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Die Stimme · 1934-11-06 · Heft 398 (6.11.1934) · page 3

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Journal
Die Stimme
Volume
8 (1934-1935)
Issue
Heft 398 (6.11.1934)
Date
1934-11-06
Page
– (sequence 3)
Language
German
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BTf. 898 — 8. Novembdr 1934 Dtl STIMMI Sette 5 Die Protokolle der Weisen von Zion Von Dr* Mayer-Ebner, gew« Mitglied des rumänischen Senats 'Palästina-Petitionen vor der Mandatskommission Genf, 4. November. (2. T. A.) Auf der Tagesordnung der Hefbsttägung der Mandatskommission steht die Prüfung der nachstehenden auf Palästina bezughabenden Petitionen: 1. Eine vom 28. Februar 1934 datierte Petition der Association syrienne arabe k Paris mit Bemerkungen der Mandatarmacht vom 6. September 1934. 2. Eine vom 30. April datierte Petition des Herrn M. A. Weinschal, Vorsitzenden des Zentralkomitees des Verbandes der Z i o n isten-Hevisionisten in Palästina mit Bemerkungen der Mandatarmaeht vom 14. Juni 1934. 3. Eine nichtdafclerte Petition des Brith Kibbutz Galuiot in Palästina mit Bemerkungen der Mandatarmacht vom 22. Juni 1934. Zum Berichterstatter aller dieser drei Petitionen, die die Frage der jüdischen Emigration zitm Gegenstand haben, wurde Herr Orts (Belgier) bestellt. 4. Eine nfchtdatierte Petition einer Organisation arabischer Fraüen mit Bemerkungen der Mandatarmacht vom 1. Juni 1934, die die Gemeindeordnung 1934 zum Gegenstand hat. M. van Pees gestorben Genf, 2. November. (2. T. A.) In Montreux verstarb der bekannte holländische Politiker M. Van Rees, Vizevor* sitzender der Permanenten Mandatskommission des Völkerbundes. Die Nachricht von seinem Ableben erreichte die Mitglieder der Mandatskommission soeben in Genf, wo sie zu einer Tagung zusammengetreten sind. Der .Vorsitzende der Kommission, der italienische Marquis T e o d ö 1 i, widmete seinem Kollegen einen tiefempfundenen Nachruf und hob das besondere Interesse des Verstorbenen für das Jüdische Nationalheim in Palästina hervor. M.. Van Rees wurde 1863 geboren. Bis 1914 war er Vizegouvernetir von Niederländisch-lndien. Seit der Gründung der Mandatskommission des Völkerbundes gehörte er derselben als Vertreter Hollands an und vertrat in allen Debatten, bei denen das Palästina-Mandat zur Sprache kam, mit großer iWärme die Interessen des Jüdischen Nationalheimes. In der letzten Tagung der Kommission im August dieses Jahres lenkte Van Rees die Aufmerksamkeit der Mitglieder der Mandatskommission auf den Brief des englischen Premiers Mac Donald an DoktorWeizmann vom 13. Februar 1933, in dem Mac Donald die Versicherung gab, daß für die Hereinbringung jüdischer Arbeiter nach Palästina stets in dem Maße gesorgt werden wird, als jüdisches Kapital und jüdische Unternehmungen es erfordern. Van Rees fragte, wie sich mit diesem Brief vereinbaren lasse, daß die Palästina-Regierung der von der Jewish Agency vorgeschlagenen Sohedule nur zu einem Drittel entsprach. Unsere nächste Palästinareise 19. November 1934 Auskünfte und Anmeldungen: Intern. Reiseu.Verkehrsbüro „Universal" I., Kärntnerring 3 (9—12, 3—6 Uhr) Oskar Cohn gestorben Genf, 2. November. (2. T. A.) Dr. Oskar Cohn, einst ein Führer der deutschen Sozialdemokratie, ist in einem Genfer Hospital, wo er seit einiger Zeit krank daniederlag, 65jährig gestorben. Dr. Oskar Cohn wurde 1869 in Guttentag, Kreis Lublinitz, geboren. 