Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 8 (1934-1935)
- Issue
- Heft 395 (26.10.1934)
- Date
- 1934-10-26
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3053752-3054140-3054150--4580-3060214- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nr. 39o — 26. Oktober 1934 Dil STIMMI SeTte 3 Welt - Uraufführung Ivan Petrovich - Anny Ondra Hans Moser Polenblut nach der berühmten Operette von OSKAR NEDBAL mit Hilde Hiidebrandt, Rudolf Karl Regie: Carl Lamac. Imperial-Kino I. Opern-Klno I. SdicUenring-Kino I. Lustspleltheater-Kino II. Flotten Kino VI. -— Lux-Fiim-Verleih - Die Internationale der Judenmörder Die Leitung des kürzlich in der Schweiz bei geschlossenen Türen abgehaltenen antisemitischen Weltkongresses hatte es abgelehnt, einen Bericht über die Beschlüsse des Kongresses der Presse zu übergeben. Nun gibt die Katholische Presse-Agentur, der Presse-Dienst des polnischen Episkopate, eine Mitteilung über die Arbeit und die Ziele des Weltbundes der A n t is e m 11 e n heraus. Der Bericht lautet u. a.: Vom 22. bis 26. September d. J. tagte in Bellinzona (Schweiz) der antijüdischo Kongreß, der über eine so brennende Frage, wie es die Judenfrago ist, beriet. Vertreten waren 27 Staaten. Die seit 1923 arbeitende Studienkommission des Kongresses beschloß folgendes: Die Zeit des Studiums der Judenfrage ist vorbei, jetzt muß die Arbeit zur Lösung dieser Frage beginnen. Die Studienkommission beschloß deshalb, sich in eine „G e- Seilschaft für Propaganda und T a t“ unter dem Namen „A n t i j ü d is c h e W e 11 u n i o n“ umzuwandeln. Das Ziel ist die Lösung der Judenfrage. Die neugegründete Union wendet sich an alle Völker mit der Ankündigung des antijüdischen Weltkongresses, der folgende Aufgaben hat: 1. Festsetzung eines Tätigkeitsprogramms zur Beseitigung des parasitären Lebens des i Judentums durch Aussonderung der Juden aus den Ländern und ihre Ansiedlung auf einem freien Territorium, das groß genug sein muß, um das ganze Judentum aufzunehmen. Ein solches Territorium kann Palästina nicht sein. 2. Schaffung eines ständigen Zentralbüros der Union. 3. Herausgabe eines Monats-Journals als Organ der Union. 4. Erlassung einer Proklamation an alle Völker des Inhalts, daß jedes Volk ein Recht hat auf freie Entwicklung in seinem eigenen Territorium, das darum von jüdischem Parasitentum und jüdischen internationalen Intrigen, die den Weltfrieden bedrohen, und die zivilisatorische Bruderschaft der Menschheit vernichten, gereinigt werden muß. 5. Die Union wird sich bemühen, alle jüdischen Praktiken, die sich gegen die allgemeinen Interessen der Menschheit wenden, zu beseitigen. Die Union hat ein Zentralbüro geschaffen, welches der Reihe nach bald in dem einen, Am 29. Oktober wird in Bern die Verhandlung in Angelegenheit der angeblichen „Protokolle der Weisen von Zion“ beginnen. Formal wird es sich dämm handeln, ob die Verbreiter der Protokolle in Bern sich eines Verstoßes gegen die Vorschriften, betreffend Schmutz- und Schundliteratur, schuldig gemacht haben, materiell aber soll vor dem neutralen Schweizer Gericht auf Grund einer vom Gericht angeordneten Expertise die Frage in breitestem Umfange geklärt werden, ob diese angeblichen Protokolle eine Fälschung sind und wie diese Fälschung zustande gekommen ist. Es ist nicht das erstemal, das die „Protokolle der Weisen von Zion“ vor öffentlichen Gerichten Gegenstand der Verhandlung sind. Unseres Wissens haben bisher folgende Prozesse in dieser Sache stattgefunden: Ungefähr um das Jahr 1920 beschäftigte sich ein Tokioter Gericht (Japan) auf Grund des Einspruches von zwei Juden aus Yokohama mit den Protokollen, welche damals auf Betreiben weißrussischer Flüchtlinge von einer japanischen Verlagsfirma in japanischer