Üsküb), Südserbien, erscheint, verurteilt auf das heftigste eine solche antisemitische Wühlarbeit und führt aus: In diesem historischen Tagen müssen alle Intrigen, Irrtümor und Narreteien über Bord geworfen worden. Wenn wir Serben Herr unserer Gefühle bleiben, dann gilt dies selbstverständlich auch für die in unserer Mitte lebenden Russen. Dio Juden Jugoslawiens und die Juden der ganzen Welt hatten bereits vor 1918 in Sorbion und in König Alexander große Frounde. Welches Interesse hätten die Juden daran, Jugoslawien zu zerstören, wenn es ihnen hier gut geht? Dio jugoslawischen Jndon weinen mit dem gesamten jugoslawischen Volko um König Alexander. Dio Schreibweise de« russischen Einjgrantenblattes verdient schürfs t e V o r n r t o i I u n g. Dieses Blatt hat sich selbst disqualifiziert.