1897 ließ er Bich als Rechtsanwalt in Berlin nieder. Nach dem Machtantritt Hitlers mußte er, um sein Leben zu schützen, in die Emigration gehen. Dem letzten, Wunäoh de« Verstorbenen entsprechend werden seine sterblichen Reste nach Palästina zur Bestattung tibergeführt werden. Sonderfahrten mit Buhn Wien—-Haifa* Das österroiohisohe Verkehrebureau teilt mit, daß die gesamte reisetechnische Vorbereitung und Durchführung der Sonderfahrten auf dem Landwege, naoh Paläetlha in seinen Händen liegt, wodurch dio Gewähr für eine oinwandfre'e Abwicklung gesehen ist. Ebenso liegt auch die finanzielle Gebarung in den Händen dieser Organisation und semer ‘Auslands teilen. Unbestreitbar ist es ein historisches Verdienst der Schweizer Juden, den Prozeß wegen der Protokolle der Weisen vm Zion in die Wege geleitet zu haben. Denn einmal mußte diesen „Protokollen“ der Prozeß gemacht werden. Eine Lüge, mag ihre Nichtigkeit noch so sehr auf der Hand liegen, setzt im Laufe der Zeit eine Art von Patina an. Je weiter sie in die Zeit zurücktritt, desto mehr gewinnt sie au Waihrsoheiuliohketi. Wenn Sie Jahrhunderte alt wird, wird sie ehrwürdig, wird sie heilig. Die „Protokolle“ sind schon etwa so alt wie eine Generation. Sie sind in viele Sprachen übersetzt, in Millionen Exemplaren verbreitet und ihre Massenhaftigkeit hat bereits einen suggestiven Charakter. Es war daher hoch an der Zeit, daß das Judentum daranging, die Tatsache der Fälschung nachzuweisen, und es war ein glücklicher Gedanke, über die „Protokolle“ ein objektives, christliches Gericht anzurufen. Denn wir Juden können tausendmal behaupten, beteuern und beweisen, ein wie aufgelegter dummer Schwindel diese „Protokolle“ sind — wir sind Partei, und uns glaubt man nicht. Die antisemitische Welt wird freilich auch das Urteil des christlichen Gerichtes nicht respektieren. Sie wird Ausflüchte suchen und finden, um auch die christlichen Experten, die Zeugen und den Richter zu diffamieren, damit der Heiligkeit der Lüge nicht Abbruch getan wird. Wir werden also unsere geschworenen Feinde nicht überzeugen. Aber außer diesen gibt es Gott sei Dank npeh Millionen Nichtjuden, die auf diese Art Judenhaß nicht eingeschworen sind. Es gibt eine starke Schichte im Judenpunkte neutraler Menschen, und auf diese wird der Bohon jetzt trotz der Vertagung fesfcgestellte Betrug seinen Eindruck nicht verfehlen. Es war hoch an der Zeit, den Prozeß eingeleitet zu haben. Denn der Menschen, die aus eigener Wahrnehmung in der Sache etwas zu sagen wisßen, wird es immer weniger. Sie Bterben aue. Von den Teilnehmern des ersten Zionistenkongresses leben heute kaum mehr als zwölf bis fünfzehn. Es traf sich gut, daß die Klägerschaft noch zwei von denen als Zeugen berufen konnte, welche als Stenographen den Verlauf des ersten Zionistenkongresses festgehalten haben. Auch der damalige Redakteur der „Baselei Nachricht e n“ konnte vom Gericht gehört werden. Alle diese sind Nichtjuden und in ihrer Heimat wohlbekannte, ehrenwerte Schweizer Bürger. Sie haben unter Zoagenpflicht jede Möglichkeit einer Verhandlung iD geheimer Sitzung ausgeschlos.sen und bestätigten die absolute, uneingeschränkte Öffentlichkeit des Zionistenkongresses. Die Aussagen dieser drei niobtjüdischen Zeugen sind wertvoll, weil es eben die Aussagen von an dem Prozesse ganz unbeteiligten, nicht interessierten Zeugen sind. Gewiß haben auch unsere, unter Zeugen- und Wahrheitspflicht gemachten Angaben auf jeden nicht einseitig eingestellten Zuhörer überzeugend gewirkt, was aus den Berichten der Schweizer Presse aller Schattierungen hervorgeht. Aber es war gut, daß die KUigerschaft das Schwergewicht auf die nichtjüdischen Zeugen und insbesondere auf jene gelegt hat, welche aus dem Geburtslands der „Protokolle“ stammen — nämlich aus Rußland. Es hat sich in einer für jeden Vernünftigen unzweifelhaften Weise klar ergeben, daß die „Protokolle“ das elende Machwerk