Übersetzung herausgegeben wurden. Das Tokioter Gericht fällte, nachdem es festgestellt hatte, daß in Japan selbst die Judenfrage schon wegen Fehlens einer nennenswerten jüdischen Bevölkerung keine Rolle spielt, das Urteil, daß es sich offenbar um eine Fälschung handle, dazu bestimmt, einen Teil der Bevölkerung gegen einen anderen aufzuhetzen, und sprach die Beschlagnahme des Werkes aus. Einige Jahre später fand in B e r 1 i n im Zusammenhänge mit den Protokollen eine Verhandlung statt, die mit einer Ehrenerklärung ihren Abschluß fand, welche Graf Reventlow Ach ad Haa.ni gab, den Reventlow als einen der Verfasser der Protokolle bezeichnet hatte. Vor einigen Monaten wurde in Basel ein Prozeß im Zusammenhang mit den Protokollen eingeleitet, der noch nicht abgeschlossen ist. Vor wenigen Wochen beschäftigte sich ein Gericht in Südafrika mit den Protokollen und nahm ein umfangreiches Zeugenverhör vor. Unter anderen wurde Nalmm S o k o 1 o w einvernommen. Das südafrikanische Gericht sprach gleichfalls ein vernichtendes Urteil gegen die Verbald in dem anderen der der Union angeschlossenen Länder seinen Sitz haben wird. Im Zentralbüro sind vertreten: England, Holland, Frankreich, Deutschland, Schweiz und Ungarn, sowie Delegierte aus der Türkei und aus Polen. breiter der Protokolle aus, welche als glatte Fälschung charakterisiert wurden. Von all diesen Prozessen verspricht der in wenigen Tagen in Sachen der Protokolle in Bern beginnende der bedeutsamste zu werden. Der Ruhm des Schweizer Gerichtswesens, die absolute Neutralität, die man ohne weiteres einem Schweizer Gericht zubilligen kann, die Auswahl der Experten und der Umfang der vorgenommenen Nachforschungen hellen den Berner Prozeß wegen der Protokolle hoch über alle ähnlichen Prozesse empor. Vorläufig ist selbstverständlich nicht bekannt, in welchem Ausmaße das Sachverständigengutachten über die Protokolle alle im Zusammenhang mit dieser Angelegenheit stehenden Probleme beleuchten wird. Ebenso kann jetzt nicht gesagt werden, welche Zeugen vor dem Gericht aufmarschieren werden, um ihre zur Sache der Fälschung der Protokolle in Beziehung stellenden Angaben zu machen. Man kann aber in Anbetracht der vor Schweizer Gerichten üblichen Gründlichkeit bei der Durchführung von Prozessen annehmen, daß alles Menschenmögliche geschehen wird, um in breitestem Ausmaße die Angelegenheit nach jeder Richtung hin zu klären. Man wird also wahrscheinlich zu hören bekommen, von wem, wann und auf welche Weise die Fälschung vorgenommen wurde, wann diese Fälschung und wo sie zum erstenmal ihre Veröffentlichung fand und welche Verbreitung sie im Laufe der Jahre in den verschiedensten Ländern in zahlreichen Übersetzungen genommen hat. Der Nachweis, daß die Protokolle eine umgearbeitete Kopie des Buches von Joly, geschrieben 1862 im Kampfe gegen Napoleon den Dritten, sind, wird erneut auf Grund einer noch tiefer schürfenden wissenschaftlichen Vergleichsarbeit unwiderleglich gebracht werden. Die Namen der vom Gericht bestellten Experten sowie deren äußerst gewissenhafte, alle Einzelheiten berücksichtigende Mühe lassen voraussehen, daß im Laufe des Prozesses viele sensationelle Momente zur Kenntnis der Öffentlichkeit gelangen werden. Ebenso kann man als sicher voraussetzen, daß die in Bern auftretenden Zeugen sehr viel Gegenständliches zu erzählen haben werden. Soweit überhaupt Der Berner Prozeß über die „Protokolle ff Mo$e$ Montefiore Das gesamte jüdische Volk hat den 24. Oktober, den 150. Geburtstag Moses Montefiore s, in dankbarer Erinnerung a.n diesen einzigartigen Mann begangen. Man nennt ihn einen Philanthropen. Aber er war es nicht. Er war ein jüdischer Patriot, ein Politiker, der über die Zeiten sah und der, lange vor dem politischen