der russisohen Geheimpolizei waren. Sie hatten den Zweck, den leicht beeinflußbaren Zaren Nikolaus II. zu einer aktiven Judenverfolgung zu bestimmen. Die russisohen Zeugen haben bestätigt, daß diese „Protokolle“ viele Judenpogrome zur Folgo hatten. Welch ein Abgrund menschlicher Bosheit Und Niedertracht tut sich da auf, wonn man bedenkt, daß man im zaristischen Rußland kalten Blutes eine ungeheuerliche Lüge in größtem Stile äufzog, im vollen Bewußtsein der entsetzlichen Folgen, die sich an die Verbreitung dieser Verleumdung knüpften Und knüpfen mußten. Die Klägorscluift hat in diesem Prozeß insofern Glück gehabt, als es ihr gelungen war, jene Persönlichkeit als Zeugen zu berufen, welche den Vater der „Protokolle“, den religiösen Fanatiker und Halbnarren N i 1 u s, persönlich gekannt haben oder über ihn und die Entstehungsgeschichte des Machwerke« etwas auszusagen wußten. Besonders autoritativ wirkten die Erklärungen Miljukows, dessen Namen mit der Geschichte Rußlands für immer verbunden ist. Gelehrter von europäischem Ruf, Minister des Äußern unmittelbar nach Ausbruch der russischen Revolution, an diesen Mann von untadelhaftestem Charakter kann auch die verleumderische Schmähsucht der Dazistischen Presse sich nicht heran wagen. Dieser Zeuge sagte, daß kein Historiker die „Protokolle“ als echtes Dokument behandeln kann, und nicht nur kein Historiker, sondern auch jeder gebildete Mensch müßte sie als unsinnige Fälschung erkennen. Die Klägerschaft hat gute Vorarbeit geleistet. Als die beklagte Seite den Advokaten Jolly, den Verfasser der Gespräche, welche er in der Hölle von Macehiavelli mit Montesquieu führen läßt, als Juden bezeichnte, war der Anwalt der Klagsseite in der Lage, sofort den begl/aubigten Taufschein Jöllys dem Gerichte vorzulegen. Am 31. Oktober überreichte der gerichtlich , bestellte Sachverständige C. A. Loosli sein Gutachten, das nahezu 200 Folioseiten umfaßt. Die an den Sachverständigen gerichteten Fragen verdichten sich zusammenfassend auf folgende Hauptpunkte: 1. Sind die eingeklagten sogenannten „Protokolle der Weisen von Zion“ echt, Unecht oder gefälscht? 2. Bilden sie ein Plagiat, einen geistigen Diebstahl im Bchriftttimlichen Sinne dieses Begriffes? 3. Fallen sie unter den Begriff der Schundliteratur, das heißt, sind sie durch ihren Inhalt, durch ihre Form oder durch beide dazu geeignet, zur Begehung von Verbrechen anznreizen oder Anleitung zu geben, die Sittlichkeit zu gefährden, das Schamgefühl gröblich zu verletzen, eine verrohende Wirkung auszuüben oder sonstwie groben Anstoß zu erregen. (Artikel 14 des bernischen Gesetzes über Maßnahmen gegen die Schundliteratur.) Der Sachverständige verneint kategorisch, daß die zionistischen Führer jemals das Bestreben hatten, irgend eine revolutionäre oder sonstige politische Tätigkeit iü den Ländern der jüdisohen Diaepora zu entwickeln. Die ganze zionistische Bewegung geht ausschließlich darauf aus, zugunsten einer rechtlioh gesicherten Heimstätte in Palästina zu werben. Das offizielle Programm und die Verhandlungen des Zionistenkongtesses von 1897, an welchem Kongreß die „Protokolle der Weisen von Zion“ angeblich entstanden sein sollen, ging einzig darauf aue, den Juden eine rechtlich gesicherte Heimstätte in Palästina zu schaffen. Der Sachverständige widerlegt einwandfrei die Behauptungen, wonach die Verfasserschaft der „Protokolle“ auf den jüdischen Schriftsteller A c h a d Hau m, seines wirklichen Namen« Ascher Ginzberg, zurückzuführen ist. Aus den Protokollen des Ziönietenköngresses wie aus den Aussagen von noch heute lebenden Personen, die daran teilnahmen, ergäbt sich, daß alle Verhandlungen im breitesten