Zionismus, das Juden tum auf Palästina hingewiesen hat, damit Zeugnis aiblegend für die unzerstörbare Kraft der Ziomsidee, die nie aus dem jüdischen Denken gewichen war. Für sein Wappen wühlte er die Zeder des Libanon, den Barnim der stolzen jüdischen Tradition. Im Oktober 1784 war er geboren, Im Juli 1885, also kaum ein halbes Jahrhundert vor unseren Tagen, ist er, über 100 Jahre alt, gestorben. Welche Fülle des Erlebens war ihm bcschieden! Der Sohn aus altem jüdischem Geschlecht du Livorno, der italienischen Stadt, die in der jüdischen Geschichte viel Freude und viel Leid bedeutete, kam er als Kaufmannslehrling nach London. Dann wurde er Soldat und diente in einem Freiwilligenkorps gegen Napoleon. Heimgekehrt, heiratete er 1812 die hochgebildete Judith Cohen und blieb durch 50 Jahre mit ihr in glücklichster Ehe verbunden. Er war von Beruf Börsenmakler. Das Vertrauen seiner Mitbürger berief ihn oft als Sheriff (Friedensrichter), erst in London, dann in der Grafschaft Kernt, später in I dem Seebad Raimegate, Sefo Her« gehörte I stets dem jüdischen Volk. 56 Jahre war er alt, als die furchtbare Affäre von Damaskus die ganze Welt in Erregung setzte, und Montefiore zögerte nicht einen Augenblick, seine ganze Autorität und seine physische Kraft in den Dienst zu stellen. Gemeinsam mit Albert Oremieux, dem deutschen Juristen Dr. Loewe und dem Orientalisten Munk eilto er nach Damaskus und es gelang, die Mordsache amfzuklären, die gefolterten jüdischen Häftlinge zu befreien und | der Judenschaft des ganzen Orients Ruhe ziu schaffen. Aber damit allein wollte sich I Montefiore nicht begnügen. Er erlangte im j November 1840 den bekannten Fennan des Sultans Abdul Medschid, in dem es heißt:! „Wir können nicht gestatten, daß die jüdische Nation, deren Unschuld in betreff des ihr angedichtetem Verbrechens anerkannt worden ist, wegen Bosehuldigungen boun- 1 ruhigt und gefoltert wird, zu denen nicht der geringste Anlaß vorhanden ist.“ Sechs Jahre später ist Montefiore in : Petersburg beim Zaren Nikolaus I., den er mit Erfolg um die Milderung der Ansiedlungsuknse bittet. Dann greift Montefiore in Tisza-Eszlar ein, reist 1858 nach Rom, um beim Papst die Unsinnigkeit der Morfcaralegendc aufzuklüren. Leider erfolglos. Das Schicksal des Trienter Kindes war ein zu guter Propagandastoff. Neun Jahre darauf ist Montefiore in Bukarest und erzwingt die Abstellung von antisemitischen Exzessen. 1872 eilt er wieder nach Rußland, um das Los der russischen Juden zu lindern. Und stets steht ihm Palästina vor Augen. 1827 hat er mit seiner Gattin das jüdische Stammland zuerst betreten. Was er dort sah, bestimmte ihn, den einzigen praktischpolitischen Weg der wirtschaftlichem Organisation zn betreten. Er läßt junge Leute in England ausbilden und schickt sie dann mit reicher Unterstützung zurück. Er erhält von Mehemed Ali die Zusicherung, daß Juden Land kaufen und besiedeln dürfen. Er selbst kauft Boden und gründet Ackerbaaisehulen. Siebenmal, zuletzt noch als 90jäh,riger, reist er nach dem Heiligen Land, immer beschwört er die Judensohaft, an Palästina zu denken. Aber erst in den vorletzten Jahren seines reichen Lebens, 1884, fallen seine Gedanken auf fruchtbaren Boden. Auf der Kattowitzer Konferenz verliest Pinsker eine Botschaft Montefiores, „daß Palästina wieder den Juden gehören soll.“ Das jüdische Volk hat Montefiore stets zu seinen Besten und Edelsten gezählt. Als er nach seiner ersten Petersburger Reise durch Polen und Deutschland nach Hause fuhr, empfing man ihn wie einen Triumphator. Man trug ihm die Thora entgegen, streute Blumen vor seinen Wagen. Die Königin Viktoria, die ihn zum Baronet ernannte, ließ ihm durch den Premierminister sagen, sie erteile ihm den Adel wegen seiner Verdienste um seine Brüder und tun die Humanität. Montefiore war ein stolzer und freier Jude. Er trug den Adel in sich, als Geschenk seiner jüdischen Eltern, und er hat dio Efliahten diese« Adel« voll erfüllt. M O WANZE IN WENIGEN WOCHEN ERSCHEINT IM FIBA-VERLAG, WIEN VI, DIE NEUE THEODOR HERZ L-BIOGRAPHIE von ALEX. BEIN 050 SEITEN, 16 BILDER, ZAHLREICHE FAKSIMILE UND BEILAGEN DURCH SEINE GRÜNDLICHKEIT UND DURCH DIE FÜLLE BISHER NOCH NIEMALS VER¬ ÖFFENTLICHTER DOKUMENTE EIN STANDARDWERK UM ALLEN KREISEN DIE ANSCHAFFUNG ZU ERMÖGLICHEN, ERÖFFNEN WIR EINE SUBSKRIPTION ZU VORZUGSPREISEN LEINEN S 25*20,HALBLEINEN S21*-, KART. S 16*80 NACH ERSCHEINEN WERDEN DIE PREISE ERHÖHT BESTELLSCHEIN ICH SUBSKRIBIERE AUS DEM F I BA-V E R LA 0, Wl E N . EXEMPLAR(E) DES WERKES THEODOR HERZL-BIOGRAPHIE v. ALEX. BEIN ZUM VORZUGSPREIS VON LEINEN S 25C O, HALBLEINEN S 21*-, KART. S 16*80 (NICHT GEWÜNSCHTES STREICHEN) NAME:__ ADRESSE:_ ORT UND DATUM: über den Prozeß in Bern zuverlässige Nachrichten vorliegen, läßt sich vermuten, daß. mit größter Unparteilichkeit und mit äußerster Gewissenhaftigkeit alles zur Sprache kommen wird, was dazu angetan sein kann, für jeden wahrheitsliebenden, objektiven Menschen volle Aufklärung in dieser Sache zu bringen. Man kann also mit gutem Grunde erwarten, daß in dem kommenden Berner Prozeß die große Lüge der „Protokolle rler Weisen: von Zion“ eine restlose Entlarvung finden wird. Theoretisch und Wissenschaft-:' lieh wird das Berner Gericht die gewissen-* lose Verleumdung des jüdischen Volkes, die; seit Jahzehnten mit Hilfe der „Protokolle der Weisen von Zion“ stetig erhoben wird, in ihrer Verlogenheit dartun. Nach dem Berner Prozeß wird kein ernst zu nehmen-* der Menseh mehr die „Protokolle der WeK sen von Zion“ als irgendwie Wissenschaft-: lieh bedeutsam erklären können. Dieser voraussichtliche Erfolg hat selbstverständlich einen sehr großen Wert, und die Schweizer - Judenheit, welche in diesem Fall in ihrer Rolle als Kläger Vertreter der Gesamtjudenheit ist, wird sich um die jüdische Allgemeinheit ein großes Verdienst erworben haben. Anders steht die Sache politisch. Die Berufsantisemiten und die von der national-1 sozialistischen deutschen Propaganda finan-. zierten Stellen zur Sehürung des Antisemi-i tismus werden wahrscheinlich auch weiterhin die „Protokolle der Weisen von Zion“ als Mittel zur antisemitischen Verseuchung der Welt benützen. Haben doch diese Stellen in den letzten zwei Jahren die „Protokolle der Weisen von Zion“ in Millionen Exemplaren in zahlreichen Übersetzungen über die ganze Welt verbreitet! In Frankreich allein sollen mit nationalsozialistischer Hilfe eine halbe Million Exemplare vertrieben worden sein. Diese antisemitischen Kreise werden sich auch durch den Berner Prozeß nicht belehren lassen. Denn nicht nur gegen die Dummheit, sondern auch gegen die Bosheit kämpfen nicht nur die Götter, sondern auch die Gerichte vergebens. a. b. Palästinareisen zu den günstigsten Bedingungen Abfahrten allwöchentlich Auskünfte und Anmeldungen: Intern. Reise- und VerkehrsbUro „Universal11 I., Kärntnerring 3 (9—12, 3—6) Die Klage In dem Prozeß handelt es sich um eine Klage des Schweizerischen Iraelitischen Gcmeindebundes und der Israelitischen Kultusgemeinde Bern gegen die G a u 1 e i t u n g des „Bundes nationalsozialistischer Eidgenossen“ und einige Mitglieder der „Nationalen Fron t“. Die Klage stützt sieh auf Bestimmungen des kantonal-bernischen Gesetzes, das ein Verbot und ein Strafverfahren gegen die Verbreitung von Hetz- und Sclmndschriften vorsieht. Gegenstand der Klage sind das Pamphlet „Protokolle der Weisen von Zion“ und ander antisemitische Hetzschriften, die anläßlich öffentlicher Versammlungen von Mitgliedern der „Nationaleozialistischeii Eic|p