Lichte der Öffentlichkeit geführt worden sind. Es spricht nicht das geringste Indiz dafür, daß während der droi Verhandlungstage in Basel noch irgend welche Geheimsitzungen stattgefunden haben. Nach dom, Herausgeber der französischen Ausgabe „Protocoles des Soges de Sion“,. Es ißt wohl bedauerlich, daß der Prozeß unterbrochen und die Fortsetzung für einen späteren Zeitpunkt vertagt wurde. An dem Ausgang de« Prozesses ist wohl nicht zu zweifeln. Der antisemitisene Experte wird vor dem Lichte der Wahrheit und Klarheit nicht bestehen. Möglicherweise wird er Im letzten Moment arikneifen. Aber wie auch immer die Sache ausgehen wird — e« gibt für eine Verurteilung der Angeklagten noch mannigfache formell-juristische Schwierigkeiten — die Ergebnisse des Be-i weisverfahrens sind durchgängig zugunsten des so schwer verleumdeten Judentums. Die Verhandlungen sind von Stenographen aufgenommen worden. Diese Aufzeichnungen sowie das umständliche Gerichtsprotokoll bilden sozusagen einen Beweis zum ewigen Gedächtnis. Das Judentum der Welt muß unseren jüdischen Brüdern in der Schweiz für die Ermöglichung diet.es Beweises dankbar sein, und wenn man will, ist es kein Zufall, daß die Schweizer Juden die Verteidigung des Judentums gegen diese infame Verleumdung auf sich genommen haben. Sie entgelten für die, Ehre, die ihnen Theodor H e r z 1 erwies, als er 1897 den ersteh Zionistenkongreß nach Basel einberufen hat. Roger L a m b e 1 i n, sei der Urtext der Protokolle“ entweder aus einem Kassenschrank, den die Zionisten im Elsaß besessen hätten, entwendet worden, oder aber von der Frau oder der Geliebten eines der Eingeweihten, die sie verfaßt hatten, abgeschrieben und weitergegeben worden. Die Entstehungsgeschichte der „Protokolle“ bildet überhaupt bei den Gewährsmännern ihrer Echtheit und ihrer Verbreiter ihre schwächste Stelle. Der deutsche Herausgeber, zur Beeck, berichtet von der Bestechung eines Juden, der das Vertrauen der obersten Leitung genoß, zum Verrat, während der an4ere deutsche Herausgeber, Theodor Fritsch, behauptet, die „Protokolle“ seien von der russischen politischen Polizei anläßlich einer Haussuchung in einer jüdischen Wohnung in Rußland beschlagnahmt worden. Es handle sich um eine hebräische Urschrift. Bekanntlich sprechen die Herausgeber Lambelin und zur Beeck von einer französischen Urschrift. 17o Stellen aus Jotys Buch Das 1864 erschienene Buch des Nichtjuden Maurice J o 1 y, „Dlalogues aux Enfers entre Machiavel et Montesquieu“, bildet das wichtigste Beweisstück zur Beurteilung der Hauptfrage nach der Fälschung der „Protokolle“. Die Schrift von Joly bildet eine Kritik gegen die, in eben dieser Schrift von Machiavelli vertretene, Politik Napoleons III* Alle wesentlichen Gedanken der „Protokolle“ sind, und zwar in genau derselben Reihenfolge, dem Buche Jolys entnommen, dann aber je nach Bedarf erweitert, erklärt und, nur ausnahmsweise selbständig, sinnentstellend und zweckbewtidt fälschend erörtert. Nicht weniger als rund 170 Stellen sind daraus wörtlich abgeschrieben. Die Fälschung verrät die Hand eines gewissenlosen, oberflächlichen Plagiators und Fälschers, der sich nickt einmal die bescheidene Mühe gibt, die Spuren seines schrifttümlichen Diebstahls zu verwischen. Die Hauptr'älsohung besteht darin, daß überall da, wo Joly in seinen „Totengesprächen“ Napoleon III., seine Regierung und seine Politik meint, ohne sie zu nennen, in den sogenannten „Protokollen“ die Judenschaft der ganzen Well an Stelle der von Joly gemeinten Personen und Verhältnisse unterschoben wird. Sie essen von 3@Groschen aufwärts vorzüglich Im MW *1"

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